Schriftliche Berichte von Zeitzeugen und Autobiografien aus der Zeit vor 1900 sind begehrte Quellen für die Forschung, da, je weiter die Zeit zurückliegt, die schriftliche Überlieferung immer mehr nur aus amtlicher Überlieferung besteht und die Quellen zur Alltagsgeschichte und dem Leben einzelner, nicht-prominenter Personen rar sind.
Doch wie zuverlässig sind diese Quellen? Kann man diesen Berichten, speziell den Autobiografien trauen? Liegt es nicht auf der Hand, dass in letzteren das ein oder andere vielleicht etwas beschönigend oder nicht ganz der Wahrheit entsprechend dargestellt wird?
Vieles wird man, da die gemachten Aussagen weder bestätigt noch widerlegt werden können, so übernehmen müssen. Anderes kann anhand anderer Quellen überprüft werden. Für Lebensdaten – Geburt, Hochzeit, Tod – sind die Kirchenbücher die primären Quellen.
Abb. 1: Taufeintrag 13. Juni 1769 in Ulm
Als Beispiel wird im Folgenden die Autobiografie des Oberforstmeisters der Reichsstadt Ulm und späteren Direktors des königlich-württembergischen Forstrates und Direktors der Finanzkammer des Neckarkreises Johann Georg Seutter von Lötzen behandelt, die er 1820 verfasst hatte und die in „Sylvan, ein Jahrbuch für Forstmänner, Jäger und Jagdfreunde für das Jahr 1822“ veröffentlicht wurde.[1]
Über seine Geburt und seine Hochzeit schreibt Seutter: „Ich wurde den 13ten Juni 1769 geboren und nebst meinen sechs jüngern Geschwistern, unter der fortwährenden Aufsicht meiner Eltern, auf dem Lande, wo mein Vater seines Amtes wegen wohnte, erzogen.“[2] „Im Jahr 1795 endlich wurde ich als Reichstadt Ulmischer Oberforstmeister bestellt […]“.[3] „Im Jahr 1795 mit einer anständigen Besoldung angestellt, verheirathete ich mich im Jahr 1796 mit einer Tochter des Raths-Aelter [!], Freiherrn v. Welser in meiner Vaterstadt […]“.[4]
Unter „Vaterstadt“ versteht man im Allgemeinen die Stadt, aus der jemand stammt, in der jemand geboren wurde und/oder aufgewachsen ist.[5] Seutters Aussagen können also dahingehend interpretiert werden, dass er am 13. Juni 1769 in Ulm geboren wurde und 1796 auch dort geheiratet hatte.
Was sagen nun die Quellen?
Im Taufregister von Ulm ist unter der Nummer 248/1769 die Taufe von Johann Georg Seutter von Lötzen am Dienstag, den 13. Juni 1769 eingetragen.[6] – Die Jahres- und Datumsangaben in Abbildung 1 erfordern hier eine kurze Erklärung: „17 JVNIVS 69“ steht für Juni 1769. Das auch als Symbol für „männlich“ verwendete Marssymbol steht hier für den Dienstag. „hujus“ = „huius“ ist Lateinisch für „dieser“ und meint „dieser Monat“, bezieht sich also auf den genannten Juni 1769.
Der Taufeintrag enthält keine Angaben zur Geburt, sondern dokumentiert allein die Taufe. Als Geburtsort kann Ulm angenommen werden, da der Vater Albrecht Ludwig Seutter von Lötzen Mitglied des Rats war und als solcher zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich auch in Ulm wohnte. Außerdem wäre bei Ortsfremden sicherlich eine entsprechende Bemerkung zu finden.
Auf den Wohnort von Albrecht Ludwig Seutter von Lötzen und damit den Geburtsort seiner Kinder kann auch anhand der Taufeinträge der Kinder geschlossen werden. Zwischen 1769 und 1778 gebar seine Ehefrau sieben Kinder, darunter ein Zwillingspaar. 1769 bis 1772 wird Albrecht Ludwig Seutter von Lötzen als Mitglied des Rats in Ulm bezeichnet, 1773 zusätzlich als Oberforstmeister. Die entsprechenden Taufen fanden in Ulm statt. 1778 wird das letzte Kind des Ehepaars in Altheim (Alb) getauft, der Vater als „Oberforstmeister zu Altheim“ bezeichnet.[7] Er scheint also zwischen 1773 und 1778 zum Oberforstmeister ernannt worden zu sein und in diesem Zeitraum nach Altheim (Alb), wo sich seit 1700 der Amtssitz des Ulmer Oberforstmeisters befand, umgezogen zu sein.
Über das Geburtsdatum kann nur spekuliert werden. Meistens war die Taufe ein oder zwei Tage nach der Geburt, immerhin musste die Taufe organisiert und die Taufpaten eingeladen werden. Zwar ist es nicht auszuschließen, dass eine Taufe noch am Tag der Geburt stattfand, jedoch war dies nur – logischerweise – bei Nottaufen üblich oder bei Eltern, die zeitnah weiterziehen mussten, z. B. Soldaten, nicht ungewöhnlich.
Abb. 2: Familienregistereintrag Seutters in Ludwigsburg
Wie kommt nun Johann Georg Seutter von Lötzen auf den 13. Juni 1769 als Geburtsdatum?
Es ist anzunehmen, dass er einen Taufschein des Pfarramts Ulm über seine Taufe besaß. Evtl. wurde dort mangels anderen Datums das Geburtsdatum mit dem Taufdatum gleichgesetzt. Dieses weitverbreitete Phänomen unterläuft nicht nur Ahnenforschungsneulingen, sondern eben auch Pfarrern. Vielleicht stand auf dem Taufschein kein Geburtsdatum und Seutter selbst hat Geburts- und Taufdatum gleichgesetzt. Dieser Fehler scheint auch demjenigen unterlaufen zu sein, der das Ludwigsburger Familienregister geführt hat, wo Seutter später lebte. In Abbildung 2 ist ein Ausschnitt des Familienregistereintrags Seutters – ohne Vornamen – in Ludwigsburg zu sehen, worin zur Geburt „Ulm 13. Jun. 1769“ eingetragen ist.[8]
Abb. 3: Todeseintrag 24. Dezember 1833 in Ludwigsburg
In seinem Todeseintrag vom 24. Dezember 1833 in Ludwigsburg, siehe Abbildung 3, wird der 13. Juni 1769 ebenfalls als Geburtsdatum angegeben, als Geburtsort jedoch „Altheim bei Ulm“, also Altheim (Alb).[9] Hier sind dem Schreiber also gleich mehrere Fehler unterlaufen.
Das Taufdatum als nicht belegtes Geburtsdatum und der falsche Geburtsort Altheim (Alb) haben sich bis in aktuelle Datenbanken eingeschlichen, z. B. in der Deutschen Biografie[10] oder bei LEO BW, wo zudem das falsche Altheim – Altheim/Allmendingen statt Altheim (Alb) – verknüpft ist.[11]
Um es nochmals festzustellen: nur die Taufe in Ulm ist durch die authentische, pfarramtliche Quelle des Taufeintrags dokumentiert. Der Geburtsort Ulm ist nicht belegt, kann aber guten Gewissens angenommen werden. Über das Geburtsdatum kann nur spekuliert werden.
Abb. 4: Hochzeitseintrag 12. Mai 1795 in Ulm
Auch hinsichtlich seiner Hochzeit „im Jahr 1796 mit einer Tochter des Raths-Aelter [!], Freiherrn v. Welser“ (vgl. oben) irrte sich Seutter – abgesehen davon, dass es etwas merkwürdig ist, dass er seine Frau, die ihn überlebte (vgl. Familienregistereintrag), nicht beim Namen nennt. Dem Eheregister von Ulm ist zu entnehmen, dass er am 12. Mai 1795 in Ulm Helena Magdalena, Tochter des Ratsälteren Marcus Theodosius Freiherr von Welser, heiratete, siehe Abbildung 4.[12]
Während Johann Georg Seutter von Lötzen sich beim Hochzeitsjahr „nur“ um ein Jahr irrte, schreibt er bezüglich des Todes seines Vaters Dinge, die nicht nur so nicht in den Quellen dokumentiert sind, sondern dem Todeseintrag des Vaters sogar widersprechen.
Seutter schreibt: „Den 4ten Oktober 1789 nachdem mein Vater den ganzen Tag hindurch amtlich auf dem Zimmer beschäftigt war, wollte er sich Abends noch in Begleitung zweier meiner Brüder etwas Bewegung machen, und ritt aus. Schon gegen die Abend-Dämmerung hin und auf dem Rückwege begriffen, verwickelte sich ein an sich unbedeutender Schwarzdorn-Zweig in dem Schweife seines ohnehin nicht frommen, von ihm als sehr gutem Reiter aber stets gebändigten Pferdes, dasselbe wurde toll, band mit meinem Vater ein und dieser war nach wenigen Augenblicken meinen Brüdern aus dem Gesichte verschwunden. Sie verfolgten mit Anstrengung seine Spur und nach wenigen Minuten schon sahen sie – den Vater todt auf dem Felde liegen.“[13]
Abb. 5: Todeseintrag 4. Oktober 1790 in Altheim (Alb)
Dieser dramatische Todesfall ist mit keinem Wort im Totenregister von Altheim (Alb) erwähnt. Dort steht, siehe Abbildung 5, dass Albrecht Ludwig Seutter von Lötzen am „Montag, den 4. Octobr. [1790] abends zwischen 6 und 7 […] in seinem Erlöser entschlaffen“ ist. Er wurde erst am Freitag darauf nach einer „christl. privat-Trauerrede zu Haus vor der nächsten hohen Anverwendtschaft [!] in der Kirchen zur Erden bestattet“.[14] Ein Unfall oder Unglück wird mit keinem Wort erwähnt und würde auch zu „entschlafen“ nicht passen. Wäre ein Sturz vom Pferd die Todesursache gewesen, so hätte dieses Unglück sicherlich seine Erwähnung im Todeseintrag gefunden.
Einen Grund, einen Sturz vom Pferd als Todesursache nicht zu erwähnen bzw. zu „verschleiern“, ist nicht ersichtlich. Der Grund, warum Johann Georg Seutter von Lötzen die Umstände des Todes seines Vaters derart angibt, abgesehen davon, dass er sich wiederum um ein Jahr irrt, kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden. Fakt ist jedoch, dass hier die zeitgenössische, pfarramtliche Quelle glaubhafter ist als eine „Lebenserinnerung“, die 30 Jahre nach dem angeblichen Unglück verfasst wurde.
Die Autobiografie von Johann Georg Seutter von Lötzen ist ein Beispiel dafür, dass solche Quellengattungen mit Vorsicht zu genießen sind und Angaben anhand zeitgenössischer Quellen überprüft werden sollten.
Quellen
[1] Sylvan, ein Jahrbuch für Forstmänner, Jäger und Jagdfreunde für das Jahr 1822 = https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11038165, S. 1 – 20 (Scan-Nr. 10 – 30).
Am Freitag vergangene Woche übergaben das Ehepaar Walter und Doris Salzer Belegexemplare des von ihnen erstellten Ortsfamilienbuches von Eglosheim (1660-1875). Das Landeskirchliche Archiv hatte Kopien der Mikroverfilmungen der Kirchenbücher zu diesem Zweck leihweise zur Verfügung gestellt. Ortsfamilienbücher sind personengeschichtliche Sekundärquellen, die anhand der Einträge in den Kirchenregistern erstellt werden. Die Informationen zu den Familien werden zusammengeführt und Querverweise erstellt. Die Erstellung erfolgt rechnergestützt mit Genealogieprogrammen. Für Familienforscher und Familienforscherinnen bedeutet es eine erhebliche Erleichterung ihrer Recherchen, wenn sie auf ein solches Ortsfamilienbuch zurückgreifen können.
Dis Buch ist erkaufft worden umb iiii Fl (Gulden) am Newen Jars Tag Anno 1566 Bernhard Schonkapp Pfarrher Bin gen Riettenau khommen Anno 1555. ist itzund zehen Jar. Gott verleih sein Gnad und Geist weitter Amen
Fast ein halbes Jahrtausend lang wurde im Pfarrhaus von Rietenau ein Gesangbuch aufbewahrt, das 1560 in Straßburg vom Buchdrucker Georg Messerschmid gedruckt wurde. Der stattliche Band im Folioformat mit Holzdeckeln, die mit geprägtem Schweinsleder überzogen sind, enthält 108 Lieder mit Noten und ist zweifarbig (rot und schwarz) gedruckt. Vorangestellt ist eine Vorrede des Reformators Martin Bucer. Aus dem Titelblatt geht hervor, dass die erste Ausgabe von 1541 um weitere 50 Lieder ergänzt wurde. Der Band wurde von Pfarrer Bernhard Schönkapp am 1. Januar 1566 für die Gemeinde zum Preis von vier Gulden erworben, wie im Band handschriftlich vermerkt ist. Das war kein geringer Betrag, konnte es doch der Jahreslohn eines Knechtes in damaliger Zeit sein.[1] Die Anschaffung eines Gesangbuches war angebracht, war doch in der Großen Kirchenordnung von 1559 deutlich darauf hingewiesen worden, dass im Gottesdienst Kirchenlieder in deutscher Sprache gesungen werden sollen. Ein Gesangbuch der württembergischen Landeskirche gab es damals jedoch noch nicht. Nur wenige Exemplare dieses Straßburger Gesangbuchs haben die Zeiten überdauert. Der Rietenauer Band wird in der Gesangbuchbibliografie der Universität Mainz aufgeführt.
Die Pfarrstelle Rietenau wurde erst 1554 mit einem evangelischen Pfarrer besetzt. Diese Besonderheit der späten Reformation hängt damit zusammen, dass das Pfarrbesetzungsrecht bei dem Nonnenkloster in Steinheim lag. Der letzte katholische Pfarrer Gallus Schweiger musste damals dem ersten evangelischen Pfarrer Nikolaus Mutschelknaus weichen, der aber bereits 1555 durch Schönkapp ersetzt wurde.
Eine Besonderheit dieses Exemplars ist, dass im Gesangbuch auch das älteste Taufregister (1560-1614) enthalten ist. Durch herzogliches Reskript waren die württembergischen Pfarrer 1558 angewiesen worden, solche Register zu führen. Die Große Kirchenordnung von 1559 regelte weitere Einzelheiten. Die Bücher mussten von den Pfarreien auf eigene Kosten angeschafft werden. In Rietenau entschied sich Pfarrer Schönkapp offenbar dafür, das vorhandene Gesangbuch für das Taufbuch zu verwenden, beziehungsweise einen hybrid genutzten Band anfertigen zu lassen. Da das Taufbuch bereits seit 1560 geführt wurde, ist anzunehmen, dass er die für die Taufregister vorgesehenen und begonnenen Blätter gemeinsam mit dem beim Kauf ungebundenen Gesangbuch binden ließ. Damals kaufte man Bücher nicht im gebundenen Zustand, sondern als ungebundene, ungeschnittene Blätter, die man noch dem Buchbinder geben musste. Heute ist das kaum noch vorstellbar. Das ist auch der Grund dafür, dass frühe Buchdrucke so gut wie immer unterschiedliche Einbände haben. Jedenfalls konnte man so die Kosten für den Buchbinder gleich für die Erstellung des Kirchenbuches verwenden und auf schwäbische Art Kosten sparen.
Teuerung und Überschwemmungen 1570 als Strafgericht Gottes an der sündigen Menschheit in der Deutung Pfarrer Bernhard Schönkapps.
Das A bei Anno schmückte Schönkapp mit einer kleinen Zeichnung aus, die an die heutigen Emoticons erinnert.
“Angefangen nach der Brunst 1560” steht am Anfang des Taufregisters, das mit den Einträgen des Jahres 1614 endet. Was mit der Brunst gemeint ist, bleibt unklar. Gab es einen Brand? An einigen Stellen finden sich auch kleine Zeichnungen des Pfarrers Schönkapp, die an Vorläufer der heute beliebten Emoticons erinnern. Schönkapp führte das Register bis zu seiner Pensionierung 1580. Er datierte die Taufen noch in alter Tradition mit den Heiligentagen, was für die heutigen Nutzer bedeutet, dass das Taufdatum durch Umrechnung, etwa mit Hilfe des Umrechnungswerkes von Grotefend ermittelt werden muss. Teilweise finden sich auch einige Notizen zwischen den Registereinträgen, die darauf hinweisen, dass der Pfarrer die Dauerhaftigkeit der Kirchenbücher nutzen wollte, um Gedanken an die Nachwelt zu überliefern. Zum Beispiel wies er auf die Teuerung des Getreides infolge der Allerheiligenflut von 1570 hin. Die Flut, die Städte und Dörfer an der Nordsee überschwemmte und viele Todesopfer nach sich zog, interpretierte er als ein Strafgericht Gottes über die sündige Menschheit.
Der wertvolle Band, der als kultureller Schatz in Rietenau so lange gehütet wurde, ist gut erhalten. Einige altersbedingte Schäden sollen durch einen Restaurator behandelt werden. Als Standort des Bandes ist das Kirchenbucharchiv vorgesehen. Gleichzeitig hat die EHZ-Bibliothek das Gesangbuch in ihren Katalog aufgenommen.
Anmerkungen:
Der Jahreslohn eines Knechtes bewegte sich 1545 in Württemberg zwischen vier und sieben Gulden, vgl. Hippel, Türkensteuer und Bürgerzählung, Karte 28.
Literatur:
BWKG, 1946, S. 69.
Titelblatt des Gesangbuchs
Vorrede des Straßburger Reformators Martin Butzer (Bucer)
Hauptsächlich wurden die Bände logischer sortiert: zuerst die Taufregister bzw. die Mischbücher mit den Taufregistern, dann die Eheregister, dann die Totenregister, anschließend Konfirmanden-, Kommunikanten- und Seelenregister und Bevölkerungslisten, danach die Familienregister und schließlich Sonstiges.
Daneben wurden Fehler korrigiert sowie für die Benutzung hilfreiche Hinweise ergänzt. Außerdem wurde dabei festgestellt, dass einige wenige Kirchenbücher gar nicht digital vorhanden waren, weil sie bei der Verfilmung in den 1980er Jahren entweder nicht vorlagen oder übersehen wurden, und deshalb auch nicht auf Archion zur Verfügung standen. Diese Bände wurden inzwischen ergänzt bzw. werden in den nächsten Wochen verfilmt und digitalisiert und anschließend ergänzt.
Rückmeldungen zu übersehenen Fehlern oder Ergänzungen sind willkommen.
Prof. Dr. Karl Hittler mit seinem Erstlingswerk “Familien in Mühlhausen an der Enz 1641 – 1920”
Wir treffen Professor Dr. Karl Hittler. Der frühere Leiter des Heilbronner Gymnasiallehrerseminars befindet sich bereits im Ruhestand und erstellt derzeit ein Ortsfamilienbuch für Großglattbach, einem Teilort von Mühlacker. Das ist jedoch nicht sein erstes Projekt dieser Art. Ein Ortsfamilienbuch eines anderen Teilorts von Mühlacker, nämlich von Mühlhausen an der Enz, liegt bereits seit 2013 gedruckt vor (1). Und auch ein entsprechender Band von Lomersheim ist bereits fertig erstellt und wird in absehbarer Zeit ebenfalls in derselben Publikationsreihe im Druck erscheinen. Mit der Genealogie beschäftigt sich Professor Hittler bereits seit vielen Jahren, zunächst im Rahmen der Recherchen zu seinen eigenen Vorfahren und nun mit dem Erstellen von Ortsfamilienbüchern, die ein wichtiges Hilfsmittel der Genealogie, aber auch für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sind. Unser Archiv hat solche Projekte immer sehr gerne unterstützt.
„Als ich Recherchen zu meinen eigenen Vorfahren durchführte, konnte ich unter anderem ein Ortsfamilienbuch von Niefern nutzen und merkte dabei, wie leicht es dank dieses Bandes war, meine eigenen Vorfahren bis zurück ins 16. Jahrhundert zu ermitteln. Bei der Genealogie kommt man mit der Zeit an einen Punkt, wo man nicht nur Quellen für die private Familienforschung nutzen will, sondern etwas selber beitragen möchte. Die Arbeit am Ortsfamilienbuch von Mühlhausen an der Enz betrachtete ich als einen besonderen Glücksfall, weil es ein Ort mit einer besonderen Geschichte ist. Ich empfand die Auswertung der Daten aus den Kirchenbüchern wie das Heben eines Schatzes. Wenn man so etwas gemacht hat, dann möchte man weitermachen.
Der Zugang zur Geschichte hat mich gereizt. Nach wie vor finde ich es interessant in den Kirchenbüchern auf Sachverhalte zu stoßen, die mit dem Gang der Weltgeschichte zu tun haben. Ich bin ja von Hause aus Naturwissenschaftler und habe bei der Anfertigung dieser Ortsfamilienbücher die Möglichkeit, gelernte Arbeitsweisen, wie etwa korrekt und systematisch zu arbeiten, oder immer wieder die Methoden zu hinterfragen, anzuwenden.“
Familien in Mühlhausen an der Enz 1641 – 1920 : mit älteren Nachweisen ab 1596 / zusammengestellt von Karl Hittler. Hrsg. von Konstantin Huber und Marlis Lippik, Mühlacker 2013 (Mühlacker Geschichtshefte ; 4, Der Enzkreis ; 11, Württembergische Ortssippenbücher ; 104)
Vor einem Jahrzehnt begann ein bahnbrechendes Experiment, das zu einem Erfolg auf vielen Ebenen wurde: die Gründung des Kirchenbuchportals. 2013 mit der Vision, Kirchenbücher digital allen Interessierten zugänglich zu machen, haben zwölf evangelische Kirchen die Kirchenbuchportal GmbH ins Leben gerufen. Heute nach 10 Jahren, kann Archion stolz auf die gewaltige Entwicklung und die zahlreichen Partnerschaften zurückblicken, die uns zu einem essenziellen Teil der Forschungsgemeinschaft gemacht haben.
Archion ist inzwischen weit über die Grenzen evangelischer Archive hinausgewachsen ist. In enger Zusammenarbeit mit mittlerweile 25 Partnerarchiven hat das Portal nun über 150.000 Kirchenbücher online – ein wahres Füllhorn an Spuren gelebter Vergangenheit. Mehr als 80.000 registrierte Nutzer können nun von überall auf der Welt auf diese kostbaren Quellen zugreifen. Das Kirchenbuchportal wird Archion auch in den kommenden Jahren weiter auszubauen und noch mehr historische Schätze auf die digitale Reise zu schicken.
Unser Archiv war von Anfang an mit dabei. Die Bereitstellung der Kirchenbücher auf Archion hat auch unsere Arbeit verändert und für viele Forschende den Zugriff auf die württembergischen evangelischen Kirchenbücher sehr erleichtert. Die gute Zusammenarbeit mit dem Kirchenbuchportal Archion ist auch für uns ein Grund zur Freude. Ad multos Annos!
Historische Kirchenbücher der evangelischen Kirchengemeinde Katharinenfeld können nun als Digitalisate eingesehen werden. Online einsehbar sind folgende Register: Taufregister (1827-1835), Konfirmandenregister (1828-1848), Eheregister (1827-1843), Totenregister (1827-1843), Totenregister (1864-1889) sowie das Personalbuch der evangelisch-lutherischen Gemeinde (1891-1914).
Konfirmandenregister von Katharinenfeld
Die Siedlung Katharinenfeld wurde im Jahr 1819 von württembergischen Auswanderern westlich von Tiflis gegründet und nach Katharina, der Gemahlin von König Wilhelm von Württemberg (eine Schwester von Zar Alexander) benannt. Der Hintergrund der Gründung von schwäbischen Ansiedlungen im Bereich des Kaukasusgebietes waren wirtschaftliche Notlagen in der Heimat und religiöse Vorstellungen. Besonders das Jahr 1816 mit seinen klimatisch bedingten Missernten sorgte für einen wirtschaftlich motivierten Auswanderungswunsch. Chiliastische Vorstellungen vom nahenden Weltende verbanden sich mit einem radikalen Pietismus (bzw. Separatismus) und dem Wunsch beim jüngsten Gericht möglichst nahe am Heiligen Land zu sein, in das eine Auswanderung damals aber noch nicht möglich war. Die Einwanderung in das südliche Kaukasusgebiet war jedoch möglich und wurde von Russland, das diese Gebiete kurz vorher erobert hatte auch durch Gewährung von Grund und Boden, Steuerfreiheit und anderen Vergünstigungen an die Siedler begünstigt. Nach anfänglichen großen Schwierigkeiten konsolidierten sich die Siedlungen ökonomisch und gesellschaftlich. In Sowjetzeiten wurde die Ortschaft in Luxemburg umbenannt (nach Rosa Luxemburg). Das kirchliche Leben wurde in Sowjetzeiten sehr eingeschränkt aber die Siedlungen bestanden noch bis zur im Jahr 1941 verordneten Deportation der Einwohner in andere Gegenden der UdSSR. 1944 erhielt Katharinenfeld seinen heutigen Namen Bolnisi. Die Nachfahren der früheren Bewohner wohnen mittlerweile zum großen Teil in Deutschland.
Bei der Erforschung von Frauenberufen tritt meist sehr schnell das Problem auf, dass es in den vergangenen Jahrhunderten zum einen überhaupt nur wenige vom Ehemann unabhängige Berufe für Frauen gab und dass zum anderen noch weniger schriftliche Quellen zu diesen Frauen bzw. deren Berufen existieren. Eine Ausnahme hiervon sind die Hebammen, zu denen in verschiedenen Quellen Informationen zu finden sind. Anlässlich des heutigen Internationalen Hebammentags sollen die einzelnen Quellen im Folgenden dargestellt werden.
Kirchenbücher
Abb. 1: Begräbniseintrag der Hebamme Maria Werner, 19.03.1706 Alpirsbach
In den Kirchenbüchern findet man üblicherweise die Lebensdaten der Hebammen und – da sie verheiratet oder verwitwet sein mussten – auch die Daten zu Hochzeit, Ehemann und ggf. Kindern. In den Todeseinträgen mancher Hebammen findet man außerdem Angaben zu Amtsdauer und Anzahl der Kinder, bei deren Geburten die Hebamme geholfen hatte.
Abbildung 1 zeigt den Begräbniseintrag von Maria Schweiker [1], Witwe des Michael Werners, die 77 Jahre, 7 Monate und 9 Tage alt wurde, in Alpirsbach das Amt der Hebamme 33 Jahre lang ausübte und in dieser Zeit 1.500 Kinder „empfangen“ hatte. Sie wurde am 19. März 1706 begraben. [2]
Als weiteres Beispiel sei der Todeseintrag von Christina Obergfell, Witwe und Hebamme „auff der Sommerau“ in Brigach, vom 19. August 1716 in St. Georgen (heute badische Landeskirche) genannt. Sie wurde 71 Jahre und 4 Monate alt und übte das Amt der Hebamme 34 Jahre lang aus. In dieser Zeit half sie 1.253 Kindern auf die Welt. [3]
In den Kirchenkonventsprotokollen sind die Wahlen der Hebammen und der Geschworenen Weiber protokolliert. Letztere assistierten den Hebammen, überwachten diese aber auch. Hebammen und Geschworene Weiber wurden von den gebärfähigen Frauen des Ortes in einer öffentlichen Wahl gewählt.
Abb. 2: Protokollauschnitt: Wahl eines Geschworenen Weibs, 29.06.1805 Alpirsbach
Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dem Protokoll einer Wahl eines Geschworenen Weibs am 29. Juni 1805 in Alpirsbach. Hier war der Schreiber gründlich, er hat jede einzelne stimmberechtigte Frau mit ihrer jeweiligen Wahl aufgeführt. Auffällig ist, dass die Frauen nicht namentlich genannt sind, sondern nur als Ehefrauen oder Witwen ihrer Ehemänner angegeben sind, selbst die schlussendlich gewählte Frau, „Friederich Gigis, Schneiders alhier Eheweib“. Der Eintrag enthält außerdem noch einen Hinweis auf die Ausbildung der Hebamme, denn diese wurde „Herrn Accoucheur Trautwein zum Unterricht empfolen.“ [4] Der Geburtshelfer Trautwein lässt sich nicht eindeutig identifizieren, jedoch waren so gut wie alle im Familienverzeichnis von Alpirsbach aufgeführten, zeitlich in Frage kommenden Trautwein Chirurgen, lediglich einer war Rotgerber. [5]
Als weiteres sind in den Kirchenkonventsprotokollen Angaben zur Festlegung des Wartgeldes zu finden. Das Wartgeld erhielten die Hebammen dafür, dass sie für Schwangere in den letzten Wochen der Schwangerschaft ständig abrufbar und auch während der Wochenbettpflege in erhöhtem Umfang einsatzbereit sein mussten.
Interessantere Einträge dokumentieren Klagen einer Hebamme oder Klagen über eine Hebamme. So beklagte sich am 2. Oktober 1705 die Hebamme in Alpirsbach, dass manche Schwangere, v. a. die aus den Filialen Rötenbach, Reutin und Unterehlenbogen, nicht sie, sondern andere Frauen zur Hilfe holten. Die Stabs- und Dorfvögte wurden angewiesen, dafür zu sorgen, dass Schwangere sich an die Hebamme wandten. [6]
Abb. 3: Protokollauschnitt: Klage über die Hebammen, 13.01.1737 Schwenningen
In einem anderen, ausführlich dokumentierten Fall beklagten sich am 13. Januar 1737 die Frauen in Schwenningen über die Hebammen. Aus dem Protokoll – Abbildung 3 zeigt einen Ausschnitt daraus – sind die einzelnen Aussagen der Frauen zu entnehmen, jedoch scheinen diese nur zögerlich und zum Missfallen der Konventsrichter ausgesagt zu haben. Nachdem die Aussagen von 27 Frauen einzeln notiert wurden, ist dem Protokoll Folgendes zu entnehmen:
„Weilen um der Weiber noch zuviel sind und die Zeitt zu kurz, so auch eine redet wie die andere sagt, als hatt man alle zumahl vorgenommen und ihnen ernstlich gesagt: weil sie den Brey nicht wolten aus dem Maul thun, so solle von ihnen wär zu klagen habe privatim zum Pfarrer kommen, widrigen Falß würden sie ihrer bishero heimlich geführten Klagen ohngeachtet die 2 alte Hebammen behalten und so man die dritte schon sezte, würde ihr keine Besoldung könne geschöpft werden.“
Daraufhin sagten vier Frauen aus: „Die beyde Hebammen wißten gar nichts, die Weiber seyen einmahl übel versehen. Sie hätten ihren besten Trost zu Hanß Martin Schlenckers Weib.“ 32 andere Frau bestätigten die Missstände und die Unwissenheit der Hebammen, so dass der Kirchenkonvent am nächsten Tag Schlenckers Ehefrau befragte, ob sie das Amt der Hebamme übernehmen wolle. Dem Protokoll ist weiter zu entnehmen:
„Nach langem und beweglichen Zuspruch hatt Anna, Hanß Martin Schlenckers Weib, sich in Gottes Nahmen entschloßen, dieses schwere und wichtige Amt anzunehmen und nach ihrem Verstand und Wißen unter Gottes Beystand handlen, was sie Gott ermahnen und sie vor Gott, ihren Nebenmenschen und ihrem Gewißen verantwortten könne, worauf sie ins Gelübd genommen und ihro sämtliche von allen Gottes Seegen und Beystand angewünschet worden.“ [7]
Aus den Kirchenkonventsprotokollen erfährt man aber auch einiges über die Ausbildung und Wissensvermittlung in der Hebammenkunde.
Beispielsweise wurde am 11. Mai 1732 in Kemnat „der alten Hebamme befohlen, bey allen Gebährenden die junge Hebamme mitzonehmen und derselbigen alles ordentlich zoweisen und zwar so, daß sie nichts anrühren solle außer die Gebährenden schicke auch nach der jungen Hebamme.“ [8]
Abb. 4: Titelblatt von Völters “Neueröffnete Hebammen-Schul”, Ausgabe 1722
Im Eintrag vom 18. Oktober 1711 in Schwenningen ist zu entnehmen, dass „denen Barbieren und Hebammen, nach deßhalben […] ergangenen oberamtlichen Befehls angedütten [wurde], sich daß Völters Hebammenschul anzuschaffen“. Damit ist das Buch „Neueröffnete Hebammen-Schul“ von Christoph Völter (1617-1682), dem „Begründer des Hebammenunterrichts in Württemberg“, [9] gemeint. Abbildung 4 zeigt das Titelblatt der Ausgabe von 1722. [10] Ein Barbier hatte das Buch bereits, der andere versprach, sich das Buch zu besorgen. „Der einen Hebamme aber, nemdlich die Catharina Hallerin, die leßen kann, das von Ihro Dignität Herrn Specialis zu Tuttlingen ex pio corpore angeschaffte Exemplar übergeben und behändiget worden.“ [11]
In den verschiedenen Dekanats- und Pfarrarchiven sind in unterschiedlichem Umfang weitere Unterlagen zu Hebammen überliefert. Folgende Beispiele veranschaulichen die Mannigfaltigkeit der Themen.
Abb. 5: Bericht über die Hebamme, 06.05.1793 Blaufelden
Aus Blaufelden ist ein Bericht über die namentlich nicht genannte Hebamme vom 6. Mai 1793 überliefert (Abbildung 5). Dieser lautet:
„Durch Gegenwärtiges wird allterunterthanigste Bericht erstattet, daß die Pfarr Plafelden [!] mit einer ordentlichen Hebamme versehen, welche von ihrer Mutter, so 32 Jahr lang Hebamme in in [!] der Plafelder Pfarr gewesen, diejenige Wißßenschaft so zu einer Hebamme erfordert wird, erlernet hat; nach Absterben derselbigen ist sie von Herrn Doctor Assum zu Crailsheim im Beyseyn einer allhiesigen Gerichtsmanns namens Mezger im Jahr im 1773 examinirt worden, eine solches beyliegende Quittung ausweiset […]. Sie ist nach der Examine von dem Herrn Docto Aßßum in Pflicht genommen und so alsdann von den weltlichen und geistlichen Amt und von sämtlicher Plafelder Pfarrgemeinde als Hebamme erkannt und angenommen wurden. Während dieser 20 Jahr hat sie inn- und außerhalb der Pfarr 715 Kinder empfangen; sie hat vor gegenwärtig ein Alter von 51 Jahren zu viel geleget [?], besizt noch Kräffte genug, ihr Amt zu versehen, und da jedermann in der Pfarr Plafelden mit derselbigen zufrieden ist, so wird deswegen keine andere Hebamme nothwendig seyn. […].“ [12]
Abb. 6a: Prüfungsbericht des Oberamts-Arzt btr. der Hebammen in Effringen, 28.02.1827 Nagold, S. 1
Aus Effringen ist ein Prüfungsbericht des Nagolder Oberamts-Arzt D. Silber vom 28. Februar 1827 überliefert (Abbildung 6). Dieser lautet:
„Nachdem mir gestern von den zu Hebammen-Stellen vorgeschlagenen Weiber von Effringen 4 zugekommen sind (die Schmid, welche ohnehin altershalber nicht hätte berücksichtiget werden, ist ausgeblieben), so habe ich bai der Prüfung derselben gefunden, daß zwar keines der 4 Weiber eine vorzügliche Brauchbarkeit zu der Stelle einer Hebamme verspricht, jedoch folgende 2 angenommen werden können:
Anna Maria Dengler und
Christina Bihler,
von den beiden andern ohnediß wenig dazu geeignet behauptet die Klais keine Lust zu der Hebammen-Stelle zu haben, und die Proß könnte wegen vorgerükter Schwangerschaft die zum Unterricht erforderliche Gänge nicht hierher machen.
Abb. 6b: Prüfungsbericht des Oberamts-Arzt btr. der Hebammen in Effringen, 28.02.1827 Nagold, S. 2
[zweite Seite:] Indem ich nun wohllöblichem Kirchen-Convente die definitine Wahl überlaße, bemerke ich, daß ich am 12. März den Unterricht anzufangen gedenke, an welchem Tage vormittags 9 Uhr die gewählten Weiber sich bei mir einfinden mögen.“ [13]
Aus Pfäffingen sind das Zeugnis der Tübinger Hebammenschule über die Teilnahme an einem Kurs im Schröpfen („Schröpfzeugniß“) für die Hebamme Anna Maria Göhring vom 20. Januar 1846 (Abbildung 7) und das Prüfungszeugnis der königlichen Hebammenschule Stuttgart für die angehende Hebamme Dorothea Arnold vom 26. Dezember 1849 überliefert (Abbildung 8). [14]
Abb. 7: “Schröpfzeugniß” für die Hebamme Anna Maria Göhring von Pfäffingen, 20.01.1846 Tübingen
In mehreren Pfarrarchiven sind aus dem 19. Jahrhundert Hebammen-Tagebücher überliefert, so z. B. das Tagebuch der Hebamme Catharina Spoehrer in Amlishagen von 1821 (Abbildung 9) oder das der Hebamme Rentschler in Dennjächt (Pfarrei Unterreichenbach) von 1845-1865 (Abbildung 10). [15]
Vom Pfarramt Trochtelfingen ist eine Akte mit der Laufzeit 1691-1863 und einem Umfang von 1,5 cm überliefert, die u.a. folgende Themen enthält:
– Befragungen der Hebammen zum Tod von Kindern
– Alkoholsucht einer Hebamme
– Zeugnisse für Chirurg und Hebammen
– Dienstanweisung für die Hebammen des Königreichs Württemberg [16]
Abb. 8: Prüfungszeugnis für die angehende Hebamme Dorothea Arnold aus Pfäffingen, 26.12.1849 Stuttgart
Abb. 9a: Tagebuch der Hebamme Catharina Spoehrer, 1821 Amlishagen, S. 1
Abb. 9b: Tagebuch der Hebamme Catharina Spoehrer, 1821 Amlishagen, S. 2
Abb. 10a: Tagebuch der Hebamme Rentschler, 1845-1865 Dennjächt, Titelblatt
Abb. 10b: Tagebuch der Hebamme Rentschler, 1845-1865 Dennjächt, Einträge 18456/57
[12] LKAS, F 10, Nr. 117, Bericht 06.05.1793
[13] LKAS, G 181, Nr. 141, Prüfungsbericht Oberamts-Arzt 28.02.1827
[14] LKAS, G 581, Nr. 145, Schröpfzeugnis 20.01.1846 bzw. Prüfungszeugnis 26.12.1849
[15] LKAS, G 121, Nr. 296, Tagebuch Catharina Spoehrer 1821 und LKAS, G 789, Nr. 49
[16] LKAS, G 9, Nr. 109
Visitationsakten (Pfarrberichte)
In den Pfarrberichten vor ca. 1800 sind auch mehr oder weniger umfangreiche Informationen zu den Hebammen zu finden. Diese Informationen wurden bei den Auszügen aus den Pfarrberichten von den damaligen Schreibern jedoch nicht berücksichtigt, so dass sie nicht in den online zugänglichen Visitationsberichten im Bestand A 1 zu finden sind. In den Dekanats- und auch in manchen Pfarrarchiven sind teilweise in überschaubarem Umfang Visitationsakten von vor 1800 vorhandenen, entweder als Zweitschriften oder Unterlagen, die nicht an den Special (Dekan) geschickt bzw. an den Generalsuperintendenten weitergeleitet wurden.
Abb. 11: Auschnitt aus dem Visitationsbericht Alpirsbach 1745 betreffs der Hebammen
In den Unterlagen des Dekanatamts Sulz am Neckar ist beispielsweise ein Bericht über die Visitation in Alpirsbach 1745 überliefert, der den folgenden aufschlussreichen Eintrag zu den Hebammen enthält (Abbildung 11):
„Hebammen von
Alpirspach, M[aria] Margretha Ketterin,
Rötenbach, Catharina Renckin
Reuthin, Eva Masserin, W[itwe]
Unterehlenbogen, A[nna] Maria Heintzelmännin, W[itwe]
Seynd examinirt und beaydigt, guten Leumunds, genießen der Personal-Freyheit mit denen Männern, empfangen ihr Wart-Geld von denen Communen richtig; auch wann sie Bettelarmen dienen, etliche wenige Kreutzer von dem Pio Corpore; ist keine, als die Alpirspacher, mit einem Buch versehen. Thun ihre Anzeigen zum Pfarr-Ammt richtig. Kein Fehler bey Geburthen, Gäh-Tauffen, Begräbnußen ist von ihr geschehen. Nichts Aberglaubisches, nichts Verdächtiges vorgeloffen.
Geschworene allhir hatt auch ein gut Lob.
Die Hebamme Maaserin von Reuthin klagt, man setze sie hindan bey reichen Weibern und hohle deß dasigen Vogts Weib, die schon einmahl Hebamme gewesen, aber darvon gebetten, bey denen Armen aber seye sie gut genug.“
Obiger Text wurde vom Pfarrer für die Visitation verfasst. Am Tag derselben wurden dann einzelne vom oder zusammen mit dem Special (Dekan) getroffenen Beschlüsse („Recess“) auf der linken Seite nachgetragen. Diese lauten:
Erster Beschluss: „Recess: Es ist der Bedacht zu nemmen, daß denen übrigen Hebammen in denen Filialien das sonst eingeführt Hebammenbuch auch angeschafft werden möge.“
Zweiter Beschluss: „Recess: Dafern die examinierte und beeydigte Hebamme zu Reuthin fürter von den Gebährenden praeferirt werden sollte; Solle derselben das sonst gewöhnliche Maeotrum [?] gleichwohlen nach andere Ort Gewohnheit bezahlet werden.“ [17]
Die vollständigen, mal mehr, mal weniger umfangreichen Visitationsberichte aus dem ungefähren Zeitraum von 1601 bis 1810 sind hauptsächlich im Bestand A 281 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu finden.
Auch können in verschiedenen Kreis-, Stadt- und Gemeindearchiven und möglicherweise in weiteren Archiven Unterlagen zu Hebammen zu finden sein. Hierzu bietet sich eine Recherche über das Archivportal-D an.
Die Konfession war bis ins 19. Jahrhundert hinein, wenn nicht sogar noch länger, ein Kriterium bei der Partnerwahl. Evangelische und Katholiken blieben jeweils unter sich. Konfessionswechsel waren äußerst selten, nicht unbedingt gerne gesehen und fanden deshalb – soweit bekannt – als Nachtrag ihren Niederschlag in den Taufregistern. In manchen Fällen geschah dies wertend, wie z.B. am 12. Oktober 1673 in Peterzell, „Er [der Täufling] wurde Abtrünniger“[1], in anderen Fällen, wie dem im Folgenden beschriebenen, als nüchterne Feststellung.
Am 22. August 1736 wurde in Alpirsbach im evangelischen Herzogtum Württemberg der einen Tag vorher ebenda geborene Johann Friedrich, Sohn des Bäckers Johannes Gigi und seiner Ehefrau Waldburga, getauft. Der Taufeintrag wurde Jahrzehnte später nachträglich um folgende Bemerkung ergänzt: „ist katholisch worden und haußt im [!] Schabbach“.[2]
https://openstreetmap.de, Unterstreichungen und fürstenbergisch-württembergische Grenze ergänzt
Johann Friedrich Gigi trat also später zur katholischen Konfession über und wohnte in Schapbach, heute ein Ortsteil von Bad Rippoldsau-Schapbach, damals ein Ort im katholischen Fürstentum Fürstenberg – das Wort „haußt“ dürfte wertneutral als „wohnt“ oder „hält sich auf“ zu interpretieren sein.
Der Karte ist die Lage von Alpirsbach und Schapbach zu entnehmen. Die rot gepunktete Linie stellt die fürstenbergisch-württembergische Grenze dar.
Johann Friedrich Gigi heiratete am 2. Februar 1767 im katholischen Schapbach Maria Agatha Echlin (Echle) – laut einer späteren Randbemerkung könnte ihr Nachname auch Bächlin (Bächle) gelautet haben. Dem Eheeintrag im Eheregister der Pfarrei Schapbach sind genauere Informationen zum Konfessionswechsel zu entnehmen. Der Eintrag lautet vollständig:
Kirchenbücher Schapbach, Eheregister 1720-1810, S. 70
„Die 2. Febr. Honestus Juvenis Joannes Fridericus Gigi ex Alpirsbach, sed anno 1763 15to Augusti hic Schappachii ad catholicam fidem conversus tribus factis proclamationibus cum pudica virgine M. Agatha Echlin copulatus est coram testibus Joanne Gigi acatholico sponsi patre, et Joanne Georgio Schuhler.“[3]
Übersetzt heißt dies: „Am Tag des 2. Februars: Der ehrenhafte Junggeselle Johannes Friedrich Gigi aus Alpirsbach, der aber 1763, am 15. August, hier in Schapbach zum katholischen Glauben konvertierte, wurde nach drei Proklamationen mit der keuschen Jungfrau Maria Agatha Echlin vereint, in Anwesenheit der Zeugen Johannes Gigi, dem nichtkatholischen Vater des Bräutigams, und Johannes Georg Schuler.“
Für die Genealogie sind solche aus dem 17. und 18. Jahrhundert in den katholischen Pfarreien im Schwarzwald häufig vorzufindenden Eheeinträge ein Graus. Durch die fehlenden Väter, die im Gegensatz zu evangelischen Einträgen nicht angegeben sind, ist ein toter Punkt erreicht, da nur bei eher seltenen Vor- und Nachnamen der richtige Taufeintrag dem Bräutigam bzw. der Braut eindeutig zugeordnet werden kann. Die in katholischen Eheeinträgen angegebenen Trauzeugen helfen nur selten weiter. In dem beschriebenen Fall war aber der Vater des Bräutigams einer der Trauzeugen und der Schapbacher Pfarrer legte Wert darauf, anzugeben, dass dieser nicht katholisch war. So ist die Forschung zumindest auf der Linie des Bräutigams problemlos möglich, wobei bei der Recherche nach dem richtigen Taufeintrag schon allein der Nachtrag im Taufeintrag des Johannes Friedrich Gigi ausreichen würde.
Was Johannes Friedrich Gigi nach Schapbach zog – sein Beruf, der nicht erwähnt ist, die Liebe oder etwas anderes – bleibt unbekannt. Auf jeden Fall brachte er einen neuen Nachnamen nach Schapbach, der auch in Alpirsbach selten war. Der Name stammt aus der Schweiz und kam mit Johannes Friedrichs Urgroßvater, Johannes (Hans) Gigi oder Chigi,[4] der am 17. Mai 1663 in Alpirsbach heiratet, in den Schwarzwald. Lediglich der Name seines Vaters, Melchior, ist angegeben. Ein genauerer Herkunftsort ist in entsprechendem Eheeintrag leider nicht angegeben.[5]
Sollte jemand zufällig über einen möglicherweise passenden Taufeintrag in der Schweiz stoßen, freuen wir uns über entsprechende Mitteilung.
Auch wenn die Kirchenbücher Amtshandlungen dokumentieren und deshalb korrekt geführt werden sollten (und sollen), stößt man hier und dort auf ungenau Angaben und Widersprüche. Speziell bei Herkunftsorten von auswärtigen und möglicherweise fremdsprachigen Personen konnten mangels Geografie- und Sprachkenntnisse der Schreiber Fehler auftreten, so dass die Angaben aus einem Kirchenbucheintrag unter Umständen nicht ausreichen, um korrekte Informationen zu erhalten, wie das folgende Beispiel zeigt.
Am 3. Januar 1715 wurde in Herrenberg das Mädchen Johanna, Tochter des Korporals Augustin Mayh de Tresiger und dessen Ehefrau Eva Maria, geboren und noch am gleichen Tag getauft.[1] Das Mädchen starb leider bereits etwas mehr als zwei Wochen später und wurde am 19. Januar in Herrenberg begraben (unterster Eintrag im Bild).[2]
Das Auffällige in diesen Einträgen ist die widersprüchliche Angabe zum Aufenthaltsort des Vaters. Während im Taufeintrag zu lesen ist, der Vater sei „abwesend auf einer Reise in Gr. Britannien ein Erbgut abzuhohlen“, steht im Begräbniseintrag „dermalen in Brettagne vereißt“.
Wie lässt sich dieser Widerspruch erklären? Der Schrift nach zu urteilen, können zwei unterschiedliche Schreiber angenommen werden. Die Amtshandlungen wurden zwar alle vom Diakon Wilhelm Friedrich Lentilius durchgeführt, wie beiden Registern zu entnehmen ist (nur auf dem Bild des Taufeintrag zu sehen), das bedeutet jedoch nicht, dass er auch jeden Registereintrag selbst vorgenommen hat. Denkbar ist, dass Augustin Mayh de Tresiger als Herkunft „Bretagne“ angegeben, der Schreiber des Taufeintrags dies aber als „Grande-Bretagne“ interpretiert hatte.
Die Auflösung ist schließlich im Eheeintrag vom 5. Mai 1706 in Gültstein zu finden. Dort ist als Geburtsort des Augustinus Mays, hier im Rang bzw. mit der Aufgabe eines Führers, „Brest in Britannia“ angeben,[3] was als Brest im Département Finistère in der Bretagne identifiziert werden kann.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Genealogie bzw. andere personenbezogene Forschung, speziell die zu Militärangehörigen, häufig auch ein Puzzlespiel ist, bei dem das Gesamtbild aus mehreren Einträgen verschiedener Pfarreien zusammengesetzt werden muss.
Weitere Details zu Augustin Mayh de Tresiger und zu den aufgeführten Einträgen sind auf https://www.uwe-heizmann.de/militaer/ma0000160.html zu finden. Evtl. können später dort weitere Einträge ergänzt werden.
Renato de Lucca von der Brazilian Association of History and Genealogy Researchers recherchierte vor einiger Zeit in unserem Archiv und entdeckte dort auch die bei uns verwahrten Kirchenregister ehemaliger evangelischer Kirchengemeinden im ehemaligen Jugoslawien, unter anderem im Staatsgebiets von Kroatien. Er hat darüber einen lesenswerten Beitrag verfasst, der zunächst in einer Zeitschrift in Brasilien, dann aber auch in Periodika in Paraguay und in Kroatien veröffentlicht wurde. Man vergisst leicht, dass die Nachfahren der 1945 vertriebenen Donauschwaben heute nicht nur in Deutschland leben, sondern teilweise auch in ganz andere Weltregionen, wie etwa nach Südamerika migriert sind. Auch der kroatische Fernsehsender Nova TV wurde auf Herr de Luccas Beitrag aufmerksam und hat ihn für einen TV-Bericht interviewt. Wir freuen uns immer, wenn über Quellen unseres Archivs medial berichtet wird. Herr de Lucca hat seinen Beitrag unter anderem auch in die deutsche Sprache übersetzen lassen und uns die Erlaubnis erteilt, ihn in unserem Blog zu veröffentlichen. Die Übersetzung hat Herr Garo Hairabetian erstellt.
Es folgt der Text von Herr de Lucca:
Es ist nicht lange her, da erhielt ich eine Anfrage von einem Mann mit kroatischen Wurzeln, der erzählte, dass er den Geburtsnachweis seines Großvaters, geboren in Velimirovac (Welimirowatz), Kroatien, nicht ausfindig machen konnte. Ich erfuhr, dass die Institutionen dieses Landes ihn über die Nichtexistenz dieser Aufzeichnungen und die damit verbundene Unmöglichkeit die kroatische Staatsangehörigkeit zu beantragen informierten, obwohl der kroatisch-stämmige Mann im Besitz einer gut erhaltenen, lesbaren und originalen Geburtsurkunde seines Großvaters aus den 1920er Jahren war.
Nach vergeblichen Recherchen in nationalen und regionalen Archiven, Kirchen, Notariaten und Museen in verschiedenen Regionen Kroatiens, deren Mitarbeiter ich für ihre Hilfe sehr dankbar bin, erhielt ich die Information, dass die Bücher mit den entsprechenden Aufzeichnungen sich möglicherweise in Deutschland befinden. Wie kann man etwas ausfindig machen, dass sich nicht mehr in den Händen der zuständigen Institution befindet? Es ist kein Zufall, dass sich die Antwort darauf regelmäßig in der Familiengeschichte findet.
An jenem Tag, nach Gesprächen mit Rafael Fix, dessen Großvater der kroatische Auswanderer mit deutschen Wurzeln war, der in Banovci, Kroatien, geboren wurde und Lutheraner war, fand ich das fehlende Teil zur Lösung des Rätsels. Sein Großvater, der in diesen verschollenen Büchern registriert ist, kehrte Jahre später nach Deutschland zurück, nachdem er aus Kroatien nach Brasilien ausgewandert war. Er beantragte seine Geburtsurkunde, die vom Kirchlichen Landesarchiv in Stuttgart ausgestellt wurde, wo heute diverse Kirchenbücher – nicht nur aus Kroatien, auch aus Serbien, Rumänien und der Slowakei – archiviert sind.
Auslandsgemeinden im Save – Donau – Drau – Gebiet Kroatiens
Nur um beispielhaft darzustellen, warum die Bücher sich außerhalb ihrer Ursprungsländer befinden, erläutere ich kurz, was sich in Velimirovac, Kroatien vor nicht allzu langer Zeit ereignet hat und dessen Aufarbeitung bis in die Gegenwart reicht.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs1, war Velimirovac mehrheitlich von Deutschen bewohnt. Laut Volkszählung2 von 1910, hatte das Dorf 797 Einwohner, von denen 764 Deutsche und zum Großteil Protestanten waren. Die Mehrheit der Deutschen kam in den 1880er Jahren von Backa in Vojvodina, gegenwärtig serbisches Gebiet, auf Einladung eines Grafen, um die Wälder abzuholzen und sie in Ackerflächen umzuwandeln.
Zwischen den beiden Weltkriegen verließen zahllose Bewohner, unter Verfolgung und Anfeindungen leidend, das Dorf vor Ankunft der Soldaten. Konfrontiert mit der harten Realität, siedelten einige der Familien auch nach Brasilien über.
Nach der Schließung der evangelischen Gemeinde von Velimirovac im Jahre 1944, nahmen ihre Vertreter die Kirchenbücher mit zu den Archiven der Kirche in Stuttgart, wo sie sich heute befinden und eingesehen werden können.
Die Bewohner, die im Dorf geblieben sind, wurden 1945 in ein Arbeitslager bei Valpovo gebracht, als die Behörden kollektiv allen Deutschen die Schuld für die Verbrechen der Nazis zusprachen. Nach dem Krieg wurden viele Bewohner auch ihrer Besitztümer beraubt und nach Österreich und Deutschland geschickt.
Die Kirchenbücher der Gemeinden sind ursprüngliche, kostenlose Quellen für genealogische Nachforschungen und im Falle ihrer Verfügbarkeit erleichtern sie den Menschen die Rekonstruktion der Familiengeschichte und dienen Wissenschaftlern zudem als Grundlage für Forschungen verschiedener Wissensgebiete.
Obwohl im Verhältnis zu Praktizierenden anderer Religionen ihre Zahl relativ gering ist, ist anzumerken, dass die Bekanntmachung dieser evangelischen Quellen für die Nachkommen einen bemerkenswerten Unterschied gemacht hat, sowohl beim Zugang zu Informationen zur Rekonstruktion der Familiengeschichte als auch bei der Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte in Brasilien, Kroatien oder anderen Teilen der Welt.
In einem der im Kirchenarchiv von Stuttgart aufbewahrten und bereitgestellten Bücher1 finden sich Dutzende Einträge von Familien, die derzeit in Österreich, Deutschland, Frankreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko, Australien und Kroatien leben.
Das Buch nennt viele Nachnahmen, darunter Becker, Buchler, Benz, Kolb, Medel, Neumann, Hoffmann, Krebs, Stock, Werner, Schenkenberger, Toth, Hassmann, Heil und Szabo.
Im Folgenden eine Auflistung des Katalogs, der sich nur auf Kroatien bezieht und online verfügbar ist. Er kann über die Seite Archion (Württemberg /Auslandsgemeinde) oder direkt über das Landeskirchliche Archiv eingesehen werden kann.
Ein Taufregister aus Szeliste
Reformierte Evangelische Kirche von Szeliste-Velimirovac
Gemischtes Buch 1886-1905 (Band 1)
Taufregister 1899-1924 (Band 2)
Taufregister 1924-1936 (Band 3)
Taufregister 1936-1954 (Band 4)
Heiratsregister 1887-1905 (Band 5)
Heiratsregister 1906-1938 (Band 6)
Heiratsregister 1939-1954 (Band 7)
Sterberegister 1887-1905 (Band 8)
Sterberegister 1906-1924 (Band 9)
Sterberegister 1924-1933 (Band 10)
Sterberegister 1934-1948 (Band 11)
Lutherische Evangelische Kirche von Szeliste-Velimirovac (Szeliste oder Selište war der Name von Velimirovac bis 1914)
Gemischtes Buch 1886-1907 (Band 1)
Gemischtes Buch 1904-1926 (Band 2)
Gemischtes Buch 1927-1944 (Band 3)
Gemischtes Buch 1940-1943 (Band 4)
Gemischtes Buch 1902-1926 (Band 5)
Sterberegister 1939-1944 (Band 6)
Reformierte Evangelische Kirche von Vinkvacko Novo Selo , Kroatien
Neudorf (Vinkovačko Novo Selo), Kroatien
Gemischtes Buch 1831-1860 (Band 1)
Gemischtes Buch 1860-1897 (Band 2)
Taufregister 1881-1903 (Band 3)
Einige evangelische Kirchenbücher von Novo Selo (Neudorf) in Kroatien
Taufregister 1904-1926 (Band 4)
Taufregister 1926-1944 (Band 5)
Taufregister 1897-1922 (Band 6)
Heiratsregister 1923-1944 (Band 7)
Sterberegister 1881-1910 (Band 8)
Sterberegister 1911-1944 (Band 9)
Sterberegister 1914-1918 (Band 10)
Konfirmationsregister 1927-1944 (Band 11)
Verschiedenes 1902-1942 (Band 12)
Reformierte Evangelische Kirche von Banovci (alter Name war Šidski Banovci), Kroatien
Sidske Banovce (Banovci, Novi Banovci, Sidski Banovci, Schider Banovci, Sidske Banovce, Banowce, Banowzi), Serbien, Reformierte Gemeinde
Gemischtes Buch 1862-1905 (Band 1)
Taufregister 1899-1935 (Band 2)
Taufregister 1936-1944 (Band 3)
Heiratsregister 1904-1943 (Band 4)
Sterberegister 1905-1944 (Band 5)
Quellen
Landeskirchliches Archiv Stuttgart
Archion (Internetkatalog und digitalisiertes Kirchenregister), verfügbar über www.archion.de
Nationalarchiv in Osijek, Zagreb und verschiedene Notariate (Osijek, Slatina, Zagreb, usw.)
Bibliothek der Stadt Osijek (Gradska i Sveučilišna knjižnica u Osijeku).
Genealogia Croata (Kroatische Genealogie in Brasilien), auf Facebook verfügbar.
Literatur
BARWICH, Leopold Karl. Heimatbuch Welimirowatz: Menschen zwischen Welten, zur Erinnerung an unser deutsches Dorf in Slawonien. Reutlingen, Deutschland: Heimatausschuss Welimirowatz, 1985. Verfügbar in digitalem Format nach Antrag an Landeskirchenarchiv Stuttgart.
Kirchenbücher aus Jugoslawien für die Gemeinden, Katalog der Bücher der Jugoslawischen Kirche für die Gemeinden von Becmen, Nemci, Szeliste- Velimirovac, Sidske Banovce, 1987, Landeskirchenarchiv Stuttgart. Verfügbar in digitaler Form auf Antrag.
BEER, Josef. Leidensweg der Deutschen im kommunistischen Jugoslawien Band I Ortsberichte. München: Donauschwäbische Kulturstiftung – Stiftung des privaten Rechts, 1997.
SCHERER, Anton. Kratka povijest podunavskih Nijemaca. Osijek, Zagreb, Split: Pan Liber, 1999.
In den Kirchenbüchern der Pfarrei Mötzingen (Landkreis Böblingen) stößt man auf verschiedene Einträge, die auch für geübte Forschenden schriftkundliche Herausforderungen darstellen.
Im Eheregistereintrag vom Ostermontag 1698 (Feria secunda paschalis, 25. April 1698) ist die Hochzeit eines Johannes Geigers, „Tragoner unter dem löbl[ichen] würtembergischen Regiment“ eingetragen.
Das große G ist auf Anhieb nicht zu erkennen, auf den ersten Blick sieht der Buchstabe eher wie ein großes A aus. Die spätere Ergänzung des Nachnamens mit Bleistift hilft an dieser Stelle aber weiter. Ohne den Bleistiftnachtrag (oder zusätzlich zu diesem) hilft ein Vergleich der Namen in den anderen Einträgen auf der Seite. Oben auf der Seite, in den Einträgen vom 1. Mai 1694 und dem 29. Januar 1695 findet man die Eheeinträge eines Georg Werners bzw. eines Joh. Georg Sattler. Da an diesen Stellen nichts anders stehen kann außer jeweils Georg, kann über diese Namen das große G eindeutig identifiziert werden.[1]
Im Eheregistereintrag vom „7. Herbstmon[at]“ (September) 1701 ist eine weitere Herausforderung zu finden. Erst auf den zweiten Blick ist zu erkennen, dass in diesem Eintrag die Hochzeit eines Blasius Großmann, „gewesener Dragoner unter dem fuggerischen Regiment“ eingetragen ist.
Während sich bei anderen Schreibern und Schriften (z.B. der Sütterlin), das große B und das große L ähneln, ist es in diesem Fall das große B und das große G. Ein Abgleich mit dem Eintrag vom „28. Weinmon[at]“ (Oktober) 1700 hilft weiter. Dort ist zweimal der Name Georg und zweimal das Wort Burger zu finden, so dass das große G bzw. das große B eindeutig identifiziert werden kann.[2]
Eine Herausforderung der etwas anderen Art stellen die Taufeinträge vom 4. November 1699 bis zum 3. März 1704 auf den Seiten 179 bis 184 dar. Johann Melchior Ruoff, der Pfarrer, der auch für die Ähnlichkeit von großem B und großem G verantwortlich ist, hat zum Zeitpunkt von Geburt und Taufe detailliertere Angaben gemacht als sein Vorgänger bzw. Nachfolger (vgl. Abbildung der Doppelseite 178f). Das beachtliche daran ist die geringe Buchstabenhöhe, mit der Ruoff die Einträge teilweise geschrieben hat – er muss mit einer sehr feinen Feder geschrieben haben. Diese geringere Buchstabenhöhe hat Ruoff (in Abstufungen) auch für die bei Militärangehörigen üblichen zusätzlichen Angaben verwendet.
Anhand des Ausschnitts von Seite 179 und den Detailabbildungen ist der Unterschied zwischen „Haupttext“ einerseits und Anmerkungen und zusätzlichen Angaben andererseits bzw. die geringe Buchstabenhöhe zu erkennen.
Im ersten Detailbild ist außerdem eine weitere Herausforderung zu sehen. Das kleine y und das kleine p im Nachnamen Nymphius sind auf den ersten Blick sehr ähnlich. In diesem Detail ist zudem in der zweiten Erwähnung des Nachnamen Nymphius (5. Zeile: „Nymphiq“) sowie in Notarius (6. Zeile: „Notariq“) das gängige Kürzel für „us“ zu sehen, das einem kleinen q oder einer tiefergestellten 9 ähnelt.[3]
Nimmt man das Totenregister von Lienzingen (heute ein Teilort von Mühlacker) zur Hand, so bemerkt man relativ schnell, dass dort immer wieder Todesfälle von Personen aufgeführt werden, die nicht im Ort lebten, sondern auf der Durchreise verstarben. So verstarben alleine zwischen 1784 und 1797 dreizehn Personen unterwegs. Ortsfremde Personen werden in so gut wie allen Kirchenbüchern aufgeführt, manchmal mehr, manchmal weniger. Die relative Häufigkeit in Lienzingen ist aber wohl der Tatsache geschuldet, dass der Ort an einer Fernstraße lag. Die sogenannte Frankfurter Route war zeitweise die wichtigste Fernverkehrsstraße des Herzogtums Württemberg und führte von Ulm über Geislingen an der Steige, Esslingen, Cannstatt, Schwieberdingen, Vaihingen, Illingen, Lienzingen, Maulbronn, Knittlingen, Bretten, Bruchsal zur damaligen Handelsstadt Frankfurt. Sie war ab dem 16. Jahrhundert auch Teil des Niederländischen Postkurses, der ersten dauerhaft betriebenen Postreiterstrecke des Heiligen Römischen Reiches, die Italien, beziehungsweise Tirol, mit den spanischen Niederlanden (Belgien) verband.
Nicht selten handelte es sich bei den in den Sterbeeinträgen genannten auswärtigen Personen um Angehörige des Militärstandes, die beim Durchzug ihrer Einheit unterwegs verstarben. So zum Beispiel am 14.2.1790 Johann Eberhard Friedrich Schmid, Soldat unter dem Generalmajor von Hügelschen Regiment auf dem Asperg, verstorben 14.2., beerdigt 16.2., 31 ½ Jahre, Auszehrung oder am 11.6.1794 Jacob Goldner, Gemeiner unter dem kaiserlich königlichen Infanterie Regiment Preiss, verstorben 11.6. abends um 4 Uhr, begraben 12.6. abends 6 Uhr, ungefähr 23 Jahr, Steckfluß durch die große Hitze auf dem Marsch bewirkt.
Außerdem sind es auch Bettler, die mehr oder weniger zufällig während ihres Umherstreifens in Lienzingen oder nach einer Bettelfuhr (Orte entledigten sich damals oft der bei ihnen gelandeten Bettler und Bettlerinnen, indem man sie in einen Nachbarort überführte) verstarben. So etwa am 23.1.1791 ein fremdes unbekanntes Weib, ihren Angaben nach aus Mömpelgard, kam auf einer Bettelfuhr von Illingen halbtodt im Armenhaus an, verstorben den 22.1. abends nach 6 Uhr.
Auch wandernde Handwerker und Händler finden sich unter den im Totenregister aufgeführten, wie etwa am 5.3.1792 Johann Georg Wahler, Bürger, Gärtner und Samenhändler zu Vaihingen an der Enz, 5.3., nachts um 11 Uhr zwischen Maulbronn und Lienzingen auf der retour von Sulzfeld, 8.3. begraben, 44 Jahr, Erkältung.
Es finden sich auch Migranten unter den Verstorbenen. Der Eintrag vom 5.7.1784 nennt Anna Maria, Georg Grubers, eines catholischen Emigranten aus Ebersing in Lothringen, hier im Adler gestorbenes Kind, verstorben 5.7., beerdigt 6.7., 1 ½ Jahr, Blattern oder am 17.05.1785 Joseph, Johannes Büglers, eines catholischen Emigranten aus Hodweiler bei Bitsch in Lothringen Söhnlein, im Adler allhier verstorben 17.5., beerdigt 18.5., 6 Jahr, Ruhr. Vermutlich handelte es sich bei den durchreisenden Emigranten aus Lothringen um angeworbene Siedler für die neuen habsburgischen Gebiete im südöstlichen Donauraum (dritter Schwabenzug 1782-87), die auf dem Landweg nach Ulm unterwegs waren, um sich dort für die Fahrt donauabwärts einzuschiffen.
Es wurden über die Straße auch Kranke transportiert, wie sich dem Eintrag am 29.11.1796 die 25jährige Catharina Klotzin catholisch von Stetten bei Hechingen gewesene Köchin zu Bruchsal und Weingarten. Wollte sich von letzterem Ort krank nach Haus führen lassen, starb aber unterwegs, und ward todt in hiesigen Adler gebracht (siehe Beitragsbild) entnehmen lässt, wie etwa auch dem Eintrag am 19.5. desselben Jahres N.N. ein kaiserlicher Soldat, der in das Solitude-Lazarett geführt werden sollte, auf hiesigem Rathaus aber starb und allda todt zurückgelassen wurde, verstorben 19.5., begraben 20.5. .
Solche Register bieten durchaus Chancen für historische Untersuchungen. Eine Erhebung solcher Daten aus den Totenregistern von Orten an einer Fernstraße ermöglicht einen Einblick in die Zusammensetzung des Personenkreises, der sich auf solchen Routen bewegte.
Verlauf der Frankfurter Route (orange) durch Württemberg und weiter bis nach Bruchsal, Lienzingen rot umkringelt. Grundlage: Karte des Koenigreichs Württemberg. Gezeichnet von G.F. Haug 1813.
In der Reihe „Namensgeschichten“ werden Fälle vorgestellt, in denen der Umgang mit Namen eine bemerkenswerte Rolle spielt.
Als letzten Teil der Reihe wird ein Taufeintrag aus Daxlanden, einem katholischen Ort in Baden und heutigen Stadtteil von Karlsruhe, vorgestellt. Der Taufeintrag wurde bei privaten Forschungen des Autors gefunden. Auch wenn der Ort sowohl was die Konfession als auch die Region betrifft nicht zum Zuständigkeitsbereich des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart gehört, ist der Eintrag dennoch erwähnenswert. Der Taufeintrag ist der eines Findelkindes, das nach den Umständen seiner „Ablage“ benannt wurde. Der besagte Eintrag vom 16. Februar 1810 lautet:
„Im Jahr des Herrn Eintausend achthundertzehn, den 16ten Tag des Monats Hornung, hat der hiesige Bürger und Ackersmann Valentin Pferrer – durch ein Kindes Geschrey aufgeweckt – morgens 5 Uhr, innerhalb seiner geschloßnen Hausthüren zur lincken Seite, ein auf dem Boden liegendes, in schlechten Windlen eingefetschtes [= eingewickeltes] Kind gefunden, welches durch das neben der Hausthüre angebrachte enge Hünerloch hineingeschoben wurde. Sogleich machte der Hausbewohner v[on] Pferrer mir unterschriebenen, dem hiesigen Ortsvorstand Martin Dannemeyer, und der Hebamme Catharina Speckin, die gebührende Anzeige. Nachdem wir hierauf Augenschein genommen, und die Hebamme versicherte, daß dieses Kind – weiblichen Geschlechts – noch nicht 3 Tage gebohren seyn könnte, so wurd selbes dem nemlichen Tag, Nachmittag 12 Uhr, von mir unterschriebenen, in hiesiger Pfarrkirche getauft, und erhielt von mir den Namen Juliana Lochmännin. Die Taufpathin dieses Kindes ist, Maria Anna Bellerin, des hier verstorbenen Bürgers Martin Beller ehelig ledige Tochter. – Hierauf wurde sogleich der umständliche Bericht hierüber, dem hoch[löblichen] Oberamt abgeschickt.
Dieses bescheinen, Daxlanden den 16ten Hornung 1810
Friedrich Kappler, Parochus mpp. [= Pfarrer, eigenhändig (unterschrieben)]
In der Reihe „Namensgeschichten“ werden Fälle vorgestellt, in denen der Umgang mit Namen eine bemerkenswerte Rolle spielt.
Hochzeit 27.01.1767 Aistaig
Im Eheregister von Aistaig ist unter dem 27. Januar 1767 die Hochzeit eines Georg Fridrich Ozeler, ehelicher lediger Sohn von Joseph Ozelers, eines verstorbenen Bürgers und Leinenwebers in der Filialgemeinde Weiden, eingetragen.[1] Der Nachname lässt aufhorchen, ist er doch ungewöhnlich, auch eine nicht-deutsche Herkunft könnte vermutet werden.
Bei der Suche nach dem Taufeintrag von Georg Fridrich wird man unter dem Namen Ozeler nicht fündig, jedoch findet man unter dem 30. Dezember 1739 den Taufeintrag eines Georg Fridrich, dessen Vater Joseph Vozeler, ein Weber in Weiden, war.[2] Ein Abgleich in den Taufregistern ergibt, dass dieser Joseph (V)Ozeler noch weitere Kinder hatte. Das nächste Kind dieser Familie wurde erst 1743 in Weiden geboren. In dem entsprechenden Taufeintrag vom 20. Februar 1743 wird der Vater mit „Joseph Ozeler, Weber“ angegeben.[3]
Taufe 30.12.1739 Aistaig
Taufe 20.02.1743 Aistaig
Anhand der Übereinstimmung der anderen in den Taufeinträgen genannten Personen – die Mutter, die Paten und die Patin – kann die Personengleichheit Joseph (V)Ozeler bestätigt werden. In beiden Einträgen lautet der Name der Ehefrau Anna Maria, die Paten heißen Jacob und Johannes Esslinger, die Patin Ursula. Sie war die Ehefrau von Andreas Remp bzw. von Johannes Steidinger. Andreas Remp starb am 8. März 1742,[4] seine Witwe heiratete am 25. September desselben Jahres Johannes Steidinger (das Wort „Wittib“ fehlt im Eintrag).[5]
Auch in anderen Tauf-, Ehe- und Todeseinträgen wird – mit einer Ausnahme – ab Beginn der 1740er Jahre nur noch der Name Ozeler verwendet. Warum? Vermutlich erschien der ursprüngliche Name dem ab 1740 in Aistaig tätigen Pfarrer Georg Friedrich Baur[6] zu vulgär und er änderte ihn von Pfarramtswegen. Quellen, die diese Vermutung belegen könnten, sind leider nicht vorhanden.
Die Vozeler in Weiden stammten von denen aus Bickelsberg ab, die wiederum von denen aus Tuningen abstammten. Außerdem kommt der Name Vozeler auch noch in anderen Orten vor.
In Tuningen wurde „Vozeler“ in „Voßeler“ abgeändert. Z.B. ist der Vater im Taufeintrag vom 22. Juli 1710 Hanß Jacob Vozeler, ein Zimmermann.[7] Im Taufeintrag vom 23. Dezember 1712 ist der Vater Hanß Jacob Voßeler, ein Zimmermann.[8] In beiden Einträgen heißt die Mutter Anna, der erste Pate Jacob Irion, der zweite im erstgenannten Eintrag Johann Vozeler, im zweiten Johann Voßeler. Die Patin ist in beiden Fällen die Ehefrau des Müllers Andreas Hauser, wobei dieser sich Ende November 1712 neu verheiratet hatte.[9] Pfarrer zu der Zeit war Johann Christian Maurer (Mäurer, Meurer), ein Pfarrerwechsel fand in der Zeit nicht statt.[10]
Taufe 22.07.1710 Tuningen
Taufe 23.12.1712 Tuningen
In Aldingen (Lkr. Tuttlingen) wurde aus der Namensvariante „Votseler“ ebenfalls die Variante „Voßeler“. Z.B. heißt der Vater im Taufeintrag vom 17. August 1713 Heinrich Votseler,[11] im Eintrag vom 9. Mai 1716 Heinrich Voßeler.[12] In beiden Einträgen heißt die Mutter Ursula, die Paten Jacob Raad und Hanß Limb (?), die Patin Christina Heßler(in). Pfarrer zu der Zeit war Georg Daniel Esenwein. Auch hier fand ein Pfarrerwechsel in der Zeit nicht statt.[13]
Taufe 09.05.1716 Aldingen
Taufe 17.08.1713 Aldingen
In Bickelsberg wurde der Name bereits im 17. Jahrhundert geändert, von „Vozeler“ in „Uzeler“, jedoch nur vorübergehend. Z.B. heißt der Vater im Taufeintrag vom 11. September 1674 Michäel Votzeler,[14] im Eintrag vom 1. September 1681 Michäel Uzeler[15] und im Eintrag vom 19. Oktober 1687 wieder Michäel Votzeler.[16] Die Mutter heißt Anna Maria bzw. Anna, Michael Uzeler hatte am 9. November 1686 erneut geheiratet.[17] Ein Pate heißt Johannes Traub, die Patin Maria, die Ehefrau des Hans Georg/Jerg (Georg/Jerg ist der Nachname). Die zweite Patenstelle war unterschiedlich besetzt, wahrscheinlich weil der jeweilige Pate verstorben war. Pfarrer in dem betroffenen Zeitraum war ein Johann Wolfgang Pfadler. Dieser kam Mitte 1674 nach Bickelsberg und starb dort 1687.[18]
Taufe 11.09.1674 Bickelsberg
Taufe 01.09.1681 Bickelsberg
Taufe 19.10.1687 Bickelsberg
Warum der Name nur vorübergehend geändert wurde, bleibt unklar. Nachdem man wieder zur alten Namensvariante zurückgekehrt war, blieb man dabei. Zu einer erneuten Änderung im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts, wie in anderen Orten, kam es nicht. Vielleicht weil absehbar war, dass der Name sowieso bald ausstarb. Der letzte Namensträger, ein Michael Fotzeler, nun mit F geschrieben, starb am 9. November 1723.[19]
In der Reihe „Namensgeschichten“ werden Fälle vorgestellt, in denen der Umgang mit Namen eine bemerkenswerte Rolle spielt.
In den Kirchenbüchern von Vöhringen (Lkr. Rottweil) trifft man auf eine interessante und zuerst mysteriöse Namensergänzung. Der Name „Hetzel/Hezel“ (vereinzelt auch „Hözel“) ist in manchem Fällen um das Wort „Straub“ ergänzt, in manchen hingegen nicht.
Z.B. ist im Taufeintrag vom 27. Dezember 1802 als Vater ein „Johannes Hezel“ und unter dem 29. Dezember 1802 ein „Johann Jacob Hezel (Straub)“ eingetragen.[1] Im Taufeintrag („renat[us]“) vom 26. Dezember 1800 ist ein „Johannes Hezel, Hanß Jerg Hezels Sohn“[2] genannt, am 11. November 1798 ein „j[un]g Johannes Hezel Straub“.[3]
Taufen Dezember.1802 Vöhringen
Taufe 26.12.1800 Vöhringen
Taufe 11.11.1798 Vöhringen
Hochzeiten 20.11.1787 und 21.01.1788 Vöhringen
Auch im Eheregister taucht die mysteriöse Namensergänzung bei manchen „Hezel-Einträgen“ auf, bei andern wiederum nicht. Z.B. heiratete am 20. November 1787 ein „Johann Michael Hezel, Johann Konrad Hezels, Bürgers und Ochsenwirts allhier ehlich lediger Sohn“, im nächsten Eintrag vom 22. Januar 1788 ist die Hochzeit einer „Anna, Johannes Hezels, Strauben, Bauers und Richters allhier eh[lich] ledig Tochter“ vermerkt.[4]
Hochzeiten November 1709 Vöhringen
Die mysteriöse Namensergänzung zieht sich durch das ganze 18. Jahrhundert und darüber hinaus und ist somit auch generationsübergreifend, wie aus dem Hochzeitseintrag vom 26. November 1709 deutlich wird. Darin ist die Hochzeit eines „Hanß Martin Hetzel, Straub, Martin Hetzels, Strauben, bürgerl[ichen] Inwohners und Gerichtsverwandten allhier ehl[icher] Sohn“ dokumentiert. Im Eintrag davor („Eodem“ für den 19. November 1709), ist die Hochzeit einer „Johanna, Hanß Martin Hetzels Müllers, bürgerl[er] Inwohners allhir eheliche Tochter“ eingetragen.[5]
Die Namensergänzung diente also der Kenntnismachung unterschiedlicher „Hetzel-Linien“. Doch was war das Unterscheidungskriterium?
Der Taufeintrag vom 26. Dezember 1682 gibt einen ersten Hinweis, dort steht als Vater: „Hanß Jacob Hözel oder Strauben Sohn“.[6] Dieser Hanß Jacob wurde am 6. Juni 1658 getauft.[7] Im entsprechenden Taufeintrag ist die Namensergänzung nicht zu finden. In diesem Taufeintrag und dem vom 22. März 1664 sind jedoch sowohl die Eltern als auch die Paten dieselben: Johannes Hetzel und Anna bzw. Conrad Geißer/Geyser, Hanß Dieterlin und Barbara, die Ehefrau von alt Hans Geißer/Geyser. Im Taufeintrag von 1658 ist ungewöhnlicherweise noch ein dritter Pate: Michael Reeß. Daraus folgt, dass die Einträge zu Kindern aus einer Familie gehören. Im Taufeintrag vom 22. März 1664 findet man schließlich die Lösung, dort steht als Ergänzung zum Vater: „Strauben Stieffsohn“.[8]
Taufe 26.12.1682 Vöhringen
Taufe 22.03.1664 Vöhringen
Hochzeit 16.06.1656 Vöhringen
Im Hochzeitseintrag des Johannes Hetzel vom 16. Juni 1656 erfährt man noch Genaueres zu Straub. Johannes Hetzel war „Hans Hetzels Metzgers und Bürgers allhie zu Vöringen hinderlassener ehelicher anitzo Hans Strauben Stiefhsohn“.[9] Der am 6. Juni 1658 getaufte Hanß Jacob war hingegen nicht der Stiefsohn von Straub, sondern dessen Stiefenkel.
Besagter Hans Hetzels (der Metzger) ist am 11. November 1632 gestorben.[10] Wann seine Witwe Hans Straub ehelichte, ist unbekannt, da das Eheregister erst 1648 beginnt.
Ausgangspunkt der beschriebenen Namensergänzung – man könnte auch sagen: des Doppelnamens – war also der Stiefvater eines Hetzel-Kindes.
Dieser Doppelname wurde von den Pfarrern, wahrscheinlich auch von der Familie selbst, über 140 Jahre lang benutzt, so dass man ihn auch noch in den ersten Familienregistern des 19. Jahrhunderts findet.[11]
Wenn einem die Bedeutung der beschriebenen Namensergänzung bewusst ist, erleichtert dies die Unterscheidung der unterschiedlichen Hetzel-Linien und damit die Ahnenforschung bezüglich dieser Familien – wobei es sich gezeigt hat, dass das „Straub“ in Einzelfällen auch vergessen wurde. Außerdem tritt in manchen Fällen der Nachteil auf, dass statt der üblicherweise zur Unterscheidung verwendeten Berufsangabe „Straub“ verwendet wurde und man über den Beruf seins Ahns nichts erfährt.
In der Reihe „Namensgeschichten“ werden Fälle vorgestellt, in denen der Umgang mit Namen eine bemerkenswerte Rolle spielt.
Taufregister 1681 Flözlingen
In Flözlingen kam es 1681 zu einer Namensänderung. Personen mit dem Nachnamen Netter hießen fortan Etter (teils in der Variante Ötter). Auffällig ist, dass sich der Schnitt zwischen dem alten und dem neuen Namen, der sowohl im Tauf- als auch im Ehe- und im Totenregister belegt ist, mit dem Wechsel des Pfarrers deckt. Johann Daniel Schäffer (ca. 1640 bis 1703)[1] übernahm die Pfarrstelle nach Pfingsten (25. Mai) 1681 und hatte sie bis zum 11. April 1699 inne.[2]
Das Bild rechts zeigt den Schnitt im Taufregister. Am 10. Mai 1681 („renatus“) heißt der erste Paten Frantz Netter, in derselben Tabellenzeile hat Pfarrer Schäffer den Pfarrerwechsel eingetragen. Am 18. September 1681 ist dann die Taufe eines Kindes eines Frantz Etters eingetragen.[3]
Die Vermutung liegt nahe, dass der neue Pfarrer für die Namensänderung verantwortlich ist. Was waren die Gründe? Ein schlechtes Gehör? Dies wäre nur bei Martin (N)Etter denkbar. Möglicherweise eine pauschale negative Bewertung des Charakters der (N)Etter? Der Grund bleibt unklar. Auch die Kirchenkonventsprotokolle liefern keine Erklärung. Dort sind sowohl ein Martin als auch ein Frantz Etter Konventsrichter, aber immer Etter mit Nachnamen. Nur Frantz Etter – „ein heimlicher Censor“ (was auch immer das war) – wird einmal, in dem Protokoll vom 26. März 1682, Netter genannt. Da die entsprechende Textstelle eine Wortmeldung des Konventsrichters Bartli Beer wiedergibt, könnte dieser noch den alten Namen verwendet haben, gegen Ende des Protokolls heißt Frantz wieder Etter.[4]
Anhand der folgenden Beispiele zu Hanß, Frantz und Martin (N)Etter ist ersichtlich, wie die Personengleichheit anhand der Übereinstimmung der anderen in den Taufeinträgen genannten Personen – die Mutter, die Paten und die Patin – bestätigt werden kann. Dies ist sinnvoll, wenn man bei der genealogischen Recherche auf solche oder ähnlich gelagerte Fälle trifft, wenn man also – da bekanntlich chronologisch rückwärts recherchiert wird – nach einer jüngeren Namensvariante sucht, aber nur noch eine andere, ältere Namensvariante findet.
In den Taufeinträgen zu den am 28. Februar 1676 und am 20. Dezember 1681 getauften Kinder von Hanß (N)Etter lautet der Name der Mutter Anna. Die Paten waren Christian Löhrer (Vogt), Michel Geiger und Catharina, Christian Beeren Ehefrau.[5]
Taufe 28.02.1676 Flözlingen
Taufe 20.12.1681 Flözlingen
In den Taufeinträgen zu den am 8. Juni 1679 und am 18. September 1681 getauften Kinder von Frantz (N)Etter lautet der Name der Mutter Ursula. Die Paten waren Jacob Löhrer, Christian, Bartle Beeren Sohn bzw. coelebs (Junggeselle), und Catharina, Christian Löhrers (Vogt) Ehefrau.[6]
Taufe 08.06.1679 Flözlingen
Taufe 18.09.1681 Flözlingen
In den Taufeinträgen zu den am 13. August 1679 und an Pfingsten (6. Juni) 1683 getauften Kinder von Martin (N)Etter lautet der Name der Mutter Maria. Die Paten waren Jacob Schmaltz, Gallus Beer (Schmied) und Rosina, (Andreas Jäschlins) Schulmeisters Weib. [7] Hier helfen auch die zusätzlichen, von zweiter Hand eingetragenen Angaben „6tes Kind“ bzw. „8tes Kind, II. Ehe“ und die Ergänzungen zur Mutter „geb. Geiger“ bzw. „geb. Geiger [durchgestrichen und korrigiert zu:] Maier“ weiter, wenn auch die Frage nach dem siebten Kind und die Korrektur des Nachnamens weitere Recherchen erfordern. Hierüber kann die Personengleichheit ebenfalls bestätigt werden.
Taufe 13.08.1679 Flözlingen
Taufe Pfingsten 1683 Flözlingen
Am 30. Oktober 1670 hatten Martin Netter, Sohn des verstorbenen Christian Netters, des Gerichts und Bürgers in Flözlingen, und Maria, Tochter des Hanß Geiger, Vogt in Flözlingen, in Flözlingen geheiratet.[8]
Maria Geiger starb am 10. Oktober 1681. Ihre Todeseintrag lautet: „Den 12. 8bris wirdt begraben, Maria, Marttin Etters Baurenpflegers allhier liebe Hausfrau, welche am Montag vorher über die Geburth gestorben, also Mutter und Kind beyeinander geblieben. [Ihres Alters] 38“.[9] Damit ist zum einen die Frage nach dem siebten Kind geklärt, zum anderen die Personengleichheit von Martin (N)Etter bestätigt.
Martin Etter, Bauernpfleger (Vogt) und Witwer, heiratet am 14. Februar 1682 in Flözlingen Maria, die Tochter von Hanß Geörg Mayer, Weber in Mönchweiler.[10] Dass Martin Etters zweite Ehefrau den gleichen Vornamen trug, wie seine erste, erklärt den im Taufeintrag von 1683 und in fünf weiteren [11] zuerst falsch eingetragenen und anschließend korrigierten Nachnamen.
In der Reihe „Namensgeschichten“ werden Fälle vorgestellt, in denen der Umgang mit Namen eine bemerkenswerte Rolle spielt.
Wurde früher ein Kind unehelich geboren, bekam es nur mit Einverständnis des leiblichen Vaters dessen Nachnamen. War der Vater unbekannt (oder gestattete die Namensführung nicht), erhielt das Kind den Nachnamen der Mutter. Es war auch nicht selten, dass ein uneheliches Kind über mehrere Jahre den Nachnamen der Mutter trug, seine leiblichen Eltern einige Jahre später doch heirateten und das Kind mit der Hochzeit der Eltern den Namen des Vaters erhielt.
In Oberhaugstett (damals nur als „Haugstätt“ bezeichnet), das zur Pfarrei Neubulach gehört, ist ein anders gelagerter, rätselhafter Fall zu finden.
Taufe 06.01.1777 Oberhaugstett
Am 6. Januar 1777 wurde ein Johann Jakob in Haugstätt geboren und noch am gleichen Tag getauft. Seine Mutter war eine Christina, die Tochter des damals bereits verstorbenen Johann Jakob Holzäpfel und Stieftochter („privigna“) des Johann Georg Essich. Der Vater des Kindes ist nicht genannt.[1]
Hochzeit 27.01.1802 Neubulach
Am 27. Januar 1802 heiratet der uneheliche Sohn der eben genannten Christina Holzäpfel in Neubulach. In dem entsprechenden Eheeintrag lautet der Name des Bräutigams mysteriöserweise Johann Jakob Kohlmann.[2] Im Seelenregistereintrag und dem Familienregister zu diesem Johann Jakob Kohlmann ist dieser als „Spur[ius]“, also uneheliches Kind bezeichnet. In beiden Einträgen ist außerdem sein obiges Geburtsdatum und seine Mutter Christina Holzäpfel angeben, so dass die Identifizierung eindeutig ist. In beiden Einträgen ist außerdem eingetragen, dass sein Vater nicht im Taufbuch angegeben ist.[3] Auch in seinem Todesdatum ist nur seine Mutter angegeben.[4]
Familienregister Kohlmann Oberhaugstett
Woher nun der Nachname Kohlmann kommt, bleib ungeklärt. Die Schreiber, die diese Einträge jeweils vorgenommen hatten, hatten es wohl als selbstverständlich gesehen, dass dieser Johann Jakob nun Kohlmann heißt, so dass sie es nicht als nötig erachtet hatten, Angaben zur Herkunft des Nachnamens zu machen. Auffällig ist, dass es im gesamten Kirchspiel der Pfarrei Neubulach keinen Kohlmann gab. War der Nachname ein erfundener? Und wenn ja, warum und wer hat Johann Jakob diesen Nachnamen gegeben?
Dies alles bleibt wohl ungeklärt. Andere historische Unterlagen des Pfarramts Neubulach, wie z.B. die Protokolle des Kirchenkonvents, vor dem sich Frauen, die unehelich schwanger waren, zu verantworten haben, geben diesbezüglich keine Auskunft. Eine Paternitätsliste, in denen durch den Kirchenkonvent oder das Oberamt ermittelte Väter eingetragen wurden, sind nicht überliefert. Auch im Stadtarchiv von Neubulach (Bestände Neubulach und Oberhaugstett) und wahrscheinlich auch im Landesarchiv, sind keine Akten, die Licht ins Dunkle bringen könnten, vorhanden.
In der Reihe „Namensgeschichten“ werden Fälle vorgestellt, in denen der Umgang mit Namen eine bemerkenswerte Rolle spielt.
Taufeintrag 24.9.1716
Am 24. September 1716 wurde in Kuppingen ein Kind namens Georg Heinrich geboren.[1] Sein Vater soll ein Johann Paulus Wurmser gewesen sein, der zum besagten Zeitpunkt Soldat in der Kompanie unter dem Obristen von Vorstner war, die sich – vermutlich im Zusammenhang mit dem Venezianisch-Österreichischer Türkenkrieg (1714-1718) – im Königreich Ungarn aufhielt. Die Kompanie hatte vermutlich ihr Winterquartier 1715/16 in Kuppingen. Die Mutter des Kindes war eine Margaretha Schmid (1684-1757), Tochter des Michael Schmid. Der Pfarrer hatte nicht wie bei unverheirateten Frauen üblich den Namen ihres Vaters angegeben, sondern nur „schon 2 mahlige s.v. Hure“ ergänzt. Sie kann aber anhand dieses Hinweises, für den sich der Pfarrer sogleich auch entschuldigt (s.v. = salva venia = mit Verlaub), unter Abgleich der Angaben im Ortssippenbuch von Kuppingen und der Paten dieses und ihres ersten, am 14. Oktober 1710 geborenen Kindes identifiziert werden.[2]
Spätere Pfarrer haben den Taufeintrag von Georg Heinrich ergänzt. Die eine Ergänzung, sein Todestag am 6. Januar 1790, hilft bei der Zuordnung seines Todeseintrages. Die andere Ergänzung ist die interessantere: „Ist zu Entringen seßhaft und verheurathet; hat aber einen andern Nahmen angenommen. Vid. Ehe-Buch den 8. Nov. 1763“.
Georg Heinrich hatte am 8. November 1763 in Entringen eine Maria Barbara, Tochter des verstorbenen Bauern Hanß/Johann Adam Schuhmacher, geheiratet. Der Pfarrer in Kuppingen hatte nicht nur die örtlichen Eheschließungen, sondern auch die Proklamationen
Eheregistereintrag 8.11.1763
(öffentliche Bekanntmachungen beabsichtigter Eheschließungen) auswärts zu schließender Ehen ins Kuppinger Eheregister eingetragen. Im Eintrag für die besagte Eheschließung ist zum Bräutigam angegeben: „Johann Cunrad Weiß, Baurenknecht, N.B. [= nota bene = merke wohl] welcher seinen Vor- und Zunahmen geändert, und eigentlich Georg Heinrich Wurmser heißt“.[3]
In Entringen hingegen hatte sich der neue Name noch nicht durchgesetzt. Im Eheeintrag im Entringer Eheregister ist sein Name als Georg Heinrich Wurmser angegeben.[4] Auch in den Taufeinträgen seiner ersten beiden Kinder, dem 8. Dezember 1764 und dem 19. Februar 1768, lautet sein Name noch Georg Heinrich Wurmser.[5] Erst im Taufeintrag des dritten Kindes, dem 31. Oktober 1772, wird sein Name mit Cunrad Weiß angegeben.[6] Im 1758 angelegten Seelenregister von Entringen ist er folgerichtig auch unter seinem ursprünglichen Namen zu finden, der nachträglich gestrichen und durch Cunrad Weiß ersetzt wurde. Dem Eintrag ist noch eine Information zu seinem Vater zu entnehmen, die in keinem anderen Eintrag erwähnt wird. Dieser war „miles bavarus“, also bayrischer Soldat.[7] In seinem Todeseintrag in Entringen vom 6. Januar 1790 ist sein Name ebenfalls mit Cunrad Weiß angegeben.[8]
Warum Georg Heinrich Wurmser seinen Namen in Johann Cunrad Weiß änderte, bleibt unbekannt. Möglicherweise finden sich dazu Informationen in den Kirchenkonventsprotokollen von Kuppingen, die sich noch auf dem Pfarramt befinden.
Wer mit Kirchenbüchern als Quellen arbeitet – sei es aus Gründen historischer oder genealogischer Forschung – weiß, dass man dort auf ungewöhnliche Begrifflichkeiten stößt. Das können Bezeichnungen für Krankheiten, Berufe, Verwandtschaftsverhältnisse sein, die heute nicht mehr üblich sind. Nicht in jedem, aber in vielen Kirchenbüchern findet man bei den Einträgen auch eigentümliche Symbole. Da sich darunter zwei Symbole finden, die auch heute noch verwendet werden, nämlich ♀ und ♂ , so meint man vielleicht auf den ersten Blick, der Pfarrer habe das Geschlecht des Täuflings mit einem Symbol bezeichnet. Da dies aber in durchschnittlich jedem zweiten Fall nicht zutrifft, und da sich neben diesen Symbolen noch andere, nicht deutbare Symbole bei den Einträgen finden, wird schnell klar, dass diese Interpretation nicht die Richtige sein kann. Tatsächlich handelt es sich um die Symbole für die damals bekannten sieben Planeten, die manchmal auch eine römische Gottheit repräsentieren, im Falle der beiden noch heute gebräuchlichen Zeichen waren dies der Kriegsgott Mars, dessen Schild und Speer in der Form des Symbols angedeutet werden, einerseits, und die Göttin der Liebe, Venus, andererseits, deren Handspiegel abgebildet wird. Vier der römischen Götter (Mars, Merkur, Jupiter, Venus) sind nicht nur den Planeten, sondern auch einzelnen Wochentagen zugeordnet. Beim Montag, der dem Mond, beziehungsweise der Göttin Luna zugeordnet ist, oder beim Sonntag, der der Sonne zugeordnet ist, ist die Beziehung zum Planeten gleich gegeben, und auch sprachlich leicht erkennbar. Wer in der Schule französisch gelernt hat, kann sich dann auch die restlichen Planeten herleiten, da sie sich in den dortigen Bezeichnungen für die Wochentage erkennen lassen, wie Mardi für den Mars, Mercredi für den Merkur, Jeudi für den Jupiter (Donnerstag), Vendredi für die Venus. Im Englischen erkennt man bei der Bezeichnung Saturday leicht den Planeten Saturn. Nun wird auch klar, welche Bedeutung die Symbole in den Kirchenbüchern haben. Wir erfahren durch sie an welchem Wochentag die Taufe, beziehungsweise Eheschließung stattfand. Hier die vollständige Aufschlüsselung:
Beitragsbild: Seite aus dem Taufregister von Ulm 1721-1728
Wenn in einem Sterberegister ausdrücklich vermerkt wird, dass die Bestattung ohne die üblichen kirchlichen Zeremonien erfolgte, ist dies auf jeden Fall ein besonderer Umstand, der erklärungsbedürftig ist. Im Sterberegister von Mühlhausen an der Enz sind einige solcher Einträge vermerkt. So wurde Ferdinand Friedrich von Stein bzw. vom Stain (1696-1737) am 21. November 1737 nachts ohne kirchliche Zeremonien bestattet, wie auch seine Schwester Christina Louisa am 17. Mai 1750 und auch der ehemalige Warmbronner Pfarrer Christian Friedrich Cuhorst (1705-1750) am 28. April 1750. Bei allen drei Personen wurde im Sterberegistereintrag ausdrücklich vermerkt, dass sie sich dem Separatismus zugewandt hatten, also einem radikalen Pietismus, dessen Anhänger sich von der Amtskirche abwandten, da sie diese als zu verweltlicht ansahen. Bei Christina Louise wurde auch ihr zurückgezogenes, stilles und ihrer Glaubensrichtung entsprechendes eheloses Leben (in coelibatu) auf dem Schloss vermerkt.
Bei zwei weiteren Personen ist bekannt, dass sie ebenfalls Separatisten waren, nämlich Walrad Heinrich von Stein (-1746) und seinem langjährigen Hausvogt Johannes Wunderlich (-1752). Wunderlich scheint kurz vor seinem Tode den Wunsch geäußert zu haben, das heilige Abendmahl noch zu empfangen, so dass er am 6. April 1752 “christenlich zur Erden bestattet” wurde, also eine gewöhnliche Beerdigung mit allen kirchlichen Zeremonien erhielt.
Der Sterbeeintrag für Walrad Heinrich hingegen ist sehr knapp gehalten. Schon dies ist für den Todeseintrag eines Ortsherren des reichsritterschaftlichen Fleckens eher ungewöhnlich, da ähnliche Sterbeeinträge im Mühlhausener Sterberegister ansonsten durch ihre Ausführlichkeit deutlich unter den sonstigen Einträgen herausragen und beim Durchblättern sofort ins Auge springen. Es mag aber vielleicht auch dem minimalistischen Stil des damals noch amtierenden Geistlichen geschuldet sein. Seine Abkehr von der Amtskirche wird zwar nicht genannt, aber die ungewöhnliche Art der Beerdigung ist dennoch eindeutig. Er wurde “nachts neben seinem Bruder begraben”.
Die Spielart des Separatismus, der sich die Adeligen im Mühlhausener Schloss zugewandt hatten, war eine Gruppierung, die man als “Inspirierte” bezeichnet. Bereits 1729 besuchten die inspirierten Prediger Jonas Wickmark, Johann Friedrich Rock und Philipp Werner das Schloss. Zwei Jahre später fand in Mühlhausen unter der Obhut von Walrad Heinrich von Stein eine Inspirierten-Versammlung statt, an der auch der damalige Mühlhausener Pfarrer Brotbeck, wie auch aus den Nachbarorten die Pfarrer Rues (Dürrmenz), Gottlieb Seeger (Lomersheim), Georg Seeger (Friolzheim) und Johann Daniel Fulda (Möttlingen) teilnahmen. Ein Teil dieser Pfarrer wurde später entlassen, beziehungsweise versetzt. Als Brotbecks Nachfolger wurde der später als Liederdichter bekannte Pfarrer Philipp Friedrich Hiller (1699-1769) nach Mühlhausen versetzt, mit dessen Nomination die Kirchenleitung wohl eine Art Brückenschlag herzustellen suchte, zwischen der Ausrichtung des Pietismus, der sich im Rahmen der Amtskirche entwickelte und dem radikaleren Pietismus, der sich von der Amtskirche abwandte, wie er beim Ortsadel Anklang fand.
Eberhard Fritz, „Nicht sogleich wiederum zurück, sondern weiter und weiter!“ Die Inspirations-Reisen des Johann Friedrich Rock nach Württemberg und in südwestdeutsche Reichsstädte, in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte, Band 115, Stuttgart 2015.
Karl Hittler: Familien in Mühlhausen an der Enz 1641 – 1920: mit älteren Nachweisen ab 1596, Mühlacker 2013.
In früherer Zeit (wie auch in Einzelfällen heute noch) kam es leider manchmal vor, dass ein neugeborenes oder noch junges Kind ausgesetzt wurde. Hierfür gab (und gibt) es mehrere vermeintliche Gründe, wie z.B. Armut, eine zu hohe Kinderzahl, die „Schande“ eines unehelichen Kindes, die Zeugung des Kindes durch eine Vergewaltigung oder die Angst, der Verantwortung für ein Kind nicht gewachsen zu sein.
Eine Kindsaussetzung ist im Taufregister von (Bad) Liebenzell für den 1. Mai 1716 belegt. Das Mädchen wurde Christina Sibylla genannt. An der Stelle, an der normalerweise die Eltern angegeben wurden, ist folgendes zu lesen:
„infantis huius Parentes ignorantus [= die Eltern dieses Kindes sind unbekannt], dann es ist den 6. Aprilis, monntags früh unter dem allhießigen untern Statt-Thor gefunden worden. Weyl man aber nicht gewußt, ob es getaufft, so ist auf unterth[änigstem] Bericht der herrschaftliche Befehl ergangen, solches Kind unverzuglich zuer h[eiligen] Tauff zu bringen, der dann auch den 1. Maii drauff in der Catechisation vorgenommen worden.“
Dem Taufeintrag ist weder zu entnehmen, welcher Aufwand betrieben wurde, um die Eltern dieses Kindes ausfindig zu machen, noch in wessen Obhut es gelangte. Möglicherweise kam es in die Familie eines der vier Paten, Friedrich Benjamin Schönlin, Amtspfleger, Hannß Michel Dieffenbacher, Bürgermeister, Christina Barbara, die Ehefrau des Pfarrer Georg Ludwig Fischers, und Sibylla Agnes, die Ehefrau des Vogtes Böhm.
Die Verantwortlichen standen aber noch vor einem anderen Dilemma: Es war ihnen nicht bekannt, ob das Kind bereits getauft worden war. Jedoch war man damals der Ansicht, ein neugeborenes Kind „sey ein Kind der Sünden, des Zorns und Ungnad, und das ime nicht anders geholffen werden möge, dann das es durch den Tauff, auß Gott neu geborn, und von Gott an eines Kindstatt, von wegen unsers Herrn Jesu Christi, angenommen werde“, wie es bereits in der Großen Kirchenordnung vom 4. November 1559 festgalten war. Dies ist ein Grund, warum man darauf bedacht war, dass ein Kind spätestens am zweiten Tag nach der Geburt getauft wurde, und das Neugeborene, bei denen man annahm, dass sie wegen ihrer Schwachheit nicht mehr lange zu leben hätten, zuhause notgetauft wurden („Gähtaufe“). Jedoch durften die letztgenannten Kinder in der Kirche nicht ein zweites Mal getauft werden, sondern wurden der Gemeine nur vorgetragen, also ihre Geburt und Taufe bekanntgegeben. Der Großen Kirchenordnung ist hierzu zu entnehmen: „Hierauff das das heilig, hochwirdig Sacrament des Tauffs nicht geschendt, noch Gottes Wort, darbey gefüret, für ein Spot gehalten werde, soll es bey dem empfangnen Tauff beleiben, unnd nicht wider geteüfft werden.“ – Dies ist u.a. auch der Grund, warum die Wiedertaufe so vehement abgelehnt und die Täuferbewegung (Wiedertäufer, Anabaptisten) so radikal verfolgt und bekämpft wurden. – Die Verantwortlichen erstatteten über das Findelkind Bericht an die Obrigkeit, die als Antwort die Taufe des Kindes befahlen, was dann schließlich dann auch – mehr also einen Monat nach der Auffindung des Kindes – am 6. April 1716 im Rahmen eines Katechismusunterrichts („Religionsunterricht“) geschah.
Das weitere Schicksal der Christina Sibylla ist (leider) bekannt. Sie starb bereits am 16. Juli 1717. In wessen Obhut sie sich bis dahin befand, ist ihrem Todeseintrag ebenfalls nicht zu entnehmen, der Eintrag lautet nur: „Christina Sibylla, ein Fundelkind, so unter dem allhiesigen Thor gefunden worden“.
Exkurs: heutige Situation
In einen ähnlich gelagerten Fall käme in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg heutzutage übrigens § 3 Abs. 5 der Taufordnung mit der dazugehörigen Ausführungsbestimmung zu Anwendung (auch wenn das Eintreten eines solchen Falles heutzutage eher unwahrscheinlich ist):
„Muß nach den Umständen angenommen werden, daß keine oder keine gültige Taufe stattgefunden hat, so wird die Taufe vollzogen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.“
„Bestehen Zweifel an der Gültigkeit einer Taufhandlung oder ob überhaupt eine solche stattgefunden hat, so sind die näheren Umstände, vor allem die Taufformel, zu ermitteln. Nur wenn diese Ermittlungen die Annahme begründen, daß keine oder keine gültige Taufe stattgefunden hat, wird die Taufe gemäß Abs. 5 vollzogen.“
Zitate aus der Großen Kirchenordnung vom 04.11.1559: Reyscher, August Ludwig (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze. Achter Band. Enthaltend den ersten Theil der Sammlung der Kirchen-Geseze. Tübingen 1834, S. 174 und 179.
Bei der Ahnenforschung stößt man hin und wieder auf so genannte Tote Punkte, also Stellen in der Forschung, an den man mit den üblichen oder den in dem Moment bearbeitenden Quellen nicht mehr weiterkommt. So kommt es nicht selten vor, dass unter den Ahnen sich solche befinden, die von auswärts zugezogen sind, der Zuzug bzw. ihre Herkunft in den Quellen zu dem jeweiligen Ort, in denen man gerade forscht, jedoch nicht vermerkt ist. Hier hilft dann oft eine Umgebungssuche weiter, also die Recherche in den Quellen der umliegenden Orte.
Ein Beispiel hierfür ist die Familie des Weingärtners (Hans) Ulrich Esenwein auf dem zu Maulbronn gehörenden Elfinger Hof, die zum ersten Mal im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts in den Maulbronner Kirchenbücher auftaucht. Ulrich Esenwein hatte in Maulbronn sechs Kinder. Lediglich einer seiner Söhne gründete in Maulbronn bzw. auf dem Elfinger Hof eine eigene Familie, jedoch fehlt ausgerechnet von ihm der Hochzeitseintrag, aus dem möglicherweise die Herkunft seines Vaters hervorgegangen wäre – man steht hier also an einem eben beschrieben Toten Punkt.
Nun war es hilfreich, die Kirchenbücher, speziell die Eheregister der Umgebung auf Einträge zu den Esenweins zu untersuchen – und tatsächlich haben drei seiner Kinder im benachbarten Knittlingen geheiratet, 1722, 1727 und 1742. Gleich der erste Eintrag, der vom 10. Februar 1722, lieferte den entscheidenden Hinweis. Die Angabe zum Bräutigam lautet nämlich:
„Jacob Esenwein, Ulrich Esenweins, von Beutelspach, Schorndorffer Amts, dermahlen [= jetzt] Weingärtners auff dem Eylfinger Hof ehlicher Sohn“.
Ulrich Esenwein war also ein Weingärtner aus Beutelsbach, der mit seiner Familie nach Maulbronn zog, um in den dortigen Weinbergen zu arbeiten.
Dieses Beispiel zeigt, dass Tote Punkte leicht überwunden werden können, wenn man sich bei seinen Recherchen nicht nur auf eine Quelle beschränkt, sondern weitere heranzieht.
Eine ausführliche Beschreibung des eben kurz erläuterten Falls ist im Aufsatz „Die ersten Esenwein in Maulbronn und Knittlingen und ihre Herkunft aus Beutelsbach“ auf www.uwe-heizmann.de/esenwein.html zu finden und auch in gedruckter Form in den Südwestdeutschen Blättern für Familien- und Wappenkunde 37 (2019), S. 127 – 135 veröffentlicht.
Grundsätzlich könnte die bis hierhin gemachte Forschung Ausgangspunkt zu einer größer angelegten Forschung zu den Weingärtnern in Maulbronn und ihre Herkunft sein. Die Quellenlage hierzu wäre sehr gut. Von Maulbronn sind ab 1728 informationsreiche Seelenregister überliefert und stehen auch online auf Archion zur Verfügung. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind zudem im Bestand A 284/60 aufschlussreiche Aufstellungen („Consignatio“) über die Weingärtner vorhanden.
Am 6. August 1759 starb Johann Bernhard, der Sohn des Witticher Farbmeisters Sigmund Christian Mayer und dessen Ehefrau Juliana, und wurde am 8. August 1759 in Reinerzau beerdigt. Wie der Pfarrer selbst im auf Lateinisch verfassten Schlusssatz des Todeseintrages angegeben hatte, war die Beerdigung des Johann Bernhard eine ungewöhnliche Zeremonie, weshalb er eine ausführliche Beschreibung derselben als Erinnerung für Zukünftige notiert hatte. Der Eintrag lautet wie folgt:
„Herrn Sigmund Christian Mayern, Farb-Meistern auf der benachbart Witticher Farb-Mühle ein Söhnlein, namens Johann Bernhard, an Gichter gestorben, welche ihn plözlich unvermuthet in 19 – 20 Stunden seines Lebens beraubten, aetatis [= seines Alters] 9 Jahr 11 Monath 2 Tag. Es kam auch ein Schlag- und Stek-Fluß darzu. Erat natus [= er wurde geboren] den 4. Septembris 1749, er sang den 4ten abends vor Schlafengehen noch aus eigenem Drieb, mit innigster Herzens-Raegung die 3 Lieder (deren er sehr viele auswendig kunnte, und sehr gluklich in Erlernung derselben war) ‘ach! wie nichtig, ach! wie flüchtig ist der Menschen Leben‘ etc. ‘Sey getreu in deinem Leiden, laße dich kein Ungemach‘ etc. und ‘ach! alles was Himmel und Erden umschließet‘ etc. Die beede erstere Lieder wurden rogatu parentum [= auf Wunsch der Eltern] bei der Leiche gesungen, und das leztere auf der Eltern Begehren nach geendigter Parentation [= Grab- oder Leichenrede] vorgeleßen vom Pastore in dieser Ordnung. Weilen es stark und anhaltendes Regenwetter war, so wurde die Leiche unter Absingung des Liedes: ‘ach! wie nichtig ach! wie flüchtig‘ in die Kirche getragen, und vor dem Altar niedergesezet; darauf hielte Past[ore] die Parentation, und verlaß cum conexione [= in Verbindung] mit derselben das Lied: ‘ach! alles was Himmel und Erden umschließet‘ etc. Darauf wurde die Leiche wieder aufgehoben und unter begehrter Absingung des Liedes: ‘Sey getreu in deinem Leiden‘ wieder aus der Kirche hinaus und zu Grabe gebracht. Als sich der Leichen-Convent wider in die Kirch zurukbegeben, wurden 4 Verse von dem Lied: ‘Ich sterbe täglich und mein Leben geht näher zu dem Grabe hin‘ etc. abgesungen, und darauf eine Bettstund mit Verlesung des XC. [Psalm] gehalten. Propter cerimonias has, h.l. alias insolitas, pastor hac in memoriam futurorum temporen […] annotare voluit.“
Diese Beerdigung wich wohl deutlich vom sonst üblichen Ritus ab. Aber nicht nur die Zeremonie war ungewöhnlich, sondern auch der Eintrag selbst ist es. Selten findet man in den Kirchenbüchern zu einem Kind mehr Information als die Angaben der Eltern, des Namens, des Geschlechts und des Alters. Dass der Pfarrer die Leidenschaft des Johann Bernhard für das Singen so genau beschrieben hat, dürfte so gut wie einmalig sein. Auch die detaillierte Beschreibung der Zeremonie ist äußerst selten.
Die im Todeseintrag angegeben Krankheiten Gichter, Schlag- und Steckfluss sind in Todeseinträgen der damaligen Zeit oft als Todesursache genannt. Mit Gichter wurden verschiedene meist krampfhafte Krankheitserscheinungen bei Kindern, deren Ursachen sehr verschieden sein konnte, bezeichnet. Unter einem Schlagfluss ist meist ein Gehirnschlag oder Schlaganfall, mit Steckfluss das Asthma bronchiale gemeint.
Musik- und sozialgeschichtlich interessant dürfte die Nennung der Lieder sein und die Erkenntnis, dass sie auch an dem von den großen Städten und Bildungseinrichtung des Herzogtums doch weit entlegenen Ort im Schwarzwald bekannt waren und selbst von einem 9-jährigen Jungen gekonnt und gesungen wurden.
Zum Verständnis der im Todeseintrag gemachten Angaben sind noch die bergbaulichen und konfessionellen Verhältnisse um Reinerzau zu erklären. Südwestlich von Reinerzau liegen die Täler Kaltbrunn und Wittichen, die damals zum Fürstentum Fürstenberg gehörten. In den Bergwerken in Wittichen wurde u.a. Kobalt abgebaut, das in einer Farbmühle zur Farbherstellung (Cobaltblau) zermahlen wurde. Interessanterweise wurde die Farbmühle ab der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts von württembergischen Kaufleuten finanziert. Das Fürstentum Fürstenberg hatte, wie auch das Herzogtum Württemberg, zur Förderung des Bergbaus erfahrene Bergleute aus anderen Bergbauregionen, z.B. dem sächsischen Erzgebirge, das evangelisch geprägt war, angeworben. Da das Fürstentum katholisch war, waren die evangelischen Bergleute in den genannten fürstenbergischen Tälern bei der benachbarten evangelisch-württembergischen Pfarrei in Reinerzau eingepfarrt.
Anmerkung
Die Titel der Lieder sind in der Transkription mittel Hochkommas (‘) hervorgehoben, der Pfarrer hatte diese nicht verwendet.
Die Einträge in den Toten- bzw. Begräbnisregistern sind meist knapp gehalten. Sie enthalten den Namen der verstorbenen Person, bei Kindern den Namen ihres Vaters (und manchmal auch der Mutter), bei verheirateten Frauen den Namen des Ehemannes und das Datum und Ort der Beerdigung, später auch das Datum und Ort des Todes sowie ggf. Angaben zum Beruf und häufig auch zum Alter. Besondere Todesumstände, wie z.B. ein Unfall, werden meist ausführlicher beschrieben.
In einem Totenregister von Neuenstadt am Kocher findet man zwei eher ungewöhnliche Einträge, die neben den üblichen Angaben eine persönliche Trauerlyrik enthalten. Im ersten Fall musste der Neuenstädter Diakon Johann Ludwig Hochstetter seinen eigenen Sohn betrauern und zu Grabe tragen. Im zweiten Fall starb der Sohn des Special-Superintendenten (Dekan) von Neuenstadt Wilhelm Christoph Stein. In beiden Fällen hatte Hochstetter den Todeseintrag um eine Trauerlyrik in Deutsch und Latein ergänzt, im zweiten Fall hatte außerdem Stein ein Gedicht auf Hebräisch angefügt. Hochstetter scheint ein gebildeter und in der Dichtkunst bewanderter Mensch gewesen zu. Selbiges gilt auch für Stein, der auch das Hebräische gut beherrschte. Beide verfügten deshalb wohl über einen hohen Bildungsgrad.
Die hebräischen Zeilen sind in Reimen geschrieben und sind im Takt. Die Vokalisierung ist (außer in einem Fall) korrekt. Durch die Verwendung biblischer Vokabeln und Vokabeln aus der späteren talmudischen Zeit ist die Sprache relativ modern. Unser Kollege Dr. Jakob Eisler hat diese Zeilen übersetzt und eingesprochen, die entsprechende MP3-Datei (28 Sekunden) kann hier geöffnet bzw. heruntergeladen werden.
Aufgrund dieser doch emotionalen Einträge ist anzunehmen, dass zwischen den Familien Hochstetter und Stein eine engere Beziehung bestand.
Der Todeseintrag von Albrecht Martin Hochstetter (1684-1685)
Albrecht Martin wurde am 9. November 1684 in Neuenstadt am Kocher getauft. Die Eltern waren der Diakon Johann Ludwig Hochstetter und dessen Ehefrau Johanna Barbara Lusterer. Er verstarb bereits am 15. April 1685, sein Todeseintrag lautet wie folgt:
„Den 15. dises [= April 1685] stirbt mir, dem Diacono M[agister] Hochstetter eines gar schnellen und plötzlichen Todes, ein Söhnlein von 6 Monaten nahmens Albrecht Martin, und wurde den folgenden Tag in einer wortreichen Procession in den eußeren Kirchhoff, zum Helmbund [= Helmbundkirche], beisetzet und zur Ruhe gebracht.
So gesstu liebstes Kind die finstre Todesstraßen!
Und wilt uns Eltern hier in großem Leide laßen!
Die wir an deiner Gestalt und Rosen Lippen roth,
so offtmals uns ergözt; nun aber bisstu tod.
Doch lebt dein Seelelein in Gottes Vatter Händen,
da werden wir dereinst gewiß dich wider finden.
Ade du liebes Hertz, nun seliges Gotteskind,
wir denken jammers voll stehts an dein so schmerzlichs schnelles End.
Sic properas, Fili, pallentas ire sub umbras,
Cui quondam nobis gaudia mille dabas!
Gaudia quid dico, in luctum tam versa repente,
dum cadis ante diem, morte perempte fera.
Non tamen omne cadis, Pars nobilis incola facta
Iam Coeli, tristes suadet abesse voces.
Dextra Dei, nostros quae iam divulsit amores,
Haec olim celsa iunget in arce Poli.”
Übersetzung:
So gehst du, Sohn, eilends unter die bleichen Schattenbilder,
einstmals machtest du uns ungezählte Freude!
Was sage ich Freude? Mit einem Schlag ist die Freude in Trauer verwandelt,
indem du vor der Zeit ins Grab sinkst, durch einen grausamen Tod umgekommen.
Trotzdem sinkst du nicht ganz tot hin, dein edler Teil ist schon Bewohner des Himmels,
rät an, sich von betrübten Reden fernzuhalten.
Die rechte Hand Gottes, die unsere Liebe gewaltsam trennte,
wird sie dereinst in der stolzen Himmelsburg zusammenfügen.
Der Todeseintrag von Johann Martin Stein (1681-1687)
Johann Martin wurde am 21. September 1681 in Brettach (Langenbrettach) geboren und am 23.09.1681 in der dortigen Pfarrei getauft. Die Eltern waren Wilhelm Christoph Stein, damals Pfarrer in Brettach, und dessen Ehefrau Maria Catharina Friesenegger. Einer der Paten war Johann Ludwig Hochstetter, Diakon in Neuenstadt.
Johann Martin starb am 7. Mai 1687, sein umfangreicher Todeseintrag lautet:
„Den 7. dises Monats [Mai 1687], stirbt Herrn M[agister] Wilhelm Christophoro Steinen, Special Superintendenten und Stattpfarrer alhir, sein so jüngstes Söhnlein nahmens Hans Martin, seines Alters 5 Jahr und 6 Monat und wurde den 9. darauff christlich zur Erden bestattet, auch zu besten Angedenck ihme ein Sermon vor dem Altar gehalten.
Mensis erat Majus, quo Tellus flore superbit
Multiplici et Oculis gaudia mille parat.
Torva cum facie Mors invida viderat hortum,
Cum gaudio qualem hic nostra Juventus habet.“
Übersetzung:
Es war der Monat Mai, wenn die Landschaft voll von Blüten ist
und dies den Augen ungezählte Freude macht,
als der missgünstige Tod mit finsterem Antlitz den Garten sah,
den unsere Jugend hier mit Freude besitzt.
„Ilicet attingens falcem, prae millibus unus
Esto meus, dixit, cui Coler gratus erit;
Unde tuum petiit Patus, lethale venenum
Admiscens falci, te feriendo secat.
Te puto Martinum, quem Fonte lavare sacrato
Inq(ue) dei foedus ducere sors voluit.“
(Auf eine Übersetzung wurde an dieser Stelle wegen Unklarheiten bewusst verzichtet – Übersetzungsvorschläge sind willkommen.)
„Inde Tuam morte doleo sed gaudeo sortem
Coelicolam quando pensito iamq(ue) tuam;
Vivis enim superis admixtur, liber ab omni
Moestitia, et coeli gaudia mille capis.“
Übersetzung:
Daher bedauere ich deinen Tod, aber wenn ich es überdenke,
dann freue ich mich darüber, dass du im Himmel wohnst.
Denn du befindest dich bei Gott, frei von aller Traurigkeit,
und empfängst die unzähligen Freuden des Himmels.
„In dem der bunte Mai das Feld thut stattlich ziren,
Mit Blumen mancher Art, so wo wir nun hinführen
Die Augen alles lacht, tritt unversehens ein
Mit seiner Sensen scharff der blaße Schenken Bein;
Bald nam er sie zur Hand und thut damit abhauen
Aus unserm Garten hier ein schöne Blum zuschauen;
Dich mein‘ ich junger Stein du schöner Vasen roth,
Da du vorher gewest erblaßest du im Tod;
Nun soll dein schnelles End gantz billich mir Laid bringen,
Weil du von mir getaufft in guten Künsten Dingen
Schon gebest Hoffnung dar, allein weil Gottes hand
Dich zu sich abgeholt, ist glücklich jetzt dein Stand;
So leb nun wolvergnügt die liebe Seel im Himmel
Wir ächzen underdeß noch in dem Welt Getümmel,
des Herrn Tag wird uns zusamen bringen bald,
wann Himmel und die Erd in einen Hauffen falt.
memoria sua ponebat [= Aus seiner Erinnerung setzte dies mit hin]
HL. H. Diac. [= Magister Hans Ludwig Hochstetter, Diakon]“
Übersetzung des Hebräischen:
Mein Sohn, Dein Todestag ist ein dunkler Tag
Du hast mir viel bedeutet.
Wir liebten dich wie die Anderen.
Meine Seele war mit Deiner verbunden.
Du bist ins Grab (Hölle) gekommen,
und ich und deine Mutter trauern,
wie auch deine Brüder und Schwestern.00
Dein Körper ist nicht mehr da.
Deine Knochen ruhen im ewigen Leben
bei Gott.
„solatii ergo Parens appon(ebat) [= Der Vater fügte dies als Trostspender hinzu]“
Vokalisierung der hebräischen Zeilen (bitte Anklicken):
Bei der Ahnenforschung hat man mal mehr, mal weniger das Glück, auf Ahnen zu stoßen, die einer bestimmten „exklusiven“ Amts- bzw. Berufsgruppe angehörten. Dazu gehören Amtsträger, wie z.B. Klosterverwalter oder Amtspfleger, oder Pfarrer. Diese Gruppen haben gemein, dass zu ihnen bereits umfangreichere Forschungen durchgeführt und dementsprechende Sekundärliteratur und Verzeichnisse vorhanden sind, welche die Forschung erleichtern oder sogar die Recherche in den Kirchenbüchern häufig unnötig machen.
Für die württembergischen Amtsträger ist hier „Der Pfeilsticker“ zu nennen, also das Werk „Neues Württembergisches Dienerbuch“ von Walther Pfeilsticker aus den Jahren 1957 bis 1975.
Für die Pfarrer sind es die Pfarrerbücher, die bereits seit einigen Jahrzehnten von den verschiedenen Landeskirchen herausgegeben werden. Für das Herzogtum Württemberg ist „Der Sigel“, also das Werk „Das evangelische Württemberg. Ein Nachschlagewerk“ von Christian Sigel zu nennen. Auf Grundlage dieses Werks wurde das Pfarrerbuch Herzogtum Württemberg und schließlich auch das Pfarrerbuch Königreich Württemberg erstellt, in dem über https://www.wkgo.de/personen/personensuche nach Pfarrern recherchiert werden kann.
Das Pfarrerbuch enthält umfangreiche biografische Angaben zu den Pfarrern, ihrem Werdegang und ihren Familien. Schnell wird ersichtlich, dass die Pfarrer gerne unter ihresgleichen blieben, der Pfarrerssohn häufig selbst Pfarrer wurde und die Tochter eines anderen Pfarrers ehelichte (oder zumindest in höhere Kreise einheiratete) und manche Pfarrerfamilien geradezu „Pfarrerdynastien“ bildeten.
Als Beispiel für eine solche „Pfarrerdynastie“ ist die Familie Binder genannt, die ausgehend von einem katholischen Priester und ersten evangelischen Pfarrer von Grötzingen (Lkr. Esslingen) zwei evangelische Äbte, einen Special-Superintendenten und mehrere weitere Pfarrer hervorbrachten.
Der Hochzeitseintrag vom 24. November 1750 in Bietigheim ist ein Beispiel für die Eheschließung zwischen Angehörigen zweier Pfarrersfamilien, geheiratet haben:
„H[err] M[agister] Christoph Friedrich Breeg, Pfarrer zu Hausen, Brackenheimer Dioeces, H[errn] M[agister] Johann Christoph Breegen, hochfürstl[ich] württemberg[ischen] Raths, Praelaten zu Herrenalb, Special Superintendenten zu Calw, und einer löbl[ichen] Landschafft in Württemberg zum größern Außschuß Assessoris, ehl[icher] Sohn, und Jungfr[au] Elisabetha Agatha, Herrn M[agister] Christoph Peter Binder, Special-Superintendant und Stadtpfarrers allhir ehl[iche] Tochter.“
Selbstverständlich heiratete nicht jede Pfarrerstochter einen Pfarrerssohn und nicht jeder Pfarrerssohn wurde selbst Pfarrer, sondern übernahm ein anderes Amt bzw. ging einem anderen Beruf nach.
Durch einen Nachtrag in einem Taufregister von Peterzell bei Alpirsbach ist ein Fall belegt, in dem ein Pfarrerssohn sich komplett von der Familientradition löste. Im Taufeintrag von Ferdinand Heinricus, dem Sohn des dortigen Pfarrers Johannes Hähnlin, vom 12. Oktober 1673 hatte ein anderer Schreiber später die Worte „Apostata factus et venator in aula principis Hechingensis“ nachgetragen. Übersetzt bedeutet dies: „Er wurde Abtrünniger und Jäger am Hof des Fürsten von Hechingen.“ Ferdinand Heinricus Hähnlin trat also zum Katholizismus über und verdiente seinen Lebensunterhalt als Jäger am Hof des Fürsten von Hohenzollern-Hechingen.
Die Menschen der Frühen Neuzeit waren fasziniert vom Fremden und Unbekannten, weshalb vor allem an fürstlichen Höfen so genannte Kuriositätenkabinette entstanden. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass der Pfarrer von Unterheinriet die Fehlbildungen des am 9. Mai 1753 geborenen und auch getauften und namenlos gebliebenen wohl weiblichen Kindes des Schneiders Johann Eberhard Binder und seiner Ehefrau Margaretha detailliert – und in teils derben Worten – beschrieben hatte:
„Dieses war ein monstreuses Kind, in dem Gesicht sahe es ganz geschuppt aus wie ein Spiegel-Karpff, die Augendeckel waren ganz feüerroth, hatte eine kleine eingebuckte Nase mit 2 großen Löchern, die Ohren waren ganz hinten angewachsen, und an dem übrigen Leib, Händen, Armen, Schenckel und Füßen hatte es von außen her die Gestallt wie eine fetter abgezogener Hammel mit weißen und rothen Strichen durchströmgig, wurt von mir dem Pfarrer in seiner großen Schwachheit zu Hauß getauft und starb, nach vorherig geschehener Berichtung an das Löbliche Oberamt anderen Tags.“
Anmerkung
Spiegel-Karpff = Spiegelkarpfen, Zuchtform des Karpfens
In einem Totenregister von Willmandingen (Sonnenbühl, Lkr. Reutlingen) ist unter dem 10. Dezember 1670 der Begräbniseintrag des Schulmeisters Hans Meckh (Meekh, Möck, Mäck) zu finden. Neben den üblichen Angaben sind außerdem biografische Informationen vermerkt. Aus diesem geht hervor, dass der Schulmeister wegen Krieg und Hunger seinen Heimatort verlassen und sich über zehn Jahre an anderen Orten verdingen musste:
„Den 10. 10bris ist ehrlich mit dem Gesang der Schuler zur Erden bestattet worden unser alter Schulmeister Hans Meekh, welcher 75 Jahr alt worden, vor der Nördlinger Schlacht 14 Jahr Schulmeister gewesen der Krieg und Hunger hat ihn auch hinweg gebracht, da er sich dann zu Lindau am Bodensee als ein Quardirknecht 5 Jahr brauchen laßen, und umb Memingen in der Statt und in Dörfern bey 5 Jahr gewesen. Nach dem Friedenschluß anno 1648 ist er wider gekommen und abermal 18 Jahr Schulmeister mit Lob gewesen, 5 Jahr lang wegen Alters den Dienst nit versehen können, vom Heiligen [= Kirchenvermögen] hat man ihme von den letsten Wochen im Monat Octobri 1669 an, wochentlich 6 Kreuzer auf Vogt und Specials Bewilligung durch mich, Ambtmann und Gericht gemacht und geraicht worden.“
Die Nördlinger Schlacht war eine entscheidende Schlacht während des Dreißigjährigen Krieges am 5. und 6. September 1634 bei Nördlingen im heutigen Bayern, die von protestantischer Seite, Schweden und Verbündete, verloren wurde und die weitreichende Folgen hatte. Der württembergische Herzog Eberhard III. floh nach Straßburg. Große Teile des Herzogtums wurden von katholisch-kaiserlichen Truppen besetzt, ganze Landstriche geplündert und verwüstet. Kaiser Ferdinand II. verschenkte große Gebiete Württembergs an Verwandte und Verbündete. Erst durch den Westfälischen Frieden 1648 erhielt der Herzog das Herzogtum zurück.
Als Schulmeister wurde Meckh bei den alljährigen Visitationen neben dem Pfarrer ebenfalls geprüft, so dass weitere Informationen zu ihm in den für das 17. Jahrhundert nur lückenhaft überlieferten Visitationsprotokollen zu finden sind. Im Protokoll für den 9. Mai 1654 wird über ihn und seinen Schuldienst berichtet:
„Vor dißem [Schuldienst] diese Schul versehen 14 Jahr lang, und an jetzt nachdem Willmandingen wider auß oesterreichischer Hand liberirt worden in die 7 Jahr. Ist bey fürstlicher Cantzley examinirt und confirmirt worden. Vergangenen Winter Schul gehalten, Knaben gehabt 21, Mägdtlin 6. Versihet neben der Schul auch die Mesnerey.
Testimonium Ludimoderatoris: Hat ein gut Lob seines Verhaltens halber. Sey vleissig mit den Schulkinder, lehr sie wol, wie er dan Kinder solle haben, die in die 20 und 30 Psalmen außwendig sollen können her sagen. So warte er auch vleissig der Mesnerey ab, also das niemandt uberal an ihme habe etwas zu klagen.“
Die Visitationsprotokolle für 1656 und 1658 bis 1661 äußern sich ähnlich positiv. Auch seine kriegsbedingte Abwesenheit wird mehrfach erwähnt. Aus den Protokollen geht außerdem hervor, dass er keine eigenen Kinder hatte. Das Protokoll für 1667 ist das letzte, in dem Meckh erwähnt wird. Dort heißt es:
„Hatt seinen Officio nach Vermögen abgestattet, ist hierüber erkranckhet, und würdt wegen hohen Alters die Schul nicht mehr versehen kenden.“
Hans Meckh war also von 1620 bis 1634 und von 1648 bis 1667 Schulmeister in Willmandingen. In den 14 Jahre dazwischen war er kriegsbedingt nicht in Willmandingen. In seinem Begräbniseintrag findet man Informationen darüber, wo er sich ca. zehn Jahre aufhielt, für die restliche Zeit liegen keine Informationen vor. Er wird vermutlich, wie andere durch den Krieg Vertriebene, auf der Suche nach Arbeit, Nahrung und Obdach durchs Land gezogen sein, immer auf der Hut vor marodierenden Söldner.
Aufgrund der Altersangaben in seinem Begräbniseintrag und in den Visitationsprotokollen kann seine Geburt auf das Jahr 1595 eingegrenzt werden. Da die Kirchenbücher von Willmandingen jedoch erst ab 1641 überliefert sind, kann sein genaues Geburts- oder zumindest das Taufdatum leider nicht festgestellt werden.
Quellen
KB Willmandingen, Mischbuch 1641-1807, Totenregister 1647-1728, ohne Seitenzählung
Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 281, Bü. 1026, II, Bl. 13v (Visitationsprotokoll 1654)
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (LKAS), A 1, Nr. 20, Bl. 284r (VP 1656)
In Neuenstadt am Kocher findet man in zwei Totenregistern mehrere Einträge, die durch Skizzen von Schwert und Rad, eines Schwerts oder eines Scheiterhaufens markiert sind. Diese Einträge sind solche von hingerichteten Personen. Zwar kann angenommen werden, dass es auch in Totenregistern anderer Pfarreien entsprechend markierte Einträge gibt, jedoch ist eine solche Häufigkeit eher selten. Ob in Neuenstadt mehr Hinrichtungen stattfanden, als in anderen Gerichtsorten, wird eher nicht angenommen.
In den Todeseinträgen sind die Verurteilten, ihre Vergehen und die Hinrichtungsart sowie teils ihr Alter genannt. Auf den ein oder anderen Leser mögen diese Einträge verstörend wirken, speziell auch dass die Todesstrafe auch bei Jugendlichen angewandt wurde. Es muss jedoch bedacht werden, dass im 17. Jahrhundert völlig andere Moralvorstellungen herrschten, als heute. Daraus resultierten auch die harten Strafen für (vermeintliche) Straftaten.
22.10.1602: „Ist Bartlin Wirth von Steinkirch[en] auß der Grafschafft Hohenloch von wegen nachfolgenden bösen Stückhen, als das er ein Ursach war das sein aigen Kind in der […] ertrunckhen, die weil er seinem Eheweib offtermals nach dem Leben gestelt, dißgleichen auch mit Diebstall und Ehebruch sich vergriffen, nach ergangenem Urteil mit dem Schwert vom Leben zum Todt gericht, hernach auf das Rad gelegt, christlich und mit vorhergangener hertzlicher Bekantnus und Reu über seine Sünd verschieden, war ein junger Mann auf etlich und 20 Jar alt, welches […] hatte auch in seiner Gefänckhnus communiciert.“
Das ein bereits Hingerichteter durch auf das Rad legen noch weiter bestraft wird, erscheint aus heutiger Sicht unnütz. Zur damaligen war man aber der Ansicht, dass die jeweilige Person auch über den Tod hinaus bestraft werden konnte. Außerdem diente der Leichnam als Abschreckung für andere.
07.12.1603: „Stoffel Götz von Ruocksen [= Ruchsen] (Mentzischen Gebietts in die Cent Meeckmüll [= Möckmühl] gehörig) ein Wildtprettschütz, ist wegen seines meinaidt[igem] Uhngehorsams und muttwillens, weil ehr zum vierten Mahl wid[er] kommen, mit dem Schwerdt alhir gerichtet worden.“
Dieser Eintrag ist schwer zu lesen, weshalb auch nicht richtig klar wird, welches schwere Vergehen Stoffel Götz verbrochen hatte.
22.07.1639: „Georgius Jomann, ein verruffer Landtdieb, Burger zuo Eberstall, Krautheimer Ampts, sonsten von Biringen gebürtig, Religionis pontificiae, darauff er auch gestorben, wesswegen ihm man das Schwerth laßen gedeyen, durch Fürbitt der Cappuciner bey H[errn] Graven von Trautmansdorff Oberamptmann, da er sonsten mit dem Strang hatt sollen gerichtet werden, hatt solches Urtheil außgestanden den 22. Julii“.
Georgius Jomann hatte das „Glück“, mit dem Schwert geköpft und nicht am Strang erhängt zu werden, da letzteres unter Umständen einen langsamen und qualvollen Tod bedeutet hätte. Außerdem wurde das Erhängen – diese Unterscheidung ist aus heutiger Sicht unverständlich – von der damaligen Gesellschaft als eine unehrenhafte Strafe, das Enthaupten mit dem Schwert als ehrenvolle Bestrafung angesehen. Die psychische Belastung dürfte jedoch dieselbe gewesen sein.
27.11.1656: „Den 27. Novembr[is] ist Barbara, Jerg Mörten s[elig] Wittib, welche wegen lang verübter Hexerei zue Cl[ever]sultzbach, in Gleichem Anna, Balthas Laysen Wittib von Michelbach, und Anna, Hanß Nollen Wittib, von Bretach, alß auch uberzeügte Hexen alhir decolliert [= enthauptet], nachgehendts zue Aschen verbrannt worden.“
Dem hier genannten „Verbrechen“ fielen im 16. bis 18. Jahrhundert leider sehr viele und definitiv unschuldige Menschen – zumindest was den Vorwurf der Hexerei betrifft – zum Opfer. Auffällig in diesem Eintrag ist, dass alle drei Frauen Witwen und somit ohne Schutz oder Unterstützung durch den Ehemann waren. Auch hier wurde eine Bestrafung nach dem Tod angewandt. Die Leichen der enthaupteten wurden verbrannt, so dass die Leichname nicht beerdigt werden konnten und die Seelen keine Ruhe fanden.
11.09.1666: „Den 11. 7bris ist Fridrich Kugler, 15. Annorum [= Lebensjahr], Andreas Kuglers geweßener Sattelknecht Sohn, welcher sodomiticam abominationem cum vitulo tertia vice agirt [= welcher die Sodomie mit einem Kalb zum dritten Mal begangen hatte], decollirt, und zur Aschen verbrannt worden.“
Dass ausdrücklich erwähnt wird, dass Fridrich Kugler die Tat zum dritten Mal begangen hatte, könnte ein Hinweis darauf sein, dass man bei diesem Jugendlichen die Strafe nicht gleich beim ersten Mal anwenden wollte. „Doppelstrafe“ wie beim vorherigen Eintrag.
30.10.1666: „Den 30. 8bris ist Stoffel Hilckers, Endris Hilckers Bueb von Lampoltzhausen decollirt und p[er]plex[us] [= verworrener] Sodomiam verbrannt worden.“
Ob es sich in diesem Fall um einen ähnlichen wie den vorhergehenden gehandelt hat, bleibt offen. Unter Sodomie verstand man damals, vor allem aus kirchlicher Sicht, jedes Sexualverhalten, das nicht der Fortpflanzung dient, also etwa der Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern oder auch nur Masturbation. Das Alter des Stoffel Hilckers ist nicht angegeben, jedoch deutet die Bezeichnung „Bueb“ darauf hin, dass er noch ein Jugendlicher war.
15.07.1673: „Den 15. Julii ist Maria, Veit Webers sel[ig] Wittib mit ihrer Tochter Anna Maria Hambergerin wegen begangenem Kindsmords tecollirt und auff dem eüßern Kürchhof begraben worden.“
Welches Motiv die beiden Frauen für ihre Tag hatten, wird in dem Todeseintrag nicht erwähnt. Eine Recherche in der im Hauptstaatarchiv Stuttgart überlieferten Akte könnte diese Frage beantworten.
Bei den militärischen Aktionen der Reichstruppen auf dem Balkan, die sich nach der misslungenen osmanischen Belagerung Wiens (1683) entfalteten, wurden auch Menschen verschleppt, die zumindest teilweise nach Württemberg gelangten, vor allem nach der Eroberung von Belgrad im Jahr 1688. Unser Blogbeitrag vom 28. Mai 2020 macht auf einen solchen Fall aufmerksam. Der Blog von Leo-BW hat kurz nach dieser Veröffentlichung diese Verschleppungen in den historischen Kontext eingeordnet. Wir kennen aus unseren Kirchenbüchern, die vermutlich noch viele solche Taufen enthalten auch einen anderen, aber anders gelagerten Fall. Es gab offenbar auch vereinzelt Türken, die sich im Verlauf dieser militärischen Ereignisse von den Reichstruppen anwerben ließen. Hier haben wir den Fall eines türkischen Dragoners, seiner ebenfalls türkischen Frau, und seines neu geborenen Sohnes. Während die muslimische Religionszugehörigkeit des Reiters offenbar kein Hinderungsgrund für die Anwerbung war, verfuhr man bezüglich seines Kindes auf eine drastische Weise.
Dem Eintrag von Pfarrer Johann Reichard Lang im Taufregister ist zu entnehmen, dass er am 31. Oktober 1689 in der Albanikirche in Mühlhausen an der Enz Zwillinge taufte. Ihm wurde durch Offiziere des kurbayerischen Dragoner-Regiments, das damals für einige Tage in dem damals reichsritterschaftlichen Dorf Mühlhausen im Quartier lag, überraschend noch ein weiteres Kind gebracht, das er taufen sollte. Die Eltern dieses Kindes waren Türken. Der Vater diente im kurbayerischen (Arcos`schen) Dragonerregiment, das im Jahr davor gegen die osmanischen Truppen gekämpft hatte und bei der erfolgreichen Einnahme Belgrads beteiligt gewesen war. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation stand damals in einer Art Zweifrontenkrieg gegen Frankreich im Westen und das Osmanische Reich im Südosten, so dass Truppen teilweise zwischen diesen Kriegsschauplätzen hin- und herwechselten. Das kurbayerische Regiment befand sich vom 29. Oktober bis 2. November in Mühlhausen an der Enz, wo auch der genannte türkische Dragoner und seine ebenfalls türkische Frau, und das gemeinsame Kind untergebracht waren. Die Gelegenheit, dass er an diesem Tag mit einem Trupp in Nachbardörfern, beziehungsweise in der Umgebung unterwegs war, um zu Fouragieren, also um Lebensmittel oder Pferdefutter zu besorgen, nutzten seine Vorgesetzten jedoch dazu, seinen Sohn zum Christen zu machen. Die anwesende Mutter wehrte sich „heftig“ gegen dieses Ansinnen. Mit Hilfe einer anderen Soldatenfrau konnte das Kind „mit Gewalt“ aus dem Quartier des türkischen Ehepaars geholt und in die Kirche vor den Taufstein gebracht werden, wo der Pfarrer angewiesen wurde, es auf den Namen Hans Adam Mühlhäuser zu taufen. Der Name der Eltern blieb dem Pfarrer unbekannt. Der Nachname wurde nach dem hiesigen Ort gewählt, die Vornamen offenbar nach dem erst einige Wochen zuvor verstorbenen Ortsherren Hans Adam von Hohenfeld (1652-1689). Die Paten waren die kurbayerischen Offiziere Hauptmann de Mardin, Hauptmann Heim, Hauptmann Baron Rohrbach, Hauptmann Trollinger, Hauptmann Leva, Leutnant Hopffner, Fähnrich (“Fendtrich”) Harm. Das weitere Schicksal des zwangsgetauften Knaben ist unbekannt.
Text des Eintrags:
“Es hat sich aber zugetragen, d[aß] zwar mir Pfarrern vor dem Taufstein unbewußt war ein türkisches Kind, solle mit obgesetzten zweyen Zwillingen mitgetauft und zu einem Christen gemacht werden, dessen Eltern, Vater und Mutter, geborene Türken waren, die türkische Mutter sich aber deswegen heftig gewägert (gewehrt) und sich durchaus dazu nicht verstehen wollen, daß ihr Kind sollte getauft werden. Bis die Herren Officiere in Abwesenheit ihres Manns, der ohne des Fourage geritten, solches durch eine Soldatenfrau mit Gewalt aus ihrem Quartier nehmen lassen, die es dann in die Kirche vor den Taufstein gebracht und mit obermeldten Zwillingen getauft und den christlichen Namen aus Befehl der Herren Officierers Hans Adam Mühlhausser gegeben worden. Eltern: Waren geborene türkische Eltern, deren Namen mir unbekannt. Waren unter dem Churbayerischen Arzischen Regiment Dragonersleuth.”