Schlagworte: Heimkinder

Abschluss Bestand L 9 Evangelische Jugendheime Heidenheim

13. Juli 2022 | |

Der Bestand L 9 Evangelische Jugendheime Heidenheim bereichert nun das Landeskirchliche Archiv mit insgesamt 48 Regalmetern, die sich in 9 m Sachakten und 39 m Klientenakten gliedern. Der Bestand eignet sich für Forschungen zur Fürsorgeerziehung von den 1960er Jahre bis in die 1990er Jahre. Hinter jeder Einzelfallakte steht das Schicksal eines jungen Menschen, dem in den Jugendheimen die Möglichkeit geboten wurde, einen Schul- oder Berufsabschluss zu machen, um sich damit eine solide Lebensperspektive aufzubauen und nicht erneut straffällig zu werden. Die Evangelischen Jugendheime wurden 1908 als „Fürsorgeheim Heidenheim e.V.“ gegründet. Nach dem Bau des Heims erfolgte 1910 die Aufnahme der ersten drei Jugendlichen. Ein Jahr später kamen über die Vermittlung der Landarmebehörde  weitere 42 Jugendliche hinzu. Das Besondere am  Fürsorgeheim Heidenheim war die Möglichkeit einer Ausbildung zum Schuhmacher, Schneider, Schlosser oder Schreiner. Dies war ein absolutes Novum in den damaligen evangelischen Jugendhilfe Einrichtungen, denn alle anderen Institutionen bildeten ihre Auszubildenden für die Mitarbeit in der Landwirtschaft aus. Die Ausbildung zum Schlosser und Mechaniker in den 1920er Jahren galt als zukunftsorientiert und verbesserte die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Werkstätten erweitert und die jungen Männer konnten sich auch zum Sattler, Polsterer oder Maler ausbilden lassen. In den 1970er Jahren erfolgte die Einrichtung der Ausbildungszweige zum Elektriker und Koch.

Die Überlieferung der im Landeskirchlichen Archiv vorhandenen Akten beginnt erst nach dem Zweiten Weltkrieg und endet Mitte der 1990er Jahre. Aus der Anfangszeit des Heimes sind leider keine Unterlagen überliefert, lediglich das Protokollbuch von 1908-1938 ist erhalten geblieben. Die Akten geben einen guten Überblick über die Fürsorgeerziehung der 1960er bis 1990er Jahre. Allerdings sind die Klientenakten mit einer Schutzfrist von 120 Jahren belegt, nur die Betroffenen selbst können Einsicht in ihre Akte erhalten. Manche Sachakten, sofern sie biographischer Datender Heimbewohner oder Mitarbeitenden enthalten, sind ebenfalls mit einer Schutzfrist belegt. Ansonsten können diese eingesehen werden.

Bestand L9 in der Beständeübersicht des Landeskirchlichen Archivs

Beitragsbild: Plakat bzw. Titelbild für die Festschrift,1960, L 9 Nr. 2521