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Nachlass Martin Hermann

16. September 2019 | | ,

Als Reaktion auf unseren Aufruf zur Übernahme von historischen Unterlagen in Privatbesitz  fand u.a. der Nachlass von Martin Hermann im Juni 2019 seinen Weg ins Landeskirchliche Archiv und wurde unter der Signatur LKAS, D 101 verzeichnet.

Martin Hermann wurde am 6. April 1927 in Schlat als Sohn des Pfarrers Johannes Hermann geboren und verstarb am 23. Juni 2000 in Bad Cannstatt. Seine erste theologische Dienstprüfung legte er 1952, die zweite 1954 ab. Ab 1959 war er als Pfarrer an der Auferstehungskirche II, die 1965 in Kreuzkirche umbenannt wurde, tätig bis er 1992 in den Ruhestand trat.

In der 8. Landessynode (1972-1977) war er als 1. Ersatzmitglied des Wahlbezirks Ludwigsburg-Marbach aufgestellt, in der 9. Landessynode (1978-1983) als Mitglied. Ab 1978 war er stellvertretendes Mitglied des Landeskirchenausschusses. In der 11. Landessynode (1990-1995) Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, ab 1991 1. Stellvertretendes Mitglied der EKD-Synode und ab 1992 Vorsitzender des Ad-hoc-Ausschusses „Feministische Theologie“.

Durch seine Stellung im Theologischen Ausschuss steht er in der Tradition seines Großvaters des Stuttgarter Prälaten Theodor von Hermann, der maßgeblich am Gesangbuch 1910 beteiligt war und seines Onkels Dekan Theodor Hermann jun. in Esslingen, der als Vorsitzender des Theologischen Ausschusses das Gesangbuch von 1953 in der Synode eingebracht hatte.

Der Bestand umfasst Schriftgut, das im Zusammenhang mit Hermanns Tätigkeit in der Gesangbuchkommission entstanden war. Es handelt sich hierbei um zumeist undatierte Handakten, die allerdings im Wesentlichen in der Zeit zwischen 1990 und 1995 entstanden sein dürften.