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Taufe des Mohren Ludwig Wilhelm Weiß

8. Januar 2021 | |

Mohr ist ein veralteter, präkolonialer Begriff für Menschen mit dunkler Hautfarbe, in erster Linie aus Afrika, der im Grunde, anders als spätere Termini nicht abwertend gemeint war, aber sicher mit Stereotypen assoziiert wird, wie etwa dem Firmensignet des Sarottimohren, also eines afrikanischen Jungen in orientalischer Kleidung, der als Diener eine Kaffeetasse serviert. Dass einer solchen Darstellung historische Vorbilder zugrunde lagen, beweisen auch Quellen des Landeskirchlichen Archivs.

Folgendes Zitat stammt aus einem Dekret zur Taufe eines “Mohren” aus dem Jahr 1713, welches sich unter den Akten der allgemeinen Akten des Evangelischen Konsistoriums findet.

„[…] denjenigen mohren, Welcher bißhero alß cammerjung dienste gethan, durch die heylige tauf dem christenthumb einverleibet und mit dem offentlichen gewöhnlichen taufs actu fürgegangen, auch ihme den namen Ludwig Wilhelm Weiß in gnaden beygelegt wissen wollen: Alß lassen allerhöchstermellt dieselbe solches dero consistorial directori und übrigen räthen zu ihrem verhallt und behörigen veranstalltung benachrichtlich in gnaden hiermit anfügen.“

Die “Kammer” meint hier unmittelbare Umgebung der Regentenfamilie am fürstlichen Hof in Ludwigsburg, beziehungsweise in Stuttgart. „Kleine Kammermohren“ wurden gegen Kostenerstattung in Familien der sonstigen Dienerschaft untergebracht. Ihnen wurde ein Unterricht gewährt und sie wurden getauft. Später erfolgte zumeist eine Ausbildung zum Pauker oder Trompeter. In fortgeschrittenem Alter oft wieder als „Kammermohr“ tätig. Sie gehörten aufgrund ihres in Württemberg ungewohnten Aussehens zu einer höfischen Inszenierung, offenbar genoss die höfische Welt ihre exotische Erscheinung. Ihre Anwesenheit erbrachte auch den scheinbaren Nachweis für eine Weltläufigkeit des jeweiligen Hofes.

Der hier beschriebene afrikanische Junge war zum Zeitpunkt seiner Taufe zwölf Jahre alt. Die Taufe erfolgte in der Stuttgarter Stiftskirche am 30. Juli 1713. Als Taufpaten stellten sich 33 Personen aus der allerbesten Hofgesellschaft zur Verfügung. Im Taufeintrag wird Näheres zu seiner geographischen und religiösen Herkunft deutlich gemacht: „ein Heydnischer Mohren=knab der Vermuthung nach Von 12 Jahren auß Madagascar“. Vermutlich war er ein „Geschenk“ Prinz Heinrich Friedrichs von Württemberg-Winnental, der damals in niederländischen Diensten stand und mit Herzog Eberhard Ludwig die Patenliste anführte. Er erhielt den Namen Ludwig Wilhelm Weiss. Die Vornamen waren damals typische Vornamen des württembergischen Adels. Der Name des damaligen Herzogs war Eberhard Ludwig, der seines Vorgängers war Wilhelm Ludwig. Der ihm zugedachte Nachname erscheint eigentümlich, fast wie zur heimlichen Verspottung seines Trägers einladend. Der Name „Weiss“ sollte aber die durch die Taufe gewonnene Reinheit symbolisieren. Der “Kammermohr” wurde beim Hilfspauker Jeremias Reisinger aufgezogen, dessen Beruf er später erlernte. 1724 heiratete er eine Seidenstickerin. Zwei Jahre später nahm er seinen Abschied vom Hof.

Neben Weiss gab es am Stuttgarter Hof noch weitere Schwarze. Zwischen 1650 und 1750 sogar mehrere gleichzeitig. Sie übernahmen gegenseitig Patenschaften für ihre Kinder.

Der pietistische Theologe Samuel Urlsperger hielt 1716 bei der Taufe eines anderen „Mohren“ aus Westafrika in der Stuttgarter Schlosskapelle eine Predigt, in der er den christlichen Verkündigungsauftrag an alle Völker hervorhob und „die beiden aus der Bibel bekannten afrikanischen Höflinge – den ‚Kämmerer‘ und Ebedmelech – der korrupten Hofgesellschaft als Vorbilder für Umkehr, Bekehrung und Einsatz für Wahrheit und Gerechtigkeit“ gegenüberstellte.

„Mohren“ waren in höherem Maße von der Gunst des regierenden Fürsten abhängig waren als andere Mitglieder der ständischen Gesellschaft, die meist über dichtere soziale Beziehungsnetze verfügten. Entgegen einer oberflächlichen Einschätzung waren solche “Kammermohren” keine Sklaven. Das Heilige Römischen Reich deutscher Nation kannte keine Sklaverei.

Bild: Landeskirchliches Archiv Stuttgart, A 26, Nr. 155, Qu. 101 (Dekret zur Taufe eines Kammermohren)

Literatur:

Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Hrsg.): Exotisch – höfisch – bürgerlich. Afrikaner in Württemberg vom 15. bis 19. Jahrhundert. Katalog zur Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Stuttgart 2001.
Firla, Monika / Forkl, Hermann: Afrikaner und Africana am württembergischen Herzogshof im 17. Jahrhundert. In: Tribus 44, 1995, S. 149-193.
Firla, Monika: Afrikanischer Pauker und Trompeter am württembergischen Herzogshof im 17. und 18. Jahrhundert. In: Musik in Baden-Württemberg 3, 1996, S. 11-41.
Firla, Monika: Samuel Urlsperger und zwei »Mohren« (Anonymus und Wilhelm Samson) am württembergischen Herzogshof. In: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 97, 1997, S. 83-97.
Firla, Monika: Quellen des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart zur Erforschung der Afrikanischen Diaspora des 18. Jahrhunderts in Württemberg. In: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 99, 1999, S. 90-112.