Schlagworte: Neuenstadt am Kocher

Trauerlyrik in Deutsch, Latein und Hebräisch

21. November 2020 | | ,

 

Die Einträge in den Toten- bzw. Begräbnisregistern sind meist knapp gehalten. Sie enthalten den Namen der verstorbenen Person, bei Kindern den Namen ihres Vaters (und manchmal auch der Mutter), bei verheirateten Frauen den Namen des Ehemannes und das Datum und Ort der Beerdigung, später auch das Datum und Ort des Todes sowie ggf. Angaben zum Beruf und häufig auch zum Alter. Besondere Todesumstände, wie z.B. ein Unfall, werden meist ausführlicher beschrieben.

In einem Totenregister von Neuenstadt am Kocher findet man zwei eher ungewöhnliche Einträge, die neben den üblichen Angaben eine persönliche Trauerlyrik enthalten. Im ersten Fall musste der Neuenstädter Diakon Johann Ludwig Hochstetter seinen eigenen Sohn betrauern und zu Grabe tragen. Im zweiten Fall starb der Sohn des Special-Superintendenten (Dekan) von Neuenstadt Wilhelm Christoph Stein. In beiden Fällen hatte Hochstetter den Todeseintrag um eine Trauerlyrik in Deutsch und Latein ergänzt, im zweiten Fall hatte außerdem Stein ein Gedicht auf Hebräisch angefügt. Hochstetter scheint ein gebildeter und in der Dichtkunst bewanderter Mensch gewesen zu. Selbiges gilt auch für Stein, der auch das Hebräische gut beherrschte. Beide verfügten deshalb wohl über einen hohen Bildungsgrad.

Die hebräischen Zeilen sind in Reimen geschrieben und sind im Takt. Die Vokalisierung ist (außer in einem Fall) korrekt. Durch die Verwendung biblischer Vokabeln und Vokabeln aus der späteren talmudischen Zeit ist die Sprache relativ modern. Unser Kollege Dr. Jakob Eisler hat diese Zeilen übersetzt und eingesprochen, die entsprechende MP3-Datei (28 Sekunden) kann hier geöffnet bzw. heruntergeladen werden.

Aufgrund dieser doch emotionalen Einträge ist anzunehmen, dass zwischen den Familien Hochstetter und Stein eine engere Beziehung bestand.

Der Todeseintrag von Albrecht Martin Hochstetter (1684-1685)

Albrecht Martin wurde am 9. November 1684 in Neuenstadt am Kocher getauft. Die Eltern waren der Diakon Johann Ludwig Hochstetter und dessen Ehefrau Johanna Barbara Lusterer. Er verstarb bereits am 15. April 1685, sein Todeseintrag lautet wie folgt:

„Den 15. dises [= April 1685] stirbt mir, dem Diacono M[agister] Hochstetter eines gar schnellen und plötzlichen Todes, ein Söhnlein von 6 Monaten nahmens Albrecht Martin, und wurde den folgenden Tag in einer wortreichen Procession in den eußeren Kirchhoff, zum Helmbund [= Helmbundkirche], beisetzet und zur Ruhe gebracht.

So gesstu liebstes Kind die finstre Todesstraßen!

Und wilt uns Eltern hier in großem Leide laßen!

Die wir an deiner Gestalt und Rosen Lippen roth,

so offtmals uns ergözt; nun aber bisstu tod.

Doch lebt dein Seelelein in Gottes Vatter Händen,

da werden wir dereinst gewiß dich wider finden.

Ade du liebes Hertz, nun seliges Gotteskind,

wir denken jammers voll stehts an dein so schmerzlichs schnelles End.

 

Sic properas, Fili, pallentas ire sub umbras,

Cui quondam nobis gaudia mille dabas!

Gaudia quid dico, in luctum tam versa repente,

dum cadis ante diem, morte perempte fera.

Non tamen omne cadis, Pars nobilis incola facta

Iam Coeli, tristes suadet abesse voces.

Dextra Dei, nostros quae iam divulsit amores,

Haec olim celsa iunget in arce Poli.”

 

Übersetzung:

So gehst du, Sohn, eilends unter die bleichen Schattenbilder,

einstmals machtest du uns ungezählte Freude!

Was sage ich Freude? Mit einem Schlag ist die Freude in Trauer verwandelt,

indem du vor der Zeit ins Grab sinkst, durch einen grausamen Tod umgekommen.

Trotzdem sinkst du nicht ganz tot hin, dein edler Teil ist schon Bewohner des Himmels,

rät an, sich von betrübten Reden fernzuhalten.

Die rechte Hand Gottes, die unsere Liebe gewaltsam trennte,

wird sie dereinst in der stolzen Himmelsburg zusammenfügen.

 

 

Der Todeseintrag von Johann Martin Stein (1681-1687)

Johann Martin wurde am 21. September 1681 in Brettach (Langenbrettach) geboren und am 23.09.1681 in der dortigen Pfarrei getauft. Die Eltern waren Wilhelm Christoph Stein, damals Pfarrer in Brettach, und dessen Ehefrau Maria Catharina Friesenegger. Einer der Paten war Johann Ludwig Hochstetter, Diakon in Neuenstadt.

Johann Martin starb am 7. Mai 1687, sein umfangreicher Todeseintrag lautet:

„Den 7. dises Monats [Mai 1687], stirbt Herrn M[agister] Wilhelm Christophoro Steinen, Special Superintendenten und Stattpfarrer alhir, sein so jüngstes Söhnlein nahmens Hans Martin, seines Alters 5 Jahr und 6 Monat und wurde den 9. darauff christlich zur Erden bestattet, auch zu besten Angedenck ihme ein Sermon vor dem Altar gehalten.

 

Mensis erat Majus, quo Tellus flore superbit

Multiplici et Oculis gaudia mille parat.

Torva cum facie Mors invida viderat hortum,

Cum gaudio qualem hic nostra Juventus habet.“

 

Übersetzung:

Es war der Monat Mai, wenn die Landschaft voll von Blüten ist

und dies den Augen ungezählte Freude macht,

als der missgünstige Tod mit finsterem Antlitz den Garten sah,

den unsere Jugend hier mit Freude besitzt.

 

„Ilicet attingens falcem, prae millibus unus

Esto meus, dixit, cui Coler gratus erit;

Unde tuum petiit Patus, lethale venenum

Admiscens falci, te feriendo secat.

Te puto Martinum, quem Fonte lavare sacrato

Inq(ue) dei foedus ducere sors voluit.“

 

(Auf eine Übersetzung wurde an dieser Stelle wegen Unklarheiten bewusst verzichtet – Übersetzungsvorschläge sind willkommen.)

 

„Inde Tuam morte doleo sed gaudeo sortem

Coelicolam quando pensito iamq(ue) tuam;

Vivis enim superis admixtur, liber ab omni

Moestitia, et coeli gaudia mille capis.“

 

Übersetzung:

Daher bedauere ich deinen Tod, aber wenn ich es überdenke,

dann freue ich mich darüber, dass du im Himmel wohnst.

Denn du befindest dich bei Gott, frei von aller Traurigkeit,

und empfängst die unzähligen Freuden des Himmels.

 

„In dem der bunte Mai das Feld thut stattlich ziren,

Mit Blumen mancher Art, so wo wir nun hinführen

Die Augen alles lacht, tritt unversehens ein

Mit seiner Sensen scharff der blaße Schenken Bein;

Bald nam er sie zur Hand und thut damit abhauen

Aus unserm Garten hier ein schöne Blum zuschauen;

Dich mein‘ ich junger Stein du schöner Vasen roth,

Da du vorher gewest erblaßest du im Tod;

Nun soll dein schnelles End gantz billich mir Laid bringen,

Weil du von mir getaufft in guten Künsten Dingen

Schon gebest Hoffnung dar, allein weil Gottes hand

Dich zu sich abgeholt, ist glücklich jetzt dein Stand;

So leb nun wolvergnügt die liebe Seel im Himmel

Wir ächzen underdeß noch in dem Welt Getümmel,

des Herrn Tag wird uns zusamen bringen bald,

wann Himmel und die Erd in einen Hauffen falt.

memoria sua ponebat [= Aus seiner Erinnerung setzte dies mit hin]

  1. HL. H. Diac. [= Magister Hans Ludwig Hochstetter, Diakon]“

 

Übersetzung des Hebräischen:

Mein Sohn, Dein Todestag ist ein dunkler Tag

Du hast mir viel bedeutet.

Wir liebten dich wie die Anderen.

Meine Seele war mit Deiner verbunden.

Du bist ins Grab (Hölle) gekommen,

und ich und deine Mutter trauern,

wie auch deine Brüder und Schwestern.00

Dein Körper ist nicht mehr da.

Deine Knochen ruhen im ewigen Leben

bei Gott.

„solatii ergo Parens appon(ebat) [= Der Vater fügte dies als Trostspender hinzu]“

 

Vokalisierung der hebräischen Zeilen (bitte Anklicken):

 

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Quellen

KB Brettach, Mischbuch 1558-1686, Taufregister 1558-1686, ohne Seitenzählung (21.09.1681)

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1680-1740, Taufregister 1680-1739, Bl. 24r (09.11.1684)

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1680-1740, Totenregister 1680-1739, Bl. 279r – 279v (15.04.1685)

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1680-1740, Totenregister 1680-1739, Bl. 285r – 286r (07.05.1687)

wikipedia, Helmbundkirche  

Eine gut gezeichnete Illustration eines traurigen Anlasses

20. Juli 2020 | | ,

Die Einträge ungewöhnlicher Todesfälle in Totenregistern zeichnen sich meist durch umfangreicheren Text aus. In einem Totenregistern von Neuenstadt am Kocher sticht einer dieser Einträge aber in erster Linie durch die gut gezeichnete Illustration am Rand des Eintrages hervor, die das für den Tod ursächliche Unglück unmissverständlich darstellt, ohne dass der Betrachter noch den Text lesen muss. Dieser lautet wie folgt:

 

  1. Oktober 1605: „Peter Pfläderer, der alt, über die 70 Jahr, ist draußen auff der Fuhrstrasse, als er mit Saltzscheiben widerumb heimgefahren, über den Wagengaul abgefallen, das vorder Radt ist ihme über ein Fuß, das hinder über den Leib gangen, das er in 2 Stunden hernachen, zu Stopffloch, einem bapistischen Flecken, dem Khummeter von Ellingen zugehörig, ein halb Meil wegs von Weißenburg am Sandt, gestorben, undt folgends daselbst begraben. Ist allhier seiner Meldung gethan worden, den 8. Tag Novembris, am gmeinen Gebettstag.“

 

Das Fuhrwerk des Peter Pfläderer hatte, wie auch in der Illustration dargestellt, keinen Kutschbock. Die dargestellte Kutsche wurde von drei hintereinander angespannten Pferden gezogen (Pfläderers Kutsche hatte vermutlich sechs paarweise hintereinander angespannten Pferde, die aber auf der Zeichnung nicht dargestellt werden konnten). Es saß deshalb wahrscheinlich selbst auf einem der Pferde, von dem er heruntergefallen und unter die Räder geraten war. Aus dem Todeseintrag geht nicht hervor, ob ihn jemand gefunden und nach Stopffloch, dem wohl nächstgelegenen Ort, gebracht hatte oder ob er selbst noch dorthin gefahren war.

Einen Ort „Stopffloch“ gibt es nicht. Im bayerischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es jedoch den Ort Stopfenheim, heute Ortsteil von Ellingen in Mittelfranken. Dieser kleine katholische Ort gehörte einst zur Landkommende Ellingen des Deutschen Ordens, unterstand also dem dortigen Komtur. Es ist anzunehmen, dass dieser Ort gemeint ist, auch wenn die Entfernungsangabe von einer halben Meile (1 Meile = ca. 7,5 km) bis Weißenburg in Bayern nicht passt, da die tatsächliche Wegstrecke ca. 10 km beträgt. Klarheit könnte hier das entsprechende Totenregister von Stopfenheim bringen, jedoch sind die dortigen Kirchenbücher erst ab 1635 überliefert.

Peter Pfläderer hatte, wie im Kirchenbucheintrag beschrieben, und auf der Darstellung auch gut erkennbar, sogenannte Salzscheiben geladen, von denen jede anderthalb Zentner gewogen haben dürfte. Ein Loch in den Scheiben ermöglichte, diese beim lokalen Salzhändler aufzuhängen und wohl auch, sie für den Transport aneinanderzuzurren. Das Wasser der Solequellen wurde damals in riesigen Pfannen gesotten. Daraus erklärt sich die für heutiges Verständnis seltsame Form der Salzportionen. Woher das hier dargestellte Salz stammte, wird nicht klar. Aber der Fuhrmann befand sich auf dem Heimweg, so dass Schwäbisch Hall wohl nicht in Frage kommt. Zeitgenössische Abbildungen von solchen Salzfuhrwerken dürften jedenfalls sehr selten sein.

Der Zeichner der Illustration war wahrscheinlich der registerführende Pfarrer Christoph Kautz (1561-1607).

 

Quellen

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1555-1636, Totenregister 1558-1636, Bl. 168r

wikipedia, Meile

wikipedia, Stopfenheim

wikipedia, Liste der Kommenden des Deutschen Ordens

Diözesanarchiv Eichstätt, Kirchenbücher

Biografische Informationen zu Christoph Kautz

Illustrierte Todeseinträge von hingerichteten Personen

13. Juli 2020 | | ,

In Neuenstadt am Kocher findet man in zwei Totenregistern mehrere Einträge, die durch Skizzen von Schwert und Rad, eines Schwerts oder eines Scheiterhaufens markiert sind. Diese Einträge sind solche von hingerichteten Personen. Zwar kann angenommen werden, dass es auch in Totenregistern anderer Pfarreien entsprechend markierte Einträge gibt, jedoch ist eine solche Häufigkeit eher selten. Ob in Neuenstadt mehr Hinrichtungen stattfanden, als in anderen Gerichtsorten, wird eher nicht angenommen.

In den Todeseinträgen sind die Verurteilten, ihre Vergehen und die Hinrichtungsart sowie teils ihr Alter genannt. Auf den ein oder anderen Leser mögen diese Einträge verstörend wirken, speziell auch dass die Todesstrafe auch bei Jugendlichen angewandt wurde. Es muss jedoch bedacht werden, dass im 17. Jahrhundert völlig andere Moralvorstellungen herrschten, als heute. Daraus resultierten auch die harten Strafen für (vermeintliche) Straftaten.

22.10.1602: „Ist Bartlin Wirth von Steinkirch[en] auß der Grafschafft Hohenloch von wegen nachfolgenden bösen Stückhen, als das er ein Ursach war das sein aigen Kind in der […] ertrunckhen, die weil er seinem Eheweib offtermals nach dem Leben gestelt, dißgleichen auch mit Diebstall und Ehebruch sich vergriffen, nach ergangenem Urteil mit dem Schwert vom Leben zum Todt gericht, hernach auf das Rad gelegt, christlich und mit vorhergangener hertzlicher Bekantnus und Reu über seine Sünd verschieden, war ein junger Mann auf etlich und 20 Jar alt, welches […] hatte auch in seiner Gefänckhnus communiciert.“

Das ein bereits Hingerichteter durch auf das Rad legen noch weiter bestraft wird, erscheint aus heutiger Sicht unnütz. Zur damaligen war man aber der Ansicht, dass die jeweilige Person auch über den Tod hinaus bestraft werden konnte. Außerdem diente der Leichnam als Abschreckung für andere.

 

07.12.1603: „Stoffel Götz von Ruocksen [= Ruchsen] (Mentzischen Gebietts in die Cent Meeckmüll [= Möckmühl] gehörig) ein Wildtprettschütz, ist wegen seines meinaidt[igem] Uhngehorsams und muttwillens, weil ehr zum vierten Mahl wid[er] kommen, mit dem Schwerdt alhir gerichtet worden.“

Dieser Eintrag ist schwer zu lesen, weshalb auch nicht richtig klar wird, welches schwere Vergehen Stoffel Götz verbrochen hatte.

 

22.07.1639: „Georgius Jomann, ein verruffer Landtdieb, Burger zuo Eberstall, Krautheimer Ampts, sonsten von Biringen gebürtig, Religionis pontificiae, darauff er auch gestorben, wesswegen ihm man das Schwerth laßen gedeyen, durch Fürbitt der Cappuciner bey H[errn] Graven von Trautmansdorff Oberamptmann, da er sonsten mit dem Strang hatt sollen gerichtet werden, hatt solches Urtheil außgestanden den 22. Julii“.

Georgius Jomann hatte das „Glück“, mit dem Schwert geköpft und nicht am Strang erhängt zu werden, da letzteres unter Umständen einen langsamen und qualvollen Tod bedeutet hätte. Außerdem wurde das Erhängen – diese Unterscheidung ist aus heutiger Sicht unverständlich – von der damaligen Gesellschaft als eine unehrenhafte Strafe, das Enthaupten mit dem Schwert als ehrenvolle Bestrafung angesehen. Die psychische Belastung dürfte jedoch dieselbe gewesen sein.

 

27.11.1656: „Den 27. Novembr[is] ist Barbara, Jerg Mörten s[elig] Wittib, welche wegen lang verübter Hexerei zue Cl[ever]sultzbach, in Gleichem Anna, Balthas Laysen Wittib von Michelbach, und Anna, Hanß Nollen Wittib, von Bretach, alß auch uberzeügte Hexen alhir decolliert [= enthauptet], nachgehendts zue Aschen verbrannt worden.“

Dem hier genannten „Verbrechen“ fielen im 16. bis 18. Jahrhundert leider sehr viele und definitiv unschuldige Menschen – zumindest was den Vorwurf der Hexerei betrifft – zum Opfer. Auffällig in diesem Eintrag ist, dass alle drei Frauen Witwen und somit ohne Schutz oder Unterstützung durch den Ehemann waren. Auch hier wurde eine Bestrafung nach dem Tod angewandt. Die Leichen der enthaupteten wurden verbrannt, so dass die Leichname nicht beerdigt werden konnten und die Seelen keine Ruhe fanden.

 

11.09.1666: „Den 11. 7bris ist Fridrich Kugler, 15. Annorum [= Lebensjahr], Andreas Kuglers geweßener Sattelknecht Sohn, welcher sodomiticam abominationem cum vitulo tertia vice agirt [= welcher die Sodomie mit einem Kalb zum dritten Mal begangen hatte], decollirt, und zur Aschen verbrannt worden.“

Dass ausdrücklich erwähnt wird, dass Fridrich Kugler die Tat zum dritten Mal begangen hatte, könnte ein Hinweis darauf sein, dass man bei diesem Jugendlichen die Strafe nicht gleich beim ersten Mal anwenden wollte. „Doppelstrafe“ wie beim vorherigen Eintrag.

 

30.10.1666: „Den 30. 8bris ist Stoffel Hilckers, Endris Hilckers Bueb von Lampoltzhausen decollirt und p[er]plex[us] [= verworrener] Sodomiam verbrannt worden.“

Ob es sich in diesem Fall um einen ähnlichen wie den vorhergehenden gehandelt hat, bleibt offen. Unter Sodomie verstand man damals, vor allem aus kirchlicher Sicht, jedes Sexualverhalten, das nicht der Fortpflanzung dient, also etwa der Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern oder auch nur Masturbation. Das Alter des Stoffel Hilckers ist nicht angegeben, jedoch deutet die Bezeichnung „Bueb“ darauf hin, dass er noch ein Jugendlicher war.

 

15.07.1673: „Den 15. Julii ist Maria, Veit Webers sel[ig] Wittib mit ihrer Tochter Anna Maria Hambergerin wegen begangenem Kindsmords tecollirt und auff dem eüßern Kürchhof begraben worden.“

Welches Motiv die beiden Frauen für ihre Tag hatten, wird in dem Todeseintrag nicht erwähnt. Eine Recherche in der im Hauptstaatarchiv Stuttgart überlieferten Akte könnte diese Frage beantworten.

Quellen

KB Neuenstadt am Kocher, Mischbuch 1555-1636, Totenregister 1558-1636, Bl. 166r (22.10.1602)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1555-1636, To 1558-1636, Bl. 166v (07.12.1603)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1637-1679, To 1637-1679, Bl. 141r (22.07.1639)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1637-1679, To 1637-1679, Bl. 170r (27.11.1656)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1637-1679, To 1637-1679, Bl. 178v (11.09.1666, 30.10.1666)

KB Neuenstadt am Kocher, MB 1637-1679, To 1637-1679, Bl. 185v (15.07.1673)  

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