Eine Kindesaussetzung und eine legale mögliche Wiedertaufe

23. Februar 2021 | |

In früherer Zeit (wie auch in Einzelfällen heute noch) kam es leider manchmal vor, dass ein neugeborenes oder noch junges Kind ausgesetzt wurde. Hierfür gab (und gibt) es mehrere vermeintliche Gründe, wie z.B. Armut, eine zu hohe Kinderzahl, die „Schande“ eines unehelichen Kindes, die Zeugung des Kindes durch eine Vergewaltigung oder die Angst, der Verantwortung für ein Kind nicht gewachsen zu sein.

Eine Kindsaussetzung ist im Taufregister von (Bad) Liebenzell für den 1. Mai 1716 belegt. Das Mädchen wurde Christina Sibylla genannt. An der Stelle, an der normalerweise die Eltern angegeben wurden, ist folgendes zu lesen:

„infantis huius Parentes ignorantus [= die Eltern dieses Kindes sind unbekannt], dann es ist den 6. Aprilis, monntags früh unter dem allhießigen untern Statt-Thor gefunden worden. Weyl man aber nicht gewußt, ob es getaufft, so ist auf unterth[änigstem] Bericht der herrschaftliche Befehl ergangen, solches Kind unverzuglich zuer h[eiligen] Tauff zu bringen, der dann auch den 1. Maii drauff in der Catechisation vorgenommen worden.“

Dem Taufeintrag ist weder zu entnehmen, welcher Aufwand betrieben wurde, um die Eltern dieses Kindes ausfindig zu machen, noch in wessen Obhut es gelangte. Möglicherweise kam es in die Familie eines der vier Paten, Friedrich Benjamin Schönlin, Amtspfleger, Hannß Michel Dieffenbacher, Bürgermeister, Christina Barbara, die Ehefrau des Pfarrer Georg Ludwig Fischers, und Sibylla Agnes, die Ehefrau des Vogtes Böhm.

Die Verantwortlichen standen aber noch vor einem anderen Dilemma: Es war ihnen nicht bekannt, ob das Kind bereits getauft worden war. Jedoch war man damals der Ansicht, ein neugeborenes Kind „sey ein Kind der Sünden, des Zorns und Ungnad, und das ime nicht anders geholffen werden möge, dann das es durch den Tauff, auß Gott neu geborn, und von Gott an eines Kindstatt, von wegen unsers Herrn Jesu Christi, angenommen werde“, wie es bereits in der Großen Kirchenordnung vom 4. November 1559 festgalten war. Dies ist ein Grund, warum man darauf bedacht war, dass ein Kind spätestens am zweiten Tag nach der Geburt getauft wurde, und das Neugeborene, bei denen man annahm, dass sie wegen ihrer Schwachheit nicht mehr lange zu leben hätten, zuhause notgetauft wurden („Gähtaufe“). Jedoch durften die letztgenannten Kinder in der Kirche nicht ein zweites Mal getauft werden, sondern wurden der Gemeine nur vorgetragen, also ihre Geburt und Taufe bekanntgegeben. Der Großen Kirchenordnung ist hierzu zu entnehmen: „Hierauff das das heilig, hochwirdig Sacrament des Tauffs nicht geschendt, noch Gottes Wort, darbey gefüret, für ein Spot gehalten werde, soll es bey dem empfangnen Tauff beleiben, unnd nicht wider geteüfft werden.“ – Dies ist u.a. auch der Grund, warum die Wiedertaufe so vehement abgelehnt und die Täuferbewegung (Wiedertäufer, Anabaptisten) so radikal verfolgt und bekämpft wurden. – Die Verantwortlichen erstatteten über das Findelkind Bericht an die Obrigkeit, die als Antwort die Taufe des Kindes befahlen, was dann schließlich dann auch – mehr also einen Monat nach der Auffindung des Kindes – am 6. April 1716 im Rahmen eines Katechismusunterrichts („Religionsunterricht“) geschah.

Das weitere Schicksal der Christina Sibylla ist (leider) bekannt. Sie starb bereits am 16. Juli 1717. In wessen Obhut sie sich bis dahin befand, ist ihrem Todeseintrag ebenfalls nicht zu entnehmen, der Eintrag lautet nur: „Christina Sibylla, ein Fundelkind, so unter dem allhiesigen Thor gefunden worden“.

 

Exkurs: heutige Situation

In einen ähnlich gelagerten Fall käme in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg heutzutage übrigens § 3 Abs. 5 der Taufordnung mit der dazugehörigen Ausführungsbestimmung zu Anwendung (auch wenn das Eintreten eines solchen Falles heutzutage eher unwahrscheinlich ist):

„Muß nach den Umständen angenommen werden, daß keine oder keine gültige Taufe stattgefunden hat, so wird die Taufe vollzogen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.“

„Bestehen Zweifel an der Gültigkeit einer Taufhandlung oder ob überhaupt eine solche stattgefunden hat, so sind die näheren Umstände, vor allem die Taufformel, zu ermitteln. Nur wenn diese Ermittlungen die Annahme begründen, daß keine oder keine gültige Taufe stattgefunden hat, wird die Taufe gemäß Abs. 5 vollzogen.“

 

Quellen

KB Bad Liebenzell, Mischbuch 1667-1760, Taufregister 1678-1743, S. 122

KB Bad Liebenzell, Mischbuch 1667-1760, Totenregister 1678-1760, S. 41

Zitate aus der Großen Kirchenordnung vom 04.11.1559: Reyscher, August Ludwig (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze. Achter Band. Enthaltend den ersten Theil der Sammlung der Kirchen-Geseze. Tübingen 1834, S. 174 und 179.

Wikipedia: Wiedertaufe

Wikipedia: Täufer

Taufordnung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 3

Die Umgebungssuche zur Überwindung eines Toten Punktes

17. Februar 2021 | |

Bei der Ahnenforschung stößt man hin und wieder auf so genannte Tote Punkte, also Stellen in der Forschung, an den man mit den üblichen oder den in dem Moment bearbeitenden Quellen nicht mehr weiterkommt. So kommt es nicht selten vor, dass unter den Ahnen sich solche befinden, die von auswärts zugezogen sind, der Zuzug bzw. ihre Herkunft in den Quellen zu dem jeweiligen Ort, in denen man gerade forscht, jedoch nicht vermerkt ist. Hier hilft dann oft eine Umgebungssuche weiter, also die Recherche in den Quellen der umliegenden Orte.

Ein Beispiel hierfür ist die Familie des Weingärtners (Hans) Ulrich Esenwein auf dem zu Maulbronn gehörenden Elfinger Hof, die zum ersten Mal im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts in den Maulbronner Kirchenbücher auftaucht. Ulrich Esenwein hatte in Maulbronn sechs Kinder. Lediglich einer seiner Söhne gründete in Maulbronn bzw. auf dem Elfinger Hof eine eigene Familie, jedoch fehlt ausgerechnet von ihm der Hochzeitseintrag, aus dem möglicherweise die Herkunft seines Vaters hervorgegangen wäre – man steht hier also an einem eben beschrieben Toten Punkt.

Nun war es hilfreich, die Kirchenbücher, speziell die Eheregister der Umgebung auf Einträge zu den Esenweins zu untersuchen – und tatsächlich haben drei seiner Kinder im benachbarten Knittlingen geheiratet, 1722, 1727 und 1742. Gleich der erste Eintrag, der vom 10. Februar 1722, lieferte den entscheidenden Hinweis. Die Angabe zum Bräutigam lautet nämlich:
„Jacob Esenwein, Ulrich Esenweins, von Beutelspach, Schorndorffer Amts, dermahlen [= jetzt] Weingärtners auff dem Eylfinger Hof ehlicher Sohn“.

Ulrich Esenwein war also ein Weingärtner aus Beutelsbach, der mit seiner Familie nach Maulbronn zog, um in den dortigen Weinbergen zu arbeiten.

Dieses Beispiel zeigt, dass Tote Punkte leicht überwunden werden können, wenn man sich bei seinen Recherchen nicht nur auf eine Quelle beschränkt, sondern weitere heranzieht.

Eine ausführliche Beschreibung des eben kurz erläuterten Falls ist im Aufsatz „Die ersten Esenwein in Maulbronn und Knittlingen und ihre Herkunft aus Beutelsbach“ auf www.uwe-heizmann.de/esenwein.html zu finden und auch in gedruckter Form in den Südwestdeutschen Blättern für Familien- und Wappenkunde 37 (2019), S. 127 – 135 veröffentlicht.

Grundsätzlich könnte die bis hierhin gemachte Forschung Ausgangspunkt zu einer größer angelegten Forschung zu den Weingärtnern in Maulbronn und ihre Herkunft sein. Die Quellenlage hierzu wäre sehr gut. Von Maulbronn sind ab 1728 informationsreiche Seelenregister überliefert und stehen auch online auf Archion zur Verfügung. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind zudem im Bestand A 284/60 aufschlussreiche Aufstellungen („Consignatio“) über die Weingärtner vorhanden.

Quelle
KB Knittlingen, Mischbuch 1702-1731, Eheregister 1703-1731, S. 25 (Bl. 72r) 

Allgemeiner Literaturhinweis: Unsere Arbeitshilfe zur Forschung mit den württembergischen Kirchenbüchern kann zum Preis von 5,00 Euro bestellt werden.

Wetten, dass?

10. Februar 2021 | |

In der Grundschule in Ruit stand im Mai 2003 „Martin Luther“ auf dem Lehrplan im Religionsunterricht der dritten und vierten Klasse. Als die Kinder hörten, dass der Reformator ganz allein in seiner Studierstube auf der Wartburg gesessen und handschriftlich seine Übersetzung des Neuen Testamentes geschrieben hatte, waren sie sehr beeindruckt. Es schloss sich die Diskussion an, ob eine einzelne Person oder eine kleine Gruppe auch heute noch die Bibel in wenigen Wochen abschreiben könnte. Daraus entstand die Idee zu einer Wette. Die Lehrerin wettete gegen die beiden Klassen, dass sie es nicht schaffen würden, innerhalb von 6 Wochen eine Kinderbibel abzuschreiben. Als Preis winkte den beiden Klassen ein Sommerfest. Die Bedingungen waren: der Text sollte nach der „Bibel für die Grundschule“ auf weißen (von der Lehrerin zur Verfügung gestellten) Blättern abgeschrieben, die Initiale besonders gestaltet und außerdem ein passendes Bild dazu gemalt werden. Zuerst waren alle Kinder mit Feuereifer dabei. Aber als einige Blätter neu geschrieben werden mussten, da die Schreiber zu viele Fehler gemacht hatten und der heiße Sommer die Schüler vom Schreibtisch ins Freibad lockte, erlahmte das Interesse. Da war dann die Unterstützung von Geschwistern und Freunden gefragt, die noch das eine oder Kapitel übernahmen. Schließlich wurde der Text bis zum 2. Juli 2003 fertig und repräsentativ in blaues Leinen eingebunden. Zum Sommerfest lud die Klasse den damaligen Landesbischof Dr. Gerhard Maier ein, der dann auch nach Ruit kam, um den Kindern zur gewonnenen Wette zu gratulieren und eine Widmung in die Bibel zu schreiben.

Autorinnen: Konstanze Grutschnig und Daniela Benk

 

Objekterfassung in der Scanstation

3. Februar 2021 | | ,

Schulung an der Scanstation

Das Landeskirchliche Archiv hat seit einiger Zeit eine neue Scanstation im Einsatz. Wir hatten auf unserem Blog bereits darüber berichtet. Von Anfang an haben wir uns das Ziel gesetzt, häufig genutzte und aus konservatorischer Hinsicht gefährdete Unterlagen eigenständig zu digitalisieren und den Archivbenutzenden auch auf digitalem Wege unsere Bestände zugänglich zu machen. Vor allem durch die pandemiebedingten Ereignisse des letzten Jahres, wie die Einschränkung im Arbeitsalltag oder die temporären Schließungen unseres Archivs, deren Auswirkungen uns immer noch und vermutlich noch eine Weile begleiten werden, hat diese Scanstation nochmals an Bedeutung gewonnen. Daher haben wir uns dazu entschieden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch detaillierter in der Objekterfassung mit der Scanstation zu schulen. So können wir unser Angebot für unsere Archivbenutzenden erweitern und auch aus dem Homeoffice effektiv weiterhelfen. Diese Schulung hat vor kurzem bei uns stattgefunden. Nun sind wir in der Lage, neben Dokumenten, Büchern und Papierabzügen von Fotografien auch unsere Schätze aus der Musealen Sammlung und dem Bildarchiv richtig in Szene zu setzen. Fotoalben, Negative, Münzen, gerahmte Exponate oder andere dreidimensionale Objekte können ab sofort von uns bereitgestellt werden. Wir sind froh, unsere digitalen Unterlagen ergänzen und unseren Benutzerinnen und Benutzern damit auch ihre Recherchearbeit erleichtern zu können.

Hier eine Auswahl von Scans einer Gedenkmünze mit unterschiedlichen Belichtungseinstellungen: