Schlagworte: Frauenordination

Nachlass von Lenore Volz im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart

8. April 2019 | |

Die württembergische Theologin Lenore Volz wurde am 16.03.1913 in Stuttgart geboren, studierte von 1933-1938 Theologie in Tübingen und Greifswald und war ab 1940 zuerst als „Pfarrgehilfin“, nach der zweiten theologischen Dienstprüfung 1943 als „Pfarrvikarin“ in Bad Cannstatt tätig. Dort wurde sie 1970 als Krankenhauspfarrerin investiert und blieb bis 1978 im Amt. Lenore Volz war die treibende Kraft im Kampf um die Gleichberechtigung der Theologinnen, denen es in Württemberg bis zur Reform der Theologinnenordnung 1968 nicht gestattet war, ein Gemeindepfarramt zu übernehmen. Den Anstoß zur Reform gab Lenore Volz 1961 in der kirchlich-theologischen Arbeitsgemeinschaft des Dekanats Bad Cannstatt mit ihrem Vortrag „Ist die Theologinnen-Ordnung von 1948 revisionsbedürftig?“. 1965, als Vorsitzende des Konvents evangelischer Theologinnen in Württemberg bereitete sie mit ihren Mitstreiterinnen die Studie „Frauen auf die Kanzel? Eine brennende Frage unserer Kirche“ vor, die 1967 mit einem Vorwort von Richard von Weizsäcker erschien. Die Beantwortung dieser „brennenden Frage“ führte zum neuen Theologinnengesetz, das am 15. November 1968 verabschiedet wurde. Den Weg, den die Theologinnen bis zu ihrer rechtlichen Gleichstellung gegangen waren, lässt sich im spannenden Nachlass von Lenore Volz nachvollziehen. Darüber hinaus gibt er Einblick in ihre Tätigkeit als Klinikseelsorgerin, in ihre Predigten und ihre berufliche sowie private Korrespondenz. Wir freuen uns über Interessierte, die diesen Nachlass im Landeskirchliche Archiv Stuttgart unter der Signatur D 86 einsehen und neue Erkenntnisse gewinnen möchten. Das Findbuch ist unter der Adresse https://www.wkgo.de/wkgosrc/findmittel/cms/index/LKAS-D086 einsehbar.

Spezieller Frauentalar in der Musealen Sammlung

25. März 2019 | |

 

 

In der Musealen Sammlung im Landeskirchlichen Archiv befinden sich ein Frauentalar und ein Frauenbeffchen. Sie stammen von Charlotte Essich, einer der ersten württembergischen Pfarrerinnen. Beide Objekte zeugen davon, wie schwer der Weg der Frauen ins Pfarramt bis zur Gleichstellung im Jahr 1968 war.

Lange Zeit gab es für evangelische Geistliche keine einheitliche Amtstracht. 1811 wurde in preußischen Ländern erstmals eine Talarpflicht eingeführt. Erst 1888 verpflichtete ein Kirchenerlass die württembergischen Pfarrer zu schwarzem Talar und weißem Beffchen.

Als ab 1904 in Württemberg auch Frauen zum Theologiestudium zugelassen waren, wurde ihnen weder ein vollwertiges Pfarramt noch eine Amtstracht zugestanden.  Sie firmierten als „Pfarrgehilfinnen“ und „Pfarrvikarinnen“ und waren vom Predigtamt und von Sakramentshandlungen ausgeschlossen. Ihr seelsorgerliches Amt versahen sie im schwarzen Kleid.

Charlotte Essich (1912-2008) studierte von 1931-1936 evangelische Theologie. Obwohl der Predigtdienst für Frauen damals noch nicht vorgesehen war, wurde Frau Essich während des 2. Weltkrieges, im Jahr 1943, als Kriegsstellvertreterin auf die Kanzel nach Cannstatt berufen. Das ging natürlich nicht im Kleid, also bekam sie einen umgearbeiteten Talar, der mit einem „frauengemäßen Verschluss“ und anliegendem Kragen versehen wurde. Ein Beffchen war nicht genehmigt, deshalb wurden weiße seidene Kragenecken angeknüpft.

1948 wurde offiziell eine Amtstracht für Frauen zugelassen und in Zuge dessen ein spezielles Frauenbeffchen geschaffen. Die Leiterin der Evangelischen Frauenarbeitsschulen Stuttgart, Johanna Binder, entwarf ein pflegeleichtes Krägelchen, das nur gebügelt und nicht gestärkt werden musste. Schließlich hatten die Pfarrerinnen keine dienstbaren Frauen im Hintergrund, die diese Aufgabe für sie übernommen hätten. Das „Frauenbeffchen“ war bis zur Gleichstellung durch die Einführung der Frauenordination 1968, und vielfach darüber hinaus, in Gebrauch.

Auf Württembergische Kirchengeschichte Online finden Sie auch einen ausführlichen Artikel zur Amtstracht in Württemberg von Wolfgang Schöllkopf.

Wer war die erste Pfarrerin der Evangelischen Landeskirche in Württemberg?

5. Februar 2019 | |

Mit dieser Frage wurde das Landeskirchliche Archiv anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Frauenordination im November 2018 konfrontiert.

Die Frauenordination wurde erstmals mit der Theologinnenordnung vom 15.11.1968 geregelt. Dort wird in § 3 definiert: Die Theologinnen im ständigen Dienst führen die Amtsbezeichnung Pfarrerin, im unständigen Dienst Vikarin. Nach der alten Theologinnenordnung von 1948 führten die Vikarinnen nach Ablegung der Zweiten Theologischen Dienstprüfung die Amtsbezeichnung Pfarrvikarin, wenn sie in den ständigen Dienst übernommen wurden.
Mit der neuen Ordnung von 1968 waren somit alle Pfarrvikarinnen im ständigen Pfarrdienst berechtigt, die Amtsbezeichnung „Pfarrerin“ zu tragen.

Warum ist diese Klarstellung aber im Zusammenhang mit der Frage, wer nun die erste Pfarrerin der Landeskirche war, so wichtig?

Investitur von Heide Kast 1970, links neben ihr Lenore Volz, beide im Frauentalar mit Frauenbeffchen. Privatbesitz Heide Kast

Als erste Pfarrerin wird seit je her in den Medien und der Literatur Heide Kast genannt. Heide Kast wurde nach dem Gesetz über den Zeitpunkt der Ordination von Pfarramtsbewerbern und der Einsegnung von Theologinnen vom 3.10.1961 am 13.10.1963 von Pfarrer Heiland (Rosenbergkirche Stuttgart) an ihrem Heimatwohnort eingesegnet. Die zweite theologische Dienstprüfung absolvierte sie im Juli 1966, im September 1967 wurde sie als Pfarrvikarin in Besigheim in den ständigen Dienst übernommen. Aus ihrer Personalakte geht hervor, dass sie im August 1969 noch als Pfarrvikarin tituliert wurde, im Dezember d.J. dann als Pfarrerin. Zum 1. Februar 1970 wurde sie in Ludwigsburg als Gemeindepfarrerin der 2. Gemeindestelle der Auferstehungskirche mit einem eigenem Seelsorgebezirk betraut.

Nun tauchte aber im Zuge der Feierlichkeiten des Jubiläums der Frauenordination in den Medien eine weitere Theologin auf, die noch vor Heide Kast den Anspruch auf den Titel der ersten Pfarrerin erheben dürfe: Liselotte Schaser. Sie kam als in Rumänien ausgebildete Theologin über die Bayrische Landeskirche, die sie als angestellte Katechetin beschäftigte. Zum 1.11.1969 wurde sie in Crailsheim in den ständigen Pfarrdienst übernommen mit der gleichzeitigen Ernennung zur Pfarrerin. Ihr Dienstauftrag in Crailsheim umfasste vornehmlich die Erteilung von Religionsunterricht und gelegentliche Predigttätigkeit.

Das Landeskirchliche Archiv erhielt daraufhin den Auftrag, aktenkundlich festzustellen, wer nun tatsächlich die erste Pfarrerin der Landeskirche war. Und welche Theologin nach der neuen Theologinnenordnung von 1968 als erste Frau ordiniert wurde. Es stellte sich heraus, dass diese Beantwortung dieser Frage aus den Akten des Archivs ein komplexeres Ergebnis erbrachte, als zunächst erwartet.
Bei den Recherchen in Personal- und Stellenakten traten nun noch mehr potentielle Kandidatinnen für den fraglichen Titel in Erscheinung.
Etwa Ute Nies, welche am 20.6.1969 als Vikarin ordiniert wurde, dann aber ein Auslandsstipendium antrat und erst 1974 in den ständigen Pfarrdienst übernommen. Oder Gisela Blocher, deren Ordination das Archiv schon für den 9.2.1969 nachweisen konnte. Den Titel der Pfarrerin wurde ihr vom Landesbischof allerdings erst 1973 förmlich verliehen. Oder Elisabeth Schmitthenner, die 1964 schon eingesegnet wurde; das zuständige Dekanatamt Kirchheim/Teck bezeichnete diesen Vorgang 1964 schon als Ordination, obwohl eine rechtliche Regelung eben erst mit der Theologinnenordnung im Jahre 1968 gefunden wurde. Schmitthenner wurde zum 1.11.1969 zur Pfarrerin ernannt und erhielt am 1. September 1970 mit der zweiten Pfarrstelle in Ditzingen die erste Gemeindepfarrstelle. Oder Margarete Schmid, sogar schon 1958 eingesegnet und 1965 zur Pfarrvikarin ernannt. Ihr wurde allerdings erst 1971 das erste Gemeindepfarramt übertragen.

Wer aber war nun wirklich die erste Pfarrerin der Landeskirche? Wer wurde nach der Theologinnenordnung vom 15.11.1968 als erste Theologin ordiniert?
Die Recherchen haben vor allem eines gezeigt. Die Antworten darauf sind nicht unbedingt eindeutig. Ordinationen wurden seinerzeit nicht durchgängig und zuverlässig auf den Personalakten dokumentiert. Ende 1969 waren zeitgenössisch 72 Theologinnen verzeichnet. Eine zeitaufwendige Recherche in all‘ derer Personalakten würde vermutlich ergeben, dass Ordination, ständiger Pfarrdienst und Ernennung auf eine Gemeindepfarrstelle in keinem linearen Verhältnis zueinander standen. Man würde erkennen müssen, dass das eine ohne das andere durchaus möglich war. Etliche Frauen waren auf der Grundlage eines älteren Einsegnungsgesetzes auch ohne Ordination ständig. Andere wurden trotz dieser Einsegnung womöglich doch noch ordiniert. Manche saßen auf ständigen Stellen aber ohne eigenen Gemeindebezirk.

Und doch können wir als Resumee unserer Recherchen wohl bestätigen, dass mit der Nennung von Heide Kast als erste Pfarrerin in Medien und Literatur keine falschen Tatsachen behauptet werden. Sie war sicherlich die erste Gemeindepfarrerin mit einem eigenen Seelsorgebezirk.

Einen ausführlichen Artikel über die ersten württembergischen Theologinnen finden Sie hier auf Württembergische Kirchengeschichte Online.