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Kranz- und „Gehörnte Hand“-Symbol in einem Kirchenbuch?

18. Mai 2020 | | ,

Im Eheregister der Pfarrei Michelfeld (Kirchenbezirk Schwäbisch Hall) sind in den Jahren 1609 bis 1612 neben neun Einträgen Symbole zu finden, die einen Kranz und eine „Gehörnte Hand” (mano cornuta) darstellen. Den meisten wird die „Gehörnte Hand” als Metal-Hand („Pommesgabel”) bekannt sein, jedoch hat sie in verschiedenen Zusammenhängen andere Bedeutung. Welche sie und der Kranz im Eheregister haben, wird erkennbar, wenn man im Taufregister nach dem jeweils ersten Kind der betroffenen Ehepaare schaut.

Für die Ehepaare, die am 19.11.1609 und 14.05.1611 geheiratet hatten, ist keine Taufe eines Kindes im Taufregister eingetragen. Hierfür kann es mehrere Gründe (z.B. Totgeburt, Wegzug) geben. Da im Michelfelder Taufregister eine Lücke zwischen dem 05.01.1612 und dem 20.06.1613 ist, erübrigt sich außerdem die Suche nach Taufeinträgen von Kindern der Ehepaare, deren Ehen am 01.03.1612, 02.03.1612 und 10.05.1612 geschlossen wurden. Fündig wird man aber für die Ehepaare, die am 22.05.1610, 05.08.1610, 26.08.1610 und 15.01.1611 getraut wurden. Deren jeweils erstes Kind wurde am 22.10.1610, 23.01.1611, 07.12.1610 bzw. 19.04.1611 getauft. Die Taufe fand üblicherweise entweder am Tag der Geburt oder ein oder zwei Tage danach statt. Die Kinder kamen also ungefähr fünf Monate, fünf Monate und 18 Tage, drei Monate und elf Tage sowie drei Monate und vier Tage nach der Hochzeit zur Welt.

Für andere Ehepaare, die in dem betrachteten Zeitraum geheiratet hatten und nicht durch Symbole markiert sind, können nur zwei Taufeinträge von Kindern gefunden werden.

Das eine Ehepaar hatte am 30.01.1610 geheiratet, das andere am 22.07.1610. Ihr erstes Kind wurden am 04.06.1611 bzw. 24.10.1611 getauft, also jeweils mehr als neun Monate nach der Hochzeit.

Auch wenn die Quellenlage recht schwach ist, kann es dennoch als wahrscheinlich angenommen werden, dass mit Kranz und „Gehörnter Hand” Ehepaare gekennzeichnet wurden, die aufgrund vorehelichen Geschlechtsverkehrs bereits bei der Hochzeit ein Kind erwarteten.

Hierbei steht der Kranz für einen Strohkranz, der den Verlust der Jungfräulichkeit symbolisierte. Bräute, die gegen die damaligen Moralvorstellungen verstießen, durften bei der Hochzeit – sofern sie einen Kranz trugen – nur einen Strohkranz tragen. In manchen Regionen mussten diese Frauen und ihre angehenden Männer mit einem Strohkranz markiert an drei Sonntagen nacheinander vor der Kirchentüre stehen und so Buße für ihr Vergehen ableisten.

Die „Gehörnte Hand” ist hier als ein Schutzzeichen zu betrachten, mit dem Unglück, das man durch sein Fehlverhalten heraufbeschworen hatte, abgewehrt werden sollte. Warum in zwei Fälle (26.08.1610 und 02.03.1612) die „Gehörnte Hand” zweimal vorkommt, bleibt ungeklärt.

Paare, die gegen die Moralvorstellung verstießen, mit derlei Symbolen zu markieren, ist eher selten. An anderen Orten findet man vielmehr eine Angabe wie z.B. „geboren drei Monate nach der Hochzeit” im Taufeintrag des Kindes oder die Angabe „frühe Beischläfer” bei den Eltern. Solche Angaben fehlen bei den betroffenen Kindern in Michelfeld.

Warum der damalige Pfarrer, Josef Bäuerlin (~ 04.11.1572 in Schwäbisch Hall, + 12.03.1613 ebenda), Pfarrer in Michelfeld von 1609 bis zu seinem Tod, diese Art der Markierung gewählt hatte, bleibt offen.

Auf dem Kirchenbuchportal Archion findet man die Einträge hier  (Bild 127), die anderen Seite sind auf den Bildern 128 bis 131.

Das Kirchenbuch ist KB Michelfeld, Mischbuch 1609-1649 (= Band 2), E 1609-1632.