Wer nicht hören will, muss zahlen

25. Mai 2020 | | ,

Ein Gipserobermeister auf der Baustelle der Dreifalitgkeitskirche in Ulm nahm es mit der Genauigkeit und Ordnung nicht so genau – und erhielt prompt die Quittung dafür. Trotz wiederholten mündlichen und schriftlichen Hinweisen durch den Vorarbeiter, der Gipserobermeister möge seine am Turm der Dreifaltigkeitskirche in das Dachinnere hineinragenden Gerüststangen ordnungsgemäß verwahren, so das Münsterbauamt Ulm, geschah nichts. Zumindest geschah nichts seitens des Gipsers, der Regen hingegen war nicht untätig und hinterließ im Inneren der Kirche einen Wasserschaden. „Wir sind deshalb zu unserem Bedauern genötigt, Sie für alle Aufwendungen, die hierdurch und durch die nötigen dringlichen Abwehrmaßregeln entstanden sind, verantwortlich zu machen und zum Ersatz der Kosten heranzuziehen.” Eine entsprechende Rechnung liegt den Unterlagen leider nicht bei.

LKA, Ulm Münsterbauhütte, 610

 

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