Schlagworte: Intersexualität

Ein weiterer historischer Beleg für einen Fall von Intersexualität

26. Oktober 2022 | |

Am 18. Juni 2020 berichteten wir über den historischen Beleg für einen Fall von Intersexualität. Wir stellten einen Taufeintrag aus Peterzell bei Alpirsbach vor, in dem beschrieben wurde, dass bei einem am Palmsonntag 1653 getauften Mädchen namens Anna Epting „ettlich Tag nach empfangener Tauf mehr männliches alß weibliches Geschlechts gefunden worden“, weshalb das Kind schließlich in Hans Jacob Epting umbenannt wurde. Anhand von weiteren Quellen konnte belegt werden, dass Hans Jacob Epting später Heiligenpfleger und ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft war.[1]

Am heutigen Welttag der Intersexualität (Intersex Awareness Day) stellen wir einen weiteren historischen Beleg für einen Fall von Intersexualität vor. Im Taufregister von Kayh bei Herrenberg ist unter dem 29. März 1702 die Taufe einer Martha aus Altingen eingetragen.[2]

Die Eltern waren Johannes Hammer, „Balbierer und Beysitzer“ (Herrenfriseur, Wundarzt und Chirurg sowie Bürger mit eingeschränktem Bürgerrecht) in Altingen, „Pontif[icii] Relig[ionis]“ (päpstlicher Religion = katholischer Konfession), und seine Ehefrau („ux[or]“) Catharina Krauß, „Evang[elischer] Religionis“.

Nach der Angabe der Paten („Gevatterl[eute]“) ist zu lesen, dass die Taufe geschah, „Nach deme von beederseits hohen Obrigkeiten vogtgerichtl[ich] ist verabschidet und decredirt worden, welcherley Geschlechts das Kind ist, nach deßen Eltern Religion, auch das Kindt zur H[eiligen] Tauff soll getragen werden, deßwegen dieser bäpstl[iche] Vatter gutwillig das Kindt allhero gebracht und in Persona erschinen, weilen die Mutter Evangelisch.“

Anhand dieser Anmerkung kann geschlossen werden, dass das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig war, weshalb es schließlich von den Obrigkeiten festgelegt wurde. Auf welcher Grundlage dies geschah, ob es evtl. ein medizinisches Gutachten gab, ist unbekannt. Schließlich hatten sich beide Obrigkeiten darauf geeinigt, dass das Kind weiblichen Geschlechts sei und dies angeordnet.

Auffällig ist, dass die Feststellung des Geschlechts ohne sonstige Bemerkungen kurz festgehalten wird, die Uneindeutigkeit des Geschlechts zwar nichts Alltägliches, aber auch nichts Ungewöhnliches war, während die unterschiedliche Konfession der Eltern und dass der katholische Vater „gutwillig“ die evangelische Taufe seines Kindes gestattet hatte besondere Erwähnung findet, für den Pfarrer also einen höheren Stellenwert hatte, was sich auch in der Verwendung des Begriffs „Religion“ anstelle von „Konfession“ erkennen lässt.

Ein weiterer Fall einer erwachsenen intersexuellen Person kann bei Martha Hammer leider nicht dokumentiert werden, da sie – wie viele Kinder ihres Alters zu der Zeit – bereits früh verstarb und am 20. Mai 1703 beerdigt wurde.[3]

Abschließend müssen noch die politischen und konfessionellen Verhältnisse in Altingen erklärt werden:

Der Ort war bis 1805 geteilt, eine Hälfte gehörte zu Württemberg, die andere zu Österreich. Die österreichischen Untertanen blieben nach der Reformation katholisch, die württembergischen Untertanen wurden evangelisch und schlossen sich der Pfarrei Kayh an, waren aber nie förmlich dort eingepfarrt.[4] Johannes Hammer war aufgrund seiner Konfession österreichischer Untertan, Catharina Krauß entsprechend ihrer Konfession württembergische Untertanin. Deshalb musste obiger Fall vor beide Obrigkeiten, vor das württembergische Amt Herrenberg und das vorderösterreichische Amt Rottenburg, gebracht werden.

 

[1] https://blog.wkgo.de/2020/06/18/historischer-beleg-fuer-einen-fall-von-intersexualitaet/ und https://www.facebook.com/LKAS.de/photos/a.110475517144932/170538011138682/

[2] Kirchenbücher Kayh, Taufregister 1697-1779, S. 31

[3] Kirchenbücher Kayh, Totenregister 1657-1741, Bl. 56v

[4] LKAS, A 29, Nr. 2256, Unter-Nr. 1 (Pfarrbeschreibungen der Pfarrei Kayh 1828), S. 3 

Historischer Beleg für einen Fall von Intersexualität

18. Juni 2020 | | ,

Im Taufregister von Peterzell bei Alpirsbach ist für den Palmsonntag 1653, den 3. April, folgender Eintrag zu finden:

„Am H[eiligen] Palmtag ist getauft worden,

Hans (Anna) Jacob

Michel Epptings unnd Margretha ux[or] ehliches Kind,

Comp[atres:] Hanß Dietsch unnd Hanß Wanger

Commat[er:] Maria, Matheiß Bischoffen Haußfrau

NB [= nota bene:] Hierbey ist zu mercken, daß nach deme obgeschribenes Michel Epptings Kind ettlich Tag nach empfangener Tauf mehr männliches alß weibliches Geschlechts gefunden worden, alß ist der Nahm Anna abgethan unnd an statt selbigen daß Kind Hans Jacob genennet unnd publice proclammiert worden.“

 

Dieser Eintrag ist ein seltener historischer Beleg für einen Fall von Intersexualität aus dem 17. Jahrhundert. In der damaligen Zeit war es üblich, neugeborene und getaufte Kinder – auch Kinder, die zuhause notgetauft wurden – in der Kirche vorzutragen, also der Gemeinde bekannt zu geben. Folglich wurde auch die Namensänderung des neuen Gemeindemitgliedes bekannt gegeben. Am Rand des Taufeintrages wurde nachträglich vermerkt, dass Hans Jacob später Heiligenpfleger in Peterzell war und am 26. Februar 1724 starb. Sein Todeseintrag lautet:

„Den 26. Februarii ist durch einen seeligen Todt aus dem Land der Lebendigen hinnweg genommen worden Hannß Jacob Epting, 28 jähriger Heiligen-Pfleger allhier, noch ledigen Stands, seines Alters 71 Jahr weniger 5 Wochen und wurde sein Leichnamb den 29. eius beerdigt.“

Mit dem Amt des Heiligenpflegers, also dem Verwalter des Kirchenvermögens, hatte Hans Jacob Epting ein verantwortungsvolles und angesehenes Amt inne. Aus seiner Zeit als Heiligenpfleger ist die Heiligenrechnung 1710/11 überliefert. Der Heiligenpfleger war meist auch Mitglied des Kirchenkonvents. Im Peterzeller Kirchenkonventsprotokollband 1703-1712, dem ältesten überlieferten Band, ist Epting auf den ersten Seiten unter den „Kirchen-Censur-Assessores“ aufgeführt. Es ist aber anzunehmen, dass er auch schon zuvor einer der Kirchenkonventsrichter war. In diesem und dem nächsten überlieferten Protokollband 1719-1733 ist Epting 17 Mal namentlich genannt, meist als jemand, der etwas vor den Kirchenkonvent vorbrachte. Anfeindungen gegen ihn sind den Protokollen nicht zu entnehmen. Den Taufregistern von Peterzell ist zu entnehmen, dass Epting zwischen 1692 und 1722 bei fünf Familien insgesamt 18 Mal Pate war.

Aufgrund der Quellenlage kann angenommen werden, dass Hans Jacob Epting ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft war. Seine Ehelosigkeit ist nicht zwangsläufig auf seine Intersexualität zurückzuführen.

Quellen

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1648-1694, S. 6

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Totenregister 1649-1732, S. 76

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1648-1694, S. 33, 45, 48, 50 und 58

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1694-1732, S. 84, 91, 95, 98, 104, 106, 108, 110, 111, 112, 119, 124 und 128

LKAS, G 561 (Evangelisches Pfarramt Peterzell), Heiligenrechnung 1710/11

LKAS, G 561, Kirchenkonventsprotokolle 1703-1712, ohne Seitenzählung (5. Seite, 23.09.1703, 18.11.1703, 02.03.1704, 06.04.1704, 13.12.1705, 17.01.1706, 06.06.1706, 28.10.1707, 08.07.1708, 29.09.1709, 23.02.1710)

LKAS, G 561, Kirchenkonventsprotokolle 1719-1733, ohne S. (30.06.1720, 22.12.1720, 25.01.1722, 05.07.1722, 27.09.1722, 05.03.1724)