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„ist katholisch worden und haußt im Schabbach“ – Eine grenz- und konfessionsüberschreitende Forschung

19. April 2023 | |

Die Konfession war bis ins 19. Jahrhundert hinein, wenn nicht sogar noch länger, ein Kriterium bei der Partnerwahl. Evangelische und Katholiken blieben jeweils unter sich. Konfessionswechsel waren äußerst selten, nicht unbedingt gerne gesehen und fanden deshalb – soweit bekannt – als Nachtrag ihren Niederschlag in den Taufregistern. In manchen Fällen geschah dies wertend, wie z.B. am 12. Oktober 1673 in Peterzell, „Er [der Täufling] wurde Abtrünniger“[1], in anderen Fällen, wie dem im Folgenden beschriebenen, als nüchterne Feststellung.

Am 22. August 1736 wurde in Alpirsbach im evangelischen Herzogtum Württemberg der einen Tag vorher ebenda geborene Johann Friedrich, Sohn des Bäckers Johannes Gigi und seiner Ehefrau Waldburga, getauft. Der Taufeintrag wurde Jahrzehnte später nachträglich um folgende Bemerkung ergänzt: „ist katholisch worden und haußt im [!] Schabbach“.[2]

https://openstreetmap.de, Unterstreichungen und fürstenbergisch-württembergische Grenze ergänzt

Johann Friedrich Gigi trat also später zur katholischen Konfession über und wohnte in Schapbach, heute ein Ortsteil von Bad Rippoldsau-Schapbach, damals ein Ort im katholischen Fürstentum Fürstenberg – das Wort „haußt“ dürfte wertneutral als „wohnt“ oder „hält sich auf“ zu interpretieren sein.

Der Karte ist die Lage von Alpirsbach und Schapbach zu entnehmen. Die rot gepunktete Linie stellt die fürstenbergisch-württembergische Grenze dar.

Johann Friedrich Gigi heiratete am 2. Februar 1767 im katholischen Schapbach Maria Agatha Echlin (Echle) – laut einer späteren Randbemerkung könnte ihr Nachname auch Bächlin (Bächle) gelautet haben. Dem Eheeintrag im Eheregister der Pfarrei Schapbach sind genauere Informationen zum Konfessionswechsel zu entnehmen. Der Eintrag lautet vollständig:

Kirchenbücher Schapbach, Eheregister 1720-1810, S. 70

„Die 2. Febr. Honestus Juvenis Joannes Fridericus Gigi ex Alpirsbach, sed anno 1763 15to Augusti hic Schappachii ad catholicam fidem conversus tribus factis proclamationibus cum pudica virgine M. Agatha Echlin copulatus est coram testibus Joanne Gigi acatholico sponsi patre, et Joanne Georgio Schuhler.“[3]

Übersetzt heißt dies: „Am Tag des 2. Februars: Der ehrenhafte Junggeselle Johannes Friedrich Gigi aus Alpirsbach, der aber 1763, am 15. August, hier in Schapbach zum katholischen Glauben konvertierte, wurde nach drei Proklamationen mit der keuschen Jungfrau Maria Agatha Echlin vereint, in Anwesenheit der Zeugen Johannes Gigi, dem nichtkatholischen Vater des Bräutigams, und Johannes Georg Schuler.“

Für die Genealogie sind solche aus dem 17. und 18. Jahrhundert in den katholischen Pfarreien im Schwarzwald häufig vorzufindenden Eheeinträge ein Graus. Durch die fehlenden Väter, die im Gegensatz zu evangelischen Einträgen nicht angegeben sind, ist ein toter Punkt erreicht, da nur bei eher seltenen Vor- und Nachnamen der richtige Taufeintrag dem Bräutigam bzw. der Braut eindeutig zugeordnet werden kann. Die in katholischen Eheeinträgen angegebenen Trauzeugen helfen nur selten weiter. In dem beschriebenen Fall war aber der Vater des Bräutigams einer der Trauzeugen und der Schapbacher Pfarrer legte Wert darauf, anzugeben, dass dieser nicht katholisch war. So ist die Forschung zumindest auf der Linie des Bräutigams problemlos möglich, wobei bei der Recherche nach dem richtigen Taufeintrag schon allein der Nachtrag im Taufeintrag des Johannes Friedrich Gigi ausreichen würde.

Was Johannes Friedrich Gigi nach Schapbach zog – sein Beruf, der nicht erwähnt ist, die Liebe oder etwas anderes – bleibt unbekannt. Auf jeden Fall brachte er einen neuen Nachnamen nach Schapbach, der auch in Alpirsbach selten war. Der Name stammt aus der Schweiz und kam mit Johannes Friedrichs Urgroßvater, Johannes (Hans) Gigi oder Chigi,[4] der am 17. Mai 1663 in Alpirsbach heiratet, in den Schwarzwald. Lediglich der Name seines Vaters, Melchior, ist angegeben. Ein genauerer Herkunftsort ist in entsprechendem Eheeintrag leider nicht angegeben.[5]

Sollte jemand zufällig über einen möglicherweise passenden Taufeintrag in der Schweiz stoßen, freuen wir uns über entsprechende Mitteilung.

 

Quellen

[1] siehe https://blog.wkgo.de/2020/10/23/

[2] Kirchenbücher Alpirsbach, Taufregister 1732-1804, S. 56

[3] Kirchenbücher Schapbach, Eheregister 1720-1810, S. 70

[4] Albrecht, Georg: Familienverzeichnis Alpirsbach, o.J. (1950er), Band III, S. 137

[5] Kirchenbücher Alpirsbach, Mischbuch 1663-1808, Eheregister 1663-1808, S. 3

Ein in einem Kirchenbuch dokumentierter Kriminalfall

26. Januar 2022 | |

Kirchenbücher dokumentieren nicht nur kirchliche Amtshandlungen und damit das, was man heutzutage als Personenstandsfälle bezeichnet, sondern mitunter auch nicht alltägliche Dinge wie Kriminalfälle. In manchen Fällen sind zu solchen Kriminalfällen auch noch weitere Dokumente in staatlichen und anderen Archiven überliefert, so dass eine tiefergehende Untersuchung eines Falles möglich ist. Das Ergebnis einer solchen Untersuchung ist nicht nur für die Genealogie interessant, sondern auch für die Sozial- und Rechtsgeschichtsforschung und in manchen Fällen auch für die Geschichte der Medizin.

Auf einen solchen Kriminalfall stößt man im Totenregister von Fluorn (heute Teil von Fluorn-Winzeln, Lkr. Rottweil). Unter dem 20. Dezember 1658 ist folgendes vermerkt:

„Den 20. Decembris montags früeh zu 3 Uhren starb zu Fluorn in des Scheerers Matthiae Schneiders Hauß, Bernhard Keckh, wohnhafft zu Heenweyler, 26 Jahr alt, der den 29. Novembris von Jacob Wesnern, Mezgern zu Heenweyler, wegen einer strittigen Wäßerung verwundt worden, welcher darnach zu Peterzell, wohin er verpfarrt war, den 24. Decembris, am Heiligen Christabend, christlich begraben worden. Resurgat ad gaudium aeternum[1].“

Am Rand ist vermerkt: „ist nach Peterzell gefüehrt worden“[2]

Der Hönweiler, eine Hofgruppe, gehörte zum Peterzeller Stab des Alpirsbacher Klosteramts und damit zum Kirchspiel des Pfarramts Peterzell (heute Teil von Alpirsbach, Lkr. Freudenstadt). Im Totenregister von Peterzell sind der Vorfall und die Folgen umfangreicher beschrieben:

„Den 29. Novembris anno 1658, am Abend Sankt Andreae,[3] uf die 1 ½. Stund nach Bettzeit, hatt sich folgender elende Casus und Fall in Heenweyler zugetragen, daß nemblichen umb einer strittigen Wäßerung wegen Jacob Wesner, Mezger, und Bernhard Keck, Ludwig Wörners Tochtermann[4] (alle Inwohner zu Heenweyler), so hart aneinander gerathen, daß gedachter[5] Jacob Wesner, den ermelten[6] Bernhard Kecken mit einer Hauen[7] oben an den Kopff geschlagen, daß er eine tödtliche Wunden bekommen, von derentwegen er den Scheerern[8] überantwortet werden müßen hatt, aber endlich leyder er Bernhard Keck umb angezeigter tödtlicher Wunden willen, zu Fluorn (daselbsten er in Matthiae Schneiders des Scheerers Behausung gelegen), als er zuvor den 17. Decembris das heilige Abendmahl empfangen, seinen Geist den 20. Decembris morgens zu 3 Uhren aufgegeben in dem 26. Jahr seines Alters. Und ist hernach erst den 24. Decembris, am heiligen Christabend (weilen ihn zuvor ein Medicus[9] Herr Samuel Hafenreffer, Phil. et. Med. D.[10] und Professor zu Tübingen, wie auch ein Barbierer[11] von Tübingen, Abraham Rieg, durch anatomische Eröffnung besichtiget) zu Peterzell alhir, dann er von Fluorn herüber geführt ward, christlich zur Erden bestattet worden. Deus largiatur huic laetam resurrectionem et tales a nobis avertat casus tragicos, per Dominum nostrum Jesum Christum in Spiritu Sancto.[12] Amen.“[13]

Dem Täter, Jacob Wesner, wurde der Prozess wegen Totschlags gemacht. Da die damaligen örtlichen Richter aber juristische Laien waren, wurde der Totschlag-Prozess im Verfahren der Aktenversendung durchgeführt. D.h. dass der Fall bzw. die diesbezügliche Akte an die Juristische Fakultät Tübingen versandt wurde, die ein Rechtsgutachten mit vorgefertigtem und auch für den Laien verständlichen Urteil erstellte.

Da die Stuttgarter Oberräte, über die das Rechtsgutachten an den württembergischen Herzog weitergeleitet wurde, dasselbe für zu milde empfanden, wurde auch noch von der Juristischen Fakultät Straßburg ein Rechtsgutachten erbeten.

Beide Rechtsgutachten sind im Hauptstaatsarchiv Stuttgart in der Akte mit dem Titel „Tübinger und Straßburger Konsilien auch Anbringen betreffend homicidii des Jakob Wössner aus Höhenweiler“ überliefert.[14] Die Konzepte des Rechtsgutachtens der Juristischen Fakultät Tübingen und des darin erwähnten Gutachtens der Medizinischen Fakultät Tübingen sind im Universitätsarchiv Tübingen archiviert.[15]

Weitere Einzelheiten zu diesem Fall sind zu finden in dem Beitrag „Eine strittige Wässerung mit Todesfolge in Hönweiler 1658. Ein Beispiel für einen Totschlag-Prozess im Verfahren der Aktenversendung“ in den Südwestdeutschen Blättern für Familien- und Wappenkunde 39 (2021), S. 159 – 180 und hier. 

Anmerkungen:

[1] Resurgat … aeternum = Er erstehe auf zur ewigen Freude.

[2] Kirchenbücher Fluorn, Totenregister 1643-1808, S. 9.

[3] am … Andreae = am Abend vor dem Andreastag (30. November).

[4] Tochtermann = Schwiegersohn.

[5] gedachter = genannter, erwähnter.

[6] ermelten = genannten, erwähnten.

[7] Haue = Hacke.

[8] Scherer = Wundarzt, auch Bader genannt, Vorgänger des heutigen Chirurgen.

[9] Medicus = Arzt.

[10] Phil. et. Med. D. = Dr. phil. und Dr. med.

[11] Barbier = Bartscherer, der auch die niedere Chirurgie ausübt.

[12] Deus … Sancto = Gott schenke diesem eine glückliche Auferstehung und halte solch ein tragisches Unglück von uns fern, durch unseren Herrn Jesus Christus im Heiligen Geist.

[13] Kirchenbücher Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Totenregister 1649-1732, S. 5.

[14] Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 209, Bü 7.

[15] Universitätsarchiv Tübingen, 84/12, S. 405 – 416 bzw. Universitätsarchiv Tübingen, 14/11, Bl. 6v – 9v.

 

Pfarrer und die genealogische Forschung

23. Oktober 2020 | |

Bei der Ahnenforschung hat man mal mehr, mal weniger das Glück, auf Ahnen zu stoßen, die einer bestimmten „exklusiven“ Amts- bzw. Berufsgruppe angehörten. Dazu gehören Amtsträger, wie z.B. Klosterverwalter oder Amtspfleger, oder Pfarrer. Diese Gruppen haben gemein, dass zu ihnen bereits umfangreichere Forschungen durchgeführt und dementsprechende Sekundärliteratur und Verzeichnisse vorhanden sind, welche die Forschung erleichtern oder sogar die Recherche in den Kirchenbüchern häufig unnötig machen.

Für die württembergischen Amtsträger ist hier „Der Pfeilsticker“ zu nennen, also das Werk „Neues Württembergisches Dienerbuch“ von Walther Pfeilsticker aus den Jahren 1957 bis 1975.

Für die Pfarrer sind es die Pfarrerbücher, die bereits seit einigen Jahrzehnten von den verschiedenen Landeskirchen herausgegeben werden. Für das Herzogtum Württemberg ist „Der Sigel“, also das Werk „Das evangelische Württemberg. Ein Nachschlagewerk“ von Christian Sigel zu nennen. Auf Grundlage dieses Werks wurde das Pfarrerbuch Herzogtum Württemberg und schließlich auch das Pfarrerbuch Königreich Württemberg erstellt, in dem über https://www.wkgo.de/personen/personensuche nach Pfarrern recherchiert werden kann.

Das Pfarrerbuch enthält umfangreiche biografische Angaben zu den Pfarrern, ihrem Werdegang und ihren Familien. Schnell wird ersichtlich, dass die Pfarrer gerne unter ihresgleichen blieben, der Pfarrerssohn häufig selbst Pfarrer wurde und die Tochter eines anderen Pfarrers ehelichte (oder zumindest in höhere Kreise einheiratete) und manche Pfarrerfamilien geradezu „Pfarrerdynastien“ bildeten.

Als Beispiel für eine solche „Pfarrerdynastie“ ist die Familie Binder genannt, die ausgehend von einem katholischen Priester und ersten evangelischen Pfarrer von Grötzingen (Lkr. Esslingen) zwei evangelische Äbte, einen Special-Superintendenten und mehrere weitere Pfarrer hervorbrachten.

Der Hochzeitseintrag vom 24. November 1750 in Bietigheim ist ein Beispiel für die Eheschließung zwischen Angehörigen zweier Pfarrersfamilien, geheiratet haben:

„H[err] M[agister] Christoph Friedrich Breeg, Pfarrer zu Hausen, Brackenheimer Dioeces, H[errn] M[agister] Johann Christoph Breegen, hochfürstl[ich] württemberg[ischen] Raths, Praelaten zu Herrenalb, Special Superintendenten zu Calw, und einer löbl[ichen] Landschafft in Württemberg zum größern Außschuß Assessoris, ehl[icher] Sohn, und Jungfr[au] Elisabetha Agatha, Herrn M[agister] Christoph Peter Binder, Special-Superintendant und Stadtpfarrers allhir ehl[iche] Tochter.“

Selbstverständlich heiratete nicht jede Pfarrerstochter einen Pfarrerssohn und nicht jeder Pfarrerssohn wurde selbst Pfarrer, sondern übernahm ein anderes Amt bzw. ging einem anderen Beruf nach.
Durch einen Nachtrag in einem Taufregister von Peterzell bei Alpirsbach ist ein Fall belegt, in dem ein Pfarrerssohn sich komplett von der Familientradition löste. Im Taufeintrag von Ferdinand Heinricus, dem Sohn des dortigen Pfarrers Johannes Hähnlin, vom 12. Oktober 1673 hatte ein anderer Schreiber später die Worte „Apostata factus et venator in aula principis Hechingensis“ nachgetragen. Übersetzt bedeutet dies: „Er wurde Abtrünniger und Jäger am Hof des Fürsten von Hechingen.“ Ferdinand Heinricus Hähnlin trat also zum Katholizismus über und verdiente seinen Lebensunterhalt als Jäger am Hof des Fürsten von Hohenzollern-Hechingen.

Biografische Informationen
Binder, Christoph, 28.12.1519-30.10.1596
Binder, Christoph, 28.01.1553-17.12.1623
Binder, Christoph, 11.05.1575-11.05.1575
Binder, Christoph, 23.10.1576-23.03.1631
Binder, Christoph Peter, 24.04.1696-26.12.1766
Binder, Georg, vor 1477-1548
Binder, Georg, 03.08.1548-08.06.1620
Binder, Hans Georg, 03.06.1580-02.11.1634
Binder, Thomas, 24.03.1607-um 1650: vgl. Thomas, 1644-1693 und Christoph, 1576-1631
Binder, Thomas, 07.07.1644-03.05.1693
Breg, Christoph Friedrich, 15.05.1720-08.11.1758
Breg, Johann Christoph, 21.04.1682-06.11.1752
Hähnlin, Johannes, 11.10.1635-24.7.1682

Quellen
KB Bietigheim, Eheregister 1733-1773, ohne Seitenzählung
KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1648-1694, S. 30 

Allgemeiner Literaturhinweis: Unsere Arbeitshilfe zur Forschung mit den württembergischen Kirchenbüchern kann zum Preis von 5,00 Euro bestellt werden.

Hochschwanger von Peterzell bei Alpirsbach nach Sulz am Neckar

29. Juni 2020 | | ,

Normalerweise ist der Taufeintrag eines ehelich geborenen Kindes recht übersichtlich. Er enthält das Datum der Taufe, später auch das Datum der Geburt, den Ort der Geburt bzw. den Wohnort der Eltern sowie die Namen des Kindes (oder der Kinder bei Mehrlingen), der Eltern, der beiden Paten und der Patin. Bei den Paten finden sich oft auch Angaben zum Beruf, in einigen Pfarreien auch beim Vater. Der Taufeintrag eines unehelichen Kindes enthält meistens noch Angaben zum Vater der Mutter sowie zum Vater des Vaters – sofern dieser bekannt war – und Angaben, ob er sich zu Vaterschaft bekannt hat.

Nun gibt es aber auch Taufeinträge, die um einen umfangreichen Fließtext ergänzt wurden. Dies deutet auf besondere Umstände der Geburt oder der Taufe hin. Diese Umstände geben dem ansonsten eher kargen Informationsgerüst etwas Leben und gewähren einen kleinen Einblick in das damalige Leben.

Im Taufregister der Pfarrei Peterzell bei Alpirsbach im Schwarzwald, die auch für den Nachbarort Römlinsdorf zuständig war (und auch heute noch ist), findet man unter dem Eintrag vom 6. Februar 1706, dem Taufeintrag für Johann Jacob, Sohn des Andreas Wörner, Tagelöhner in Römlinsdorf, und dessen Ehefrau Christina, eine solche umfangreichen Ergänzung:

„NB. [= notabene:] Obgedachtem Andreas Wörners Haußfrau hatt den 6ten Februar wollen auff Sultz gehen, daselbsten Saltz zu kauffen; als sie nun in dem Heimgehen begriffen war, wurde sie in dem Sultzer Wald von den Kindswehen überfallen und gebahr auff denen Weydener Äckhern disen ihren jung Sohn; worzu ein Burger von Röthenberg kommen, der solch Kind von ihr abgelößet, in sein wullen Hembd gewickhelt, auch die Kindbetterin mit sich nachen Marschelckhen Zimmern geführet hatt, allwo sie erst die Secundinam [= Nachgeburt] abgeleget und weil weegen großer Kälte das Kind sehr schwach, es allda durch den Herrn Vicarium M[agister] Heidecker in des allten Schulmeisters Hauß, noie [= nomine = namens] Egmann, gähtauffen lassen; weil nun die Kindbetterin erst folgenden 7. Februar sich uff einem Pferdt nach Rimmlinsdorff führen lassen, als ist das Kind den 8ten Februar darauff hier der Ordnung gemäß in der christlichen Kirche von obgenanndten Gevatterleüth vorgetragen worden.“

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass es im 18. Jahrhundert so etwas wie Mutterschutz nicht gab und die Frauen bis kurz vor der Geburt arbeiteten bzw. arbeiten mussten. Dennoch ist es erstaunlich, dass Andreas Wörners Ehefrau Christina den ungefähr 14 km langen Fußmarsch nach Sulz am Neckar, für den sie schätzungsweise zweieinhalb bis drei Stunden unterwegs war, trotz winterlicher Temperaturen und hochschwanger auf sich genommen hatte, um Salz zu kaufen. Wie viel sie gekauft hatte, ist nicht erwähnt, jedoch kann man davon ausgehen, dass sie sich nicht nur wegen ein paar Gramm auf den Weg gemacht und deshalb auf dem Rückweg eine größere Last zu tragen hatte.

Als sie ihren Sohn Johann Jacob außerhalb des Waldes auf den zum Ort Weiden gehörenden Äckern zur Welt brachte, hatte sie ungefähr die Hälfte des Rückweges bereits hinter sich. Glücklicherweise war auch ein Bürger von Rötenberg auf der Strecke, der sie dann nach Marschalkenzimmern, der nächstgelegenen Siedlung, die außerdem wohl auf seinem Weg lag, brachte, wo sie über Nacht blieb. Im dortigen Taufbuch ist als Geburtsort der Sulzer Wald unweit des Dorfes angegeben. Ob ihr Ehemann benachrichtigt wurde oder ob er sorgenvoll bis zum nächsten Tag ausharren musste, bleibt ungeklärt. Festgehalten hat der Peterzeller Pfarrer, dass das Kind ordnungsgemäß und wie es damals üblich von den Paten, Jacob Wößner, genannt „Burgöscher“, Bauer in Römlinsdorf, Johann Jacob Wößner, Junggeselle in Hönweiler, und Christina, Ehefrau von Andreas Beesch, Bauer in Römlinsdorf, zwei Tage nach seiner Geburt in der Kirche vorgetragen, die Geburt und Taufe also der Gemeinde bekannt gegeben wurden.

Eine Taufe in Peterzell fand nicht statt, da Johann Jacob wegen kältebedingter Schwachheit bereits in Marschalkenzimmern notgetauft („Gähtaufe“) worden war. Den nachträglich eingetragenen Angaben im Taufeintrag ist aber zu entnehmen ist, dass er das Erwachsenenalter erreichte, als Erwachsener in Römlinsdorf wohnte, am 30.09.1738 heiratete und schließlich 1754 gestorben war.

 

 

Anmerkung

Burgöscher = Hinweis auf seinen Wohnort oder Hof innerhalb des Ortes, ein heutiger Straßenname in Römlinsdorf lautet „Burgesch“

Hönweiler = Ortsteil von Peterzell

 

Karte mit den im Taufeintrag erwähnten Orte

https://de.batchgeo.com/map/f9ffe86d165ed7dc11fc3bb98bbf7a9f

 

Quellen

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1694-1732, S. 86

KB Marschalkenzimmern, Mischbuch 1637-1793, Taufregister 1637-1793, Bl. 18v 

Historischer Beleg für einen Fall von Intersexualität

18. Juni 2020 | | ,

Im Taufregister von Peterzell bei Alpirsbach ist für den Palmsonntag 1653, den 3. April, folgender Eintrag zu finden:

„Am H[eiligen] Palmtag ist getauft worden,

Hans (Anna) Jacob

Michel Epptings unnd Margretha ux[or] ehliches Kind,

Comp[atres:] Hanß Dietsch unnd Hanß Wanger

Commat[er:] Maria, Matheiß Bischoffen Haußfrau

NB [= nota bene:] Hierbey ist zu mercken, daß nach deme obgeschribenes Michel Epptings Kind ettlich Tag nach empfangener Tauf mehr männliches alß weibliches Geschlechts gefunden worden, alß ist der Nahm Anna abgethan unnd an statt selbigen daß Kind Hans Jacob genennet unnd publice proclammiert worden.“

 

Dieser Eintrag ist ein seltener historischer Beleg für einen Fall von Intersexualität aus dem 17. Jahrhundert. In der damaligen Zeit war es üblich, neugeborene und getaufte Kinder – auch Kinder, die zuhause notgetauft wurden – in der Kirche vorzutragen, also der Gemeinde bekannt zu geben. Folglich wurde auch die Namensänderung des neuen Gemeindemitgliedes bekannt gegeben. Am Rand des Taufeintrages wurde nachträglich vermerkt, dass Hans Jacob später Heiligenpfleger in Peterzell war und am 26. Februar 1724 starb. Sein Todeseintrag lautet:

„Den 26. Februarii ist durch einen seeligen Todt aus dem Land der Lebendigen hinnweg genommen worden Hannß Jacob Epting, 28 jähriger Heiligen-Pfleger allhier, noch ledigen Stands, seines Alters 71 Jahr weniger 5 Wochen und wurde sein Leichnamb den 29. eius beerdigt.“

Mit dem Amt des Heiligenpflegers, also dem Verwalter des Kirchenvermögens, hatte Hans Jacob Epting ein verantwortungsvolles und angesehenes Amt inne. Aus seiner Zeit als Heiligenpfleger ist die Heiligenrechnung 1710/11 überliefert. Der Heiligenpfleger war meist auch Mitglied des Kirchenkonvents. Im Peterzeller Kirchenkonventsprotokollband 1703-1712, dem ältesten überlieferten Band, ist Epting auf den ersten Seiten unter den „Kirchen-Censur-Assessores“ aufgeführt. Es ist aber anzunehmen, dass er auch schon zuvor einer der Kirchenkonventsrichter war. In diesem und dem nächsten überlieferten Protokollband 1719-1733 ist Epting 17 Mal namentlich genannt, meist als jemand, der etwas vor den Kirchenkonvent vorbrachte. Anfeindungen gegen ihn sind den Protokollen nicht zu entnehmen. Den Taufregistern von Peterzell ist zu entnehmen, dass Epting zwischen 1692 und 1722 bei fünf Familien insgesamt 18 Mal Pate war.

Aufgrund der Quellenlage kann angenommen werden, dass Hans Jacob Epting ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft war. Seine Ehelosigkeit ist nicht zwangsläufig auf seine Intersexualität zurückzuführen.

Quellen

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1648-1694, S. 6

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Totenregister 1649-1732, S. 76

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1648-1694, S. 33, 45, 48, 50 und 58

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1694-1732, S. 84, 91, 95, 98, 104, 106, 108, 110, 111, 112, 119, 124 und 128

LKAS, G 561 (Evangelisches Pfarramt Peterzell), Heiligenrechnung 1710/11

LKAS, G 561, Kirchenkonventsprotokolle 1703-1712, ohne Seitenzählung (5. Seite, 23.09.1703, 18.11.1703, 02.03.1704, 06.04.1704, 13.12.1705, 17.01.1706, 06.06.1706, 28.10.1707, 08.07.1708, 29.09.1709, 23.02.1710)

LKAS, G 561, Kirchenkonventsprotokolle 1719-1733, ohne S. (30.06.1720, 22.12.1720, 25.01.1722, 05.07.1722, 27.09.1722, 05.03.1724)