Deutsche Waldenservereinigung lädt zum Fest der Begegnung am 1. Mai in Ötisheim-Schönenberg

30. April 2019 | | ,

Eine Besonderheit der württembergischen Kirchengeschichte ist die Integration der waldensischen und hugenottischen Flüchtlinge aus dem südwestlichen Alpenraum, die aufgrund einer Glaubensverfolgung 1699/1700 verschiedene Ansiedlungen in Württemberg gründen durften, wie Großvillars, Sengach, Pinache, Perouse, Schönenberg, Serres, Kleinvillars, Wurmberg-Lucerne. Von 1699 bis zum Jahr ihrer Eingliederung in die Landeskirche 1823 bestanden sie als französischsprachige reformierte Minderheit in Württemberg. Eine ganze Reihe von französischsprachigen Kirchenbüchern im Landeskirchlichen Archiv gibt davon Zeugnis (vgl. als Beispiel das Beitragsbild mit einer Seite aus dem Taufregister von Großvillars von 1700). Die deutsche Waldenservereinigung lädt zu einem Begegnungsfest in Schönenberg, wo das Museum an diesem Tag ganztägig geöffnet sein wird.

 

Neues zur Stuttgarter Hospitalkirche auf kirchen-online.com

29. April 2019 | | ,

Wen die Frage interessiert, wie das Original der spätmittelalterlichen Kreuzigungsgruppe der Leonhardskirche, die dort heute als Kopie aufgestellt ist, in die Hospitalkirche gelangte, oder was die Hintergründe für die Errichtung des Reformationsdenkmales vor der Hospitalkirche waren, wird nun Antworten, und zahlreiche Belege auf der von Andreas Keller mit großem privaten Engagement betriebenen Internetseite www.kirchen-online.com finden. Dort erhält man zudem viele weitere Informationen über Stuttgarter und andere württembergische Kirchen, die sich aus seinen sorgfältigen Recherchen ergaben. Häufig werden Transkriptionen oder auch Abbildungen der historischen Quellen geboten. Zusätzlich sind die Beiträge umfangreich mit eigenen Aufnahmen Andreas Kellers illustriert. Die Fotos zeigen nicht nur Gesamtaufnahmen sondern jeweils auch Details der Fassaden, der Innenräume, und auch Epitaphien und andere Besonderheiten der jeweiligen Kirchen. Wer sich für Kirchen interessiert, sollte diese Seite unbedingt im Auge behalten.

Quellen zu den württembergischen Schulmeistern

23. April 2019 | |

LKAS, A 1, Nr. 111 (1779), S. 169. Visitation Vöhringen 21.05.1779. Eintrag zum Schulmeister und zum Hilfslehrer (Provisor) in Vöhringen, Vater und Sohn, ein Beispiel für eine so genannte Schulmeisterdynastie, Visitation 21.05.1779

„Der Mann ist nicht unfein in der Schule, Ehe und Wandel.“ (Schulmeister in Rodt, Pfarrei Lombach, Visitation 21.04.1766, LKAS, A 1, Nr. 98 (1766), S. 150)

„Hat schlechte Gabe, übt die Kinder nicht lange genug im Buchstabiren, deßwegen sie nie recht lesen lernen, versteht nichts im Rechnen, sonst ist Fleiß, Wandel, Schulzucht und Ehe recht.“ (Schulmeister in Loßburg, Pfarrei Lombach, Visitation 14.04.1779, LKAS, A 1, Nr. 111 (1779), S. 138.)

Solche und andere positive und negative Zeugnisse über die Schulmeister sind in den Visitationsprotokollen des Herzogtums und später auch des Königreiches Württemberg zu finden. Die Visitationsprotokolle sind nicht nur eine interessante und umfangreiche Quelle zu den Pfarreien und Pfarrern, sondern eben auch zu den Schulmeistern – und auch zu Schulmeisterinnen. Ihnen können neben den Zeugnissen durch den Visitator auch biographische Daten wie Name, Alter oder Geburtsdatum, Herkunft und Anzahl der eigenen Kinder sowie Dienstzeit und Anzahl der Schulkinder entnommen werden.

Die Visitationsprotokolle sind im Bestand A 1 (Synodusprotokolle I – Visitationsberichte) des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart in gekürzter Form, aber mit den eben genannten Informationen zu finden. Weitere Angaben, speziell Haupt- oder Nebentätigkeiten der Schulmeister und die Beurteilung durch den Ortspfarrer sowie genauere Angaben zum zeitlichen Umfang der Winter- und Sommerschule, sind in den Visitationsprotokollen zu finden, die im Bestand A 281 (Kirchenvisitationsakten) des Hauptstaatsarchivs Stuttgart überliefert sind.

Die Überlieferung der Visitationsprotokolle im Landeskirchlichen Archiv sind für den Zeitraum 1695 bis 1822 durchgehender, wenn auch mit kleineren Lücken, als im Hauptstaatsarchiv. Auch für die Zeit zwischen 1581 und 1680 sind die Visitationsprotokolle umfangreicher, hier mit größeren Lücken, im Landeskirchlichen Archiv vorhanden, als im Hauptstaatsarchiv. Lediglich die Jahre 1681 bis 1692 sind allein durch die Überlieferung im Hauptstaatsarchiv abgedeckt, wobei auch hier nicht durchgängig für alle Pfarreien. Man kann also sagen, dass die Überlieferung im Hauptstaatsarchiv inhaltlich umfangreicher, die Überlieferung an sich jedoch im Landeskirchlichen Archiv dichter ist. Nicht unerwähnt bleiben darf hierbei, dass v.a. in den älteren Visitationsprotokollen des Landeskirchlichen Archivs und speziell aus der Zeit des 30jährigen Krieges nicht alle Pfarreien aufgeführt sind.

Ergänzend sind in den Dekanatsarchiven, von denen sich die meisten im Landeskirchlichen Archiv befinden, Visitationsakten vorhanden. Diese enthalten neben anderen Unterlagen zu den Visitationen ebenfalls Visitationsprotokolle. Ob diese Entwürfe sind oder versehentlich nicht an den Synodus eingeschickt wurden, müsste im Einzelfall noch geprüft werden.

Weitere Informationen zu den örtlichen Schulen und möglicherweise zu den Schulmeistern könnten ferner in den Akten zu „Schulsachen“, die in Dekanats- wie auch in Pfarrarchiven vorhandenen sind, zu finden sein.

Die Informationen zu den Schulmeistern halten sich in den ersten Visitationsprotokollen noch in Grenzen, werden im 17. Jahrhundert mehr, bis sie ab dem 18. Jahrhundert den oben angegeben Umfang haben. Die Visitationsprotokolle sind somit eine interessante und umfangreiche Quelle für genealogische Forschungen, aber auch für Untersuchungen zur Sozial-, Schul- und Bildungsgeschichte.

Neben den Visitationsprotokollen existieren noch verschiedene Dienerbücher, in denen u.a. die Schulmeister, teils mit Bezahlung, aufgeführt sind (z.B. im Landeskirchlichen Archiv, A 12, Nr. 1, 2, 3, 7 und 36). Jedoch stellen diese Bücher nur Momentaufnahmen zu einem bestimmten Jahr bzw. Zeitabschnitt dar, können aber zur Kontrolle oder einzelne Ergänzungen herangezogen werden.

Ergänzend sei noch erwähnt, dass in den Visitationsprotokollen im Hauptstaatsarchiv, zumindest in denen ab dem 17. Jahrhundert, auch die örtlichen Heiligenpfleger und Hebammen namentlich erwähnt werden.

Objektbestand der Basler Mission Deutscher Zweig jetzt in der Musealen Sammlung im Landeskirchlichen Archiv

15. April 2019 | | ,

Vieles hatte sich über Jahrzehnte hinweg angesammelt bei der Basler Mission Deutscher Zweig in der Stuttgarter Vogelsangstraße: Exotische Mitbringsel von Missionarinnen und Missionaren, Geschenke aus Partnerschaftstreffen, Werbemittel, Sammelbüchsen und sogar das Reiseharmonium eines Indien-Missionars. Zwischen chinesischen Wandbehängen und afrikanischen Trommeln lagerte auch eine Büste von Karl Hartenstein, der von 1926 bis 1939 Direktor der Basler Mission war.

Dass diese Dinge wichtige Zeugnisse der bewegten Geschichte der Basler Mission sind, war den Verantwortlichen spätestens beim 200-jährigen Jubiläum der Basler Mission im Jahr 2015 klar. In der Jubiläumsausstellung „Unterwegs zu den Anderen” gelang es vor allem durch die Exponate das Publikum anzusprechen und über vielschichtige Perspektiven und Lesarten die Entwicklung der Missionsgesellschaft aufzuzeigen.

Um die Objekte für die Zukunft zu erhalten, wurde der Bestand jetzt in die Museale Sammlung im Landeskirchlichen Archiv gegeben. Dort wird jedes Stück fotografiert, beschrieben und in einer Datenbank erfasst und unter geeigneten klimatischen Bedingungen aufbewahrt. Die Objekte stehen dann weiter für die Öffentlichkeit zur Verfügung und können jederzeit für entsprechende Projekte ausgeliehen werden. Kontakt: andrea.kittel@elk-wue.de

 

Nachlass von Lenore Volz im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart

8. April 2019 | |

Die württembergische Theologin Lenore Volz wurde am 16.03.1913 in Stuttgart geboren, studierte von 1933-1938 Theologie in Tübingen und Greifswald und war ab 1940 zuerst als „Pfarrgehilfin“, nach der zweiten theologischen Dienstprüfung 1943 als „Pfarrvikarin“ in Bad Cannstatt tätig. Dort wurde sie 1970 als Krankenhauspfarrerin investiert und blieb bis 1978 im Amt. Lenore Volz war die treibende Kraft im Kampf um die Gleichberechtigung der Theologinnen, denen es in Württemberg bis zur Reform der Theologinnenordnung 1968 nicht gestattet war, ein Gemeindepfarramt zu übernehmen. Den Anstoß zur Reform gab Lenore Volz 1961 in der kirchlich-theologischen Arbeitsgemeinschaft des Dekanats Bad Cannstatt mit ihrem Vortrag „Ist die Theologinnen-Ordnung von 1948 revisionsbedürftig?“. 1965, als Vorsitzende des Konvents evangelischer Theologinnen in Württemberg bereitete sie mit ihren Mitstreiterinnen die Studie „Frauen auf die Kanzel? Eine brennende Frage unserer Kirche“ vor, die 1967 mit einem Vorwort von Richard von Weizsäcker erschien. Die Beantwortung dieser „brennenden Frage“ führte zum neuen Theologinnengesetz, das am 15. November 1968 verabschiedet wurde. Den Weg, den die Theologinnen bis zu ihrer rechtlichen Gleichstellung gegangen waren, lässt sich im spannenden Nachlass von Lenore Volz nachvollziehen. Darüber hinaus gibt er Einblick in ihre Tätigkeit als Klinikseelsorgerin, in ihre Predigten und ihre berufliche sowie private Korrespondenz. Wir freuen uns über Interessierte, die diesen Nachlass im Landeskirchliche Archiv Stuttgart unter der Signatur D 86 einsehen und neue Erkenntnisse gewinnen möchten. Das Findbuch ist unter der Adresse https://www.wkgo.de/wkgosrc/findmittel/cms/index/LKAS-D086 einsehbar.

Vom Kauf eines Geldmännleins

1. April 2019 | | ,

In der Ortsakte von Flacht im Bestand des Dekanatsarchivs von Leonberg (DA Leonberg, Best.-Nr. 114) befindet sich ein Schreiben des Maulbronner Oberamtmanns Seubert an den Dekan von Roßwag Philipp Konrad Lang, in welchem der Absender dem Empfänger mitteilt, dass er bei seiner Entscheidung bleiben würde, dass die zwei Brüder Bergetz, die ein Geldmännlein kaufen wollten, mit einer Turmstrafe von drei Tagen genug bestraft seien, auch wenn der Vogt von Vaihingen eine härtere Bestrafung für richtig halte. Diese Bestrafung sei genügend, da die beiden Schelmen ja keinen tatsächlichen Handel mit dem Satan eingegangen seien und diesen auch nicht gesehen hätten.

Solch ein Geldmännlein zu besitzen war natürlich verlockend, da es über Nacht Münzen vermehren konnte, also den Geldbestand des Besitzers ohne Arbeitsaufwand erhöhte. Somit war der Kauf eines solchen Objekts eine attraktive Geldanlage. Wie bei Aktien oder Bitcoins war die Investition aber nicht risikofrei. Das Risiko war sogar besonders hoch, denn der Besitzer musste das Männlein rechtzeitig weiterverkaufen, und zwar zu einem niedrigeren Preis. Besaß er das Männlein noch, wenn er starb, oder vom Tod überrascht wurde, so verfiel seine Seele dem Teufel. Das geschah dann, wenn er den Zeitpunkt aus Gier verpasste, oder aber wenn er das magische Wesen aus Unwissenheit für nur einen Pfennig erwarb und es dann nicht mehr billiger verkaufen konnte.

“Ich werde dahero wegen derer beyden Bergetzen von Flacht, welche ein Geldmännlein kaufen wollen, von meiner ersteren gehabten Maynung nimmermehr abweichen, sondern halte davor, daß sie mit 3. tägiger Thurmstraff genügsam gebüst haben, kann auch nicht finden, daß ein Casu sich befinde, indeme die arme Schelmen ja den Teufel nicht gesehen haben. […]”