Schlagworte: Bestandserschließung

Findbuchabend in Schützingen

24. April 2023 | |

Am 21. April lud die Evangelische Kirchengemeinde Schützingen zu einem Findbuchabend in die Ulrichskirche ein. Auf Anregung der Kirchengemeinde war das Pfarrarchiv verzeichnet worden. Für die Erschließung konnte die Doktorandin Regina Fürsich, Mitarbeiterin am Historischen Institut, Abteilung Landesgeschichte der Universität Stuttgart gewonnen werden. Mitglieder der Kirchengemeinde unterstützten die Finanzierung des Projektes. Die Erschließung des Pfarrarchivs sollte ein bleibender Beitrag für das Ortsjubiläum sein, feiert Schützingen doch im Jahr 2023 das 1000-Jahrfest seiner urkundlichen Ersterwähnung (1023) mit einem vielfältigen Programm. Der Findbuchabend in der mit wunderschönen, farbigen mittelalterlichen Fresken bemalten Ulrichskirche fand im Rahmen dieses Festprogrammes statt. Die einzelnen Programmpunkte des Abends wurden von stimmungsvoller Orgelmusik eingerahmt. Bürgermeister Armin Piocha würdigte in seiner Ansprache das Findbuchprojekt der Kirchengemeinde. Vom Landeskirchlichen Archiv stellte der Sprengelarchivar Dr. Andreas Butz, der die Verzeichnung redaktionell begleitet hatte, die Arbeit des Landeskirchen Archivs mit einem Kurzvortrag vor. Bei der danach erfolgten Überreichung des Findbuches an die Kirchengemeinde wurde der Kirchengemeinde für ihr Engagement gedankt und der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass das Inventar von Interessierten eifrig genutzt werde. Regina Fürsich stellte dann in ihrem spannenden Vortrag “Die Pfarrer der Kirchengemeinde Schützingen. Anekdoten und Schlaglichter aus 1000 Jahren Geschichte” die Aufgaben der Pfarrer im Lauf der Jahrhunderte anhand von Beispielen vor. Bei einem Stehempfang im Anschluss bot sich Gelegenheit zum anregenden Gespräch bei leckerer Bewirtung vom Frauenfrühstückkreis und mit dem Jubiläumswein, den das Weingut Zaiss für das runde Jahrtausend urkundlicher Ersterwähnung kreiert hatte.

Archivarische Erschließung abgeschlossen: der Bestand L 6 (Jugendhilfe der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal)

13. Mai 2020 | |

In wenigen Tagen wird die Verzeichnung des Bestandes L 6 – die Jugendhilfe der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal – abgeschlossen werden: Insgesamt umfasst der Bestand 3809 Verzeichnungseinheiten auf rund 36,5 laufenden Metern, die zwischen 1824 und 2014 entstanden. Der Großteil der Überlieferung beginnt nach dem Zweiten Weltkrieg und deckt den Zeitraum 1950 bis 1990 ab. Hauptsächlich stammen die Archivalien aus dem Hoffmannhaus Korntal und dem Hoffmannhaus Wilhelmsdorf; nur vereinzelt sind Unterlagen aus dem Flattichhaus Korntal vorhanden. Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Akten ehemaliger Heimkinder und Mitarbeiter. Der Bestand L 6 bietet aber auch Einblicke in die Erziehungsarbeit und die Verwaltung der Kinderheime. In ihm sind unter anderem Zeugnisse, Bauangelegenheiten, Protokolle und Inventare der Kinderheime zu finden.

Die Geschichte der drei Heime führt ins frühe 19. Jahrhundert zurück. Bettelende und verwaiste Kinder waren, aufgrund der Nachwirkungen der Napoleonischen Kriege und der Hungerjahre, ein weitverbreitetes Phänomen. Daher begann der Pietist Gottlieb Wilhelm Hoffmann 1823 mit dem Bau einer „Rettungs-Anstalt armer und verwahrloster Kinder zu Kornthal“. Den Entschluss hierzu fasste er im Jahr zuvor, als er ein bettelndes Kind in Korntal sah. Durch Spenden – unter anderem gab König Wilhelm I. von Württemberg 300 Gulden – wurde der Bau finanziert. Das Hoffmannhaus wurde noch im November desselben Jahres teilweise fertiggestellt und bot zehn Kindern Unterkunft. 1829 kam das Kleinkinderheim (Flattichhaus) hinzu. Im darauffolgenden Jahr wurde in Wilhelmsdorf, der Tochtergemeinde von Korntal, ein Kinderheim für 30 Jungen eröffnet. Nach und nach wurden die Anlagen erweitert und ausgebaut, sodass mehr Kinder aufgenommen werden konnten. Zwischen den Kinderheimen in Korntal und Wilhelmsdorf bestand für mehrere Jahrzehnte eine enge Verbindung.

Die Nutzung der Akten richtet sich nach den archivrechtlichen Bestimmungen: Personenbezogene Unterlagen sind in der Regel erst 120 Jahre nach der Geburt beziehungsweise 30 Jahre nach Tod allgemein zugänglich. Für die Betroffenen ist die Einsichtnahme in ihre Akte nach vorheriger Kontaktaufnahme jedoch möglich. Das Online-Findmittel des Bestandes finden Sie hier.