Die Auswirkungen der Hyperinflation von 1923 auf eine Kirchengemeinde (Stuttgart-Stammheim)

4. Oktober 2023 | |

„Nach dem heutigen Stand werden betragen die Gesamteinnahmen 1923 höchstens 1 Milliarde, die Ausgaben … zus. 46 Milliarden … “, stellt das KGR-Protokoll der Kirchengemeinde Stuttgart-Stammheim (damals noch Dekanat Ludwigsburg) am 6. Oktober 1923 lapidar fest und konstatiert damit ein Haushaltsdefizit von sage und schreibe 45 Milliarden Mark. Diese astronomischen Summen sind der traurige Höhepunkt einer Entwicklung, die bereits mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges im August 1914 begann und sich Anfang des Jahres 1923 rapide beschleunigte. Dieses Phänomen nennen die Fachleute „Inflation“ bzw. „Hyperinflation“.

Als „Inflation“ (von lat. Inflare = aufblasen, aufblähen) bezeichnet man den Wertverlust einer Währung bzw. deren Kaufkraft aufgrund der stetig wachsenden Geldmenge ohne Gegenwert (wie etwa Gold) innerhalb eines Wirtschaftssystems. Mit dem Ende des Krieges 1918 hatte die Mark bereits offiziell mehr als die Hälfte ihres ursprünglichen Wertes verloren, das heißt, man bekam im In- und Ausland also nur noch halb so viel für sie wie noch 1914. Hauptursache der sich eigentlich schon ab 1919 anbahnenden Hyperinflation war die Tatsache, dass der Staat in den Anfangsjahren der Weimarer Republik massiv und unkontrolliert zur Vermehrung des eigenen Papiergeldes die Druckerpressen anwerfen ließ, um seine Schulden zu begleichen (vor allem die Reparationen an die Siegermächte aufgrund des verlorenen Krieges). Im Zuge der Ruhrbesetzung durch französische und belgische Truppen Anfang 1923 begann die heiße Phase der Hyperinflation, die schließlich zum Zusammenbruch der Wirtschaft und des Bankensystems führte. Die Arbeitslosigkeit stieg, die Reallöhne fielen ins Bodenlose. Immer schneller vervielfachte sich die Abwertung der deutschen Währung. So betrug der Gegenwert eines US-Dollars nach dem amtlichen Wechselkurs vom 12. November 1923 630 Milliarden Mark.

Auch die Stammheimer Kirchengemeinde geriet in den Strudel dieser Ereignisse. Am 10. Januar 1922 wurden sämtliche Jahresgehälter der hauptamtlichen Mitarbeiter mit Wirkung vom 1. April des Jahres um durchschnittlich mindestens 50% erhöht (§4). In der Sitzung vom 28. Juni wurde festgestellt, dass offenbar immer weniger Mitglieder des Kirchenchors dazu bereit waren, bei Beerdigungen zu singen – und das, obwohl „die Verlegung der Leichen auf 1 Uhr“ vorgenommen wurde. „Von verschiedenen Seiten wird darauf hingewiesen, dass eben die Bezahlung von 5 M in keinem Verhältnis stehe zu der Zeitaufwendung. Deshalb beschließt der KGR eine Erhöhung auf 15 Mark pro Sänger. Die Mehrkosten von geschätzten zwei- bis dreitausend Mark im Jahr trägt die Kirchengemeinde, weil man verhindern will, dass finanziell schlechter gestellte Familien eine Umlegung dieser Gebühr nicht verkraften und daher auf einen „Leichengesang“ verzichten würden (§1). Zudem wurde wegen der Geldentwertung auch die Pfarramtskasse aufgestockt, aus deren Mitteln der Seelsorger Bedürftige in der Gemeinde unterstützen kann (§2). Bereits am 24. September mussten die Gehälter sowie die Gebühren für kirchliche Amtshandlungen von Pfarrer Emil Gayler erneut angepasst werden. So erhielt etwa der Kirchenpfleger rückwirkend zum 1. April statt bisher 600, künftig 1.200 Mark als jährliches Grundgehalt (§§ 1 und 2). Am 28. Dezember war der Kirchenpfleger nicht mehr zahlungsfähig, weil schlicht kein Geld in der Kasse war. Deshalb wurde er per Umlaufbeschluss ermächtigt, einen Bankkredit in Höhe von 12.000 Mark aufzunehmen, um die ab 1. Januar 1923 fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können. Weil die Kirchengemeinde sie nicht mehr finanzieren konnte, sollten Brautpaare künftig nur noch dann eine Traubibel überreicht bekommen, wenn sie diese selbst bezahlen (5. Januar, §6). Um Geld zu sparen, wurde auf die Mitwirkung von Organist Oberlehrer Bäuerle bei den insgesamt ca. 40 sonntäglichen Christenlehren im Jahr verzichtet (1. März, §3). Vom 1. April bis 30. Juni wurden dem Kirchenpfleger am 5. Juni monatlich je 10.000 Mark zugesprochen (§2).

Zu einem lokalen Politikum entwickelte sich in diesen bewegten Zeiten die Entlohnung des Mesners. Hier galt seit 1905 die Regelung, dass die bürgerliche Gemeinde einen jährlichen Personalkostenersatz für das im Interesse der Kommune erforderliche Läuten und den Unterhalt der Glocken der Johanneskirche in Höhe von 281 Mark leistete. In diesen Zeiten der Geldentwertung ein Witz! Deshalb wurde unter §3 beschlossen, an die bürgerliche Gemeinde heranzutreten, dass diese sich künftig zur Hälfte am tatsächlich anfallenden Grundgehalt beteiligt (vierteljährige Zahlung auf Nachweis!). Am 19. Juni teilte das „Schultheißenamt“ dem Kirchengemeinderat jedoch mit, dass dessen Antrag auf eine zeitgemäße Beteiligung der Kommune an den Personalkosten der Mesnerstelle in der Sitzung des Gemeinderats auf heftigen Widerstand gestoßen war. „Insbesondere wurde ins Feld geführt, dass die Kirche den Ausgetretenen das Grabgeläut verweigere. Darum sei kein Grund vorhanden, dieser Bitte des K.G. Rats entsprechend weitere Teile der Mesnerbesoldung … auf Gemeindesteuermittel zu übernehmen. Es wurde u.a. auch die Drohung ausgesprochen, dass die Kirchenaustrittsbewegung, im Falle die Mehrheit des G. Rats die Sache doch bewillige, hier sofort neu aufleben werde, außerdem drohe ‚die Linke‘ mit Ablehnung des Gemeindeetats. Herr Schultheiß hielt es darum für richtig, eine Abstimmung zu verschieben, und den K.G. Rat anzugehen zur Wahrung des Burgfriedens in der Gemeinde Stammheim, wo nun einmal besondere Verhältnisse vorliegen.“ Doch er konnte das Gremium nicht dazu bewegen, seinen Antrag zurückzuziehen. Dieses sah sich vielmehr in der Pflicht, sämtliche Finanzquellen zu erschließen, die sich der Kirchengemeinde boten. Die weiteren Ereignisse machten eine Entscheidung des Gemeinderats freilich überflüssig.

Die Situation wurde immer aberwitziger und auswegloser, die gefassten Beschlüsse konnten mit der rasenden Geldentwertung schließlich nicht mehr Schritt halten: Am 14. September wurde das Jahresgehalt (1. April 1923 bis 31. März 1924) des Kirchenpflegers schließlich auf 10 Millionen Mark erhöht (§2) und es wurde festgestellt, dass das voraussichtliche Haushaltsdefizit des Jahres 1923 mindestens 212 Millionen betragen würde (§4). Unter diesen Umständen sah sich das Gremium außer Stande, einen ordnungsgemäßen Etat zu beschließen. Am 6. Oktober wurde der bereits eingangs zitierte Abmangel für das laufende Jahr von mittlerweile 45 Milliarden Mark prognostiziert. Finanziell gesehen, war die Kirchengemeinde Stammheim somit faktisch abgesoffen …

Mit der Beendigung der Ruhrkrise durch Reichskanzler Gustav Stresemann Ende September 1923 konnten endlich auch konkrete Schritte zur Stabilisierung der Währung unternommen werden. Herzstück der Währungsreform war die Schaffung der Rentenbank durch Regierungsverordnung. Damit sich die Inflationsspirale nicht erneut zu drehen begann, wurde die Gesamtsumme des sich im Umlauf befindlichen neuen Geldes auf 1,2 Milliarden sogenannter „Rentenmark“ begrenzt. Die vorhandenen Geldscheine wurden umgetauscht, für 1.000 Milliarden Papiermark gab es eine Rentenmark. Diese Maßnahmen griffen schneller als erwartet, sowohl die wirtschaftlichen als auch die innenpolitischen Verhältnisse Deutschlands konnten sich im Verlauf des Jahres 1924 nachhaltig stabilisieren. Denn die Produzenten waren bereit, ihre Waren gegen das neue Geld abzugeben.

Und so begegnen uns auch in der Stammheimer Kirchengemeinde am 18. Dezember 1923 wieder humane Zahlen: Der Kirchenpfleger verdiente künftig jährlich 120 Rentenmark, der Mesner 200, was bedeutet, dass der nach wie vor vertraglich festgesetzte jährliche kommunale Personalkostenersatz von 281 RM wieder mehr als ausreichend war (§3). Das Restvermögen der Kirchengemeinde betrug umgerechnet insgesamt noch 135.000 RM (§4). Allein aus 1922 noch ausstehende Kirchgeld-Einnahmen von Gemeindegliedern in Höhe von ca. 20.000 RM mussten endgültig abgeschrieben werden (§5). Es ist schon ziemlich viel Geld „verreckt“, damals …

 

 

Dieser Beitrag erschien in einer umfangreicheren Version zunächst auf dem Internetauftritt des Stuttgarter Kirchenbezirks.  Der Autor Thomas Mann hat den Beitrag für unseren Blog freundlicherweise leicht überarbeitet und gekürzt. Pfarrer Thomas Mann ist Seelsorger an der Stuttgarter Magdalenengemeinde und Referent des Stuttgarter Stadtdekans.

Beitragsbild: Geldscheine aus dem Jahr der Hyperinflation 1923. Fotograf: Thomas Mann

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