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Archivarische Erschließung abgeschlossen: der Bestand L 6 (Jugendhilfe der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal)

13. Mai 2020 | |

In wenigen Tagen wird die Verzeichnung des Bestandes L 6 – die Jugendhilfe der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal – abgeschlossen werden: Insgesamt umfasst der Bestand 3809 Verzeichnungseinheiten auf rund 36,5 laufenden Metern, die zwischen 1824 und 2014 entstanden. Der Großteil der Überlieferung beginnt nach dem Zweiten Weltkrieg und deckt den Zeitraum 1950 bis 1990 ab. Hauptsächlich stammen die Archivalien aus dem Hoffmannhaus Korntal und dem Hoffmannhaus Wilhelmsdorf; nur vereinzelt sind Unterlagen aus dem Flattichhaus Korntal vorhanden. Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Akten ehemaliger Heimkinder und Mitarbeiter. Der Bestand L 6 bietet aber auch Einblicke in die Erziehungsarbeit und die Verwaltung der Kinderheime. In ihm sind unter anderem Zeugnisse, Bauangelegenheiten, Protokolle und Inventare der Kinderheime zu finden.

Die Geschichte der drei Heime führt ins frühe 19. Jahrhundert zurück. Bettelende und verwaiste Kinder waren, aufgrund der Nachwirkungen der Napoleonischen Kriege und der Hungerjahre, ein weitverbreitetes Phänomen. Daher begann der Pietist Gottlieb Wilhelm Hoffmann 1823 mit dem Bau einer „Rettungs-Anstalt armer und verwahrloster Kinder zu Kornthal“. Den Entschluss hierzu fasste er im Jahr zuvor, als er ein bettelndes Kind in Korntal sah. Durch Spenden – unter anderem gab König Wilhelm I. von Württemberg 300 Gulden – wurde der Bau finanziert. Das Hoffmannhaus wurde noch im November desselben Jahres teilweise fertiggestellt und bot zehn Kindern Unterkunft. 1829 kam das Kleinkinderheim (Flattichhaus) hinzu. Im darauffolgenden Jahr wurde in Wilhelmsdorf, der Tochtergemeinde von Korntal, ein Kinderheim für 30 Jungen eröffnet. Nach und nach wurden die Anlagen erweitert und ausgebaut, sodass mehr Kinder aufgenommen werden konnten. Zwischen den Kinderheimen in Korntal und Wilhelmsdorf bestand für mehrere Jahrzehnte eine enge Verbindung.

Die Nutzung der Akten richtet sich nach den archivrechtlichen Bestimmungen: Personenbezogene Unterlagen sind in der Regel erst 120 Jahre nach der Geburt beziehungsweise 30 Jahre nach Tod allgemein zugänglich. Für die Betroffenen ist die Einsichtnahme in ihre Akte nach vorheriger Kontaktaufnahme jedoch möglich. Das Online-Findmittel des Bestandes finden Sie hier.