Artikel in Quellenkunde

„hat empfangen 1500 Kinder“ – Quellen zu Hebammen aus dem 17. bis 19. Jahrhundert

5. Mai 2023 | | ,

Bei der Erforschung von Frauenberufen tritt meist sehr schnell das Problem auf, dass es in den vergangenen Jahrhunderten zum einen überhaupt nur wenige vom Ehemann unabhängige Berufe für Frauen gab und dass zum anderen noch weniger schriftliche Quellen zu diesen Frauen bzw. deren Berufen existieren. Eine Ausnahme hiervon sind die Hebammen, zu denen in verschiedenen Quellen Informationen zu finden sind. Anlässlich des heutigen Internationalen Hebammentags sollen die einzelnen Quellen im Folgenden dargestellt werden.

 

Kirchenbücher

Abb. 1: Begräbniseintrag der Hebamme Maria Werner, 19.03.1706 Alpirsbach

In den Kirchenbüchern findet man üblicherweise die Lebensdaten der Hebammen und – da sie verheiratet oder verwitwet sein mussten – auch die Daten zu Hochzeit, Ehemann und ggf. Kindern. In den Todeseinträgen mancher Hebammen findet man außerdem Angaben zu Amtsdauer und Anzahl der Kinder, bei deren Geburten die Hebamme geholfen hatte.

Abbildung 1 zeigt den Begräbniseintrag von Maria Schweiker [1], Witwe des Michael Werners, die 77 Jahre, 7 Monate und 9 Tage alt wurde, in Alpirsbach das Amt der Hebamme 33 Jahre lang ausübte und in dieser Zeit 1.500 Kinder „empfangen“ hatte. Sie wurde am 19. März 1706 begraben. [2]

Als weiteres Beispiel sei der Todeseintrag von Christina Obergfell, Witwe und Hebamme „auff der Sommerau“ in Brigach, vom 19. August 1716 in St. Georgen (heute badische Landeskirche) genannt. Sie wurde 71 Jahre und 4 Monate alt und übte das Amt der Hebamme 34 Jahre lang aus. In dieser Zeit half sie 1.253 Kindern auf die Welt. [3]

[1] Albrecht, Georg: Familienverzeichnis von Alpirsbach II, S. 99

[2] Kirchenbücher Alpirsbach, Mischbuch 1663-1808, Totenregister 1687-1708, S. 60

[3] Kirchenbücher St. Georgen, Mischbuch 1704-1776, Totenregister 1704-1745, S. 43

 

Kirchenkonventsprotokolle

In den Kirchenkonventsprotokollen sind die Wahlen der Hebammen und der Geschworenen Weiber protokolliert. Letztere assistierten den Hebammen, überwachten diese aber auch. Hebammen und Geschworene Weiber wurden von den gebärfähigen Frauen des Ortes in einer öffentlichen Wahl gewählt.

Abb. 2: Protokollauschnitt: Wahl eines Geschworenen Weibs, 29.06.1805 Alpirsbach

Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dem Protokoll einer Wahl eines Geschworenen Weibs am 29. Juni 1805 in Alpirsbach. Hier war der Schreiber gründlich, er hat jede einzelne stimmberechtigte Frau mit ihrer jeweiligen Wahl aufgeführt. Auffällig ist, dass die Frauen nicht namentlich genannt sind, sondern nur als Ehefrauen oder Witwen ihrer Ehemänner angegeben sind, selbst die schlussendlich gewählte Frau, „Friederich Gigis, Schneiders alhier Eheweib“. Der Eintrag enthält außerdem noch einen Hinweis auf die Ausbildung der Hebamme, denn diese wurde „Herrn Accoucheur Trautwein zum Unterricht empfolen.“ [4] Der Geburtshelfer Trautwein lässt sich nicht eindeutig identifizieren, jedoch waren so gut wie alle im Familienverzeichnis von Alpirsbach aufgeführten, zeitlich in Frage kommenden Trautwein Chirurgen, lediglich einer war Rotgerber. [5]

Als weiteres sind in den Kirchenkonventsprotokollen Angaben zur Festlegung des Wartgeldes zu finden. Das Wartgeld erhielten die Hebammen dafür, dass sie für Schwangere in den letzten Wochen der Schwangerschaft ständig abrufbar und auch während der Wochenbettpflege in erhöhtem Umfang einsatzbereit sein mussten.

Interessantere Einträge dokumentieren Klagen einer Hebamme oder Klagen über eine Hebamme. So beklagte sich am 2. Oktober 1705 die Hebamme in Alpirsbach, dass manche Schwangere, v. a. die aus den Filialen Rötenbach, Reutin und Unterehlenbogen, nicht sie, sondern andere Frauen zur Hilfe holten. Die Stabs- und Dorfvögte wurden angewiesen, dafür zu sorgen, dass Schwangere sich an die Hebamme wandten. [6]

Abb. 3: Protokollauschnitt: Klage über die Hebammen, 13.01.1737 Schwenningen

In einem anderen, ausführlich dokumentierten Fall beklagten sich am 13. Januar 1737 die Frauen in Schwenningen über die Hebammen. Aus dem Protokoll – Abbildung 3 zeigt einen Ausschnitt daraus – sind die einzelnen Aussagen der Frauen zu entnehmen, jedoch scheinen diese nur zögerlich und zum Missfallen der Konventsrichter ausgesagt zu haben. Nachdem die Aussagen von 27 Frauen einzeln notiert wurden, ist dem Protokoll Folgendes zu entnehmen:

„Weilen um der Weiber noch zuviel sind und die Zeitt zu kurz, so auch eine redet wie die andere sagt, als hatt man alle zumahl vorgenommen und ihnen ernstlich gesagt: weil sie den Brey nicht wolten aus dem Maul thun, so solle von ihnen wär zu klagen habe privatim zum Pfarrer kommen, widrigen Falß würden sie ihrer bishero heimlich geführten Klagen ohngeachtet die 2 alte Hebammen behalten und so man die dritte schon sezte, würde ihr keine Besoldung könne geschöpft werden.“

Daraufhin sagten vier Frauen aus: „Die beyde Hebammen wißten gar nichts, die Weiber seyen einmahl übel versehen. Sie hätten ihren besten Trost zu Hanß Martin Schlenckers Weib.“ 32 andere Frau bestätigten die Missstände und die Unwissenheit der Hebammen, so dass der Kirchenkonvent am nächsten Tag Schlenckers Ehefrau befragte, ob sie das Amt der Hebamme übernehmen wolle. Dem Protokoll ist weiter zu entnehmen:

„Nach langem und beweglichen Zuspruch hatt Anna, Hanß Martin Schlenckers Weib, sich in Gottes Nahmen entschloßen, dieses schwere und wichtige Amt anzunehmen und nach ihrem Verstand und Wißen unter Gottes Beystand handlen, was sie Gott ermahnen und sie vor Gott, ihren Nebenmenschen und ihrem Gewißen verantwortten könne, worauf sie ins Gelübd genommen und ihro sämtliche von allen Gottes Seegen und Beystand angewünschet worden.“ [7]

Aus den Kirchenkonventsprotokollen erfährt man aber auch einiges über die Ausbildung und Wissensvermittlung in der Hebammenkunde.

Beispielsweise wurde am 11. Mai 1732 in Kemnat „der alten Hebamme befohlen, bey allen Gebährenden die junge Hebamme mitzonehmen und derselbigen alles ordentlich zoweisen und zwar so, daß sie nichts anrühren solle außer die Gebährenden schicke auch nach der jungen Hebamme.“ [8]

Abb. 4: Titelblatt von Völters “Neueröffnete Hebammen-Schul”, Ausgabe 1722

Im Eintrag vom 18. Oktober 1711 in Schwenningen ist zu entnehmen, dass „denen Barbieren und Hebammen, nach deßhalben […] ergangenen oberamtlichen Befehls angedütten [wurde], sich daß Völters Hebammenschul anzuschaffen“. Damit ist das Buch „Neueröffnete Hebammen-Schul“ von Christoph Völter (1617-1682), dem „Begründer des Hebammenunterrichts in Württemberg“, [9] gemeint. Abbildung 4 zeigt das Titelblatt der Ausgabe von 1722. [10] Ein Barbier hatte das Buch bereits, der andere versprach, sich das Buch zu besorgen. „Der einen Hebamme aber, nemdlich die Catharina Hallerin, die leßen kann, das von Ihro Dignität Herrn Specialis zu Tuttlingen ex pio corpore angeschaffte Exemplar übergeben und behändiget worden.“ [11]

 

[4] LKAS, G 758, Nr. 3, Actum 29.06.1805 , Bild 36-44.

[5] Albrecht, Georg: Familienverzeichnis von Alpirsbach IV, S. 208 – 211, S. 208/209 = http://www.archion.de/p/60944b6e85/

[6] LKAS, G 758, Nr. 1, Bl. 27v , Bild 30

[7] LKAS, G 598, Nr. 2, S. 156 – 162 , Bild 80 – 83

[8] LKAS, G 73, Nr. 14-1, Bl. 132v  Bild 135

[9] https://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/PPNSET?PPN=076870103&INDEXSET=21

[10] Völter, Christoph: Neueröffnete Hebammen-Schul, Oder Nutzliche Unterweisung Christlicher Hebammen und Wehmüttern, wie solche sich vor, in und nach der Geburt, bey Schwangern und Gebährenden, auch sonst gebrechlichen Frauen zu verhalten haben: Nebst einem ausführlichem Bericht, Wie todte Kinder, so in Mutterleib abgestanden, ohne Gefahr auszuzeihen. Mit vielen dienlichen Observationibus, aus gewisser eigenthumlicher praxi und Erfahrung erläutert […]. Stuttgart 1722

[11] LKAS, G 598, Nr. 2, S. 21 , Bild 12

 

Dokumente in Dekanats- und Pfarrarchiven

In den verschiedenen Dekanats- und Pfarrarchiven sind in unterschiedlichem Umfang weitere Unterlagen zu Hebammen überliefert. Folgende Beispiele veranschaulichen die Mannigfaltigkeit der Themen.

Abb. 5: Bericht über die Hebamme, 06.05.1793 Blaufelden

Aus Blaufelden ist ein Bericht über die namentlich nicht genannte Hebamme vom 6. Mai 1793 überliefert (Abbildung 5). Dieser lautet:

„Durch Gegenwärtiges wird allterunterthanigste Bericht erstattet, daß die Pfarr Plafelden [!] mit einer ordentlichen Hebamme versehen, welche von ihrer Mutter, so 32 Jahr lang Hebamme in in [!] der Plafelder Pfarr gewesen, diejenige Wißßenschaft so zu einer Hebamme erfordert wird, erlernet hat; nach Absterben derselbigen ist sie von Herrn Doctor Assum zu Crailsheim im Beyseyn einer allhiesigen Gerichtsmanns namens Mezger im Jahr im 1773 examinirt worden, eine solches beyliegende Quittung ausweiset […]. Sie ist nach der Examine von dem Herrn Docto Aßßum in Pflicht genommen und so alsdann von den weltlichen und geistlichen Amt und von sämtlicher Plafelder Pfarrgemeinde als Hebamme erkannt und angenommen wurden. Während dieser 20 Jahr hat sie inn- und außerhalb der Pfarr 715 Kinder empfangen; sie hat vor gegenwärtig ein Alter von 51 Jahren zu viel geleget [?], besizt noch Kräffte genug, ihr Amt zu versehen, und da jedermann in der Pfarr Plafelden mit derselbigen zufrieden ist, so wird deswegen keine andere Hebamme nothwendig seyn. […].“ [12]

Abb. 6a: Prüfungsbericht des Oberamts-Arzt btr. der Hebammen in Effringen, 28.02.1827 Nagold, S. 1

Aus Effringen ist ein Prüfungsbericht des Nagolder Oberamts-Arzt D. Silber vom 28. Februar 1827 überliefert (Abbildung 6). Dieser lautet:

„Nachdem mir gestern von den zu Hebammen-Stellen vorgeschlagenen Weiber von Effringen 4 zugekommen sind (die Schmid, welche ohnehin altershalber nicht hätte berücksichtiget werden, ist ausgeblieben), so habe ich bai der Prüfung derselben gefunden, daß zwar keines der 4 Weiber eine vorzügliche Brauchbarkeit zu der Stelle einer Hebamme verspricht, jedoch folgende 2 angenommen werden können:

Anna Maria Dengler und

Christina Bihler,

von den beiden andern ohnediß wenig dazu geeignet behauptet die Klais keine Lust zu der Hebammen-Stelle zu haben, und die Proß könnte wegen vorgerükter Schwangerschaft die zum Unterricht erforderliche Gänge nicht hierher machen.

Abb. 6b: Prüfungsbericht des Oberamts-Arzt btr. der Hebammen in Effringen, 28.02.1827 Nagold, S. 2

[zweite Seite:] Indem ich nun wohllöblichem Kirchen-Convente die definitine Wahl überlaße, bemerke ich, daß ich am 12. März den Unterricht anzufangen gedenke, an welchem Tage vormittags 9 Uhr die gewählten Weiber sich bei mir einfinden mögen.“ [13]

 

 

Aus Pfäffingen sind das Zeugnis der Tübinger Hebammenschule über die Teilnahme an einem Kurs im Schröpfen („Schröpfzeugniß“) für die Hebamme Anna Maria Göhring vom 20. Januar 1846 (Abbildung 7) und das Prüfungszeugnis der königlichen Hebammenschule Stuttgart für die angehende Hebamme Dorothea Arnold vom 26. Dezember 1849 überliefert (Abbildung 8). [14]

Abb. 7: “Schröpfzeugniß” für die Hebamme Anna Maria Göhring von Pfäffingen, 20.01.1846 Tübingen

In mehreren Pfarrarchiven sind aus dem 19. Jahrhundert Hebammen-Tagebücher überliefert, so z. B. das Tagebuch der Hebamme Catharina Spoehrer in Amlishagen von 1821 (Abbildung 9) oder das der Hebamme Rentschler in Dennjächt (Pfarrei Unterreichenbach) von 1845-1865 (Abbildung 10). [15]

 

Vom Pfarramt Trochtelfingen ist eine Akte mit der Laufzeit 1691-1863 und einem Umfang von 1,5 cm überliefert, die u.a. folgende Themen enthält:

– Befragungen der Hebammen zum Tod von Kindern

– Alkoholsucht einer Hebamme

– Zeugnisse für Chirurg und Hebammen

– Dienstanweisung für die Hebammen des Königreichs Württemberg [16]

 

 

 

 

 

 

[12] LKAS, F 10, Nr. 117, Bericht 06.05.1793

[13] LKAS, G 181, Nr. 141, Prüfungsbericht Oberamts-Arzt 28.02.1827

[14] LKAS, G 581, Nr. 145, Schröpfzeugnis 20.01.1846 bzw. Prüfungszeugnis 26.12.1849

[15] LKAS, G 121, Nr. 296, Tagebuch Catharina Spoehrer 1821 und LKAS, G 789, Nr. 49

[16] LKAS, G 9, Nr. 109

 

 

Visitationsakten (Pfarrberichte)

In den Pfarrberichten vor ca. 1800 sind auch mehr oder weniger umfangreiche Informationen zu den Hebammen zu finden. Diese Informationen wurden bei den Auszügen aus den Pfarrberichten von den damaligen Schreibern jedoch nicht berücksichtigt, so dass sie nicht in den online zugänglichen Visitationsberichten im Bestand A 1 zu finden sind. In den Dekanats- und auch in manchen Pfarrarchiven sind teilweise in überschaubarem Umfang Visitationsakten von vor 1800 vorhandenen, entweder als Zweitschriften oder Unterlagen, die nicht an den Special (Dekan) geschickt bzw. an den Generalsuperintendenten weitergeleitet wurden.

Abb. 11: Auschnitt aus dem Visitationsbericht Alpirsbach 1745 betreffs der Hebammen

In den Unterlagen des Dekanatamts Sulz am Neckar ist beispielsweise ein Bericht über die Visitation in Alpirsbach 1745 überliefert, der den folgenden aufschlussreichen Eintrag zu den Hebammen enthält (Abbildung 11):

„Hebammen von

Alpirspach, M[aria] Margretha Ketterin,

Rötenbach, Catharina Renckin

Reuthin, Eva Masserin, W[itwe]

Unterehlenbogen, A[nna] Maria Heintzelmännin, W[itwe]

Seynd examinirt und beaydigt, guten Leumunds, genießen der Personal-Freyheit mit denen Männern, empfangen ihr Wart-Geld von denen Communen richtig; auch wann sie Bettelarmen dienen, etliche wenige Kreutzer von dem Pio Corpore; ist keine, als die Alpirspacher, mit einem Buch versehen. Thun ihre Anzeigen zum Pfarr-Ammt richtig. Kein Fehler bey Geburthen, Gäh-Tauffen, Begräbnußen ist von ihr geschehen. Nichts Aberglaubisches, nichts Verdächtiges vorgeloffen.

Geschworene allhir hatt auch ein gut Lob.

Die Hebamme Maaserin von Reuthin klagt, man setze sie hindan bey reichen Weibern und hohle deß dasigen Vogts Weib, die schon einmahl Hebamme gewesen, aber darvon gebetten, bey denen Armen aber seye sie gut genug.“

Obiger Text wurde vom Pfarrer für die Visitation verfasst. Am Tag derselben wurden dann einzelne vom oder zusammen mit dem Special (Dekan) getroffenen Beschlüsse („Recess“) auf der linken Seite nachgetragen. Diese lauten:

Erster Beschluss: „Recess: Es ist der Bedacht zu nemmen, daß denen übrigen Hebammen in denen Filialien das sonst eingeführt Hebammenbuch auch angeschafft werden möge.“

Zweiter Beschluss: „Recess: Dafern die examinierte und beeydigte Hebamme zu Reuthin fürter von den Gebährenden praeferirt werden sollte; Solle derselben das sonst gewöhnliche Maeotrum [?] gleichwohlen nach andere Ort Gewohnheit bezahlet werden.“ [17]

 

Die vollständigen, mal mehr, mal weniger umfangreichen Visitationsberichte aus dem ungefähren Zeitraum von 1601 bis 1810 sind hauptsächlich im Bestand A 281 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu finden.

[17] LKAS, F 45, Nr. 20a, Alpirsbach 1745, S. 16

 

Weitere Quellen

Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind im Bestand A 213 weitere Unterlagen zu Hebammen zu finden.

Auch können in verschiedenen Kreis-, Stadt- und Gemeindearchiven und möglicherweise in weiteren Archiven Unterlagen zu Hebammen zu finden sein. Hierzu bietet sich eine Recherche über das Archivportal-D  an.

Die Totenbücher der Stiftskirche in Tübingen

18. November 2022 | | ,

Beim Durchblättern der Tübinger Totenbücher fällt dem Betrachter eine Besonderheit auf: Es finden sich dort im Zeitraum zwischen 1692 und 1796 inmitten der anderen, schmucklosen Eintragungen insgesamt 75 handgemalte und oft reich verzierte Gedenkblätter für Verstorbene. 57 dieser besonderen Kirchenbucheintragungen sind ganzseitige Bilder, die in die betreffenden Bände eingeklebt wurden, die restlichen gemalten Sterberegistereinträge wurden direkt auf die Seiten des Kirchenbuchs zwischen den anderen Eintragungen aufgemalt. 36 Männer, zehn Frauen und 29 Kinder erhielten solche prächtig ausgestaltete Gedächtnisdarstellungen. In der Regel handelt es sich dabei um Theologen der Universität Tübingen oder Angehörige von solchen, oder aber um andere Universitätsangehörige. Die ersten Eintragungen wurden von den künstlerisch vorgebildeten Mesnern Andreas Herzog und seinem Sohn Johann Michael Herzog gestaltet. Die späteren Bilder stammen von Berufsmalern wie Jakob Daniel Schreiber, Joseph Franz Malcote, August Friedrich Oelenheinz  und Jakob Friedrich Doerr.

Die entsprechend der Maße der Bilder oft ausführlichen Sterbeeinträge mit Nennung der Stellung, Ämter und gesellschaftlichen Tätigkeit der Personen oder ihrer Väter oder Ehemänner sind teilweise in deutscher, teilweise in lateinischer Sprache gehalten. Man wundert sich, welcher Funktion diese prächtigen Eintragungen dienten. In einem Kirchenbuch waren sie schließlich nicht öffentlich sichtbar, und konnten somit kaum dem Trost der Hinterbliebenen dienen. Was die Einfügung dieser Gedächtnismale in die Kirchenbücher allerdings auszeichnete war die zu erwartende Langfristigkeit ihrer Überlieferung für die Nachwelt. Kirchenbücher verblieben auf dem Pfarramt und wurden stets gewissenhaft verwahrt. Da diese Praxis in Tübingen scheinbar einzigartig zu sein scheint, überlegt man auch, wodurch sie inspiriert worden sein könnte. Vielleicht waren es die in der Tübinger Stiftskirche reichlich vorhandenen Grabmonumente, die die Idee für die ins Bild gesetzten Einträge anregten. Bis jetzt wurden  diese Totenbücher noch keiner Untersuchung gewürdigt, die diese und andere Fragen klären könnte.

Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts enthalten die Darstellungen fast nur allegorische Darstellungen und Ornamentik. Danach wurden Abbildungen der Personen üblich, die entweder als Ganzkörperdarstellungen in die Bildszenen eingefügt wurden oder als Porträts erscheinen.  Die Malereien beinhalten fast immer ornamentale Ausschmückungen und allegorische Darstellungen. Als Sinnbilder des Todes und der Vergänglichkeit findet man etwa Bilder menschlicher Gerippe oder Totenschädel, ablaufende Sanduhren, herunterbrennende Kerzen. Solche eher düsteren Anmutungen werden aber aufgehellt durch kindliche Engelsgestalten barocker Art sowie anmutige, manchmal sogar leicht bekleidete allegorische Frauengestalten, bunte Blüten, Landschaften und Ornamente. In die Abbildungen eingestreut, etwa auf Täfelchen in den Händen von Kindern oder Engeln, findet man auch Sinnsprüche und Hinweise auf biblische Textstellen.

Literatur: Hermann Jantzen, Stiftskirche in Tübingen, Tübingen 1993, S. 139.

Tübinger Kirchenbücher bei Archion: Totenbuch 1652-1714, Totenbuch 1715-1737, Totenbuch 1737-1766, Totenbuch 1767-1799

Als Galerie eine Auswahl von künstlerisch gestalteten Einträgen in den Tübinger Totenbüchern:

Tod auf der Fernstraße

9. November 2022 | | , ,

Nimmt man das Totenregister von Lienzingen (heute ein Teilort von Mühlacker) zur Hand, so bemerkt man relativ schnell, dass dort immer wieder Todesfälle von Personen aufgeführt werden, die nicht im Ort lebten, sondern auf der Durchreise verstarben. So verstarben alleine zwischen 1784 und 1797 dreizehn Personen unterwegs. Ortsfremde Personen werden in so gut wie allen Kirchenbüchern aufgeführt, manchmal mehr, manchmal weniger. Die relative Häufigkeit in Lienzingen ist aber wohl der Tatsache geschuldet, dass der Ort an einer Fernstraße lag. Die sogenannte Frankfurter Route war zeitweise die wichtigste Fernverkehrsstraße des Herzogtums Württemberg und führte von Ulm über Geislingen an der Steige, Esslingen, Cannstatt, Schwieberdingen, Vaihingen, Illingen, Lienzingen, Maulbronn, Knittlingen, Bretten, Bruchsal zur damaligen Handelsstadt Frankfurt. Sie war ab dem 16. Jahrhundert auch Teil des Niederländischen Postkurses, der ersten dauerhaft betriebenen Postreiterstrecke des Heiligen Römischen Reiches, die Italien, beziehungsweise Tirol, mit den spanischen Niederlanden (Belgien) verband.

Nicht selten handelte es sich bei den in den Sterbeeinträgen genannten auswärtigen Personen um Angehörige des Militärstandes, die beim Durchzug ihrer Einheit unterwegs verstarben. So zum Beispiel am 14.2.1790 Johann Eberhard Friedrich Schmid, Soldat unter dem Generalmajor von Hügelschen Regiment auf dem Asperg, verstorben 14.2., beerdigt 16.2., 31 ½ Jahre, Auszehrung oder am 11.6.1794 Jacob Goldner, Gemeiner unter dem kaiserlich königlichen Infanterie Regiment Preiss, verstorben 11.6. abends um 4 Uhr, begraben 12.6. abends 6 Uhr, ungefähr 23 Jahr, Steckfluß durch die große Hitze auf dem Marsch bewirkt.

Außerdem sind es auch Bettler, die mehr oder weniger zufällig während ihres Umherstreifens in Lienzingen oder nach einer Bettelfuhr (Orte entledigten sich damals oft der bei ihnen gelandeten Bettler und Bettlerinnen, indem man sie in einen Nachbarort überführte) verstarben. So etwa am 23.1.1791 ein fremdes unbekanntes Weib, ihren Angaben nach aus Mömpelgard, kam auf einer Bettelfuhr von Illingen halbtodt im Armenhaus an, verstorben den 22.1. abends nach 6 Uhr.

Auch wandernde Handwerker und Händler finden sich unter den im Totenregister aufgeführten, wie etwa am 5.3.1792 Johann Georg Wahler, Bürger, Gärtner und Samenhändler zu Vaihingen an der Enz, 5.3., nachts um 11 Uhr zwischen Maulbronn und Lienzingen auf der retour von Sulzfeld, 8.3. begraben, 44 Jahr, Erkältung.

Es finden sich auch Migranten unter den Verstorbenen. Der Eintrag vom 5.7.1784 nennt Anna Maria, Georg Grubers, eines catholischen Emigranten aus Ebersing in Lothringen, hier im Adler gestorbenes Kind, verstorben 5.7., beerdigt 6.7., 1 ½  Jahr, Blattern oder am 17.05.1785 Joseph, Johannes Büglers, eines catholischen Emigranten aus Hodweiler bei Bitsch in Lothringen Söhnlein, im Adler allhier verstorben 17.5., beerdigt 18.5., 6 Jahr, Ruhr. Vermutlich handelte es sich bei den durchreisenden Emigranten aus Lothringen um angeworbene Siedler für die neuen habsburgischen Gebiete im südöstlichen Donauraum (dritter Schwabenzug 1782-87), die auf dem Landweg nach Ulm unterwegs waren, um sich dort für die Fahrt donauabwärts einzuschiffen.

Es wurden über die Straße auch Kranke transportiert, wie sich dem Eintrag am 29.11.1796 die 25jährige Catharina Klotzin catholisch von Stetten bei Hechingen gewesene Köchin zu Bruchsal und Weingarten. Wollte sich von letzterem Ort krank nach Haus führen lassen, starb aber unterwegs, und ward todt in hiesigen Adler gebracht (siehe Beitragsbild) entnehmen lässt, wie etwa auch dem Eintrag am 19.5. desselben Jahres N.N. ein kaiserlicher Soldat, der in das Solitude-Lazarett geführt werden sollte, auf hiesigem Rathaus aber starb und allda todt zurückgelassen wurde, verstorben 19.5., begraben 20.5. .

Solche Register bieten durchaus Chancen für historische Untersuchungen. Eine Erhebung solcher Daten aus den Totenregistern von Orten an einer Fernstraße ermöglicht einen Einblick in die Zusammensetzung des Personenkreises, der sich auf solchen Routen bewegte.

 

Quelle:

Sterberegister von Lienzingen (1694-1836) auf Archion

Verlauf der Frankfurter Route (orange) durch Württemberg und weiter bis nach Bruchsal, Lienzingen rot umkringelt. Grundlage: Karte des Koenigreichs Württemberg. Gezeichnet von G.F. Haug 1813.

Dokumente zu Johann Georg Rapp (1757-1847) und den Separatisten in Iptingen

16. Februar 2022 | | ,

Während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts lassen sich in der württembergischen Lan­deskirche zwei wesentliche Entwicklungen er­kennen. Obwohl der Pietismus in Württemberg noch am Ende des 17. Jahrhunderts Eingang gefunden hatte, entstanden in vielen Dörfern erst um 1750 die Privatversammlungen, welche bis heute als ty­pisch für den württembergischen Pietismus gelten. Gegen das Jahr­hundertende kam dann eine starke separatistische Richtung auf, mit der sich Staat und Kirche konfrontiert sahen. Viele Menschen wand­ten sich dieser Richtung zu, um ihren Glauben außerhalb der Kirche zu leben.

Einer der bedeutendsten Separatistenführer war der Leinenweber Jo­hann Georg Rapp aus Ip­tingen. Er entwickelte eine so starke Anziehungskraft, dass die Zahl seiner Anhänger im Her­zogtum Württemberg selbst von Außenstehenden auf 10.000 bis 12.000 Personen geschätzt wurde. Seit etwa 1785 bildete sich eine zunehmend größere Separatistengruppe um den Lei­nenweber, der dann 1803 nach den Vereinigten Staaten auswanderte, um dort seine religiösen Vorstel­lungen zu verwirklichen. Seine drei Siedlungen Harmony in Pennsylvania, New Harmony in Indiana und Economy, wiederum im Staat Pennsylvania, entwickelten sich zu vielbesuchten Musterwirtschaften.

Mit diesen Sätzen wird ein Beitrag von Dr. Eberhard Fritz eingeleitet, den Sie auf Württembergische Kirchengeschichte Online lesen können. Die Quellen zu der außergewöhnlichen Geschichte dieser religiösen Sonderbewegung finden sich in verschiedenen Archiven, unter anderem aber auch im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart. Eine kleine Auswahl wollen wirr hier vorstellen. Den Taufeintrag des Separatistenanführers Johann Georg Rapp findet man im zweiten Band der Kirchenbücher von Iptingen unter dem Datum 1. November 1757 (auf dem Kirchenbuchportal Archion hier). Naturgemäß hatte die Kirchenleitung ein großes Interesse an Informationen über die separatistischen Bewegungen, die die Amtskirche in Frage stellten, und ließ Berichte, Befragungen und Protokolle anfertigen. Bereits 1787 wurde der damals 29-jährige Johann Georg Rapp nach seinen Ansichten, religiösen Ideen und Verhältnissen befragt, was in einem umfangreichen, 62-seitigen Protokoll festgehalten wurde. Ebenfalls wurden über Jahre hinweg in allen relevanten Ortschaften Listen mit den Namen und Informationen zu Einwohnern gesammelt, die der separatistschen Bewegung angehörten. Letztendlich wurde in diversen Listen nach 1803 festgehalten, welche Separatisten nach Amerika ausgewandert waren und welche noch in der Heimat verblieben waren. Die Beschäftigung mit solchen Bewegungen durch staatliche und kirchliche Behörden bietet heutigen Historikern und Historikerinnen eine gute Quellengrundlage für Forschungen.

Teil VI der quellenkundlichen Serie über die Kirchenkonventsprotokolle: „Sodom und Gomorrah“ auf der Alb oder illegale Spielfreuden an den Weihnachtsfeiertagen

24. August 2020 | |

Am Morgen des 24. Dezember 1749 fand der Laichinger Pfarrer Matthias Friedrich Brecht einen anonymen Zettel an seine Tür geheftet. Der Inhalt des Zettels und das Vorgehen wurden peinlichst genau in den Kirchenkonventsprotokollen festgehalten.
“An den hochgehrtesten Herrn Pfarrer,
bitte Euch um Gottes Willen, Ihr wollt so gut sein, und dem gottlosen Sodom und Gomorrha abhelfen, dem schrecklichen, in des Jakob Röschen Haus; Es ist schrecklich gottlos: man spielt jede Nacht […] bis morgens! Gott erbarme sich. Ich habe selbst ein Kind dorthin gehen; ich bitte den hochgehrtesten Herrn Pfarrer, er wolle doch dem gottlosen Haus abhelfen, darf doch der ganze Ort um des Lasters Willen gestrafft werden. […]. Es gehen Buben dahin mit 14 Jahren, Schüler; auch Konfirmierte mit 15., 16. Jahren. In der heiligen Christnacht stehen sie auf um 12. Uhr. Sie spielen bis morgends, da man in die Kirche geht; das ist ja ein Greul vor Gott dem Allmächtigen.”
Mit diesem Zettel, so ist weiter vermerkt, begab sich Pfarrer Brecht umgehend zum Amtmann und hat dort Unterredung gepflegt wie die Sache anzugehen sei. Sie gingen am selben Abend noch zum Haus von Jakob Rösch – aber dort herrschte Ruhe in dieser Nacht.
Am nächsten Abend, dem 26.12., ging der Pfarrer mit seinem Sohn gegen 21 Uhr wieder dorthin. Der Pfarrer traf eine ganze Stube voll Männer und ledige Burschen an, die Kartenspiele lagen auf den Tischen. Wohl 30 Leute waren an drei Tischen versammelt.
So bald der Pfarrer sich zu erkennen gab, war alles auf, und wollte zur Tür hinaus – des Pfarrers Sohn aber stand dagegen und ließ keinen hinaus, darauf lief eine Gruppe der Kammer zu, und stieg zum Laden hinauf; da aber diese Sache zu langsam ging, brachen die Leute die Fenster samt den hölzernen Rahmen entzwei, und schlupften haufenweise zum zerbrochenen Fenster hinaus, bis auf einen, nämlich dem so genannten Haffner Stoffel.
Die beteiligten Personen wurden unterschiedlich abgestraft: je nachdem, ob sie Karten gespielt oder gewürfelt hatten, bzw. nur als Zuschauer anwesend gewesen waren. Der ganze Vorgang wurde nach der Predigt im Gottesdienst “publice” (öffentlich) gemacht. Jakob Rösch wurde mitgeteilt, dass der Bericht über ihn noch nicht an das gemeinschaftliche Oberamt geschickt wurde, weil man sehen wolle, ob er sich nicht bessern werde.
(Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1738-1754, 24. und 29.12.1749)
Jakob Rösch wurde wegen der Sache vor das Gremium zitiert. Weil er bisher in seinem Haus kein Glücksspiel und andere dergleichen ärgerliche Dinge zugelassen hatte, kam er nur ins Zuchthaus. „Gebessert“ hat er sich nicht, wie spätere Eintragungen zeigen – dabei war seine Frau Anna Katharina die Tochter des Heiligenpflegers.
(Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1738-1754, 27.2.1750)
Hier war so gut wie alles, was nicht erlaubt war, versammelt – eine illegale Spielhölle in einem Privathaus am 2. Weihnachtfeiertag. Und am Ende stolpern alle zum Fenster hinaus und dabei bricht auch noch das Fenster aus der Wand. Nur der Haffner Stoffel schafft es nicht nach draußen. Die Liste der Unfug-Treibenden war bei 30 Beteiligten entsprechend lang. Zu vermuten bleibt, dass auch der Spaß, den die Beteiligten hatten, entsprechend groß war. Sprich, dass die riskierte Strafe einschätzbar und vielleicht auch einkalkuliert war. Denn dass eine solche Spielhölle unbemerkt bleiben würde, war nicht zu erwarten. Aber weiter nach oben, also an das Oberamt, sollte die Sache auch nicht gehen. Man regelte die Dinge gerne unter sich im Dorf.
Ein Blick in die Protokolle alleine reicht für ein Bild nicht aus. Sie geben jedoch Einblicke in die Arbeit der Richter und die Lebenssituationen der Gemeindeglieder. Dabei entsteht durchaus kein Abbild des Alltags, aber die Protokolle ermöglichen Ansichten des Alltags auf dem Land im 18. Jahrhundert. Sie gewähren Einblick in zwischenmenschliche, familiäre und dörfliche Konflikte und den Umgang mit diesen. Nicht zuletzt hat jeder Kirchenkonvent seine ganz eigene Geschichte, seine ganz eigenen Umstände.

Beitragsbild: LKAS, PfA Laichingen, B 75 (Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1738-1754, 27.2.1750)

Bitte beachten Sie auch hier die Einführung in die Serie, sowie den quellenkundlichen Beitrag zu den Kirchenkonventsprotokollen auf der Homepage des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart.

Teil V der quellenkundlichen Serie über die Kirchenkonventsprotokolle: Häusliche Gewalt gegen Ehefrau, Kinder, Mägde

21. August 2020 | |

Weitaus mehr als nur die Anklage wegen Kindesmisshandlung steht hinter einem tragischen Fall von 1742. Johannes Schwenk klagte zusammen mit seiner Tochter Barbara gegen deren Ehemann, den Kaufmann Georg Friedrich Schnitzer. Der Angeklagte hatte dem gemeinsamen Kind, geboren am 18.10.1741, während es krank war, kalte Milch zu Trinken gegeben und seine Kleidung nass gemacht. Nachdem ihn seine Schwiegermutter dafür gescholten hatte, beleidigte er sie als eine “krumme Scheißmaul”, zog seinen Degen und wollte sie damit verletzen. (Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1738-1754, 9.5.1742).
Der Kirchenkonvent befürchtete, dass Georg Friedrich Schnitzer seiner Frau und dem Kind etwas anhaben könnte. Da Lebensgefahr (“periculus in mora”) bestand, wurde ihrem Vater, dem Rößle-Wirt Johannes Schenk-Edel, erlaubt, sie und das Kind für acht Tage zu sich ins Haus zu nehmen. Barbara Schnitzer wurde befragt, wie ihr Sinn bei diesen und anderen unerträglichen viehischen Aufführungen ihres Mannes sei? Sie meinte dazu, dass sie an Leib und Seele zugrunde gehe. Sie halte ihren Mann für “incorigibel” (unverbesserlich) und wünsche die Scheidung. Georg Fridrich Schnitzer sagte aus, dass er alles nur als Spaß getan und es nicht böse gemeint habe. Er wolle sich bessern und freundlich mit seiner Ehefrau umgehen. Das Ehepaar wurde vom Kirchenkonvent zum Frieden ermahnt und ihnen Gottes Gnade und Segen mitgegeben. Sollte Georg Friedrich Schnitzer weiter auf seinem “Unsinn” beharren, drohte man ihm mit der Weiterleitung an höhere Stelle.
Als Marginale ist vermerkt, dass der Vater dem Kind Schnupftabak in die Nase gestopft und gedroht hatte, es in die Hüle (den Dorfteich) zu werfen oder in die kalte Kammer zu legen. Ebenfalls vermerkt ist dort, dass Amtmann und Pfarrer den Vater schon vor einem halben Jahr verwarnt hatten. Die gemeinsame Tochter Angelica verstarb im Haus der Großeltern am 11.5.1742 mit gerade acht Monaten.
Für den Kirchenkonvent schien damit der Fall zunächst erledigt gewesen zu sein. Er hatte seine Pflicht getan, indem er die Parteien zum Frieden ermahnt hatte. Genügend Gründe, um ein Scheidungsverfahren einzuleiten, lagen nicht vor. Sechs Jahre später, nachdem Georg Friedrich Schnitzer dann auch noch seine Magd geschwängert hatte (Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1738-1754, 13.2.1742, 14.2.1748: Schwangerschaft der Magd Angelica Moll)  und eine versuchte Vergewaltigung vorlag (Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1738-1754, 9.5.1742: Versuchte Vergewaltigung der Maria Bainer im Haus des Delinquenten), waren genügend Gründe gegeben und der Kirchenkonvent in Laichingen schaltete höhere Stellen ein. Das Ehegericht in Stuttgart beschäftigte sich dann mit dem Fall.
Die Scheidung muss Ende 1748 oder Anfang 1749 stattgefunden haben, da Anna Barbara Schwenk-Edel 1749 in zweiter Ehe den Metzger, Kaufmann und Krämer Leonard Hetzler heiratete. Aus dieser Ehe gingen sieben Töchter hervor, von denen aber nur zwei das erwachsene Alter erreichten und heiraten.
(Landeskirchliches Archiv Stuttgart, Pfarrarchiv Laichingen, Nr. 185.)

Beitragsbild: Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1738-1754, 9.5.1742.

 

Teil IV der quellenkundlichen Serie über die Kirchenkonventsprotokolle: Häusliche Gewalt in der Ehe

17. August 2020 | |

Kartenspiel, um 1920. Landeskirchliches Archiv, Museale Sammlung

Durch „schlechtes Hausen“ und „Uneinigkeit im Hauswesen“, das oft mit Verschwendung, Müßiggang und Alkoholismus verbunden war, sah sich die Obrigkeit aus wirtschaftlichen Gründen zum Einschreiten gezwungen. Nicht, dass die Trinkenden und Streitenden irgendwann nicht mehr genug arbeiten konnten und Geld aus der Gemeindekasse wollten. An dieser Schnittstelle verbanden sich obrigkeitliche Interessen und die Nöte der Ehepartner, besonders oft der Ehefrauen.

Ein Fall aus dem Kirchenkonventsprotokoll des Albdorfs Laichingen mag beispielhaft die Thematik illustrieren. Nicht durch die geschlagene Ehefrau, sondern den Pfarrer Friedrich Ernst I. Perrenon kam es 1783, noch am Tag des Vorfalls (einem Sonntag!), zur Anklage gegen Jakob Hirsch. Er hatte auf der Straße beim Pfarrhaus seine Ehefrau mit einem Stecken auf den Rücken, auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen. Sie blutete an der Schläfe. Wenn nicht ein Mann ihn von weiteren Schlägen abgehalten hätte, hätte er seine Frau wohl zu Tode geschlagen. Er wurde zum Pfarrer gebracht, Zeugen und seine Ehefrau wurden verhört. Er gab an, dass er „sein Weib auf diesem Platz oder zu Haus todschlagen“ wolle. Für die Körperverletzung musste Jakob Hirsch drei Tage bei Wasser und Brot und einer warmen Mahlzeit am Tag in das Gefängnis. Gleich zu Anfang der Verhandlung wurde erwähnt, dass der Angeklagte vor einem Jahr wegen „spielens sauffens und gehabter Händel“ einen halben Tag in den Dorfarrest musste. Er hatte kein Geld gehabt, um die Strafe zu bezahlen.

Viele Fragen bleiben offen. Zum einen, ob es ohne die Anwesenheit des Pfarrers zu einer Anklage gekommen wäre, ob die Sache überhaupt den Kirchenkonvent erreicht hätte. Oder ob hier durch das Schlagen der Frau auf offener Straße eine Grenze überschritten worden war ? Zum andern tritt die Schutzlosigkeit der Ehefrau zu Tage sowie das Unvermögen – und vielleicht auch der Unwille – des Kirchenkonvents, ihr Schutz zu gewähren.

Quelle: Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1782-1792, 4.10.1783

Teil III der quellenkundlichen Serie über den Kirchenkonvent: Sexualität

14. August 2020 | | ,

Die Ehe war ein zentraler Ordnungsfaktor der Gesellschaft und von oben geregelt. Dabei war festgelegt, ab welchem Alter geheiratet werden durfte, welche Zustimmungen nötig waren und welche Vermögensverhältnisse vorliegen mussten. Ehen sollten nach Ansicht der Gemeinden nur dann geschlossen werden, wenn die Begründung eines einigermaßen soliden Hausstandes gewährleistet schien, also die Eltern die zu erwartenden Kinder selbst versorgen konnten. Durch die Eheschließung und die Gründung eines eigenen Hausstandes (status oeconomicus) wurde der Mensch der Frühen Neuzeit erst zum vollen Mitglied der Gesellschaft. Knechte und Mägde waren außen vor.

Seit der Reformation wurde die Ehe in den protestantischen Gebieten eine weltliche Sache – mit kirchlichem Segen. Vor allem auf dem Land betrachtete die Bevölkerung im 17. und zum Teil noch im 18. Jahrhundert die Verlobung als konstituierendes Element für eine eheliche Hausgemeinschaft. Innerhalb bestimmter Verhaltensregeln erlaubten die Gemeinschaften den Beischlaf der Verlobten, was im Gegensatz zur obrigkeitlichen Auffassung stand. Eine Eheschließung war immer eine das gesamte Dorf betreffende Angelegenheit, da eine Verbindung sowohl ökonomisch als auch hinsichtlich des Standes „passen“ musste. Männer mussten mindestens 25 sein und insgesamt musste ein bestimmtes Vermögen vorliegen. Waren diese Voraussetzungen gegeben und fanden die Treffen der Versprochenen in der Öffentlichkeit statt, wie zum Beispiel in den sogenannten Lichtstuben (Treffen zum Handarbeiten im Winter in  einer beleuchteten Stube im Dorf), erlaubten die dörflichen Normen auch Sexualität, wie anhand des Albdorfs Laichingen festgestellt werden konnte. Wurden diese Regeln nicht eingehalten oder entzog sich im Fall der Schwangerschaft der Mann seinen Verpflichtungen, schritt das kirchliche Sittengericht ein. Aber man konnte manche Tatsachen auch für sich nutzen – eine nicht-eheliche Schwangerschaft schuf für einige Paare die Möglichkeit, ohne Vermögen eine Heiratserlaubnis zu erzwingen.

“Elisabeth, Melchior Riecken Filia at: 24: annorum bekennt, daß sie sich schwanger befinde seit 13 Wochen, und zwar von Jakob Uffrechten. […] at: 26 ann. Jakob Uffrecht gestand dies und gab weiter an, dass er ihr die Ehe versprochen habe und sie auch behalten wollte.”

Die Eltern der zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 24-jährigen Elisabeth verfügten über keinerlei Vermögen. Hingegen waren die Vermögensverhältnisse der Eltern des werdenden Vaters günstiger, doch wollten diese vor ihrem Tod nichts davon abgeben. Das Paar heiratete am 7.8.1742 und bekam in den folgenden Jahren insgesamt zehn Kinder, von denen aber nur fünf die Kindheit überlebten. Vermutlich bedingt durch die ökonomischen Verhältnisse der Familie war die Eheschließung von dreien der Töchter ebenfalls erschwert, so dass sie ledig Mütter wurden. Ihre Kinder verstarben jedoch. (Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1738-1754, 4.5.1742)

Die entsprechenden Fälle in den Protokollen des Laichinger Kirchenkonvents erwecken den Eindruck, dass uneheliche Schwangerschaften ohne großes Aufheben abgehandelt wurden. Auch auf Seiten der Richter war man sich darüber im Klaren, dass solche Schwangerschaften nicht zu unterbinden waren. Vor allem Frauen nutzten den Kirchenkonvent, um ihre Interessen zu wahren. Leider wurde dieser Spielraum ab dem Ende des 18. Jahrhunderts immer enger bzw. durch den Pietismus sehr moralisiert und entmenschlicht.

Siehe hier die Einführung in die Serie über die Kirchenkonventsprotokolle.

Beitragsbild: Spinnstube. Autor unbekannt – Otto von Reinsberg-Düringsfeld: Das festliche Jahr in Sitten, Gebräuchen und Festen der germanischen Völker. Mit gegen 130 in den Text gedruckten Illustrationen, vielen Tonbildern u. s. w. Spamer, Leipzig 1863. Bayerische Staatsbibliothek München, Signatur: Germ.g. 390 w

Was können uns Kirchenkonventsprotokolle aus dem Laichingen des 18. Jahrhunderts erzählen?

3. August 2020 | |

Eine Magd, die in der Kirche einer anderen Frau ins Gesicht schlägt. Ein Mann, der seine Frau auf offener Straße mit einem Stecken auf den Kopf prügelt. Und ein anderer, dessen Haus sich am zweiten Weihnachtsfeiertag in eine Spielhölle verwandelt. Sie alle mussten vor fast 400 Jahren vor den Richter treten. Ihre Geschichten finden sich in den Laichinger Kirchenkonventsprotokollen. Sie werfen Schlaglichter auf das Leben der Menschen Württembergs in der frühen Neuzeit – als ob wir alte Fotos in den Händen halten und versuchen, etwas aus den Aufnahmen herauszulesen.

Beim Lesen der alten historischen Quellen, ist es hilfreich, den Kontext zu kennen, der den Hintergrund für die Entstehung bildet. Den wichtigsten Rahmen für die Frühe Neuzeit bildet die Einheit von Kirche und Staat, von geistlichem und weltlichem Bereich. Ein Teil der „guten Policey“ waren die 1642 eingerichteten Kirchenkonvente. Sie sollten ein „gutes“ Zusammenleben aller „richten“. Es ging dabei um den „gemeinen Nutzen“ aller, denn nur durch diese gute Ordnung sind alle vor dem Zorn Gottes und seiner Strafe geschützt. Vergehen mussten angezeigt und vor aller Augen öffentlich abgebüßt werden.
Dass die Obrigkeit trotzdem die Realitäten wahrnahm und keineswegs davon ausging, dass sämtliche Verordnungen, Reskripte, Erlasse und Gesetze treu befolgt wurden, ist mittlerweile bekannt. Ebenso wenig ist Gesetzgebung ein Akt, der nur von oben nach unten vollzogen wird. Gesetze, Normen stoßen immer auf Resonanz und diese wird zurückgeworfen.
Doch nicht nur die Obrigkeit war an einer guten Ordnung interessiert. Prinzipiell war dem „gemeinen Mann“, dem Untertan, ebenfalls daran gelegen, dass Regeln eingehalten wurden. Das eigene Verhalten wurde durch die Furcht vor einer Bestrafung konditioniert. Nur über die genauen Inhalte des Verhaltenskataloges war man sich je nach Stand und individuellen Lebensumständen uneins.
Und wer hat nun wen gerichtet?
Der Vorsitzende des Kirchenkonvents war der jeweilige Pfarrer. Zudem waren der Amtmann (Schultheiß), der Heiligenpfleger (Kirchenpfleger) und mindestens zwei Ratsmitglieder feste Mitglieder dieses lokalen Gerichts. Bei der Strafbemessung sollten die jeweiligen Lebensumstände berücksichtigt werden.
Und über was wurde gerichtet beziehungsweise berichtet?
Schauen wir uns ein paar Seiten aus den Laichinger Protokollen des 18. Jahrhunderts an und machen uns selbst ein Bild: Laichingen war ein Marktflecken auf der mittleren Schwäbischen Alb. Das Vermögen der Pfarrei war erheblich – sie gehörte zu den reichsten im Herzogtum Württemberg. Bekannt war der Flecken für seine Leinenweberei.

Zunächst werfen wir den Blick auf sogenannten „Unfug“, der von Jugendlichen, meist jungen Männern, an Sonn- und Feiertagen begangen wurde.
Unfug gab und gibt es immer. Im 18. Jahrhundert zählten dazu Karten- und Würfelspiele, Alkoholkonsum, Kegeln, Lärmen, Schlittenfahren sowie die Nichtbeachtung der für die Gasthäuser festgelegten Sperrstunde. Zum Teil war der Unfug an Werktagen erlaubt, aber ausdrücklich nicht am Sonntag, insbesondere nicht während oder im Gottesdienst. So konnte eine lustige Schlittenfahrt mit Gejohle aus dem Nachbarort zurück nach Laichingen mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Zwei junge Burschen und ein junges Mädchen kostete dies im März 1757 jeweils 53 Kreuzer (Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1754-1764, 3.3.1757).

Ebenfalls 1757 waren drei junge Burschen ohne Erlaubnis des Pfarrers am Sonntag nach Machtolsheim gegangen und verübten allda „mit trinken, jollen, händeln […] großen unfug“. Die Strafe folgte umgehend. Sie mussten jeweils eine Geldstrafe von einem halben Pfund Heller in die Gemeindekasse einzahlen. Der Strafe fiel hier höher als bei der Schlittenfahrt aus, – vermutlich da auch noch Alkohol und Streit eine Rolle spielten.
Völlig unpassend erschien die kleine Frauenschlägerei in der Kirchenbank der Laichinger Dorfkiche St. Alban zwischen den Gottesdienstbesucherinnen Barbara Koch und Appollonia Bohnacker. Barbara Koch klagte, ihre Kontrahentin habe sie im Sonntagsgottesdienst so ins Gesicht geschlagen, „daß sie aus dem Maul geblutet habe“. Appollonia Bohnacker wurde für dieses Vergehen mit zwei Tagen Zuchthaus (dörflicher Arrest) bestraft. Da sie eine arme Magd ohne jeglichen Besitz war, hatte sie nicht die Möglichkeit, stattdessen eine Geldstrafe zu entrichten. Leider geht aus dem Protokoll nicht hervor, aus welchem Grund sich die beiden Frauen gestritten hatten. Und: Wählte Appollonia, die „guten Wandels, aber arm“ war, die große Bühne der Kirche womöglich sogar bewusst? Was für eine Geschichte sich hinter dem kurzen Eintrag verbirgt – wir werden es nie erfahren (Kirchenkonventsprotokolle Laichingen 1754-1764, 16.1.1757).

Weitere quellenkundliche Aspekte der Kirchenkonventsprotokolle folgen in den kommenden Wochen auf diesem Blog.

Hinweis auf die Quellenkunde auf der Homepage des Landeskirchlichen Archivs: Kirchenkonventsprotokolle von Bertram Fink.

Die Verfasserin hat als Abschlussarbeit ihres Geschichtsstudiums eine umfangreichere Arbeit zu dem Thema verfasst.

Konfirmanden im Bild

20. April 2020 | | ,

Auch die Konfirmation ist in diesem Frühjahr dem Corona-Virus zum Opfer gefallen und wurde auf den Herbst verlegt.

Das Landeskirchliche Archiv verwahrt die älteren Konfirmandenregister der einzelnen Kirchengemeinden, z.T. bis in die 1950er Jahre. Für die Vorbereitung von Goldenen Konfirmationen oder Beerdigungen muss immer wieder auf die älteren Register zurückgegriffen werden. Die Konfirmation wurde in Württemberg per herzoglichem Reskript vom 11.12.1722 eingeführt, die Konfirmandenregister beginnen 1723.

Bei einer Recherche für das Pfarramt Ettenhausen im Dekanatamt Blaubeuren fiel auf, dass im entsprechenden Konfirmandenregister für die Zeit von 1864 bis 1950 ab dem Jahre 1913 zu jedem Konfirmandenjahrgang ein Foto der Konfirmandengruppe eingeklebt war.

Dies ist leider nicht die Regel, eher die Ausnahme. Aber im konkreten Fall birgt das Konfirmandenregister einen regelrechten fotodokumentarischen Schatz des evangelischen Gemeindelebens.

Predigten im Pfarrarchiv von Lichtenwald

18. November 2019 | | ,

Bei der Einholung des Pfarrarchivs von Lichtenwald (ehemals Hegenlohe), das inzwischen als Bestand im Landeskirchlichen Archiv lagert, befand sich unter den Unterlagen ein Umschlag, der ein zunächst schwer einzuordnendes Konvolut älterer Schriftstücke und Hefte enthielt. Wie sich bei näherer Begutachtung ergab, handelte es sich hierbei, um eine Sammlung von Beerdigungspredigten und einem kleineren Heiligenlagerbuch aus dem 17. Jahrhundert, das mit den Predigten in keinem Zusammenhang steht. Die Predigtsammlung setzt sich einerseits aus 46 Beerdigungspredigten des Dekans von Niederstetten Christoph Michael Cranz (1718-1786) zusammen, die dieser von 1778 bis 1780 in Niederstetten gehalten hat. Der zweite Teil besteht aus weit über hundert Predigten des Hegenloher Pfarrers Albert Stähle (1801-1867), die dieser während seiner gesamten Amtszeit dort (1834-1849) gehalten hat. Die Predigten beinhalten jeweils mehr oder weniger umfangreiche Lebensläufe der damaligen Ortsbewohner. Dass sich die Predigten von Dekan Cranz in Lichtenwald befanden, scheint seine Ursache darin zu haben, dass Stähle sie vermutlich als Vorlage für seine eigenen Predigtvorbereitungen nutzte. Cranz war der Großvater von Stähles Frau. Zudem war Stähle 1823/24 Pfarrverweser in Niederstetten. Die Predigten müssen über die Familie seiner Frau in seinen Besitz gekommen sein. Solche Predigtüberlieferungen sind nicht uninteressant, da sich diese Quellengattung normalerweise nicht in den amtlichen Überlieferungen von Pfarrämtern findet. Inhaltlich gesehen hat man hier auch einen breiten Querschnitt der Lebensläufe der Bewohner der beiden Orte.

Quellen zu den württembergischen Schulmeistern

23. April 2019 | |

LKAS, A 1, Nr. 111 (1779), S. 169. Visitation Vöhringen 21.05.1779. Eintrag zum Schulmeister und zum Hilfslehrer (Provisor) in Vöhringen, Vater und Sohn, ein Beispiel für eine so genannte Schulmeisterdynastie, Visitation 21.05.1779

„Der Mann ist nicht unfein in der Schule, Ehe und Wandel.“ (Schulmeister in Rodt, Pfarrei Lombach, Visitation 21.04.1766, LKAS, A 1, Nr. 98 (1766), S. 150)

„Hat schlechte Gabe, übt die Kinder nicht lange genug im Buchstabiren, deßwegen sie nie recht lesen lernen, versteht nichts im Rechnen, sonst ist Fleiß, Wandel, Schulzucht und Ehe recht.“ (Schulmeister in Loßburg, Pfarrei Lombach, Visitation 14.04.1779, LKAS, A 1, Nr. 111 (1779), S. 138.)

Solche und andere positive und negative Zeugnisse über die Schulmeister sind in den Visitationsprotokollen des Herzogtums und später auch des Königreiches Württemberg zu finden. Die Visitationsprotokolle sind nicht nur eine interessante und umfangreiche Quelle zu den Pfarreien und Pfarrern, sondern eben auch zu den Schulmeistern – und auch zu Schulmeisterinnen. Ihnen können neben den Zeugnissen durch den Visitator auch biographische Daten wie Name, Alter oder Geburtsdatum, Herkunft und Anzahl der eigenen Kinder sowie Dienstzeit und Anzahl der Schulkinder entnommen werden.

Die Visitationsprotokolle sind im Bestand A 1 (Synodusprotokolle I – Visitationsberichte) des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart in gekürzter Form, aber mit den eben genannten Informationen zu finden. Weitere Angaben, speziell Haupt- oder Nebentätigkeiten der Schulmeister und die Beurteilung durch den Ortspfarrer sowie genauere Angaben zum zeitlichen Umfang der Winter- und Sommerschule, sind in den Visitationsprotokollen zu finden, die im Bestand A 281 (Kirchenvisitationsakten) des Hauptstaatsarchivs Stuttgart überliefert sind.

Die Überlieferung der Visitationsprotokolle im Landeskirchlichen Archiv sind für den Zeitraum 1695 bis 1822 durchgehender, wenn auch mit kleineren Lücken, als im Hauptstaatsarchiv. Auch für die Zeit zwischen 1581 und 1680 sind die Visitationsprotokolle umfangreicher, hier mit größeren Lücken, im Landeskirchlichen Archiv vorhanden, als im Hauptstaatsarchiv. Lediglich die Jahre 1681 bis 1692 sind allein durch die Überlieferung im Hauptstaatsarchiv abgedeckt, wobei auch hier nicht durchgängig für alle Pfarreien. Man kann also sagen, dass die Überlieferung im Hauptstaatsarchiv inhaltlich umfangreicher, die Überlieferung an sich jedoch im Landeskirchlichen Archiv dichter ist. Nicht unerwähnt bleiben darf hierbei, dass v.a. in den älteren Visitationsprotokollen des Landeskirchlichen Archivs und speziell aus der Zeit des 30jährigen Krieges nicht alle Pfarreien aufgeführt sind.

Ergänzend sind in den Dekanatsarchiven, von denen sich die meisten im Landeskirchlichen Archiv befinden, Visitationsakten vorhanden. Diese enthalten neben anderen Unterlagen zu den Visitationen ebenfalls Visitationsprotokolle. Ob diese Entwürfe sind oder versehentlich nicht an den Synodus eingeschickt wurden, müsste im Einzelfall noch geprüft werden.

Weitere Informationen zu den örtlichen Schulen und möglicherweise zu den Schulmeistern könnten ferner in den Akten zu „Schulsachen“, die in Dekanats- wie auch in Pfarrarchiven vorhandenen sind, zu finden sein.

Die Informationen zu den Schulmeistern halten sich in den ersten Visitationsprotokollen noch in Grenzen, werden im 17. Jahrhundert mehr, bis sie ab dem 18. Jahrhundert den oben angegeben Umfang haben. Die Visitationsprotokolle sind somit eine interessante und umfangreiche Quelle für genealogische Forschungen, aber auch für Untersuchungen zur Sozial-, Schul- und Bildungsgeschichte.

Neben den Visitationsprotokollen existieren noch verschiedene Dienerbücher, in denen u.a. die Schulmeister, teils mit Bezahlung, aufgeführt sind (z.B. im Landeskirchlichen Archiv, A 12, Nr. 1, 2, 3, 7 und 36). Jedoch stellen diese Bücher nur Momentaufnahmen zu einem bestimmten Jahr bzw. Zeitabschnitt dar, können aber zur Kontrolle oder einzelne Ergänzungen herangezogen werden.

Ergänzend sei noch erwähnt, dass in den Visitationsprotokollen im Hauptstaatsarchiv, zumindest in denen ab dem 17. Jahrhundert, auch die örtlichen Heiligenpfleger und Hebammen namentlich erwähnt werden.