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Wehrpflicht, Losverfahren und Einstandsvertrag im Großherzogtum Baden, ein Beispiel von 1814

13. November 2025 | |

Der in die Debatte um einen neuen Wehrdienst gemachte Vorschlag, zur Auswahl von Wehrdienstleistenden ein Losverfahren einzuführen, greift ein Verfahren auf, dass bereits vor über 200 Jahren angewandt wurde. So auch im Großherzogtum Baden, wo ein Ausgeloster jedoch die Möglichkeit hatte, einen Einsteher zu benennen, der für ihn den Militärdienst übernahm. So geschehen im Falle des Michel Hermanns (1791-1859)[1] und seines Einstehers Sebastian Töchterle (1786-1860)[2] in Oberwolfach im badischen Schwarzwald.

Bei meiner Recherche zu dem aus Schwaz in Tirol stammenden, ab ca. 1773 in Oberwolfach im damaligen Fürstentum Fürstenberg tätigen Bergmann Anton Töchterle [3] bin ich im Generallandesarchiv Karlsruhe auf den Einstandsvertrags seines Sohnes Sebastian Töchterle von 1814 gestoßen.[4] Laut diesem Vertrag (Transkription weiter unten) verpflichtete sich Sebastian Töchterle, anstelle des Michel Hermanns den Militärdienst anzutreten, falls dieser dafür ausgelost wurde, was auch laut Nachtrag vom 25. Februar 1814 geschah.[5]

Bildquelle: Knötel, Richard: Uniformenkunde. Band 4. Rathenow 1893, Nr. 57 (Digitalisat von: http://regiment-index.de/2_6_0101-12_proindx.html#bad).

Nach Einführung der Wehrpflicht im Großherzogtum Baden war es für durch das Los ausgewählte Wehrpflichtige möglich, nicht selbst den Militärdienst zu leisten, sondern einen Einsteher hierfür zu benennen.[6] Die Gegenleistungen, welcher dieser erhielt, wurden in einem Einstandsvertrag genau festgelegt und waren im Falle des Einstandsvertrags zwischen Töchterle und Hermann doch beträchtlich. Aus welchen Gründen war Michel Hermann bereit, diese Gegenleistungen zu entrichten und was motivierte Töchterle dazu, diese Verpflichtung einzugehen? Beides bleibt unbekannt. Möglicherweise war Töchterle in schlechter finanzieller Lage, vielleicht wollte er auch seine Mutter in besserer Versorgung wissen, weshalb er diese Verpflichtung trotz der Risiken, die das Soldatendasein zur damaligen Zeit mit sich brachte, einging. Er erhielt 550 Gulden (fl) und weitere Gegenleistungen, während seiner Mutter auf Lebenszeit gestattet wurde, auf Hermanns Feldern Korn, Gerste und Kartoffeln anzubauen. Hinsichtlich Hermann, damals 22 Jahre alt, lassen die Zeitumstände ebenfalls einen Schluss zu. Das durch Napoleons Gnaden vergrößerte und zum Großherzogtum erhobene Baden musste als Gegenleistung dem französischen Kaiser Truppen für dessen Kriege, die tausende von Opfern forderten, zur Verfügung stellen. Badische Soldaten starben in Norddeutschland, Spanien, Österreich und Russland.[7] Der Wechsel des Großherzogtums auf die Seite der Gegner Napoleons 1813 beendete das Sterben nicht. Baden musste im Zuge der Befreiungskriege sogar mehr Truppen ausheben als zuvor.[8] Im Dezember 1813 wurde in Baden die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.[9] Am 12. Februar 1814 erfolgte zwecks Bildung der Landwehr ein Edikt zur allgemeinen Volksbewaffnung, aufgrund dem alle wehrfähigen Männer im Land erfasst werden sollten. Zwar waren zu dem Zeitpunkt bereits die meisten badischen Regimenter in Richtung Frankreich abmarschiert,[10] jedoch wollte Michel Hermann wohl sicher gehen, dass er nicht zu den nächsten Männern gehörte, die potenziell in den Tod geschickt wurden. Ob Töchterle noch ausmarschieren musste oder nur den Militärdienst im Land abzuleisten hatte, kann nicht gesagt werden. 1814 galt im Großherzogtum noch eine Dienstzeit von zwölf Jahren bei der Artillerie, acht Jahre bei Infanterie und Kavallerie.[11] Mit dem Beitritt zum Deutschen Bund 1815 orientierte sich das badische Militärwesen am preußischen. Die Dienstzeit wurde auf sechs Jahre bei der Infanterie und acht Jahre bei Kavallerie und Artillerie herabgesetzt.[12] Welcher Waffengattung Töchterle angehörte und wie lange er diente, ist nicht bekannt. Bei seiner Hochzeit 1822 ging er bereits wieder seiner erlernten Tätigkeit als Schuhmacher nach.[13]

 

Die Bestimmungen des Einstandsvertrags lauteten wie folgt:

„Einstandsvertrag zwischen Sebastian Töchterle und dem Milizpflichtigen Michel Hermann im Gelbach Stabs Oberwolfach.

1.) Macht Sebastian Töchterle sich verbündlich, für den zum Militärdienst durch das Loos getroffenen Michel Hermann einzustehen und die bestimmte Capitulationszeit [= Dienstzeit] getreulich auszuhalten; dargegen

2.) sichert Michel Hermann dem Einsteher Töchterle eine Kapitalsumme von fünfhundert Gulden zu, welche auf das ihm anfallende Hofguth versichert und jährlich zu 5 Proc[en]t verzünset werden sollen. Nebst diesem erhält Einsteher fünfzig Gulden baar zur Hand; über dieses

3.) verspricht Hermann den Einsteher in sein Haus aufzunehmen und in Kost und Kleidung, gesund oder krank ohnentgeldlich zu unterhalten;[14] auch

4.) berechtiget Hermann des Einstehers Mutter N. N. auf ihre Lebenszeit jährlich 6 Sester Korn, 3 Sester Gersten und 4 Sester Erdäpfel [= Kartoffeln] in das Gerüstefeld und 4 Sester Erdäpfel in das Brandfeld[15] pflanzen zu dörfen.

5.) Hat Einsteher jährlich ein Hemd und ein Paar weiße Hosen, gleich beim Einstand aber ein[e] blaue und ein[e] weiße Hose, ein Paar blaue und weiße Kamaschen, ein Paar Schuh und zwei Hemden zu erhöben. Wenn nun

6.) der Einsteher unter der Zeit mit Tod abgehen würde, ohne über das ihm versicherte Einstandskapital eine leztwillige Erklärung gemacht zu haben, so solle dieses seinen nächsten Verwandten zufallen.

Damit jedoch Michel Hermann an seinem Erbtheil nicht verkürzt und ihm dießhalb kein Hinternüß gemacht werden, so sichert ihm

7.) der Stiefvatter Joseph Summ von seinem eigenen disponiblen [= verfügbaren] Vermögen zweihundert Gulden und sein begütherter Schwager Niklaus Schmider einhundert Gulden als Geschenk zu, die er mit großem Dank anzunehmen erklärt.

Im Fall jedoch

8.) Michel Hermann das Loos zum Militärdienst nicht treffen würde, so solle Döchterle [!] deßen ohnverachtet 30 fl zu beziehen haben.

Zu Bekräftigung dieses Vertrags haben sich die Betheiligten eigenhändig unterschriben.

Wolfach den 14ten Hornung [= Februar] 1814.“[16]

 

Anmerkungen und Quellen

[1] Im Einstandsvertrag wird Michel Hermanns Stiefvater „Joseph Summ“ erwähnt. Am 26. November 1817 heiratete ein Michael Hermann, „künftiger Bauer im Gelbach“, dessen Stiefvater „Joseph Sum“ hieß. Die Braut hieß Anastasia Mayer. Am 12. Januar 1859 starb ein Michael Hermann, „Leibgedinger im Gelbach“, 67 Jahre, drei Monate und 16 Tage alt, er wurde also (rechnerisch) am 27. September 1791 geboren. Seine Ehefrau hieß Anastasia Mayer. Vgl. Generallandesarchiv Karlsruhe (GLAK), Best. 61, Nr. 14823, No. 59, S. 3; Staatsarchiv Freiburg (StAF), L 10, Nr. 6172, E 1817, Bl. 21v (http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-498906-241) und StAF, L 10, Nr. 6176, To 1859, S. 460 (http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-498910-550). Es kann davon ausgegangen werden, dass sich diese drei Dokumente auf dieselbe Person beziehen

[2] Kirchenbücher Oberwolfach, Mischbuch 1753-1809, Taufregister 1753-1809, ohne Seitenzählung (19.01.1786) und StaF, L 10, Nr. 6176, To 1860, S. 474 (http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-498910-578).

[3] Heizmann, Uwe: Eine andere Sicht auf die Geschichte des Bergbaus: Die Biografie des aus Schwaz stammenden und in Einbach (Hausach) und Oberwolfach tätigen Bergmanns Anton Töchterle (1740-1812) als Beispiel sozialhistorischer Auswertungsmöglichkeiten. In: Der Erzgräber 39 (2024), H. 1, S. 55 – 60; Ders.: Die Biografie des aus Schwaz stammenden und in Einbach (Hausach) und Oberwolfach tätigen Bergmanns Anton Töchterle (1740-1812) und seine Familie (18./19. Jahrhundert). In: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde 42 (2024), S. 193 – 212.

[4] Generallandesarchiv Karlsruhe, Bestand 61, Nr. 14823, No. 59.

[5] GLAK, Best. 61, Nr. 14823, No. 59, S. 1.

[6] Fiedler, Siegfried: Das Militärwesen Badens in der Zeit Napoleons. In: Württembergisches Landesmuseum (Hrsg.): Baden und Württemberg im Zeitalter Napoleons. Aufsatzband. Stuttgart 1987, S. 255 – 273, hier S. 262.

[7] Fiedler (wie Anm. 6), S. 259 – 267; Harder, Hans Joachim: Militärgeschichtliches Handbuch Baden-Württemberg. Stuttgart u.a. 1987, S. 84 – 91.

[8] Fiedler (wie Anm. 6), S. 268.

[9] Harder (wie in Anm. 7), S. 91.

[10] Fiedler (wie Anm. 6), S. 268 f.

[11] Fiedler (wie Anm. 6), S. 258.

[12] Harder (wie in Anm. 7), S. 94.

[13] StAF, L 10, Nr. 6173, E 1822, Bl. 22r (http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-498907-21).

[14] Die Dienstzeit umfasste zwar mehrere Jahre, jedoch waren auch großzügige Freistellungen und Urlaub vorgesehen, so dass Töchterle wahrscheinlich auch einige Zeit seiner Dienstzeit in Oberwolfach verbrachte. Vgl. Fiedler (wie Anm. 6), S. 258.

[15] Gerüstefeld und Brandfeld: vermutlich lokale Flurnamen. 1 Sester: altes Hohlmaß für Getreide und Flüssigkeiten, entspricht 15 Liter.

[16] GLAK, Best. 61, Nr. 14823, No. 59.

Badische Fahne als Depositum im Archiv der württembergischen Landeskirche

16. August 2023 | |

Vor kurzem ergab sich zwischen den beiden Evangelischen Landeskirchlichen Archiven von Baden und Württemberg eine spontane Zusammenarbeit. Im Keller des Pfarrhauses der Kirchengemeinde Waldkirch (Baden) lagerte lange Zeit die reich verzierte Fahne des 1891 gegründeten örtlichen Evangelischen Arbeitervereins. 2017 hatte man das wertvolle Stück entdeckt, geborgen und sogar konservatorisch behandeln lassen. Zur sicheren Unterbringung wurde die Fahne 2022 schließlich dem Archiv der Evangelischen Landeskirche in Baden (EKIBA) übereignet. Das wertvolle textile Objekt muss aus konservatorischen Gründen liegend aufbewahrt werden, was bei einer Größe von 130×130 cm jedoch die Kapazitäten der in Karlsruhe vorhandenen Planschränke sprengt. Welch ein Glück, dass das Landeskirchliche Archiv in Stuttgart unlängst zwei Planschränke in Übergröße angeschafft hat. Als das Archiv der EKIBA anfragte, ob eine Einlagerung bei uns in Württemberg möglich sei, konnten wir unmittelbar zusagen. Die Fahne befindet sich nun als Depositum aus Baden in unserem Magazin.

 

Die Geschichte der Fahne des Evangelischer Arbeitervereins Waldkirch-Kollnau:

Der Evangelische Arbeiterverein Waldkirch-Kollnau wurde am 3. Mai 1891 gegründet und bestand bis 1939/1941.

Erste evangelische Arbeitervereine gab es bereits im frühen 19. Jahrhundert im Ruhrgebiet. Als ab 1890 die politische Arbeit von Pfarrern erlaubt wurde, entstanden in ganz Deutschland vergleichbare Zusammenschlüsse. In Baden wurden die ersten Evangelischen Arbeitervereine in Freiburg und Zell im Jahre 1887 ins Leben gerufen. Mit seiner Gründung im Jahr 1891 war auch der Verein Waldkirch-Kollnau früh dabei. Der Zweck des Vereins bestand darin: Unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewusstsein zu erhalten und zu stärken, die sittliche Hebung und allgemeine Bildung der Mitglieder zu mehren, den Mitgliedern ein christliches Verständnis der sozialen Fragen und Aufgaben der Gegenwart zu vermitteln und ihnen bei Bedarf Unterstützung zukommen zu lassen. Die Vereinsaktivitäten vor Ort geschahen in der Regel in enger Absprache mit der Kirchengemeinde.

Am 25. Juni 1904 wurde die Fahne des Ev. Arbeitervereins Waldkirch-Kollnau geweiht. Feierlich präsentiert wurde sie dann im Garten des Gasthauses Kreuz. Hier entstand höchstwahrscheinlich auch das Foto. Beim Gottesdienst und der anschließenden Enthüllung waren die katholischen Vereine aus Waldkirch und Kollnau zugegen, aber auch staatliche, städtische und kirchliche Behörden. Die auf dem Foto sichtbare Schleife war den „Frauen und Jungfrauen“ zu verdanken. Bei der Übergabe der Schleife sprach Frl. Mina Glos: „Also lasst mit dieser Schleife / eure Fahne heiter krönen / daß der Männer rechte Taten / sich durch Frauenhand verschönern.“ Auf der Vorderseite der Fahne sind der badische Greif und der deutsche Reichsadler dargestellt. Auf der Rückseite die vier Embleme aus der Welt der Handarbeit: ein Seidenraupenkokon (Sinnbild für die Seidenweberei, insbesondere der Fabrik Sonntag), ein Webschifflein (Sinnbild für die Kollnauer Spinnweberei), ein Hammer sowie ein Zahnrad und eine Zange (als Sinnbild für die mechanischen Handwerke).

Neben der Erwachsenenbildung unterstützte der Verein seine Mitglieder durch den gemeinsamen (und dadurch günstigeren) Bezug von Kohlen, Briketts, Kartoffeln, Kaffee und Kakao. Aus dem Verein heraus bildete sich ein Männerchor, ein gemischter Chor sowie eine Musikabteilung. 1893 sowie 1908 versuchte der Verein, gesunde Arbeiterwohnungen zu schaffen, letztlich ohne Erfolg. Die bittere Zeit des Ersten Weltkrieges führte zu einem Rückgang des Vereinslebens. Seine Aufgaben wandelten sich im Versenden von Gütern an die im Feld stehenden Mitglieder. Zum endgültigen Niedergang kam es dann in den 1930er Jahren. 1941 wurde der Verein aufgelöst.

Die Fahne ist sicher ursprünglich im Gemeindehaus aufbewahrt worden. Irgendwann gelangte sie in einem wenig geeigneten Behältnis in den (leider feuchten) Keller des Waldkircher Pfarrhauses, wo sie 2017 wieder entdeckt wurde. Nach einer fachmännischen Reinigung (Entfernen des Schimmels) durch eine Restauratorin wurde sie liegend und in Seidenpapier eingeschlagen in einem großen Karton auf dem Dachboden der Evangelischen Kirche gelagert. Als dieser Dachboden gedämmt wurde, musste sie wieder entfernt werden. Deshalb hat sich der Kirchengemeinderat 2022 dazu entschlossen, die Fahne schließlich an die Evangelische Kirche Baden abzugeben.

(Informationen von Andreas Haasis-Berner von der Ev. Kirchengemeinde Waldkirch.)

Beitragsbild: Fahne des Ev. Arbeitervereins Waldkirch-Kollnau, 1904. Depositum Nr. 23.030;01-04

Beschreibung und weitere Bilder der Fahne in unserer Online-Bestandsübersicht hier.

Bestandsgeschichte im Findbuch des Pfarrarchivs Waldkirch [Bestand: 044., Waldkirch; Bestände und Findmittel (archiv-ekiba.de)].

Namensgeschichten 6: Der Nachname als Hinweis auf den Ablageort eines Findelkindes in Daxlanden

2. November 2022 | |

In der Reihe „Namensgeschichten“ werden Fälle vorgestellt, in denen der Umgang mit Namen eine bemerkenswerte Rolle spielt.

Als letzten Teil der Reihe wird ein Taufeintrag aus Daxlanden, einem katholischen Ort in Baden und heutigen Stadtteil von Karlsruhe, vorgestellt. Der Taufeintrag wurde bei privaten Forschungen des Autors gefunden. Auch wenn der Ort sowohl was die Konfession als auch die Region betrifft nicht zum Zuständigkeitsbereich des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart gehört, ist der Eintrag dennoch erwähnenswert. Der Taufeintrag ist der eines Findelkindes, das nach den Umständen seiner „Ablage“ benannt wurde. Der besagte Eintrag vom 16. Februar 1810 lautet:

„Im Jahr des Herrn Eintausend achthundertzehn, den 16ten Tag des Monats Hornung, hat der hiesige Bürger und Ackersmann Valentin Pferrer – durch ein Kindes Geschrey aufgeweckt – morgens 5 Uhr, innerhalb seiner geschloßnen Hausthüren zur lincken Seite, ein auf dem Boden liegendes, in schlechten Windlen eingefetschtes [= eingewickeltes] Kind gefunden, welches durch das neben der Hausthüre angebrachte enge Hünerloch hineingeschoben wurde. Sogleich machte der Hausbewohner v[on] Pferrer mir unterschriebenen, dem hiesigen Ortsvorstand Martin Dannemeyer, und der Hebamme Catharina Speckin, die gebührende Anzeige. Nachdem wir hierauf Augenschein genommen, und die Hebamme versicherte, daß dieses Kind – weiblichen Geschlechts – noch nicht 3 Tage gebohren seyn könnte, so wurd selbes dem nemlichen Tag, Nachmittag 12 Uhr, von mir unterschriebenen, in hiesiger Pfarrkirche getauft, und erhielt von mir den Namen Juliana Lochmännin. Die Taufpathin dieses Kindes ist, Maria Anna Bellerin, des hier verstorbenen Bürgers Martin Beller ehelig ledige Tochter. – Hierauf wurde sogleich der umständliche Bericht hierüber, dem hoch[löblichen] Oberamt abgeschickt.

Dieses bescheinen, Daxlanden den 16ten Hornung 1810

Friedrich Kappler, Parochus mpp. [= Pfarrer, eigenhändig (unterschrieben)]

Zeugen: Martin Bher [?]

Caspar Schmitt“

Quelle

Generallandesarchiv Karlsruhe, Bestand 390, Nr. 2018 (Karlsruhe, Stadtteil Daxlanden, katholische Gemeinde: Standesbuch 1810-1830), Bild 7