Ausstellung: Von der Alten Kanzlei zur Gänsheide. Dienstgebäude des Evangelischen Oberkirchenrats Stuttgart

6. Februar 2019 | | ,

Die Ausstellung ist ab 1. Februar im Foyer des Evangelischen Oberkirchenrates in der Gänsheidestraße 4 in Stuttgart zu sehen. Das Foyer ist Montags bis Donnerstags bis 16.00 und Freitags bis 13.00 öffentlich zugänglich.

Die Schau beschäftigt sich mit den verschiedenen Dienstsitzen des Evangelischen Oberkirchenrats. Der erste befand sich in der Alten Kanzlei beim Schloss in Stuttgart, wo bis 1750 die Zentralbehörden des Herzogtums Württemberg untergebracht waren. Im 18. Jahrhundert mehrten sich die Klagen über Raummangel, Akten mussten an verschiedenen Standorten provisorisch untergebracht werden. Die Situation wurde auch danach nicht besser. Im 19. Jahrhundert galt die Kirchenleitung nur noch als Anhängsel der Staatsverwaltung und wurde bei der Raumverteilung nachrangig behandelt. In dieser Zeit gab es mehrere Umzüge und Notlösungen. 1901 war der Saal der Registratur so überfüllt, dass sich der Fußboden bog. Manche Oberkirchenräte teilten sich ein Zimmer oder mussten gar im Sitzungssaal arbeiten. Der Einzug in das ehemalige Hauptpostamtsgebäude am Alten Postplatz im Jahr 1921 versprach endlich eine Verbesserung. Dennoch spielte man 1930 mit dem Gedanken, einen Neubau für die eigenen Anforderungen zu wagen. Vorsorglich wurde damals das Haidle’sche Gelände auf der Stuttgarter Gänsheide erworben. Kriegsbedingt folgten ab 1943 jedoch weitere Notbehelfe, die auch noch lange nach dem Krieg bestanden. Erst 1957 wurde auf der Gänsheide ein eigenes Dienstgebäude gebaut, das 1988 mit einem Erweiterungsbau versehen wurde – die aktuellen Räumlichkeiten des Evangelischen Oberkirchenrats.
Die Ausstellung zeigt Pläne, Fotografien und Zeitdokumente aus der bewegten Geschichte der Suche nach adäquatem Raum für die Kirchenleitung und ihre Verwaltung.

Wer war die erste Pfarrerin der Evangelischen Landeskirche in Württemberg?

5. Februar 2019 | |

Mit dieser Frage wurde das Landeskirchliche Archiv anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Frauenordination im November 2018 konfrontiert.

Die Frauenordination wurde erstmals mit der Theologinnenordnung vom 15.11.1968 geregelt. Dort wird in § 3 definiert: Die Theologinnen im ständigen Dienst führen die Amtsbezeichnung Pfarrerin, im unständigen Dienst Vikarin. Nach der alten Theologinnenordnung von 1948 führten die Vikarinnen nach Ablegung der Zweiten Theologischen Dienstprüfung die Amtsbezeichnung Pfarrvikarin, wenn sie in den ständigen Dienst übernommen wurden.
Mit der neuen Ordnung von 1968 waren somit alle Pfarrvikarinnen im ständigen Pfarrdienst berechtigt, die Amtsbezeichnung „Pfarrerin“ zu tragen.

Warum ist diese Klarstellung aber im Zusammenhang mit der Frage, wer nun die erste Pfarrerin der Landeskirche war, so wichtig?

Investitur von Heide Kast 1970, links neben ihr Lenore Volz, beide im Frauentalar mit Frauenbeffchen. Privatbesitz Heide Kast

Als erste Pfarrerin wird seit je her in den Medien und der Literatur Heide Kast genannt. Heide Kast wurde nach dem Gesetz über den Zeitpunkt der Ordination von Pfarramtsbewerbern und der Einsegnung von Theologinnen vom 3.10.1961 am 13.10.1963 von Pfarrer Heiland (Rosenbergkirche Stuttgart) an ihrem Heimatwohnort eingesegnet. Die zweite theologische Dienstprüfung absolvierte sie im Juli 1966, im September 1967 wurde sie als Pfarrvikarin in Besigheim in den ständigen Dienst übernommen. Aus ihrer Personalakte geht hervor, dass sie im August 1969 noch als Pfarrvikarin tituliert wurde, im Dezember d.J. dann als Pfarrerin. Zum 1. Februar 1970 wurde sie in Ludwigsburg als Gemeindepfarrerin der 2. Gemeindestelle der Auferstehungskirche mit einem eigenem Seelsorgebezirk betraut.

Nun tauchte aber im Zuge der Feierlichkeiten des Jubiläums der Frauenordination in den Medien eine weitere Theologin auf, die noch vor Heide Kast den Anspruch auf den Titel der ersten Pfarrerin erheben dürfe: Liselotte Schaser. Sie kam als in Rumänien ausgebildete Theologin über die Bayrische Landeskirche, die sie als angestellte Katechetin beschäftigte. Zum 1.11.1969 wurde sie in Crailsheim in den ständigen Pfarrdienst übernommen mit der gleichzeitigen Ernennung zur Pfarrerin. Ihr Dienstauftrag in Crailsheim umfasste vornehmlich die Erteilung von Religionsunterricht und gelegentliche Predigttätigkeit.

Das Landeskirchliche Archiv erhielt daraufhin den Auftrag, aktenkundlich festzustellen, wer nun tatsächlich die erste Pfarrerin der Landeskirche war. Und welche Theologin nach der neuen Theologinnenordnung von 1968 als erste Frau ordiniert wurde. Es stellte sich heraus, dass diese Beantwortung dieser Frage aus den Akten des Archivs ein komplexeres Ergebnis erbrachte, als zunächst erwartet.
Bei den Recherchen in Personal- und Stellenakten traten nun noch mehr potentielle Kandidatinnen für den fraglichen Titel in Erscheinung.
Etwa Ute Nies, welche am 20.6.1969 als Vikarin ordiniert wurde, dann aber ein Auslandsstipendium antrat und erst 1974 in den ständigen Pfarrdienst übernommen. Oder Gisela Blocher, deren Ordination das Archiv schon für den 9.2.1969 nachweisen konnte. Den Titel der Pfarrerin wurde ihr vom Landesbischof allerdings erst 1973 förmlich verliehen. Oder Elisabeth Schmitthenner, die 1964 schon eingesegnet wurde; das zuständige Dekanatamt Kirchheim/Teck bezeichnete diesen Vorgang 1964 schon als Ordination, obwohl eine rechtliche Regelung eben erst mit der Theologinnenordnung im Jahre 1968 gefunden wurde. Schmitthenner wurde zum 1.11.1969 zur Pfarrerin ernannt und erhielt am 1. September 1970 mit der zweiten Pfarrstelle in Ditzingen die erste Gemeindepfarrstelle. Oder Margarete Schmid, sogar schon 1958 eingesegnet und 1965 zur Pfarrvikarin ernannt. Ihr wurde allerdings erst 1971 das erste Gemeindepfarramt übertragen.

Wer aber war nun wirklich die erste Pfarrerin der Landeskirche? Wer wurde nach der Theologinnenordnung vom 15.11.1968 als erste Theologin ordiniert?
Die Recherchen haben vor allem eines gezeigt. Die Antworten darauf sind nicht unbedingt eindeutig. Ordinationen wurden seinerzeit nicht durchgängig und zuverlässig auf den Personalakten dokumentiert. Ende 1969 waren zeitgenössisch 72 Theologinnen verzeichnet. Eine zeitaufwendige Recherche in all‘ derer Personalakten würde vermutlich ergeben, dass Ordination, ständiger Pfarrdienst und Ernennung auf eine Gemeindepfarrstelle in keinem linearen Verhältnis zueinander standen. Man würde erkennen müssen, dass das eine ohne das andere durchaus möglich war. Etliche Frauen waren auf der Grundlage eines älteren Einsegnungsgesetzes auch ohne Ordination ständig. Andere wurden trotz dieser Einsegnung womöglich doch noch ordiniert. Manche saßen auf ständigen Stellen aber ohne eigenen Gemeindebezirk.

Und doch können wir als Resumee unserer Recherchen wohl bestätigen, dass mit der Nennung von Heide Kast als erste Pfarrerin in Medien und Literatur keine falschen Tatsachen behauptet werden. Sie war sicherlich die erste Gemeindepfarrerin mit einem eigenen Seelsorgebezirk.

Einen ausführlichen Artikel über die ersten württembergischen Theologinnen finden Sie hier auf Württembergische Kirchengeschichte Online.

Das Landeskirchliche Archiv Stuttgart bloggt

5. Februar 2019 | |

Im Blog blog.wkgo.de dreht sich alles um die württembergische Kirchengeschichte. Wir, ein Autorenteam aus dem Landeskirchlichen Archiv Stuttgart, werden dort künftig auf Veranstaltungen und neu erschlossene Bestände des Landeskirchlichen Archivs hinweisen. Auch über Fundstücke in den Akten, auf die wir immer wieder stoßen, wollen wir in kurzen Beiträgen berichten, und damit interessante, oft auch kuriose und unterhaltsame Einblicke in die württembergische Kirchengeschichte bieten. Wir hoffen, mit diesen Beiträgen Neugier auf Geschichte zu wecken, den Besuch einschlägiger Ausstellungen und Veranstaltungen anzuregen, und auch das ein oder andere Forschungsvorhaben anzustoßen.