Schlagworte: Kirchenbuch

Kirchengemeinde Rietenau übergibt ein Exemplar des Straßburger Gesangbuchs (1560) an das Landeskirchliche Archiv

19. Juni 2024 | | , ,

Dis Buch ist erkaufft worden umb iiii Fl (Gulden) am Newen Jars Tag Anno 1566 Bernhard Schonkapp Pfarrher Bin gen Riettenau khommen Anno 1555. ist itzund zehen Jar. Gott verleih sein Gnad und Geist weitter Amen

Fast ein halbes Jahrtausend lang wurde im Pfarrhaus von Rietenau ein Gesangbuch aufbewahrt, das 1560 in Straßburg vom Buchdrucker Georg Messerschmid gedruckt wurde. Der stattliche Band im Folioformat mit Holzdeckeln, die mit geprägtem Schweinsleder überzogen sind, enthält 108 Lieder mit Noten und ist zweifarbig (rot und schwarz) gedruckt. Vorangestellt ist eine Vorrede des Reformators Martin Bucer. Aus dem Titelblatt geht hervor, dass die erste Ausgabe von 1541 um weitere 50 Lieder ergänzt wurde. Der Band wurde von Pfarrer Bernhard Schönkapp am 1. Januar  1566 für die Gemeinde zum Preis von vier Gulden erworben, wie im Band handschriftlich vermerkt ist. Das war kein geringer Betrag, konnte es doch der Jahreslohn eines Knechtes in damaliger Zeit sein.[1] Die Anschaffung eines Gesangbuches war angebracht, war doch in der Großen Kirchenordnung von 1559 deutlich darauf hingewiesen worden, dass im Gottesdienst Kirchenlieder in deutscher Sprache gesungen werden sollen. Ein Gesangbuch der württembergischen Landeskirche gab es damals jedoch noch nicht. Nur wenige Exemplare dieses Straßburger Gesangbuchs haben die Zeiten überdauert. Der Rietenauer Band wird in der Gesangbuchbibliografie der Universität Mainz aufgeführt.

Die Pfarrstelle Rietenau wurde erst 1554 mit einem evangelischen Pfarrer besetzt. Diese Besonderheit der späten Reformation hängt damit zusammen, dass das Pfarrbesetzungsrecht bei dem Nonnenkloster in Steinheim lag. Der letzte katholische Pfarrer Gallus Schweiger musste damals dem ersten evangelischen Pfarrer Nikolaus Mutschelknaus weichen, der aber bereits 1555 durch Schönkapp ersetzt wurde.

Eine Besonderheit dieses Exemplars ist, dass im Gesangbuch auch das älteste Taufregister (1560-1614) enthalten ist. Durch herzogliches Reskript waren die württembergischen Pfarrer 1558 angewiesen worden, solche Register zu führen. Die Große Kirchenordnung von 1559 regelte weitere Einzelheiten. Die Bücher mussten von den Pfarreien auf eigene Kosten angeschafft werden. In Rietenau entschied sich Pfarrer Schönkapp offenbar dafür, das vorhandene Gesangbuch für das Taufbuch zu verwenden, beziehungsweise einen hybrid genutzten Band anfertigen zu lassen. Da das Taufbuch bereits seit 1560 geführt wurde, ist anzunehmen, dass er die für die Taufregister vorgesehenen und begonnenen Blätter gemeinsam mit dem beim Kauf ungebundenen Gesangbuch binden ließ. Damals kaufte man Bücher nicht im gebundenen Zustand, sondern als ungebundene, ungeschnittene Blätter, die man noch dem Buchbinder geben musste. Heute ist das kaum noch vorstellbar. Das ist auch der Grund dafür, dass frühe Buchdrucke so gut wie immer unterschiedliche Einbände haben. Jedenfalls konnte man so die Kosten für den Buchbinder gleich für die Erstellung des Kirchenbuches verwenden und auf schwäbische Art Kosten sparen.

Teuerung und Überschwemmungen 1570 als Strafgericht Gottes an der sündigen Menschheit in der Deutung Pfarrer Bernhard Schönkapps.

Das A bei Anno schmückte Schönkapp mit einer kleinen Zeichnung aus, die an die heutigen Emoticons erinnert.

“Angefangen nach der Brunst 1560” steht am Anfang des Taufregisters, das mit den Einträgen des Jahres 1614 endet. Was mit der Brunst gemeint ist, bleibt unklar. Gab es einen Brand? An einigen Stellen finden sich auch kleine Zeichnungen des Pfarrers Schönkapp, die an Vorläufer der heute beliebten Emoticons erinnern. Schönkapp führte das Register bis zu seiner Pensionierung 1580. Er datierte die Taufen noch in alter Tradition mit den Heiligentagen, was für die heutigen Nutzer bedeutet, dass das Taufdatum durch Umrechnung, etwa mit Hilfe des Umrechnungswerkes von Grotefend ermittelt werden muss. Teilweise finden sich auch einige Notizen zwischen den Registereinträgen, die darauf hinweisen, dass der Pfarrer die Dauerhaftigkeit der Kirchenbücher nutzen wollte, um Gedanken an die Nachwelt zu überliefern. Zum Beispiel wies er auf die Teuerung des Getreides infolge der Allerheiligenflut von 1570 hin. Die Flut, die Städte und Dörfer an der Nordsee überschwemmte und viele Todesopfer nach sich zog, interpretierte er als ein Strafgericht Gottes über die sündige Menschheit.

Der wertvolle Band, der als kultureller Schatz in Rietenau so lange gehütet wurde, ist gut erhalten. Einige altersbedingte Schäden sollen durch einen Restaurator behandelt werden. Als Standort des Bandes ist das Kirchenbucharchiv vorgesehen. Gleichzeitig hat die EHZ-Bibliothek das Gesangbuch in ihren Katalog aufgenommen.

Anmerkungen:

  1. Der Jahreslohn eines Knechtes bewegte sich 1545 in Württemberg zwischen vier und sieben Gulden, vgl. Hippel, Türkensteuer und Bürgerzählung, Karte 28.

Literatur:

BWKG, 1946, S. 69.

Die Totenbücher der Stiftskirche in Tübingen

18. November 2022 | | ,

Beim Durchblättern der Tübinger Totenbücher fällt dem Betrachter eine Besonderheit auf: Es finden sich dort im Zeitraum zwischen 1692 und 1796 inmitten der anderen, schmucklosen Eintragungen insgesamt 75 handgemalte und oft reich verzierte Gedenkblätter für Verstorbene. 57 dieser besonderen Kirchenbucheintragungen sind ganzseitige Bilder, die in die betreffenden Bände eingeklebt wurden, die restlichen gemalten Sterberegistereinträge wurden direkt auf die Seiten des Kirchenbuchs zwischen den anderen Eintragungen aufgemalt. 36 Männer, zehn Frauen und 29 Kinder erhielten solche prächtig ausgestaltete Gedächtnisdarstellungen. In der Regel handelt es sich dabei um Theologen der Universität Tübingen oder Angehörige von solchen, oder aber um andere Universitätsangehörige. Die ersten Eintragungen wurden von den künstlerisch vorgebildeten Mesnern Andreas Herzog und seinem Sohn Johann Michael Herzog gestaltet. Die späteren Bilder stammen von Berufsmalern wie Jakob Daniel Schreiber, Joseph Franz Malcote, August Friedrich Oelenheinz  und Jakob Friedrich Doerr.

Die entsprechend der Maße der Bilder oft ausführlichen Sterbeeinträge mit Nennung der Stellung, Ämter und gesellschaftlichen Tätigkeit der Personen oder ihrer Väter oder Ehemänner sind teilweise in deutscher, teilweise in lateinischer Sprache gehalten. Man wundert sich, welcher Funktion diese prächtigen Eintragungen dienten. In einem Kirchenbuch waren sie schließlich nicht öffentlich sichtbar, und konnten somit kaum dem Trost der Hinterbliebenen dienen. Was die Einfügung dieser Gedächtnismale in die Kirchenbücher allerdings auszeichnete war die zu erwartende Langfristigkeit ihrer Überlieferung für die Nachwelt. Kirchenbücher verblieben auf dem Pfarramt und wurden stets gewissenhaft verwahrt. Da diese Praxis in Tübingen scheinbar einzigartig zu sein scheint, überlegt man auch, wodurch sie inspiriert worden sein könnte. Vielleicht waren es die in der Tübinger Stiftskirche reichlich vorhandenen Grabmonumente, die die Idee für die ins Bild gesetzten Einträge anregten. Bis jetzt wurden  diese Totenbücher noch keiner Untersuchung gewürdigt, die diese und andere Fragen klären könnte.

Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts enthalten die Darstellungen fast nur allegorische Darstellungen und Ornamentik. Danach wurden Abbildungen der Personen üblich, die entweder als Ganzkörperdarstellungen in die Bildszenen eingefügt wurden oder als Porträts erscheinen.  Die Malereien beinhalten fast immer ornamentale Ausschmückungen und allegorische Darstellungen. Als Sinnbilder des Todes und der Vergänglichkeit findet man etwa Bilder menschlicher Gerippe oder Totenschädel, ablaufende Sanduhren, herunterbrennende Kerzen. Solche eher düsteren Anmutungen werden aber aufgehellt durch kindliche Engelsgestalten barocker Art sowie anmutige, manchmal sogar leicht bekleidete allegorische Frauengestalten, bunte Blüten, Landschaften und Ornamente. In die Abbildungen eingestreut, etwa auf Täfelchen in den Händen von Kindern oder Engeln, findet man auch Sinnsprüche und Hinweise auf biblische Textstellen.

Literatur: Hermann Jantzen, Stiftskirche in Tübingen, Tübingen 1993, S. 139.

Tübinger Kirchenbücher bei Archion: Totenbuch 1652-1714, Totenbuch 1715-1737, Totenbuch 1737-1766, Totenbuch 1767-1799

Als Galerie eine Auswahl von künstlerisch gestalteten Einträgen in den Tübinger Totenbüchern:

Tod auf der Fernstraße

9. November 2022 | | , ,

Nimmt man das Totenregister von Lienzingen (heute ein Teilort von Mühlacker) zur Hand, so bemerkt man relativ schnell, dass dort immer wieder Todesfälle von Personen aufgeführt werden, die nicht im Ort lebten, sondern auf der Durchreise verstarben. So verstarben alleine zwischen 1784 und 1797 dreizehn Personen unterwegs. Ortsfremde Personen werden in so gut wie allen Kirchenbüchern aufgeführt, manchmal mehr, manchmal weniger. Die relative Häufigkeit in Lienzingen ist aber wohl der Tatsache geschuldet, dass der Ort an einer Fernstraße lag. Die sogenannte Frankfurter Route war zeitweise die wichtigste Fernverkehrsstraße des Herzogtums Württemberg und führte von Ulm über Geislingen an der Steige, Esslingen, Cannstatt, Schwieberdingen, Vaihingen, Illingen, Lienzingen, Maulbronn, Knittlingen, Bretten, Bruchsal zur damaligen Handelsstadt Frankfurt. Sie war ab dem 16. Jahrhundert auch Teil des Niederländischen Postkurses, der ersten dauerhaft betriebenen Postreiterstrecke des Heiligen Römischen Reiches, die Italien, beziehungsweise Tirol, mit den spanischen Niederlanden (Belgien) verband.

Nicht selten handelte es sich bei den in den Sterbeeinträgen genannten auswärtigen Personen um Angehörige des Militärstandes, die beim Durchzug ihrer Einheit unterwegs verstarben. So zum Beispiel am 14.2.1790 Johann Eberhard Friedrich Schmid, Soldat unter dem Generalmajor von Hügelschen Regiment auf dem Asperg, verstorben 14.2., beerdigt 16.2., 31 ½ Jahre, Auszehrung oder am 11.6.1794 Jacob Goldner, Gemeiner unter dem kaiserlich königlichen Infanterie Regiment Preiss, verstorben 11.6. abends um 4 Uhr, begraben 12.6. abends 6 Uhr, ungefähr 23 Jahr, Steckfluß durch die große Hitze auf dem Marsch bewirkt.

Außerdem sind es auch Bettler, die mehr oder weniger zufällig während ihres Umherstreifens in Lienzingen oder nach einer Bettelfuhr (Orte entledigten sich damals oft der bei ihnen gelandeten Bettler und Bettlerinnen, indem man sie in einen Nachbarort überführte) verstarben. So etwa am 23.1.1791 ein fremdes unbekanntes Weib, ihren Angaben nach aus Mömpelgard, kam auf einer Bettelfuhr von Illingen halbtodt im Armenhaus an, verstorben den 22.1. abends nach 6 Uhr.

Auch wandernde Handwerker und Händler finden sich unter den im Totenregister aufgeführten, wie etwa am 5.3.1792 Johann Georg Wahler, Bürger, Gärtner und Samenhändler zu Vaihingen an der Enz, 5.3., nachts um 11 Uhr zwischen Maulbronn und Lienzingen auf der retour von Sulzfeld, 8.3. begraben, 44 Jahr, Erkältung.

Es finden sich auch Migranten unter den Verstorbenen. Der Eintrag vom 5.7.1784 nennt Anna Maria, Georg Grubers, eines catholischen Emigranten aus Ebersing in Lothringen, hier im Adler gestorbenes Kind, verstorben 5.7., beerdigt 6.7., 1 ½  Jahr, Blattern oder am 17.05.1785 Joseph, Johannes Büglers, eines catholischen Emigranten aus Hodweiler bei Bitsch in Lothringen Söhnlein, im Adler allhier verstorben 17.5., beerdigt 18.5., 6 Jahr, Ruhr. Vermutlich handelte es sich bei den durchreisenden Emigranten aus Lothringen um angeworbene Siedler für die neuen habsburgischen Gebiete im südöstlichen Donauraum (dritter Schwabenzug 1782-87), die auf dem Landweg nach Ulm unterwegs waren, um sich dort für die Fahrt donauabwärts einzuschiffen.

Es wurden über die Straße auch Kranke transportiert, wie sich dem Eintrag am 29.11.1796 die 25jährige Catharina Klotzin catholisch von Stetten bei Hechingen gewesene Köchin zu Bruchsal und Weingarten. Wollte sich von letzterem Ort krank nach Haus führen lassen, starb aber unterwegs, und ward todt in hiesigen Adler gebracht (siehe Beitragsbild) entnehmen lässt, wie etwa auch dem Eintrag am 19.5. desselben Jahres N.N. ein kaiserlicher Soldat, der in das Solitude-Lazarett geführt werden sollte, auf hiesigem Rathaus aber starb und allda todt zurückgelassen wurde, verstorben 19.5., begraben 20.5. .

Solche Register bieten durchaus Chancen für historische Untersuchungen. Eine Erhebung solcher Daten aus den Totenregistern von Orten an einer Fernstraße ermöglicht einen Einblick in die Zusammensetzung des Personenkreises, der sich auf solchen Routen bewegte.

 

Quelle:

Sterberegister von Lienzingen (1694-1836) auf Archion

Verlauf der Frankfurter Route (orange) durch Württemberg und weiter bis nach Bruchsal, Lienzingen rot umkringelt. Grundlage: Karte des Koenigreichs Württemberg. Gezeichnet von G.F. Haug 1813.

Planetenzeichen im Kirchenbuch

17. November 2021 | | ,

Wer mit Kirchenbüchern als Quellen arbeitet – sei es aus Gründen historischer oder genealogischer Forschung –  weiß, dass man dort auf ungewöhnliche Begrifflichkeiten stößt. Das können Bezeichnungen für Krankheiten, Berufe, Verwandtschaftsverhältnisse sein, die heute nicht mehr üblich sind. Nicht in jedem, aber in vielen Kirchenbüchern findet man bei den Einträgen auch eigentümliche Symbole. Da sich darunter zwei Symbole finden, die auch heute noch verwendet werden, nämlich ♀ und  ♂ , so meint man vielleicht auf den ersten Blick, der Pfarrer habe das Geschlecht des Täuflings mit einem Symbol bezeichnet. Da dies aber in durchschnittlich jedem zweiten Fall nicht zutrifft, und da sich neben diesen Symbolen noch andere, nicht deutbare Symbole bei den Einträgen finden, wird schnell klar, dass diese Interpretation nicht die Richtige sein kann. Tatsächlich handelt es sich um die Symbole für die damals bekannten sieben Planeten, die manchmal auch eine römische Gottheit repräsentieren, im Falle der beiden noch heute gebräuchlichen Zeichen waren dies der Kriegsgott Mars, dessen Schild und Speer in der Form des Symbols angedeutet werden, einerseits, und die Göttin der Liebe, Venus, andererseits, deren Handspiegel abgebildet wird. Vier der römischen Götter (Mars, Merkur, Jupiter, Venus) sind nicht nur den Planeten, sondern auch einzelnen Wochentagen zugeordnet. Beim Montag, der dem Mond, beziehungsweise der Göttin Luna zugeordnet ist, oder beim Sonntag, der der Sonne zugeordnet ist, ist die Beziehung zum Planeten gleich gegeben, und auch sprachlich leicht erkennbar. Wer in der Schule französisch gelernt hat, kann sich dann auch die restlichen Planeten herleiten, da sie sich in den dortigen Bezeichnungen für die Wochentage erkennen lassen, wie Mardi für den Mars, Mercredi für den Merkur,  Jeudi für den Jupiter (Donnerstag), Vendredi für die Venus. Im Englischen erkennt man bei der Bezeichnung Saturday leicht den Planeten Saturn. Nun wird auch klar, welche Bedeutung die Symbole in den Kirchenbüchern haben. Wir erfahren durch sie an welchem Wochentag die Taufe, beziehungsweise Eheschließung stattfand. Hier die vollständige Aufschlüsselung:

Beitragsbild: Seite aus dem Taufregister von Ulm 1721-1728

Literaturhinweis:

Michael Bing / Andreas Butz (Hg.), Evangelische Kirchenbücher in Württemberg. Eine Arbeitshilfe für die historische und familiengeschichtliche Forschung, Stuttgart 2016.

Tod und Zerstörung in Folge eines Wolkenbruchs

7. Juli 2021 | |

In den letzten Wochen erlebte Baden-Württemberg mehrere zum Teil heftige Unwetter. Dabei kam glücklicherweise nur eine geringe Anzahl an Menschen ums Leben (wobei jeder Tote einer zu viel ist). Außerdem kam es zu nicht unerheblichen Sachschäden.

Auch in früheren Zeiten forderten Unwetter ihren Tribut. Aufgrund fehlender systematischer Wetteraufzeichnungen findet man darüber jedoch nur selten Berichte. Wenn, dann sind diese meist in spezielle Chroniken oder auch in Kirchenbüchern zu finden.

Vor genau 243 Jahren, am 7. Juli 1778, ereignete sich zwischen Hallwangen und Aach, heute Ortsteile von Dornstetten, ein starker Wolkenbruch, in dessen Folge das Flüsschen Glatt derart anschwoll, dass die Flut im etwa drei Kilometer südlich gelegene Glatten schwere Verwüstungen anrichtete und das Leben von fünf Menschen – nahezu eine ganze Familie – auslöschte. Ein totes Mädchen wurde erst im sieben Kilometer flussabwärts gelegene Leinstetten, heute Ortsteil von Dornhan, gefunden. Ebenfalls durch die Flut mitgerissenes Vieh wurde teilweise über 23 Kilometer bis nach Horb am Neckar oder sogar über 40 Kilometer bis nach Rottenburg am Neckar fortgespült.

Der ganze Bericht über das Unglück und die Folgen ist im Totenregister von Glatten zu finden und lautet:

„[Am Dienstag] den 7. Julii abends [zwischen] 6 – 7 [Uhr] wurde die hiesige Innwohnerschafft durch plözlich und grausamen Anlauf des Wassers Glatt in eine unbeschreibliche grosse Noth und Schrecken versezet. Ein gegen 1 1/2 Stund oberhalb im Thal, und zwar zwischen Hallwangen und Aach, entstandener starcke Wolckenbruch verursachte, daß das Wasser, die Glatt genannt, auf einmal mehr als mannshoch, ohne einen Tropfen hiesigen Orts vorher zu regnen, und in wenigen Augenblicken gegen 16 Schuh [1 Schuh = ca. 28,6 cm] hoch in den hiesigen Flecken eingedrungen. Ein ganzes Hauß wurde durch die hefftige Wellen des Wassers, und wegen herbeigekommenen vielen Holtzes von 60 biß 70 Schuh lang, vom Fundament aus aufgehoben, umgedreht und eingestürzt; viele andere Häußer grausamlich beschädiget; die Brücke über die Glatt wurde eingerissen und fortgespült. Eine Reib- und eine Lohmühle wurden auch von ihrem Ort weggerißen, und 3 Mühlen auf das übelste ruinirt. Zerschiedene [!] Gattung Vieh, welche zum Theil das Wasser mit den Krippen an denselben angebunden, fortgeflözet, und davon noch an den Krippen angebunden in Horb und Rothenburg ausgestoßen, giengen hiebei zu Grunde. Fruchtbare Bäume, auch Felben und Aehrlen, wurden mit der Wurzel ausgerißen und fortgeflözt, oder wie Schilfrohr abgebrochen, obschon solche 1 und 2 Schuh dick gewesen. Mit dem ersten von Grund aus weggerißenen und eingestürzten Hauß haben ihr Leben, ohne menschmöglich geweßte Rettung, elendiglich eingebüßet, und sind erst am folgenden Tag unter dem Schutt wieder vorgefunden worden folgende Personen:

Anna Magdalena, Joh. Michael Zieglers, Bürger und Wagner allhier uxor [= Ehefrau], als hochschwanger, 35 Jahr, 8 Monate, 18 Tag

mit ihren nachstehenden Kindern:

Joh. Michael Ziegler, 11 Jahr, weniger 5 Tag

Margaretha Zieglerin, 3 Jahr, 6 Monat, 1 Tag

Johannes Ziegler, 1 Jahr, 6 Monat, 9 Tag

Welche 4 Personen in 2 Todtenbahren den 9. Julii nachmittags um 1 Uhr, in 2 Gräbern, unter allgemeiner Bedaurung und einer Menge Leutte, hochstlöblichem Gebrauch nach zur Erden bestattet wurden, und dabei eine richtende Predigt gehalten worden; und dann

Barbara Zieglerin, 4 Jahr, 7 Monate, 5 Tage

welches Kind von dem Wasser biß nach Leinstädt fortgeflözet, gegen einem ausgestellten Revers herausgegeben, und den 10. Julii bei eine Bettstund [= Betstunde] auf dem hiesigen Kirchhoff zu den obigen [genannten] beerdigt worden.“

Dieser detaillierte Eintrag ist eine seltene Dokumentation eines Wetterereignisses bzw. dessen Folge, in diesem Falle die Auswirkung von Starkregen an einem Ort auf einen anderen, regenfreien Ort. Den Bericht findet man nahezu wortgleich auch in der Pfarrbeschreibung für Glatten 1828. In der 1858 erschienenen Oberamtsbeschreibung Freudenstadt wird das Ereignis ebenfalls noch erwähnt.

 

Quellen:

Todeseintrag 07.07.1778 = Landeskirchliches Archiv Stuttgart, Kirchenbücher des evangelischen Pfarramtes Glatten, Mischbuch 1743-1803, Totenregister 1743-1799, S. 28

Pfarrbeschreibung 1828 = Landeskirchliches Archiv Stuttgart, A 29, Nr. 1502, Qu. 1, S. 4f

Oberamtsbeschreibung Freudenstadt = Königliches statistisch-topographisches Bureau (Hrsg.): Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Stuttgart 1858, S. 228

Die Umgebungssuche zur Überwindung eines Toten Punktes

17. Februar 2021 | |

Bei der Ahnenforschung stößt man hin und wieder auf so genannte Tote Punkte, also Stellen in der Forschung, an den man mit den üblichen oder den in dem Moment bearbeitenden Quellen nicht mehr weiterkommt. So kommt es nicht selten vor, dass unter den Ahnen sich solche befinden, die von auswärts zugezogen sind, der Zuzug bzw. ihre Herkunft in den Quellen zu dem jeweiligen Ort, in denen man gerade forscht, jedoch nicht vermerkt ist. Hier hilft dann oft eine Umgebungssuche weiter, also die Recherche in den Quellen der umliegenden Orte.

Ein Beispiel hierfür ist die Familie des Weingärtners (Hans) Ulrich Esenwein auf dem zu Maulbronn gehörenden Elfinger Hof, die zum ersten Mal im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts in den Maulbronner Kirchenbücher auftaucht. Ulrich Esenwein hatte in Maulbronn sechs Kinder. Lediglich einer seiner Söhne gründete in Maulbronn bzw. auf dem Elfinger Hof eine eigene Familie, jedoch fehlt ausgerechnet von ihm der Hochzeitseintrag, aus dem möglicherweise die Herkunft seines Vaters hervorgegangen wäre – man steht hier also an einem eben beschrieben Toten Punkt.

Nun war es hilfreich, die Kirchenbücher, speziell die Eheregister der Umgebung auf Einträge zu den Esenweins zu untersuchen – und tatsächlich haben drei seiner Kinder im benachbarten Knittlingen geheiratet, 1722, 1727 und 1742. Gleich der erste Eintrag, der vom 10. Februar 1722, lieferte den entscheidenden Hinweis. Die Angabe zum Bräutigam lautet nämlich:
„Jacob Esenwein, Ulrich Esenweins, von Beutelspach, Schorndorffer Amts, dermahlen [= jetzt] Weingärtners auff dem Eylfinger Hof ehlicher Sohn“.

Ulrich Esenwein war also ein Weingärtner aus Beutelsbach, der mit seiner Familie nach Maulbronn zog, um in den dortigen Weinbergen zu arbeiten.

Dieses Beispiel zeigt, dass Tote Punkte leicht überwunden werden können, wenn man sich bei seinen Recherchen nicht nur auf eine Quelle beschränkt, sondern weitere heranzieht.

Eine ausführliche Beschreibung des eben kurz erläuterten Falls ist im Aufsatz „Die ersten Esenwein in Maulbronn und Knittlingen und ihre Herkunft aus Beutelsbach“ auf www.uwe-heizmann.de/esenwein.html zu finden und auch in gedruckter Form in den Südwestdeutschen Blättern für Familien- und Wappenkunde 37 (2019), S. 127 – 135 veröffentlicht.

Grundsätzlich könnte die bis hierhin gemachte Forschung Ausgangspunkt zu einer größer angelegten Forschung zu den Weingärtnern in Maulbronn und ihre Herkunft sein. Die Quellenlage hierzu wäre sehr gut. Von Maulbronn sind ab 1728 informationsreiche Seelenregister überliefert und stehen auch online auf Archion zur Verfügung. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind zudem im Bestand A 284/60 aufschlussreiche Aufstellungen („Consignatio“) über die Weingärtner vorhanden.

Quelle
KB Knittlingen, Mischbuch 1702-1731, Eheregister 1703-1731, S. 25 (Bl. 72r) 

Allgemeiner Literaturhinweis: Unsere Arbeitshilfe zur Forschung mit den württembergischen Kirchenbüchern kann zum Preis von 5,00 Euro bestellt werden.

Trauerlyrik in Deutsch, Latein und Hebräisch

21. November 2020 | | ,

 

Die Einträge in den Toten- bzw. Begräbnisregistern sind meist knapp gehalten. Sie enthalten den Namen der verstorbenen Person, bei Kindern den Namen ihres Vaters (und manchmal auch der Mutter), bei verheirateten Frauen den Namen des Ehemannes und das Datum und Ort der Beerdigung, später auch das Datum und Ort des Todes sowie ggf. Angaben zum Beruf und häufig auch zum Alter. Besondere Todesumstände, wie z.B. ein Unfall, werden meist ausführlicher beschrieben.

In einem Totenregister von Neuenstadt am Kocher findet man zwei eher ungewöhnliche Einträge, die neben den üblichen Angaben eine persönliche Trauerlyrik enthalten. Im ersten Fall musste der Neuenstädter Diakon Johann Ludwig Hochstetter seinen eigenen Sohn betrauern und zu Grabe tragen. Im zweiten Fall starb der Sohn des Special-Superintendenten (Dekan) von Neuenstadt Wilhelm Christoph Stein. In beiden Fällen hatte Hochstetter den Todeseintrag um eine Trauerlyrik in Deutsch und Latein ergänzt, im zweiten Fall hatte außerdem Stein ein Gedicht auf Hebräisch angefügt. Hochstetter scheint ein gebildeter und in der Dichtkunst bewanderter Mensch gewesen zu. Selbiges gilt auch für Stein, der auch das Hebräische gut beherrschte. Beide verfügten deshalb wohl über einen hohen Bildungsgrad.

Die hebräischen Zeilen sind in Reimen geschrieben und sind im Takt. Die Vokalisierung ist (außer in einem Fall) korrekt. Durch die Verwendung biblischer Vokabeln und Vokabeln aus der späteren talmudischen Zeit ist die Sprache relativ modern. Unser Kollege Dr. Jakob Eisler hat diese Zeilen übersetzt und eingesprochen, die entsprechende MP3-Datei (28 Sekunden) kann hier geöffnet bzw. heruntergeladen werden.

Aufgrund dieser doch emotionalen Einträge ist anzunehmen, dass zwischen den Familien Hochstetter und Stein eine engere Beziehung bestand.

Der Todeseintrag von Albrecht Martin Hochstetter (1684-1685)

Albrecht Martin wurde am 9. November 1684 in Neuenstadt am Kocher getauft. Die Eltern waren der Diakon Johann Ludwig Hochstetter und dessen Ehefrau Johanna Barbara Lusterer. Er verstarb bereits am 15. April 1685, sein Todeseintrag lautet wie folgt:

„Den 15. dises [= April 1685] stirbt mir, dem Diacono M[agister] Hochstetter eines gar schnellen und plötzlichen Todes, ein Söhnlein von 6 Monaten nahmens Albrecht Martin, und wurde den folgenden Tag in einer wortreichen Procession in den eußeren Kirchhoff, zum Helmbund [= Helmbundkirche], beisetzet und zur Ruhe gebracht.

So gesstu liebstes Kind die finstre Todesstraßen!

Und wilt uns Eltern hier in großem Leide laßen!

Die wir an deiner Gestalt und Rosen Lippen roth,

so offtmals uns ergözt; nun aber bisstu tod.

Doch lebt dein Seelelein in Gottes Vatter Händen,

da werden wir dereinst gewiß dich wider finden.

Ade du liebes Hertz, nun seliges Gotteskind,

wir denken jammers voll stehts an dein so schmerzlichs schnelles End.

 

Sic properas, Fili, pallentas ire sub umbras,

Cui quondam nobis gaudia mille dabas!

Gaudia quid dico, in luctum tam versa repente,

dum cadis ante diem, morte perempte fera.

Non tamen omne cadis, Pars nobilis incola facta

Iam Coeli, tristes suadet abesse voces.

Dextra Dei, nostros quae iam divulsit amores,

Haec olim celsa iunget in arce Poli.”

 

Übersetzung:

So gehst du, Sohn, eilends unter die bleichen Schattenbilder,

einstmals machtest du uns ungezählte Freude!

Was sage ich Freude? Mit einem Schlag ist die Freude in Trauer verwandelt,

indem du vor der Zeit ins Grab sinkst, durch einen grausamen Tod umgekommen.

Trotzdem sinkst du nicht ganz tot hin, dein edler Teil ist schon Bewohner des Himmels,

rät an, sich von betrübten Reden fernzuhalten.

Die rechte Hand Gottes, die unsere Liebe gewaltsam trennte,

wird sie dereinst in der stolzen Himmelsburg zusammenfügen.

 

 

Der Todeseintrag von Johann Martin Stein (1681-1687)

Johann Martin wurde am 21. September 1681 in Brettach (Langenbrettach) geboren und am 23.09.1681 in der dortigen Pfarrei getauft. Die Eltern waren Wilhelm Christoph Stein, damals Pfarrer in Brettach, und dessen Ehefrau Maria Catharina Friesenegger. Einer der Paten war Johann Ludwig Hochstetter, Diakon in Neuenstadt.

Johann Martin starb am 7. Mai 1687, sein umfangreicher Todeseintrag lautet:

„Den 7. dises Monats [Mai 1687], stirbt Herrn M[agister] Wilhelm Christophoro Steinen, Special Superintendenten und Stattpfarrer alhir, sein so jüngstes Söhnlein nahmens Hans Martin, seines Alters 5 Jahr und 6 Monat und wurde den 9. darauff christlich zur Erden bestattet, auch zu besten Angedenck ihme ein Sermon vor dem Altar gehalten.

 

Mensis erat Majus, quo Tellus flore superbit

Multiplici et Oculis gaudia mille parat.

Torva cum facie Mors invida viderat hortum,

Cum gaudio qualem hic nostra Juventus habet.“

 

Übersetzung:

Es war der Monat Mai, wenn die Landschaft voll von Blüten ist

und dies den Augen ungezählte Freude macht,

als der missgünstige Tod mit finsterem Antlitz den Garten sah,

den unsere Jugend hier mit Freude besitzt.

 

„Ilicet attingens falcem, prae millibus unus

Esto meus, dixit, cui Coler gratus erit;

Unde tuum petiit Patus, lethale venenum

Admiscens falci, te feriendo secat.

Te puto Martinum, quem Fonte lavare sacrato

Inq(ue) dei foedus ducere sors voluit.“

 

(Auf eine Übersetzung wurde an dieser Stelle wegen Unklarheiten bewusst verzichtet – Übersetzungsvorschläge sind willkommen.)

 

„Inde Tuam morte doleo sed gaudeo sortem

Coelicolam quando pensito iamq(ue) tuam;

Vivis enim superis admixtur, liber ab omni

Moestitia, et coeli gaudia mille capis.“

 

Übersetzung:

Daher bedauere ich deinen Tod, aber wenn ich es überdenke,

dann freue ich mich darüber, dass du im Himmel wohnst.

Denn du befindest dich bei Gott, frei von aller Traurigkeit,

und empfängst die unzähligen Freuden des Himmels.

 

„In dem der bunte Mai das Feld thut stattlich ziren,

Mit Blumen mancher Art, so wo wir nun hinführen

Die Augen alles lacht, tritt unversehens ein

Mit seiner Sensen scharff der blaße Schenken Bein;

Bald nam er sie zur Hand und thut damit abhauen

Aus unserm Garten hier ein schöne Blum zuschauen;

Dich mein‘ ich junger Stein du schöner Vasen roth,

Da du vorher gewest erblaßest du im Tod;

Nun soll dein schnelles End gantz billich mir Laid bringen,

Weil du von mir getaufft in guten Künsten Dingen

Schon gebest Hoffnung dar, allein weil Gottes hand

Dich zu sich abgeholt, ist glücklich jetzt dein Stand;

So leb nun wolvergnügt die liebe Seel im Himmel

Wir ächzen underdeß noch in dem Welt Getümmel,

des Herrn Tag wird uns zusamen bringen bald,

wann Himmel und die Erd in einen Hauffen falt.

memoria sua ponebat [= Aus seiner Erinnerung setzte dies mit hin]

  1. HL. H. Diac. [= Magister Hans Ludwig Hochstetter, Diakon]“

 

Übersetzung des Hebräischen:

Mein Sohn, Dein Todestag ist ein dunkler Tag

Du hast mir viel bedeutet.

Wir liebten dich wie die Anderen.

Meine Seele war mit Deiner verbunden.

Du bist ins Grab (Hölle) gekommen,

und ich und deine Mutter trauern,

wie auch deine Brüder und Schwestern.00

Dein Körper ist nicht mehr da.

Deine Knochen ruhen im ewigen Leben

bei Gott.

„solatii ergo Parens appon(ebat) [= Der Vater fügte dies als Trostspender hinzu]“

 

Vokalisierung der hebräischen Zeilen (bitte Anklicken):

 

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Quellen

KB Brettach, Mischbuch 1558-1686, Taufregister 1558-1686, ohne Seitenzählung (21.09.1681)

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1680-1740, Taufregister 1680-1739, Bl. 24r (09.11.1684)

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1680-1740, Totenregister 1680-1739, Bl. 279r – 279v (15.04.1685)

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1680-1740, Totenregister 1680-1739, Bl. 285r – 286r (07.05.1687)

wikipedia, Helmbundkirche  

Spuren von Georg Wilhelm Hegel im Landeskirchlichen Archiv

25. August 2020 | | ,

Am 27. August 1770 und somit vor 250 Jahren wurde der Philosoph Georg Wilhelm Hegel (1770-1831) in Stuttgart im damaligen, heute noch vorhandenen Haus der Familie geboren. Er gilt als Hauptvertreter des sogenannten Deutschen Idealismus und sein Werk hatte eine erhebliche Wirkung auf andere Denker. Im Landeskirchlichen Archiv hat er einige Spuren hinterlassen. So wurde er etwa gleich einen Tag nach seiner Geburt in der Stiftskirche evangelisch getauft, was in einem Taufregister vermerkt wurde. Und er wurde an der Universität Tübingen zu einem württembergischen Pfarrer ausgebildet. Die philosophischen Studien waren eigentlich nur als Grundlagenteil seines Studiums gedacht, auch wenn sie für seinen besonderen Lebensweg zur Hauptsache wurden. Zum Abschluss seines Theologiestudiums hatte er jedenfalls eine Prüfung vor den Stuttgarter Konsistorialräten abzulegen. Auch der Bericht über dieses Examen ist noch vorhanden.

Der Eintrag für Hegels Taufe befindet sich im Taufregister der Stuttgarter Stiftskirche, das heute im Kirchenbucharchiv im Landeskirchlichen Archiv verwahrt wird. Die Taufe, die am 28. August stattfand, also einen Tag nach der Geburt, führte vermutlich der damalige Pfarrer Johann Christian Storr (1712-1773) durch. Von eindeutig späterer Hand wurde der Eintrag mit „der Philosoph!“ markiert. In der ersten Spalte sind die Namen des Täuflings, rechts daneben der Vater Georg Ludwig Hegel (1733-1799), Rent-Cammer-Secretarius, also Finanzbeamter, dann die Mutter Maria Magdalana Louise, geborene Fromm (1741-1783) genannt. Die Taufpaten waren: Magister Johann Friedrich Breyer (1738-1826), Professor der Philosophie in Erlangen, – ein Cousin des Vaters -, mit seiner Braut Johanna Wilhelmina Frost, der Tochter eines Regimentsrats, Ludwig Heinrich Riecke (1729-1787), erster Stadt- und Amtsphysicus, Johann Georg Enßlin (1703-1779), Kommerzienrat in Tübingen, – ein Großonkel -, Magister Christian Friedrich Göritz, Gymnasiallehrer, Justina Magdalena Glöckler, Witwe von Johann Christoph Glöckler, des gewesenen Prälaten von Anhausen, Eberhardina Friedrica Breyer, geborene Hegel, Rentkammer-Expeditionsratswitwe, eine Großtante Hegels und Mutter des erstgenannten Paten, Christina Katharina Günzler, Witwe des Oberamtmanns Amandus Günzler.
In welchem Verhältnis die einzelnen Paten zu den Eltern Hegels standen, wird teilweise durch die Familienverbindungen deutlich. Teilweise waren es vermutlich persönliche Freundschaften, die die Personen verbanden. Zwei der Paten hatten ein Theologiestudium in Tübingen durchlaufen, welches sie dann aber in andere Berufe führte. Dies leitet zum nächsten Fundstück über.

Ab 1788 studierte Hegel in Tübingen Theologie und erreichte 1790 zum Abschluss des Grundstudiums den akademischen Grad eines Magisters der Philosophie. Danach fing das eigentliche Theologiestudium an, wo Hegel vor allem die dogmatischen und exegetischen Vorlesungen von Gottlob Christian Storr (1746-1805) hörte, des Sohnes des Pfarrers, der ihn getauft hatte (siehe oben). Als herzoglicher Stipendiat lebte Hegel während seines Studiums im Evangelischen Stift. Zeitweise waren dort der spätere Dichter Hölderlin und der spätere Philosoph Schelling seine Stubengenossen. Schon vor seiner theologischen Abschlussprüfung, die am 20. September 1793 im Stuttgarter Konsistorium stattfand, war bereits klar, dass Hegel als “Hofmeister” nach Bern gehen, also als Hauslehrer die Kinder einer wohlhabenden Familie unterrichten würde. Das Predigtamt lag ihm nicht. Seinem Antrag, früher zum Examen zugelassen zu werden, wurde stattgegeben. Deshalb wurde er bereits im September geprüft, während der Prüfungstermin seines Jahrgangs ansonsten drei Monate später lag (vgl. Beitrag über Hölderlin).

In einem der Testimonienbücher, welche die Zeugnisse der Konsistorialexamen und der Promotionen enthalten, ist  Hegels Examen überliefert. Er gehörte zu den Besten seines Jahrgangs (“Classe I”) und schloss sein Studium insgesamt als Viertbester (“4.”) ab, was beides oben im Zeugnis vermerkt wurde. Die Prüfung im Konsistorium bestand in einer Predigt auf der Kanzel in der Stiftskirche, die ja auch seine Taufkirche gewesen war (siehe oben), von 15 Minuten, und in einer mündlichen Prüfung, die in lateinischer Sprache geführt wurde und die in den Räumen des Konsistoriums im Kanzleigebäude stattfand. Wie aus dem entsprechenden Bericht im Konsistorialprotokoll (LKAS, A 3, Nr. 62, 1793, S. 391)  hervorgeht, waren neben ihm noch fünf andere Kandidaten zu diesem Termin eingeladen, nämlich die Pfarrer Ludwig Friedrich Le Prêtre (1748-1813) und Johann Christian Hintrager (1751-1826) sowie die Stipendiaten Christoph Ludwig Dobelmann (1756-1820), Johann Friedrich Schmoller (1760-1811) und Johann Gottlieb Helfferich (1760-1820). Wie man leicht erkennt, war Hegel bei weitem der Jüngste dieser zu Prüfenden. Zwei waren bereits als Pfarrer tätig. Vielleicht wurden bei diesem besonderen Termin außer der zeitlich vorgezogenen Prüfung für Hegel ansonsten Wiederholungsprüfungen durchgeführt. Die Prüfung fand als erster Punkt des freitäglichen Sitzungstages des Konsistoriums gleich morgens ab acht Uhr vor Konsistorialdirektor Karl Adolf Maximilian Ruoff, der von 1767-1788 weltlicher Konsistorialrat gewesen und dann zum Direktor aufgestiegen war, und den Konsistorialräten Georg Friedrich Griesinger (1734-1828),  Ernst Urban Keller (1730-1812) und Johann Ernst Friedrich Bernhard (1722-1798) statt.  Die jeweiligen Kandidaten erhielten eine Textstelle, über die sie predigen sollten, und hatten einige Zeit, um sich vorzubereiten. Hegel hatte seine Probepredigt, mit der die Prüfer nur einigermaßen zufrieden waren, über 1. Korinther 2,14 zu halten: „Der natürliche Mensch aber nimmt nicht an, was vom Geist Gottes ist; denn es ist ihm eine Torheit, und er kann es nicht erkennen, denn es muss geistlich beurteilt werden.“

Hegels Abschlusszeugnis des Tübinger Stifts wurde im Testimonienbuch festgehalten und lautet mit deutscher Übersetzung:

Valetudo non constans (unbeständige Gesundheit), statura media (mittelgroßer Wuchs), eloquium haud gratum (keine bemerkenswerten rhetorischen Fähigkeiten), gestus pauci (zurückhaltende Gestikulationen), ingenium bonum (hervorragende geistige Anlagen), judicium excultum (gesundes Urteil), memoria tenax (sicheres Gedächtnis), scriptio lectu non difficilis (gut lesbarer Stil), mores recti (korrektes Verhalten), industria nonnumquam interrupta (gelegentlich nachlassender Fleiß), opes sufficientes (ausreichende physische Anlagen).
Studia theologica non neglexit (Erfolge in Theologie), orationem sacram non sine studio elaboravit, in recitanda non magnus orator visus (nicht ohne Eifer seine Predigerversuche, allerdings ist er kein großer Redner), philologiae non ignarus (gute philologische Kenntnisse), philosophia nullam operam impendit (keine Bemühungen in Philosophie)[!]

Das seltsame „nullam“ war ein Versehen des Schreibers. Offenbar hatte er das Wort vom Tübinger Stiftszeugnis falsch abgelesen. Mit dem heutigen Wissen um die große Bedeutung des Philosophen erscheint dies als ein geradezu komischer Fehler. Am Rand des Zeugnisses wurde denn das „nullam“ von späterer Hand auch in „multam“ korrigiert, also festgestellt, er habe ganz im Gegenteil natürlich sogar viel Mühe auf die Philosophie verwandt.

Hegel, der laut Konsistorialprotokoll das Examen insgesamt “zur Zufriedenheit” bestanden hatte, wurde die Annahme seiner Hauslehrerstelle “unter der Bedingung gestattet, daß er sich fleißig im Predigen übe, woran es ihm noch sehr fehle, und jedem Ruf in sein Vaterland sofort Folge leiste”. Der begabte Absolvent hatte als Prediger nicht überzeugt, wie übrigens in seiner späteren Philosophenlaufbahn trotz seiner Berühmtheit auch nicht als Vortragender.

Quellen: 

LKAS, Kirchenbucharchiv, Taufregister der Stiftskirche Stuttgart, 1765-72, Eintrag 28. August 1770, S. 304.

LKAS, A 13, Nr. 1, S. 389.

LKAS, A 3, Nr. 62, 1793, S. 391 (Bericht über den Prüfungstag im Konsistorialprotokoll)

 

Literatur:

Briefe von und an Hegel, Band IV, Teil 1. Dokumente und Materialien zur Biographie, Hrsg. von Friedhelm Nicolin, Hamburg 1977.

Hermann Ehmer, Das württembergische Konsistorium 1780-1795, In: Michael Franz (Hrsg.) „…an der Galeere der Theologie“?. Hölderlins, Hegels und Schellings Theologiestudium an der Universität Tübingen (Schriften der Hölderlin-Gesellschaft, Bd. 23/3) Tübingen 2007, S. 263-283

 

Illustrierte Todeseinträge von hingerichteten Personen

13. Juli 2020 | | ,

In Neuenstadt am Kocher findet man in zwei Totenregistern mehrere Einträge, die durch Skizzen von Schwert und Rad, eines Schwerts oder eines Scheiterhaufens markiert sind. Diese Einträge sind solche von hingerichteten Personen. Zwar kann angenommen werden, dass es auch in Totenregistern anderer Pfarreien entsprechend markierte Einträge gibt, jedoch ist eine solche Häufigkeit eher selten. Ob in Neuenstadt mehr Hinrichtungen stattfanden, als in anderen Gerichtsorten, wird eher nicht angenommen.

In den Todeseinträgen sind die Verurteilten, ihre Vergehen und die Hinrichtungsart sowie teils ihr Alter genannt. Auf den ein oder anderen Leser mögen diese Einträge verstörend wirken, speziell auch dass die Todesstrafe auch bei Jugendlichen angewandt wurde. Es muss jedoch bedacht werden, dass im 17. Jahrhundert völlig andere Moralvorstellungen herrschten, als heute. Daraus resultierten auch die harten Strafen für (vermeintliche) Straftaten.

22.10.1602: „Ist Bartlin Wirth von Steinkirch[en] auß der Grafschafft Hohenloch von wegen nachfolgenden bösen Stückhen, als das er ein Ursach war das sein aigen Kind in der […] ertrunckhen, die weil er seinem Eheweib offtermals nach dem Leben gestelt, dißgleichen auch mit Diebstall und Ehebruch sich vergriffen, nach ergangenem Urteil mit dem Schwert vom Leben zum Todt gericht, hernach auf das Rad gelegt, christlich und mit vorhergangener hertzlicher Bekantnus und Reu über seine Sünd verschieden, war ein junger Mann auf etlich und 20 Jar alt, welches […] hatte auch in seiner Gefänckhnus communiciert.“

Das ein bereits Hingerichteter durch auf das Rad legen noch weiter bestraft wird, erscheint aus heutiger Sicht unnütz. Zur damaligen war man aber der Ansicht, dass die jeweilige Person auch über den Tod hinaus bestraft werden konnte. Außerdem diente der Leichnam als Abschreckung für andere.

 

07.12.1603: „Stoffel Götz von Ruocksen [= Ruchsen] (Mentzischen Gebietts in die Cent Meeckmüll [= Möckmühl] gehörig) ein Wildtprettschütz, ist wegen seines meinaidt[igem] Uhngehorsams und muttwillens, weil ehr zum vierten Mahl wid[er] kommen, mit dem Schwerdt alhir gerichtet worden.“

Dieser Eintrag ist schwer zu lesen, weshalb auch nicht richtig klar wird, welches schwere Vergehen Stoffel Götz verbrochen hatte.

 

22.07.1639: „Georgius Jomann, ein verruffer Landtdieb, Burger zuo Eberstall, Krautheimer Ampts, sonsten von Biringen gebürtig, Religionis pontificiae, darauff er auch gestorben, wesswegen ihm man das Schwerth laßen gedeyen, durch Fürbitt der Cappuciner bey H[errn] Graven von Trautmansdorff Oberamptmann, da er sonsten mit dem Strang hatt sollen gerichtet werden, hatt solches Urtheil außgestanden den 22. Julii“.

Georgius Jomann hatte das „Glück“, mit dem Schwert geköpft und nicht am Strang erhängt zu werden, da letzteres unter Umständen einen langsamen und qualvollen Tod bedeutet hätte. Außerdem wurde das Erhängen – diese Unterscheidung ist aus heutiger Sicht unverständlich – von der damaligen Gesellschaft als eine unehrenhafte Strafe, das Enthaupten mit dem Schwert als ehrenvolle Bestrafung angesehen. Die psychische Belastung dürfte jedoch dieselbe gewesen sein.

 

27.11.1656: „Den 27. Novembr[is] ist Barbara, Jerg Mörten s[elig] Wittib, welche wegen lang verübter Hexerei zue Cl[ever]sultzbach, in Gleichem Anna, Balthas Laysen Wittib von Michelbach, und Anna, Hanß Nollen Wittib, von Bretach, alß auch uberzeügte Hexen alhir decolliert [= enthauptet], nachgehendts zue Aschen verbrannt worden.“

Dem hier genannten „Verbrechen“ fielen im 16. bis 18. Jahrhundert leider sehr viele und definitiv unschuldige Menschen – zumindest was den Vorwurf der Hexerei betrifft – zum Opfer. Auffällig in diesem Eintrag ist, dass alle drei Frauen Witwen und somit ohne Schutz oder Unterstützung durch den Ehemann waren. Auch hier wurde eine Bestrafung nach dem Tod angewandt. Die Leichen der enthaupteten wurden verbrannt, so dass die Leichname nicht beerdigt werden konnten und die Seelen keine Ruhe fanden.

 

11.09.1666: „Den 11. 7bris ist Fridrich Kugler, 15. Annorum [= Lebensjahr], Andreas Kuglers geweßener Sattelknecht Sohn, welcher sodomiticam abominationem cum vitulo tertia vice agirt [= welcher die Sodomie mit einem Kalb zum dritten Mal begangen hatte], decollirt, und zur Aschen verbrannt worden.“

Dass ausdrücklich erwähnt wird, dass Fridrich Kugler die Tat zum dritten Mal begangen hatte, könnte ein Hinweis darauf sein, dass man bei diesem Jugendlichen die Strafe nicht gleich beim ersten Mal anwenden wollte. „Doppelstrafe“ wie beim vorherigen Eintrag.

 

30.10.1666: „Den 30. 8bris ist Stoffel Hilckers, Endris Hilckers Bueb von Lampoltzhausen decollirt und p[er]plex[us] [= verworrener] Sodomiam verbrannt worden.“

Ob es sich in diesem Fall um einen ähnlichen wie den vorhergehenden gehandelt hat, bleibt offen. Unter Sodomie verstand man damals, vor allem aus kirchlicher Sicht, jedes Sexualverhalten, das nicht der Fortpflanzung dient, also etwa der Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern oder auch nur Masturbation. Das Alter des Stoffel Hilckers ist nicht angegeben, jedoch deutet die Bezeichnung „Bueb“ darauf hin, dass er noch ein Jugendlicher war.

 

15.07.1673: „Den 15. Julii ist Maria, Veit Webers sel[ig] Wittib mit ihrer Tochter Anna Maria Hambergerin wegen begangenem Kindsmords tecollirt und auff dem eüßern Kürchhof begraben worden.“

Welches Motiv die beiden Frauen für ihre Tag hatten, wird in dem Todeseintrag nicht erwähnt. Eine Recherche in der im Hauptstaatarchiv Stuttgart überlieferten Akte könnte diese Frage beantworten.

Quellen

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1555-1636, Totenregister 1558-1636, Bl. 166r (22.10.1602)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1555-1636, To 1558-1636, Bl. 166v (07.12.1603)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1637-1679, To 1637-1679, Bl. 141r (22.07.1639)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1637-1679, To 1637-1679, Bl. 170r (27.11.1656)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1637-1679, To 1637-1679, Bl. 178v (11.09.1666, 30.10.1666)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1637-1679, To 1637-1679, Bl. 185v (15.07.1673)  

Allgemeiner Literaturhinweis: Unsere Arbeitshilfe zur Forschung mit den württembergischen Kirchenbüchern kann zum Preis von 5,00 Euro bestellt werden.

Zwangstaufe eines türkischen Kindes in Mühlhausen an der Enz im Jahr 1689

6. Juli 2020 | | , ,

Bei den militärischen Aktionen der Reichstruppen auf dem Balkan, die sich nach der misslungenen osmanischen Belagerung Wiens (1683) entfalteten, wurden auch Menschen verschleppt, die zumindest teilweise nach Württemberg gelangten, vor allem nach der Eroberung von Belgrad im Jahr 1688. Unser Blogbeitrag vom 28. Mai 2020 macht auf einen solchen Fall aufmerksam. Der Blog von Leo-BW hat kurz nach dieser Veröffentlichung diese Verschleppungen in den historischen Kontext eingeordnet. Wir kennen aus unseren Kirchenbüchern, die vermutlich noch viele solche Taufen enthalten auch einen anderen, aber anders gelagerten Fall. Es gab offenbar auch vereinzelt Türken, die sich im Verlauf dieser militärischen Ereignisse von den Reichstruppen anwerben ließen. Hier haben wir den Fall eines türkischen Dragoners, seiner ebenfalls türkischen Frau, und seines neu geborenen Sohnes. Während die muslimische Religionszugehörigkeit des Reiters offenbar kein Hinderungsgrund für die Anwerbung war, verfuhr man bezüglich seines Kindes auf eine drastische Weise.

Dem Eintrag von Pfarrer Johann Reichard Lang im Taufregister ist zu entnehmen, dass er am 31. Oktober 1689 in der Albanikirche in Mühlhausen an der Enz Zwillinge taufte. Ihm wurde durch Offiziere des kurbayerischen Dragoner-Regiments, das damals für einige Tage in dem damals reichsritterschaftlichen Dorf Mühlhausen im Quartier lag, überraschend noch ein weiteres Kind gebracht, das er taufen sollte. Die Eltern dieses Kindes waren Türken. Der Vater diente im kurbayerischen (Arcos`schen) Dragonerregiment, das im Jahr davor gegen die osmanischen Truppen gekämpft hatte und bei der erfolgreichen Einnahme Belgrads beteiligt gewesen war. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation stand damals in einer Art Zweifrontenkrieg gegen Frankreich im Westen und das Osmanische Reich im Südosten, so dass Truppen teilweise zwischen diesen Kriegsschauplätzen hin- und herwechselten. Das kurbayerische Regiment befand sich vom 29. Oktober bis 2. November in Mühlhausen an der Enz, wo auch der genannte türkische Dragoner und seine ebenfalls türkische Frau, und das gemeinsame Kind untergebracht waren. Die Gelegenheit, dass er an diesem Tag mit einem Trupp in Nachbardörfern, beziehungsweise in der Umgebung unterwegs war, um zu Fouragieren, also um Lebensmittel oder Pferdefutter zu besorgen, nutzten seine Vorgesetzten jedoch dazu, seinen Sohn zum Christen zu machen. Die anwesende Mutter wehrte sich „heftig“ gegen dieses Ansinnen. Mit Hilfe einer anderen Soldatenfrau konnte das Kind „mit Gewalt“ aus dem Quartier des türkischen Ehepaars geholt und in die Kirche vor den Taufstein gebracht werden, wo der Pfarrer angewiesen wurde, es auf den Namen Hans Adam Mühlhäuser zu taufen. Der Name der Eltern blieb dem Pfarrer unbekannt. Der Nachname wurde nach dem hiesigen Ort gewählt, die Vornamen offenbar nach dem erst einige Wochen zuvor verstorbenen Ortsherren Hans Adam von Hohenfeld (1652-1689). Die Paten waren die kurbayerischen Offiziere Hauptmann de Mardin, Hauptmann Heim, Hauptmann Baron Rohrbach, Hauptmann Trollinger, Hauptmann Leva, Leutnant Hopffner, Fähnrich (“Fendtrich”) Harm. Das weitere Schicksal des zwangsgetauften Knaben ist unbekannt.

Text des Eintrags:

“Es hat sich aber zugetragen, d[aß] zwar mir Pfarrern vor dem Taufstein unbewußt war ein türkisches Kind, solle mit obgesetzten zweyen Zwillingen mitgetauft und zu einem Christen gemacht werden, dessen Eltern, Vater und Mutter, geborene Türken waren, die türkische Mutter sich aber deswegen heftig gewägert (gewehrt) und sich durchaus dazu nicht verstehen wollen, daß ihr Kind sollte getauft werden. Bis die Herren Officiere in Abwesenheit ihres Manns, der ohne des Fourage geritten, solches durch eine Soldatenfrau mit Gewalt aus ihrem Quartier nehmen lassen, die es dann in die Kirche vor den Taufstein gebracht und mit obermeldten Zwillingen getauft und den christlichen Namen aus Befehl der Herren Officierers Hans Adam Mühlhausser gegeben worden. Eltern: Waren geborene türkische Eltern, deren Namen mir unbekannt. Waren unter dem Churbayerischen Arzischen Regiment Dragonersleuth.”

Link zur Originalquelle auf Archion:

Taufeintrag im Mischbuch von Mühlhausen an der Enz vom 31.10.1689

 

Hochschwanger von Peterzell bei Alpirsbach nach Sulz am Neckar

29. Juni 2020 | | ,

Normalerweise ist der Taufeintrag eines ehelich geborenen Kindes recht übersichtlich. Er enthält das Datum der Taufe, später auch das Datum der Geburt, den Ort der Geburt bzw. den Wohnort der Eltern sowie die Namen des Kindes (oder der Kinder bei Mehrlingen), der Eltern, der beiden Paten und der Patin. Bei den Paten finden sich oft auch Angaben zum Beruf, in einigen Pfarreien auch beim Vater. Der Taufeintrag eines unehelichen Kindes enthält meistens noch Angaben zum Vater der Mutter sowie zum Vater des Vaters – sofern dieser bekannt war – und Angaben, ob er sich zu Vaterschaft bekannt hat.

Nun gibt es aber auch Taufeinträge, die um einen umfangreichen Fließtext ergänzt wurden. Dies deutet auf besondere Umstände der Geburt oder der Taufe hin. Diese Umstände geben dem ansonsten eher kargen Informationsgerüst etwas Leben und gewähren einen kleinen Einblick in das damalige Leben.

Im Taufregister der Pfarrei Peterzell bei Alpirsbach im Schwarzwald, die auch für den Nachbarort Römlinsdorf zuständig war (und auch heute noch ist), findet man unter dem Eintrag vom 6. Februar 1706, dem Taufeintrag für Johann Jacob, Sohn des Andreas Wörner, Tagelöhner in Römlinsdorf, und dessen Ehefrau Christina, eine solche umfangreichen Ergänzung:

„NB. [= notabene:] Obgedachtem Andreas Wörners Haußfrau hatt den 6ten Februar wollen auff Sultz gehen, daselbsten Saltz zu kauffen; als sie nun in dem Heimgehen begriffen war, wurde sie in dem Sultzer Wald von den Kindswehen überfallen und gebahr auff denen Weydener Äckhern disen ihren jung Sohn; worzu ein Burger von Röthenberg kommen, der solch Kind von ihr abgelößet, in sein wullen Hembd gewickhelt, auch die Kindbetterin mit sich nachen Marschelckhen Zimmern geführet hatt, allwo sie erst die Secundinam [= Nachgeburt] abgeleget und weil weegen großer Kälte das Kind sehr schwach, es allda durch den Herrn Vicarium M[agister] Heidecker in des allten Schulmeisters Hauß, noie [= nomine = namens] Egmann, gähtauffen lassen; weil nun die Kindbetterin erst folgenden 7. Februar sich uff einem Pferdt nach Rimmlinsdorff führen lassen, als ist das Kind den 8ten Februar darauff hier der Ordnung gemäß in der christlichen Kirche von obgenanndten Gevatterleüth vorgetragen worden.“

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass es im 18. Jahrhundert so etwas wie Mutterschutz nicht gab und die Frauen bis kurz vor der Geburt arbeiteten bzw. arbeiten mussten. Dennoch ist es erstaunlich, dass Andreas Wörners Ehefrau Christina den ungefähr 14 km langen Fußmarsch nach Sulz am Neckar, für den sie schätzungsweise zweieinhalb bis drei Stunden unterwegs war, trotz winterlicher Temperaturen und hochschwanger auf sich genommen hatte, um Salz zu kaufen. Wie viel sie gekauft hatte, ist nicht erwähnt, jedoch kann man davon ausgehen, dass sie sich nicht nur wegen ein paar Gramm auf den Weg gemacht und deshalb auf dem Rückweg eine größere Last zu tragen hatte.

Als sie ihren Sohn Johann Jacob außerhalb des Waldes auf den zum Ort Weiden gehörenden Äckern zur Welt brachte, hatte sie ungefähr die Hälfte des Rückweges bereits hinter sich. Glücklicherweise war auch ein Bürger von Rötenberg auf der Strecke, der sie dann nach Marschalkenzimmern, der nächstgelegenen Siedlung, die außerdem wohl auf seinem Weg lag, brachte, wo sie über Nacht blieb. Im dortigen Taufbuch ist als Geburtsort der Sulzer Wald unweit des Dorfes angegeben. Ob ihr Ehemann benachrichtigt wurde oder ob er sorgenvoll bis zum nächsten Tag ausharren musste, bleibt ungeklärt. Festgehalten hat der Peterzeller Pfarrer, dass das Kind ordnungsgemäß und wie es damals üblich von den Paten, Jacob Wößner, genannt „Burgöscher“, Bauer in Römlinsdorf, Johann Jacob Wößner, Junggeselle in Hönweiler, und Christina, Ehefrau von Andreas Beesch, Bauer in Römlinsdorf, zwei Tage nach seiner Geburt in der Kirche vorgetragen, die Geburt und Taufe also der Gemeinde bekannt gegeben wurden.

Eine Taufe in Peterzell fand nicht statt, da Johann Jacob wegen kältebedingter Schwachheit bereits in Marschalkenzimmern notgetauft („Gähtaufe“) worden war. Den nachträglich eingetragenen Angaben im Taufeintrag ist aber zu entnehmen ist, dass er das Erwachsenenalter erreichte, als Erwachsener in Römlinsdorf wohnte, am 30.09.1738 heiratete und schließlich 1754 gestorben war.

 

 

Anmerkung

Burgöscher = Hinweis auf seinen Wohnort oder Hof innerhalb des Ortes, ein heutiger Straßenname in Römlinsdorf lautet „Burgesch“

Hönweiler = Ortsteil von Peterzell

 

Karte mit den im Taufeintrag erwähnten Orte

https://de.batchgeo.com/map/f9ffe86d165ed7dc11fc3bb98bbf7a9f

 

Quellen

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1694-1732, S. 86

KB Marschalkenzimmern, Mischbuch 1637-1793, Taufregister 1637-1793, Bl. 18v 

Kalligrafie in Kirchenbüchern

4. Juni 2020 | |

Eine der ersten Hürden bei der historischen Forschung – bei der akademischen, wie auch bei der Ahnenforschung – ist die Handschrift, in der die jeweilige Quelle geschrieben ist. Ist die Deutsche Kurrentschrift für Anfänger schon schwer zu lesen, so erschweren „Sauklauen“ den Zugang zu den Quellen erst recht. Da ist es umso erfreulicher, wenn es Schreiber gibt, deren Handschrift fast schon als Kalligrafie bezeichnet werden kann.

Zu diesen Schreibern gehört der Pfarrer Wilhelm Christoph Burckh (~ 25.05.1676 in Metzingen, + 08.02.1747 in Pfalzgrafenweiler), Pfarrer in Berneck (Altensteig, Lkr. Calw) ab 1701, in Grömbach (Lkr. Freudenstadt) ab 1707 und in Pfalzgrafenweiler (Lkr. Freudenstadt) ab 1716 bis zu seinem Tod.

In Berneck ist seine Handschrift im Taufregister ab 26.05.1701, im Eheregister ab 08.06.1701 und im Totenregister ab 04.05.1701  zu finden.

In Grömbach hat er Amtshandlungen ab 29.09.1707 ins Taufregister und ab 09.08.1707 ins Eheregister  eingetragen, ein Totenregister ist aus dieser Zeit nicht vorhanden. In das Mischbuch, in dem sich diese Register befinden, wurden außerdem Reskripte und Kirchenkonventsprotokolle eingetragen, so dass man Burckhs Handschrift auch in diesen ab 15.12.1707 bzw. 24.08.1707 online einsehen kann.

In Pfalzgrafenweiler Taufregister findet man Burckhs ersten Eintrag am 26.01.1716. Im Eheregister ist bereits am 10.09.1715 seine Handschrift zu finden. Die besagte Hochzeit wurde zwar von seinem Vorgänger Johann Ludwig Steck (27.06.1646-23.09.1715) durchgeführt, jedoch hatte Burckh sie eingetragen – entweder weil Steck nicht mehr schreiben konnte oder aus anderen Gründen. Noch vor Burckhs offiziellen Stellenantritt im Januar 1716 hatte er zwei Beerdigungen stellvertretend vorgenommen und im Totenregister eingetragen, die seines Vorgängers am 26.09.1715 und eine weitere am 23.12.1715.

Burckh hatte seit Beginn bis zum Ende seines 46-jährigen Pfarrdienstes eine saubere, sehr gut lesbare Handschrift geführt, vorhergehende und nachfolgende Pfarrer kamen an diese Kalligrafie nicht heran – auch wenn ihrer Handschriften auch noch lesbar sind (vgl. Bilder).

Ein anderes Beispiel für gut lesbare Schriften findet sich in den Kirchenbüchern von Bad Wimpfen. Gleichzeitig findet man Belege dafür, dass die Register nicht immer und überall durch den Pfarrer geführt wurden. In der Pfarrei Wimpfen am Berg existieren drei Zweitschriften von Taufregistern für den Zeitraum 1741 bis 1807, die vom jeweiligen Mesner geführt wurden. Ab 08.11.1765 ist die Schrift sehr gut lesbar. Die Erstschriften der Ehe- und Totenregister wurden mindestens vom 19.11.1765 bis Ende 1807 durch den Mesner geführt, was anhand der markanten Schrift (hier bzw. hier) und der persönlichen Eintragung durch den Schulmeister und Mesner Gottfried Christian Albrecht Kubach auf der letzten Seite des Totenregisters 1807 belegt ist. Vor ihm wurden die Register durch den Schulmeister und Mesner Friedrich Christoph Muckh, seinem Schwiegervater, geführt (Kubach kann die Register nicht bereits ab 1765 geführt haben, vgl. Biografie). Ihre beiden Handschriften sind erstaunlicherweise nicht voneinander zu unterscheiden, möglicherweise hat Kubach das Schönschreiben bei seinem Schwiegervater gelernt.

 

Biografische Notizen zu Friedrich Christoph Muckh

* 14.10.1727 in Ohrnberg (Öhringen, Hohenlohekreis)

+ 20.03.1809 in Wimpfen am Berg (Bad Wimpfen, Lkr. Heilbronn)

Schulmeister in Wimpfen im Tal ab 1744, Mädchen-Schulmeister und Mesner in Wimpfen am Berg ab September 1765

 

Biografische Notizen zu Gottfried Christian Albrecht Kubach

* 21.03.1767 in Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis)

+ 27.12.1840 in Wimpfen am Berg (Bad Wimpfen, Lkr. Heilbronn)

Schulmeister in Wimpfen im Tal ab 15.02.1785, Mädchen-Schulmeister und Mesner in Wimpfen am Berg ab 08.02.1799

oo 05.08.1788 in Wimpfen am Berg Maria Clara Rosina Muckh

 

Quellen zu Burckh

KB Metzingen, Mischbuch 1648-1735, Taufregister 1648-1687, ohne Seitenzählung (25.05.1676)

KB Pfalzgrafenweiler, Totenregister 1719-1808, ohne Seitenzählung (08.02.1747)

Biografie Wilhelm Christoph Burckh im Pfarrerbuch

Biografie Johann Ludwig Steck im Pfarrerbuch

 

Quellen zu Kubach

KB Adelsheim, Mischbuch 1729-1802, Taufregister 1729-1788, S. 154 (21.03.1767)

KB Bad Wimpfen, Totenregister 1831-1841, S. 300 (27.12.1840)

KB Bad Wimpfen, Seelenregister H-Z, Nr. 187 (Familie Gottfried Christian Albrecht Kubach)

KB Bad Wimpfen, Seelenregister H-Z, Nr. 132 (Familie Friedrich Christoph Muckh)

KB Ohrnberg, Mischbuch 1552-1758, Taufregister 1627-1758, Bl. 164v (14.10.1727)

KB Bad Wimpfen, Totenregister 1808-1830, S. 60 (20.03.1809)

KB Bad Wimpfen, E 1590-1807, ohne Seitenzählung (05.08.1788)

 

Allgemeiner Literaturhinweis: Unsere Arbeitshilfe zur Forschung mit den württembergischen Kirchenbüchern kann zum Preis von 5,00 Euro bestellt werden.

Kranz- und „Gehörnte Hand“-Symbol in einem Kirchenbuch?

18. Mai 2020 | | ,

Im Eheregister der Pfarrei Michelfeld (Kirchenbezirk Schwäbisch Hall) sind in den Jahren 1609 bis 1612 neben neun Einträgen Symbole zu finden, die einen Kranz und eine „Gehörnte Hand” (mano cornuta) darstellen. Den meisten wird die „Gehörnte Hand” als Metal-Hand („Pommesgabel”) bekannt sein, jedoch hat sie in verschiedenen Zusammenhängen andere Bedeutung. Welche sie und der Kranz im Eheregister haben, wird erkennbar, wenn man im Taufregister nach dem jeweils ersten Kind der betroffenen Ehepaare schaut.

Für die Ehepaare, die am 19.11.1609 und 14.05.1611 geheiratet hatten, ist keine Taufe eines Kindes im Taufregister eingetragen. Hierfür kann es mehrere Gründe (z.B. Totgeburt, Wegzug) geben. Da im Michelfelder Taufregister eine Lücke zwischen dem 05.01.1612 und dem 20.06.1613 ist, erübrigt sich außerdem die Suche nach Taufeinträgen von Kindern der Ehepaare, deren Ehen am 01.03.1612, 02.03.1612 und 10.05.1612 geschlossen wurden. Fündig wird man aber für die Ehepaare, die am 22.05.1610, 05.08.1610, 26.08.1610 und 15.01.1611 getraut wurden. Deren jeweils erstes Kind wurde am 22.10.1610, 23.01.1611, 07.12.1610 bzw. 19.04.1611 getauft. Die Taufe fand üblicherweise entweder am Tag der Geburt oder ein oder zwei Tage danach statt. Die Kinder kamen also ungefähr fünf Monate, fünf Monate und 18 Tage, drei Monate und elf Tage sowie drei Monate und vier Tage nach der Hochzeit zur Welt.

Für andere Ehepaare, die in dem betrachteten Zeitraum geheiratet hatten und nicht durch Symbole markiert sind, können nur zwei Taufeinträge von Kindern gefunden werden.

Das eine Ehepaar hatte am 30.01.1610 geheiratet, das andere am 22.07.1610. Ihr erstes Kind wurden am 04.06.1611 bzw. 24.10.1611 getauft, also jeweils mehr als neun Monate nach der Hochzeit.

Auch wenn die Quellenlage recht schwach ist, kann es dennoch als wahrscheinlich angenommen werden, dass mit Kranz und „Gehörnter Hand” Ehepaare gekennzeichnet wurden, die aufgrund vorehelichen Geschlechtsverkehrs bereits bei der Hochzeit ein Kind erwarteten.

Hierbei steht der Kranz für einen Strohkranz, der den Verlust der Jungfräulichkeit symbolisierte. Bräute, die gegen die damaligen Moralvorstellungen verstießen, durften bei der Hochzeit – sofern sie einen Kranz trugen – nur einen Strohkranz tragen. In manchen Regionen mussten diese Frauen und ihre angehenden Männer mit einem Strohkranz markiert an drei Sonntagen nacheinander vor der Kirchentüre stehen und so Buße für ihr Vergehen ableisten.

Die „Gehörnte Hand” ist hier als ein Schutzzeichen zu betrachten, mit dem Unglück, das man durch sein Fehlverhalten heraufbeschworen hatte, abgewehrt werden sollte. Warum in zwei Fälle (26.08.1610 und 02.03.1612) die „Gehörnte Hand” zweimal vorkommt, bleibt ungeklärt.

Paare, die gegen die Moralvorstellung verstießen, mit derlei Symbolen zu markieren, ist eher selten. An anderen Orten findet man vielmehr eine Angabe wie z.B. „geboren drei Monate nach der Hochzeit” im Taufeintrag des Kindes oder die Angabe „frühe Beischläfer” bei den Eltern. Solche Angaben fehlen bei den betroffenen Kindern in Michelfeld.

Warum der damalige Pfarrer, Josef Bäuerlin (~ 04.11.1572 in Schwäbisch Hall, + 12.03.1613 ebenda), Pfarrer in Michelfeld von 1609 bis zu seinem Tod, diese Art der Markierung gewählt hatte, bleibt offen.

Auf dem Kirchenbuchportal Archion findet man die Einträge hier  (Bild 127), die anderen Seite sind auf den Bildern 128 bis 131.

Das Kirchenbuch ist KB Michelfeld, Mischbuch 1609-1649 (= Band 2), E 1609-1632.

 

5 Jahre Archion

30. März 2020 | | ,

Die Entwicklung von Archion seit dem Start im März 2015 kann sich durchaus sehen lassen. Inzwischen sind 22 Landeskirchen mit dabei und etwa 100.000 Kirchenbücher online. Durch die Digitalisierung der Kirchenbücher und ihre Präsentation im Internet hat sich die Nutzung dieser relevanten und stark genutzten Quelle erheblich erleichtert. Die württembergische Landeskirche war ja auch von Anfang an am Start und hat an das Projekt geglaubt.  Archion nimmt den Jubel zur halben Dekade seiner Existenz auch zum Anlass für eine Rabattaktion, für alle, die die Möglichkeiten der Kirchenbuchdatenbank kennenlernen wollen. Näheres zur Rabattaktion erfahren Sie hier.

Wolf und Mensch

8. Februar 2019 | |

Sterberegister von Oberesslingen, Eintrag vom 28.9.1648. Landeskirchliches Archiv Stuttgart

In aller Regel ist das Miteinander von Menschen und Wölfen nicht problematisch. Der Wolf ist wieder heimisch in Deutschland, er ist hier willkommen, einzelne Tiere wurden bereits in Baden-Württemberg, und sogar in der Nähe Stuttgarts gesichtet, und wir sind gespannt, ob sich hier auch ein ganzes Rudel ansiedeln wird. Es ist von Gebieten in denen Wölfe immer vorkamen, bekannt, dass nur selten Zwischenfälle vorkommen, etwa dass Wölfe sich an weidenden Nutztieren bedienen, oder gar Menschen attackieren. Er ist scheu und meidet die menschlichen Siedlungen. Während des Dreißigjährigen Krieges, in der Zeit von Zerstörung, Flucht, Unordnung, als Württemberg einen großen Teil seiner Einwohnerzahl einbüßte, breiteten sich Wölfe hierzulande in großer Zahl aus, so dass man sie von staatlicher Seite aus gezielt jagen musste, um die entstandene Überpopulation wieder einzudämmen. In den Totenregistern aus Oberesslingen, vom 28.9.1648 ist ein Zwischenfall mit tödlichen Folgen vermerkt, der bei aller Tragik an die Geschichte von Rotkäppchen erinnert, und gemahnt, dass bei allem guten Nebeneinander von Wölfen und Menschen Zwischenfälle niemals hundertprozentig ausgeschlossen werden können:

„Maria, Michel Zeinings dreijähriges Kind ist umb 2 Uhr nachmittag bey ihrer Muotter Margaretha (so groß schwanger war) an einem wüsten Weingarten nit weit vom Hauß ohnversehens von einem graußamen Wolff erwischt, und obwohl die Muotter geschriehen und auf den Wolff gefallen nichts desto weniger von dem Wolff zerfleischt und in dem Starkhberg von dem Kind das Händlein, Gemächtlein und beede Schenkelein an einem Stückh, im Blut ein Stückh vom Herzlein und etliche Stückhlein von Ripplein gefunden, und den 28ten Septembris das gefundene begraben worden.

Gott erweckhe das liebe Kind mit Freuden. Amen“