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Württembergische kirchliche Quellen für fürstenbergische Montangeschichte

27. März 2024 | |

Aus: Markl, Gregor: Bergbau und Mineralienhandel im fürstenbergischen Kinzigtal. Wirtschafts- und Sammlungsgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Zeit zwischen 1700 und 1858 (Schriftenreihe des Mineralienmuseums Oberwolfach, 2). Filderstadt 2005, S. 14.

Die Montangeschichte untersucht zum einen die Geschichte des Bergbaus einer bestimmten Region an sich, zum anderen, neben anderen Dingen, auch seine Auswirkungen auf die sozialen Verhältnisse im jeweiligen Bergrevier. Hierfür kommen verschiedene Quellen in Frage, u.a. auch solche, an die vielleicht zuerst nicht oder gar nicht gedacht wird.

Ein solcher Fall liegt bezüglich der Montangeschichte des fürstenbergischen Bergreviers in Wittichen (heute Teil von Schenkenzell) im Schwarzwald, wo Kobalt und Silber abgebaut wurden, für das 18. Jahrhundert vor. Als primäre Quellen sind hier Akten aus dem Fürstlich Fürstenbergischen Archiv Donaueschingen zu nennen. Daneben könnten, da das Fürstentum Fürstenberg katholisch war, weitere Dokumente in den Überlieferungen des ehemaligen Bistums Konstanz oder in den Kirchenbüchern der örtlichen katholischen Pfarreien Wittichen/Kaltbrunn oder Schenkenzell denkbar sein.

Das Witticher Revier weist jedoch eine Besonderheit auf. Bei der Wiederaufnahme des Bergbaus in der gesamten fürstenbergischen Herrschaft Kinzigtal zu Beginn des 18. Jahrhunderts setze man, da vor Ort das bergmännische Fachwissen verloren gegangen war, verstärkt auf „ausländische“ Fachkräfte. Ein großer Teil von diesen kam aus Sachsen, das lutherisch war, weshalb im eigentlich streng katholischen Fürstenberg protestantischen Bergleuten die freie Religionsausübung gestattet wurde, unter der Bedingung, dass dies ohne großes Aufsehen und ohne Missionierungsversuche von statten ging.

Auch in Wittichen arbeiteten evangelische Bergleute in den dortigen Gruben und als Fachkräfte in der Farbmühle (Blaufarbenwerk). Sie durften dort ihre Konfession nicht offen ausleben. Jedoch waren die benachbarten württembergisch-lutherischen Orte Alpirsbach, Reinerzau und Schiltach nicht weit entfernt, wo sie am kirchlichen Leben offen teilnehmen konnten.

In der Visitationsakte von 1741 für Reinerzau heißt es dazu:

„Unten in dem Thal unter dem Witticher Nonnen Closter in dem fürstenberg-stühlingischen Territorio ligt die berühmte Farbmühle und Grube, St. Josephs Zech und Gütte Gottes genannt, von wannen [!] die Officianten und Laboranten evangelischer Religion den Gottesdienst in der Kirche zu Rienertzau besuchen, und daselbsten die Sacramenten empfangen, auch bey ereignenden Kranckheiten und Unglücksfällen sich dieses Pfarers bedienen; wiewohl sie alß wirckliche Filialisten der Kirche zu Rienertzau nicht eingepfaret sind, wie dann auch eine Anzahl von ihnen zu Alpirspach und etliche wenige zu Schiltach communiciren und ihre Sacra verrichten“.[1]

Aufgrund dieser Verhältnisse sind Einträge zu diesen Bergleuten deshalb auch in den Kirchenbüchern dieser Orte, v.a. von Alpirsbach und Reinerzau, und nicht in denen von Wittichen zu finden.[2]

Die genannten Orte befinden sich in der abgebildeten Karte im rechten Bereich.[3]

Aus den Kirchenbüchern können aber nicht nur die Lebensdaten der Bergleute und ihrer Angehörigen entnommen werden. Anhand der Paten kann über das Verhältnis zwischen den Bergleuten einerseits und der restlichen Bevölkerung andererseits oder über das Ansehen der jeweiligen Familien Rückschlüsse gezogen werden.

Diese Kirchenbücher sind jedoch nicht die einzigen „orts-, herrschafts- und konfessionsfremden“ Quellen für die Montangeschichte im fürstenbergisch-katholischen Wittichen. Die bereits erwähnten Visitationsakten für die Pfarrei Reinerzau, die teils im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart (im Bestand A 1), teils im Hauptstaatsarchiv Stuttgart (im Bestand A 281) überliefert sind, sind hierfür weitere „württembergisch-evangelische Quellen“, da bei der Visitation auch auf die Situation der zwar offiziell nicht eingepfarrten, aber dennoch der Pfarrei zugewandten Protestanten in Wittichen geachtet wurde. Daneben finden sich auch in einem Sitzungsprotokoll des Konsistoriums (im Bestand A 3) weitere Informationen.

Für die Jahre zwischen 1738 und 1742 ist in den eben genannten Quellen ein Konflikt um die Schulbildung für die Kinder der evangelischen Bergleute in Wittichen dokumentiert.

Für diese Kinder war für eine gewissen Zeit auf der Farbmühle bei Wittichen ein eigener Schulmeister angestellt und hauptsächlich durch Freikuxe der fürstenbergischen Bergwerke „St. Joseph“ und „Güte Gottes“ finanziert worden. – Ein Kux ist ein Anteil an einem Bergwerk. Ein Kuxbesitzer musste bei Bedarf Zubuße bezahlen, also sich finanziell an den Kosten eines Bergwerks beteiligen. Der Inhaber bzw. Nutznießer eines Freikuxes war davon befreit, erhielt aber, wenn das Bergwerk Ausbeute machte, einen Anteil vom Gewinn. – Der Visitationsakte von 1738 ist jedoch zu entnehmen, dass es „seit etlichen Jahren“ keinen Schulmeister mehr gab, da die Freikuxe durch ein oberbergamtliches Dekret auf die nahegelegene Kaltbrunner Schule übertragen worden war. Deshalb mussten die evangelischen Bergleute, „die doch selber kaum über das abc hinauß“ waren, ihre Kinder selbst unterrichten oder sie in die katholischen Schulen in Kaltbrunn oder Schenkenzell schicken, wo diese „allerhand elende und der evangelischen Religion praejudicirliche [= schädliche] Principia einsaug[t]en“.[4] Eine offizielle evangelische Schule war auf fürstenbergischem Territorium nicht erwünscht. Der Visitationsakte von 1740 ist aber zu entnehmen, dass der evangelische Hüttenschreiber der Farbmühle die Situation dadurch verbesserte, dass er die fünf evangelischen Kinder durch den Hauslehrer, den er auf eigene Kosten für seine eigenen Kinder angestellt hatte, unterrichten ließ.[5] Die Angelegenheit wurde sogar auf höchster Ebene diskutiert. Das Konsistorium in Stuttgart sprach sich jedoch dafür aus, sich nicht für eine offizielle Schule für die evangelischen Kinder einzusetzen, sondern die Lösung des Hüttenschreibers beizubehalten, damit „man mit den Pontificiis unverworren bleibe“.[6] Die Anstellung des Hauslehrers scheint jedoch nur kurzfristig gewesen zu sein. Die Visitationsakten von 1741/42 berichten, dass ein Versuch, mithilfe der evangelischen Kaufleute in Calw, die sich am Bergbau in Wittichen beteiligten, eine evangelische Schule zumindest innerhalb von Privaträumen einzurichten, scheiterte. Die evangelischen Kinder wurden wieder durch ihre Eltern sowie den Pfarrer von Reinerzau im Rahmen der Kinderlehre sowie der Sonn- und Feiertagsschulen unterrichtet und „bezeug[t]en eine besondere Begierde nach der evangelischen Lehre“.[7]

Dieses Beispiel zeigt, dass im Landekirchlichen Archiv Stuttgart Quellen liegen bzw. es aus dem evangelischen Württemberg Quellen gibt, die auch für Forschungen jenseits der Konfessions- und Landesgrenze interessant sein können.

Ein Aufsatz über den fürstenbergischen und württembergischen Bergbau im oberen Kinzigtal, der die obige Thematik beinhaltet und in dem ferner darstellt ist, welche über die Lebensdaten hinausgehenden Informationen zu einem Bergmann aus den Kirchenbüchern entnommen werden können, wurde Ende 2023 in der montanhistorischen Zeitschrift „Der Anschnitt“ veröffentlicht.[8]

 

 

Quellen

[1] Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStAS), A 281, Bü. 1256, Bl. 34r.

[2] Z. B. Kirchenbücher (KB) Alpirsbach, Taufregister (Ta) 1732-1804, S. 10, 17, 63, 106 u. 119; ebd., Mischbuch (M) 1663-1808, Eheregister (E) 1663-1808, S. 95, 101 u. 132; ebd., Totenregister (To) 1732-1808, S. 3, 6 u. 46; KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 155 u. 157; ebd., M 1651-1812, E 1651-1812, S. 42-44, 55 u. 57; ebd., To 1747-1812, S. 1-3 u. 10.

[3] Vorlage: Markl, Gregor: Bergbau und Mineralienhandel im fürstenbergischen Kinzigtal. Wirtschafts- und Sammlungsgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Zeit zwischen 1700 und 1858 (Schriftenreihe des Mineralienmuseums Oberwolfach, 2). Filderstadt 2005, S. 14.

[4] Landeskirchlichen Archiv Stuttgart (LKAS), A 1, Nr. 70, S. 106 f., Zitate S. 107.

[5] LKAS, A 1, Nr. 72, Bl. 56r; HStAS, A 281, Bü. 1255, Bl. 32r.

[6] LKAS, A 3, Nr. 30, S. 663.

[7] Vgl. HStAS, A 281, Bü. 1255, Bl. 32v; ebd. Bü. 1256, Bl. 37r; LKAS, A 1, Nr. 73, Bl. 51r; ebd. Nr. 74, Bl. 44r, hieraus das Zitat.

[8] Heizmann, Uwe: Fürstenbergischer und württembergischer Bergbau im oberen Kinzigtal im 18. Jahrhundert. Eine vergleichende Übersicht. Mit Biografien des aus Sachsen stammenden Steigers Augustin Schlegel und dreier seiner ebenfalls im Bergbau tätigen Söhne als Beispiele sozialhistorischer Auswertungsmöglichkeiten. In: Der Anschnitt 75, 2023, Heft 5, S. 190-206.

Für die freundliche Genehmigung zur Verwendung der Fotos bedanken wir uns bei Stefan Kunner, Geotouren Schwarzwald.

Neuerscheinung: Transkription des Protokollbuchs für Polizei- und Gerichtssachen 1724-1817 des Bergamts Alpirsbach

7. Juni 2023 | |

Die ab 1642 in Württemberg eingerichteten Kirchenkonvente sollten für ein gutes, christliches Zusammenleben aller Bewohner sorgen. Zu diesem Zweck konnten die Konventsrichter jeden Einwohner und jede Einwohnerin bei Verstoß gegen die kirchliche und sittliche Ordnung heranzitieren, verhören und bestrafen. Jeden? – Nein! Nicht jeden. Die in den Bergbauorten im württembergischen Schwarzwald – v. a. Alpirsbach, Christophstal, Gutach (Ortenaukreis), Hallwangen, Hornberg (Ortenaukreis), Neubulach, Reinerzau und Schiltach – arbeitenden und zur örtlichen Einwohnerschaft gehörenden Bergleute unterstanden nicht der Jurisdiktion des Kirchenkonvents, sondern der des württembergischen Bergamts in Alpirsbach.

Deshalb sind – mit einzelnen Ausnahmen – in den Kirchenkonventsprotokollen keine Einträge zu Bergleuten zu finden. Stattdessen ist – zumindest für die Zeit von 1724 bis 1817 – das Protokollbuch für Polizei- und Gerichtssachen 1724-1817 des Bergamts Alpirsbach heranzuziehen, das im Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Bestand A 58 a unter der Signatur Bü. 232 (http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1012076) überliefert ist.

In diesem Protokollbuch sind hauptsächlich Vergehen der Bergleute protokolliert, also in erster Linie Streit zwischen den Bergleuten, aber auch Auseinandersetzungen mit Nicht-Bergleuten. Daneben sind auch Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit und Vergehen gegen die geltenden Sitten (z.B. uneheliche Schwangerschaft) dokumentiert. Eine immer wiederkehrende Thematik und Streitursache ist der (übermäßige) Alkoholkonsum unter den Bergleuten. Daneben sind auch Befragungen einzelner Bergleute zu ihrer Herkunft, ehelicher Abstammung und vorherigen Tätigkeiten vor ihrer beabsichtigten Eheschließung mit örtlichen Bürgerstöchtern zu finden. In diesen Befragungen geben die betroffenen Bergleute nicht nur Auskunft zu ihrer Herkunft, sondern machen auch Angaben zu früheren Arbeitsorten und Kameraden, die mit ihnen denselben Weg gegangen sind. Ab 1790 sind hauptsächlich Vereinbarungen über Gedinge (Akkordarbeit) niedergeschrieben. Zu manchen Bergleuten lassen sich nur einzelne Einträge finden, einige Bergleute, v. a. Steiger, Schicht- oder Farbmeister, werden hingegen öfters erwähnt.

Dieses Buch stellt aufgrund seines Inhalts bei der Erforschung der Kontroll- und Regulierungsvorgänge hinsichtlich der Bergleute im Allgemeinen sowie bei Spezialuntersuchungen z. B. zu Konflikten oder Armut unter den Bergleuten oder zum Verhältnis zwischen denselben und der örtlichen Bevölkerung, aber auch bei biografischen Forschungen zu einzelnen württembergischen Bergleuten eine herausragende und für Württemberg einzigartige Quelle dar. Abhängig von der Häufigkeit der Erwähnung sind umfangreichere Studien zu einzelne Berufsgruppen und sogar tiefergehende Einblicke in das Leben bestimmter Bergleute möglich.

Wer in diesem Protokollbuch forschen möchte, muss sich nicht die Mühe machen, selbst im Hauptstaatsarchiv die alte Schrift zu lesen, da das Protokollbuch als Transkription vorliegt. Diese enthält erklärende Anmerkungen, ein Glossar, Personen-, Sach- und Ortsindizes sowie einen Index über die Gruben und Werke. Es wurde in der Reihe „Südwestdeutsche Quellen zur Familien- und Wappenkunde“ des Vereins für Familienkunde in Baden-Württemberg veröffentlicht und kann über die Webseite des Vereins bezogen werden.

 

Weitere Informationen zum Protokollbuch, einschließlich der Indizes sind auf https://www.uwe-heizmann.de/bergamtsprotokoll.html zu finden.

„hat empfangen 1500 Kinder“ – Quellen zu Hebammen aus dem 17. bis 19. Jahrhundert

5. Mai 2023 | | ,

Bei der Erforschung von Frauenberufen tritt meist sehr schnell das Problem auf, dass es in den vergangenen Jahrhunderten zum einen überhaupt nur wenige vom Ehemann unabhängige Berufe für Frauen gab und dass zum anderen noch weniger schriftliche Quellen zu diesen Frauen bzw. deren Berufen existieren. Eine Ausnahme hiervon sind die Hebammen, zu denen in verschiedenen Quellen Informationen zu finden sind. Anlässlich des heutigen Internationalen Hebammentags sollen die einzelnen Quellen im Folgenden dargestellt werden.

 

Kirchenbücher

Abb. 1: Begräbniseintrag der Hebamme Maria Werner, 19.03.1706 Alpirsbach

In den Kirchenbüchern findet man üblicherweise die Lebensdaten der Hebammen und – da sie verheiratet oder verwitwet sein mussten – auch die Daten zu Hochzeit, Ehemann und ggf. Kindern. In den Todeseinträgen mancher Hebammen findet man außerdem Angaben zu Amtsdauer und Anzahl der Kinder, bei deren Geburten die Hebamme geholfen hatte.

Abbildung 1 zeigt den Begräbniseintrag von Maria Schweiker [1], Witwe des Michael Werners, die 77 Jahre, 7 Monate und 9 Tage alt wurde, in Alpirsbach das Amt der Hebamme 33 Jahre lang ausübte und in dieser Zeit 1.500 Kinder „empfangen“ hatte. Sie wurde am 19. März 1706 begraben. [2]

Als weiteres Beispiel sei der Todeseintrag von Christina Obergfell, Witwe und Hebamme „auff der Sommerau“ in Brigach, vom 19. August 1716 in St. Georgen (heute badische Landeskirche) genannt. Sie wurde 71 Jahre und 4 Monate alt und übte das Amt der Hebamme 34 Jahre lang aus. In dieser Zeit half sie 1.253 Kindern auf die Welt. [3]

[1] Albrecht, Georg: Familienverzeichnis von Alpirsbach II, S. 99

[2] Kirchenbücher Alpirsbach, Mischbuch 1663-1808, Totenregister 1687-1708, S. 60

[3] Kirchenbücher St. Georgen, Mischbuch 1704-1776, Totenregister 1704-1745, S. 43

 

Kirchenkonventsprotokolle

In den Kirchenkonventsprotokollen sind die Wahlen der Hebammen und der Geschworenen Weiber protokolliert. Letztere assistierten den Hebammen, überwachten diese aber auch. Hebammen und Geschworene Weiber wurden von den gebärfähigen Frauen des Ortes in einer öffentlichen Wahl gewählt.

Abb. 2: Protokollauschnitt: Wahl eines Geschworenen Weibs, 29.06.1805 Alpirsbach

Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dem Protokoll einer Wahl eines Geschworenen Weibs am 29. Juni 1805 in Alpirsbach. Hier war der Schreiber gründlich, er hat jede einzelne stimmberechtigte Frau mit ihrer jeweiligen Wahl aufgeführt. Auffällig ist, dass die Frauen nicht namentlich genannt sind, sondern nur als Ehefrauen oder Witwen ihrer Ehemänner angegeben sind, selbst die schlussendlich gewählte Frau, „Friederich Gigis, Schneiders alhier Eheweib“. Der Eintrag enthält außerdem noch einen Hinweis auf die Ausbildung der Hebamme, denn diese wurde „Herrn Accoucheur Trautwein zum Unterricht empfolen.“ [4] Der Geburtshelfer Trautwein lässt sich nicht eindeutig identifizieren, jedoch waren so gut wie alle im Familienverzeichnis von Alpirsbach aufgeführten, zeitlich in Frage kommenden Trautwein Chirurgen, lediglich einer war Rotgerber. [5]

Als weiteres sind in den Kirchenkonventsprotokollen Angaben zur Festlegung des Wartgeldes zu finden. Das Wartgeld erhielten die Hebammen dafür, dass sie für Schwangere in den letzten Wochen der Schwangerschaft ständig abrufbar und auch während der Wochenbettpflege in erhöhtem Umfang einsatzbereit sein mussten.

Interessantere Einträge dokumentieren Klagen einer Hebamme oder Klagen über eine Hebamme. So beklagte sich am 2. Oktober 1705 die Hebamme in Alpirsbach, dass manche Schwangere, v. a. die aus den Filialen Rötenbach, Reutin und Unterehlenbogen, nicht sie, sondern andere Frauen zur Hilfe holten. Die Stabs- und Dorfvögte wurden angewiesen, dafür zu sorgen, dass Schwangere sich an die Hebamme wandten. [6]

Abb. 3: Protokollauschnitt: Klage über die Hebammen, 13.01.1737 Schwenningen

In einem anderen, ausführlich dokumentierten Fall beklagten sich am 13. Januar 1737 die Frauen in Schwenningen über die Hebammen. Aus dem Protokoll – Abbildung 3 zeigt einen Ausschnitt daraus – sind die einzelnen Aussagen der Frauen zu entnehmen, jedoch scheinen diese nur zögerlich und zum Missfallen der Konventsrichter ausgesagt zu haben. Nachdem die Aussagen von 27 Frauen einzeln notiert wurden, ist dem Protokoll Folgendes zu entnehmen:

„Weilen um der Weiber noch zuviel sind und die Zeitt zu kurz, so auch eine redet wie die andere sagt, als hatt man alle zumahl vorgenommen und ihnen ernstlich gesagt: weil sie den Brey nicht wolten aus dem Maul thun, so solle von ihnen wär zu klagen habe privatim zum Pfarrer kommen, widrigen Falß würden sie ihrer bishero heimlich geführten Klagen ohngeachtet die 2 alte Hebammen behalten und so man die dritte schon sezte, würde ihr keine Besoldung könne geschöpft werden.“

Daraufhin sagten vier Frauen aus: „Die beyde Hebammen wißten gar nichts, die Weiber seyen einmahl übel versehen. Sie hätten ihren besten Trost zu Hanß Martin Schlenckers Weib.“ 32 andere Frau bestätigten die Missstände und die Unwissenheit der Hebammen, so dass der Kirchenkonvent am nächsten Tag Schlenckers Ehefrau befragte, ob sie das Amt der Hebamme übernehmen wolle. Dem Protokoll ist weiter zu entnehmen:

„Nach langem und beweglichen Zuspruch hatt Anna, Hanß Martin Schlenckers Weib, sich in Gottes Nahmen entschloßen, dieses schwere und wichtige Amt anzunehmen und nach ihrem Verstand und Wißen unter Gottes Beystand handlen, was sie Gott ermahnen und sie vor Gott, ihren Nebenmenschen und ihrem Gewißen verantwortten könne, worauf sie ins Gelübd genommen und ihro sämtliche von allen Gottes Seegen und Beystand angewünschet worden.“ [7]

Aus den Kirchenkonventsprotokollen erfährt man aber auch einiges über die Ausbildung und Wissensvermittlung in der Hebammenkunde.

Beispielsweise wurde am 11. Mai 1732 in Kemnat „der alten Hebamme befohlen, bey allen Gebährenden die junge Hebamme mitzonehmen und derselbigen alles ordentlich zoweisen und zwar so, daß sie nichts anrühren solle außer die Gebährenden schicke auch nach der jungen Hebamme.“ [8]

Abb. 4: Titelblatt von Völters “Neueröffnete Hebammen-Schul”, Ausgabe 1722

Im Eintrag vom 18. Oktober 1711 in Schwenningen ist zu entnehmen, dass „denen Barbieren und Hebammen, nach deßhalben […] ergangenen oberamtlichen Befehls angedütten [wurde], sich daß Völters Hebammenschul anzuschaffen“. Damit ist das Buch „Neueröffnete Hebammen-Schul“ von Christoph Völter (1617-1682), dem „Begründer des Hebammenunterrichts in Württemberg“, [9] gemeint. Abbildung 4 zeigt das Titelblatt der Ausgabe von 1722. [10] Ein Barbier hatte das Buch bereits, der andere versprach, sich das Buch zu besorgen. „Der einen Hebamme aber, nemdlich die Catharina Hallerin, die leßen kann, das von Ihro Dignität Herrn Specialis zu Tuttlingen ex pio corpore angeschaffte Exemplar übergeben und behändiget worden.“ [11]

 

[4] LKAS, G 758, Nr. 3, Actum 29.06.1805 , Bild 36-44.

[5] Albrecht, Georg: Familienverzeichnis von Alpirsbach IV, S. 208 – 211, S. 208/209 = http://www.archion.de/p/60944b6e85/

[6] LKAS, G 758, Nr. 1, Bl. 27v , Bild 30

[7] LKAS, G 598, Nr. 2, S. 156 – 162 , Bild 80 – 83

[8] LKAS, G 73, Nr. 14-1, Bl. 132v  Bild 135

[9] https://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/PPNSET?PPN=076870103&INDEXSET=21

[10] Völter, Christoph: Neueröffnete Hebammen-Schul, Oder Nutzliche Unterweisung Christlicher Hebammen und Wehmüttern, wie solche sich vor, in und nach der Geburt, bey Schwangern und Gebährenden, auch sonst gebrechlichen Frauen zu verhalten haben: Nebst einem ausführlichem Bericht, Wie todte Kinder, so in Mutterleib abgestanden, ohne Gefahr auszuzeihen. Mit vielen dienlichen Observationibus, aus gewisser eigenthumlicher praxi und Erfahrung erläutert […]. Stuttgart 1722

[11] LKAS, G 598, Nr. 2, S. 21 , Bild 12

 

Dokumente in Dekanats- und Pfarrarchiven

In den verschiedenen Dekanats- und Pfarrarchiven sind in unterschiedlichem Umfang weitere Unterlagen zu Hebammen überliefert. Folgende Beispiele veranschaulichen die Mannigfaltigkeit der Themen.

Abb. 5: Bericht über die Hebamme, 06.05.1793 Blaufelden

Aus Blaufelden ist ein Bericht über die namentlich nicht genannte Hebamme vom 6. Mai 1793 überliefert (Abbildung 5). Dieser lautet:

„Durch Gegenwärtiges wird allterunterthanigste Bericht erstattet, daß die Pfarr Plafelden [!] mit einer ordentlichen Hebamme versehen, welche von ihrer Mutter, so 32 Jahr lang Hebamme in in [!] der Plafelder Pfarr gewesen, diejenige Wißßenschaft so zu einer Hebamme erfordert wird, erlernet hat; nach Absterben derselbigen ist sie von Herrn Doctor Assum zu Crailsheim im Beyseyn einer allhiesigen Gerichtsmanns namens Mezger im Jahr im 1773 examinirt worden, eine solches beyliegende Quittung ausweiset […]. Sie ist nach der Examine von dem Herrn Docto Aßßum in Pflicht genommen und so alsdann von den weltlichen und geistlichen Amt und von sämtlicher Plafelder Pfarrgemeinde als Hebamme erkannt und angenommen wurden. Während dieser 20 Jahr hat sie inn- und außerhalb der Pfarr 715 Kinder empfangen; sie hat vor gegenwärtig ein Alter von 51 Jahren zu viel geleget [?], besizt noch Kräffte genug, ihr Amt zu versehen, und da jedermann in der Pfarr Plafelden mit derselbigen zufrieden ist, so wird deswegen keine andere Hebamme nothwendig seyn. […].“ [12]

Abb. 6a: Prüfungsbericht des Oberamts-Arzt btr. der Hebammen in Effringen, 28.02.1827 Nagold, S. 1

Aus Effringen ist ein Prüfungsbericht des Nagolder Oberamts-Arzt D. Silber vom 28. Februar 1827 überliefert (Abbildung 6). Dieser lautet:

„Nachdem mir gestern von den zu Hebammen-Stellen vorgeschlagenen Weiber von Effringen 4 zugekommen sind (die Schmid, welche ohnehin altershalber nicht hätte berücksichtiget werden, ist ausgeblieben), so habe ich bai der Prüfung derselben gefunden, daß zwar keines der 4 Weiber eine vorzügliche Brauchbarkeit zu der Stelle einer Hebamme verspricht, jedoch folgende 2 angenommen werden können:

Anna Maria Dengler und

Christina Bihler,

von den beiden andern ohnediß wenig dazu geeignet behauptet die Klais keine Lust zu der Hebammen-Stelle zu haben, und die Proß könnte wegen vorgerükter Schwangerschaft die zum Unterricht erforderliche Gänge nicht hierher machen.

Abb. 6b: Prüfungsbericht des Oberamts-Arzt btr. der Hebammen in Effringen, 28.02.1827 Nagold, S. 2

[zweite Seite:] Indem ich nun wohllöblichem Kirchen-Convente die definitine Wahl überlaße, bemerke ich, daß ich am 12. März den Unterricht anzufangen gedenke, an welchem Tage vormittags 9 Uhr die gewählten Weiber sich bei mir einfinden mögen.“ [13]

 

 

Aus Pfäffingen sind das Zeugnis der Tübinger Hebammenschule über die Teilnahme an einem Kurs im Schröpfen („Schröpfzeugniß“) für die Hebamme Anna Maria Göhring vom 20. Januar 1846 (Abbildung 7) und das Prüfungszeugnis der königlichen Hebammenschule Stuttgart für die angehende Hebamme Dorothea Arnold vom 26. Dezember 1849 überliefert (Abbildung 8). [14]

Abb. 7: “Schröpfzeugniß” für die Hebamme Anna Maria Göhring von Pfäffingen, 20.01.1846 Tübingen

In mehreren Pfarrarchiven sind aus dem 19. Jahrhundert Hebammen-Tagebücher überliefert, so z. B. das Tagebuch der Hebamme Catharina Spoehrer in Amlishagen von 1821 (Abbildung 9) oder das der Hebamme Rentschler in Dennjächt (Pfarrei Unterreichenbach) von 1845-1865 (Abbildung 10). [15]

 

Vom Pfarramt Trochtelfingen ist eine Akte mit der Laufzeit 1691-1863 und einem Umfang von 1,5 cm überliefert, die u.a. folgende Themen enthält:

– Befragungen der Hebammen zum Tod von Kindern

– Alkoholsucht einer Hebamme

– Zeugnisse für Chirurg und Hebammen

– Dienstanweisung für die Hebammen des Königreichs Württemberg [16]

 

 

 

 

 

 

[12] LKAS, F 10, Nr. 117, Bericht 06.05.1793

[13] LKAS, G 181, Nr. 141, Prüfungsbericht Oberamts-Arzt 28.02.1827

[14] LKAS, G 581, Nr. 145, Schröpfzeugnis 20.01.1846 bzw. Prüfungszeugnis 26.12.1849

[15] LKAS, G 121, Nr. 296, Tagebuch Catharina Spoehrer 1821 und LKAS, G 789, Nr. 49

[16] LKAS, G 9, Nr. 109

 

 

Visitationsakten (Pfarrberichte)

In den Pfarrberichten vor ca. 1800 sind auch mehr oder weniger umfangreiche Informationen zu den Hebammen zu finden. Diese Informationen wurden bei den Auszügen aus den Pfarrberichten von den damaligen Schreibern jedoch nicht berücksichtigt, so dass sie nicht in den online zugänglichen Visitationsberichten im Bestand A 1 zu finden sind. In den Dekanats- und auch in manchen Pfarrarchiven sind teilweise in überschaubarem Umfang Visitationsakten von vor 1800 vorhandenen, entweder als Zweitschriften oder Unterlagen, die nicht an den Special (Dekan) geschickt bzw. an den Generalsuperintendenten weitergeleitet wurden.

Abb. 11: Auschnitt aus dem Visitationsbericht Alpirsbach 1745 betreffs der Hebammen

In den Unterlagen des Dekanatamts Sulz am Neckar ist beispielsweise ein Bericht über die Visitation in Alpirsbach 1745 überliefert, der den folgenden aufschlussreichen Eintrag zu den Hebammen enthält (Abbildung 11):

„Hebammen von

Alpirspach, M[aria] Margretha Ketterin,

Rötenbach, Catharina Renckin

Reuthin, Eva Masserin, W[itwe]

Unterehlenbogen, A[nna] Maria Heintzelmännin, W[itwe]

Seynd examinirt und beaydigt, guten Leumunds, genießen der Personal-Freyheit mit denen Männern, empfangen ihr Wart-Geld von denen Communen richtig; auch wann sie Bettelarmen dienen, etliche wenige Kreutzer von dem Pio Corpore; ist keine, als die Alpirspacher, mit einem Buch versehen. Thun ihre Anzeigen zum Pfarr-Ammt richtig. Kein Fehler bey Geburthen, Gäh-Tauffen, Begräbnußen ist von ihr geschehen. Nichts Aberglaubisches, nichts Verdächtiges vorgeloffen.

Geschworene allhir hatt auch ein gut Lob.

Die Hebamme Maaserin von Reuthin klagt, man setze sie hindan bey reichen Weibern und hohle deß dasigen Vogts Weib, die schon einmahl Hebamme gewesen, aber darvon gebetten, bey denen Armen aber seye sie gut genug.“

Obiger Text wurde vom Pfarrer für die Visitation verfasst. Am Tag derselben wurden dann einzelne vom oder zusammen mit dem Special (Dekan) getroffenen Beschlüsse („Recess“) auf der linken Seite nachgetragen. Diese lauten:

Erster Beschluss: „Recess: Es ist der Bedacht zu nemmen, daß denen übrigen Hebammen in denen Filialien das sonst eingeführt Hebammenbuch auch angeschafft werden möge.“

Zweiter Beschluss: „Recess: Dafern die examinierte und beeydigte Hebamme zu Reuthin fürter von den Gebährenden praeferirt werden sollte; Solle derselben das sonst gewöhnliche Maeotrum [?] gleichwohlen nach andere Ort Gewohnheit bezahlet werden.“ [17]

 

Die vollständigen, mal mehr, mal weniger umfangreichen Visitationsberichte aus dem ungefähren Zeitraum von 1601 bis 1810 sind hauptsächlich im Bestand A 281 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu finden.

[17] LKAS, F 45, Nr. 20a, Alpirsbach 1745, S. 16

 

Weitere Quellen

Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind im Bestand A 213 weitere Unterlagen zu Hebammen zu finden.

Auch können in verschiedenen Kreis-, Stadt- und Gemeindearchiven und möglicherweise in weiteren Archiven Unterlagen zu Hebammen zu finden sein. Hierzu bietet sich eine Recherche über das Archivportal-D  an.

„ist katholisch worden und haußt im Schabbach“ – Eine grenz- und konfessionsüberschreitende Forschung

19. April 2023 | |

Die Konfession war bis ins 19. Jahrhundert hinein, wenn nicht sogar noch länger, ein Kriterium bei der Partnerwahl. Evangelische und Katholiken blieben jeweils unter sich. Konfessionswechsel waren äußerst selten, nicht unbedingt gerne gesehen und fanden deshalb – soweit bekannt – als Nachtrag ihren Niederschlag in den Taufregistern. In manchen Fällen geschah dies wertend, wie z.B. am 12. Oktober 1673 in Peterzell, „Er [der Täufling] wurde Abtrünniger“[1], in anderen Fällen, wie dem im Folgenden beschriebenen, als nüchterne Feststellung.

Am 22. August 1736 wurde in Alpirsbach im evangelischen Herzogtum Württemberg der einen Tag vorher ebenda geborene Johann Friedrich, Sohn des Bäckers Johannes Gigi und seiner Ehefrau Waldburga, getauft. Der Taufeintrag wurde Jahrzehnte später nachträglich um folgende Bemerkung ergänzt: „ist katholisch worden und haußt im [!] Schabbach“.[2]

https://openstreetmap.de, Unterstreichungen und fürstenbergisch-württembergische Grenze ergänzt

Johann Friedrich Gigi trat also später zur katholischen Konfession über und wohnte in Schapbach, heute ein Ortsteil von Bad Rippoldsau-Schapbach, damals ein Ort im katholischen Fürstentum Fürstenberg – das Wort „haußt“ dürfte wertneutral als „wohnt“ oder „hält sich auf“ zu interpretieren sein.

Der Karte ist die Lage von Alpirsbach und Schapbach zu entnehmen. Die rot gepunktete Linie stellt die fürstenbergisch-württembergische Grenze dar.

Johann Friedrich Gigi heiratete am 2. Februar 1767 im katholischen Schapbach Maria Agatha Echlin (Echle) – laut einer späteren Randbemerkung könnte ihr Nachname auch Bächlin (Bächle) gelautet haben. Dem Eheeintrag im Eheregister der Pfarrei Schapbach sind genauere Informationen zum Konfessionswechsel zu entnehmen. Der Eintrag lautet vollständig:

Kirchenbücher Schapbach, Eheregister 1720-1810, S. 70

„Die 2. Febr. Honestus Juvenis Joannes Fridericus Gigi ex Alpirsbach, sed anno 1763 15to Augusti hic Schappachii ad catholicam fidem conversus tribus factis proclamationibus cum pudica virgine M. Agatha Echlin copulatus est coram testibus Joanne Gigi acatholico sponsi patre, et Joanne Georgio Schuhler.“[3]

Übersetzt heißt dies: „Am Tag des 2. Februars: Der ehrenhafte Junggeselle Johannes Friedrich Gigi aus Alpirsbach, der aber 1763, am 15. August, hier in Schapbach zum katholischen Glauben konvertierte, wurde nach drei Proklamationen mit der keuschen Jungfrau Maria Agatha Echlin vereint, in Anwesenheit der Zeugen Johannes Gigi, dem nichtkatholischen Vater des Bräutigams, und Johannes Georg Schuler.“

Für die Genealogie sind solche aus dem 17. und 18. Jahrhundert in den katholischen Pfarreien im Schwarzwald häufig vorzufindenden Eheeinträge ein Graus. Durch die fehlenden Väter, die im Gegensatz zu evangelischen Einträgen nicht angegeben sind, ist ein toter Punkt erreicht, da nur bei eher seltenen Vor- und Nachnamen der richtige Taufeintrag dem Bräutigam bzw. der Braut eindeutig zugeordnet werden kann. Die in katholischen Eheeinträgen angegebenen Trauzeugen helfen nur selten weiter. In dem beschriebenen Fall war aber der Vater des Bräutigams einer der Trauzeugen und der Schapbacher Pfarrer legte Wert darauf, anzugeben, dass dieser nicht katholisch war. So ist die Forschung zumindest auf der Linie des Bräutigams problemlos möglich, wobei bei der Recherche nach dem richtigen Taufeintrag schon allein der Nachtrag im Taufeintrag des Johannes Friedrich Gigi ausreichen würde.

Was Johannes Friedrich Gigi nach Schapbach zog – sein Beruf, der nicht erwähnt ist, die Liebe oder etwas anderes – bleibt unbekannt. Auf jeden Fall brachte er einen neuen Nachnamen nach Schapbach, der auch in Alpirsbach selten war. Der Name stammt aus der Schweiz und kam mit Johannes Friedrichs Urgroßvater, Johannes (Hans) Gigi oder Chigi,[4] der am 17. Mai 1663 in Alpirsbach heiratet, in den Schwarzwald. Lediglich der Name seines Vaters, Melchior, ist angegeben. Ein genauerer Herkunftsort ist in entsprechendem Eheeintrag leider nicht angegeben.[5]

Sollte jemand zufällig über einen möglicherweise passenden Taufeintrag in der Schweiz stoßen, freuen wir uns über entsprechende Mitteilung.

 

Quellen

[1] siehe https://blog.wkgo.de/2020/10/23/

[2] Kirchenbücher Alpirsbach, Taufregister 1732-1804, S. 56

[3] Kirchenbücher Schapbach, Eheregister 1720-1810, S. 70

[4] Albrecht, Georg: Familienverzeichnis Alpirsbach, o.J. (1950er), Band III, S. 137

[5] Kirchenbücher Alpirsbach, Mischbuch 1663-1808, Eheregister 1663-1808, S. 3

Ein in einem Kirchenbuch dokumentierter Kriminalfall

26. Januar 2022 | |

Kirchenbücher dokumentieren nicht nur kirchliche Amtshandlungen und damit das, was man heutzutage als Personenstandsfälle bezeichnet, sondern mitunter auch nicht alltägliche Dinge wie Kriminalfälle. In manchen Fällen sind zu solchen Kriminalfällen auch noch weitere Dokumente in staatlichen und anderen Archiven überliefert, so dass eine tiefergehende Untersuchung eines Falles möglich ist. Das Ergebnis einer solchen Untersuchung ist nicht nur für die Genealogie interessant, sondern auch für die Sozial- und Rechtsgeschichtsforschung und in manchen Fällen auch für die Geschichte der Medizin.

Auf einen solchen Kriminalfall stößt man im Totenregister von Fluorn (heute Teil von Fluorn-Winzeln, Lkr. Rottweil). Unter dem 20. Dezember 1658 ist folgendes vermerkt:

„Den 20. Decembris montags früeh zu 3 Uhren starb zu Fluorn in des Scheerers Matthiae Schneiders Hauß, Bernhard Keckh, wohnhafft zu Heenweyler, 26 Jahr alt, der den 29. Novembris von Jacob Wesnern, Mezgern zu Heenweyler, wegen einer strittigen Wäßerung verwundt worden, welcher darnach zu Peterzell, wohin er verpfarrt war, den 24. Decembris, am Heiligen Christabend, christlich begraben worden. Resurgat ad gaudium aeternum[1].“

Am Rand ist vermerkt: „ist nach Peterzell gefüehrt worden“[2]

Der Hönweiler, eine Hofgruppe, gehörte zum Peterzeller Stab des Alpirsbacher Klosteramts und damit zum Kirchspiel des Pfarramts Peterzell (heute Teil von Alpirsbach, Lkr. Freudenstadt). Im Totenregister von Peterzell sind der Vorfall und die Folgen umfangreicher beschrieben:

„Den 29. Novembris anno 1658, am Abend Sankt Andreae,[3] uf die 1 ½. Stund nach Bettzeit, hatt sich folgender elende Casus und Fall in Heenweyler zugetragen, daß nemblichen umb einer strittigen Wäßerung wegen Jacob Wesner, Mezger, und Bernhard Keck, Ludwig Wörners Tochtermann[4] (alle Inwohner zu Heenweyler), so hart aneinander gerathen, daß gedachter[5] Jacob Wesner, den ermelten[6] Bernhard Kecken mit einer Hauen[7] oben an den Kopff geschlagen, daß er eine tödtliche Wunden bekommen, von derentwegen er den Scheerern[8] überantwortet werden müßen hatt, aber endlich leyder er Bernhard Keck umb angezeigter tödtlicher Wunden willen, zu Fluorn (daselbsten er in Matthiae Schneiders des Scheerers Behausung gelegen), als er zuvor den 17. Decembris das heilige Abendmahl empfangen, seinen Geist den 20. Decembris morgens zu 3 Uhren aufgegeben in dem 26. Jahr seines Alters. Und ist hernach erst den 24. Decembris, am heiligen Christabend (weilen ihn zuvor ein Medicus[9] Herr Samuel Hafenreffer, Phil. et. Med. D.[10] und Professor zu Tübingen, wie auch ein Barbierer[11] von Tübingen, Abraham Rieg, durch anatomische Eröffnung besichtiget) zu Peterzell alhir, dann er von Fluorn herüber geführt ward, christlich zur Erden bestattet worden. Deus largiatur huic laetam resurrectionem et tales a nobis avertat casus tragicos, per Dominum nostrum Jesum Christum in Spiritu Sancto.[12] Amen.“[13]

Dem Täter, Jacob Wesner, wurde der Prozess wegen Totschlags gemacht. Da die damaligen örtlichen Richter aber juristische Laien waren, wurde der Totschlag-Prozess im Verfahren der Aktenversendung durchgeführt. D.h. dass der Fall bzw. die diesbezügliche Akte an die Juristische Fakultät Tübingen versandt wurde, die ein Rechtsgutachten mit vorgefertigtem und auch für den Laien verständlichen Urteil erstellte.

Da die Stuttgarter Oberräte, über die das Rechtsgutachten an den württembergischen Herzog weitergeleitet wurde, dasselbe für zu milde empfanden, wurde auch noch von der Juristischen Fakultät Straßburg ein Rechtsgutachten erbeten.

Beide Rechtsgutachten sind im Hauptstaatsarchiv Stuttgart in der Akte mit dem Titel „Tübinger und Straßburger Konsilien auch Anbringen betreffend homicidii des Jakob Wössner aus Höhenweiler“ überliefert.[14] Die Konzepte des Rechtsgutachtens der Juristischen Fakultät Tübingen und des darin erwähnten Gutachtens der Medizinischen Fakultät Tübingen sind im Universitätsarchiv Tübingen archiviert.[15]

Weitere Einzelheiten zu diesem Fall sind zu finden in dem Beitrag „Eine strittige Wässerung mit Todesfolge in Hönweiler 1658. Ein Beispiel für einen Totschlag-Prozess im Verfahren der Aktenversendung“ in den Südwestdeutschen Blättern für Familien- und Wappenkunde 39 (2021), S. 159 – 180 und hier. 

Anmerkungen:

[1] Resurgat … aeternum = Er erstehe auf zur ewigen Freude.

[2] Kirchenbücher Fluorn, Totenregister 1643-1808, S. 9.

[3] am … Andreae = am Abend vor dem Andreastag (30. November).

[4] Tochtermann = Schwiegersohn.

[5] gedachter = genannter, erwähnter.

[6] ermelten = genannten, erwähnten.

[7] Haue = Hacke.

[8] Scherer = Wundarzt, auch Bader genannt, Vorgänger des heutigen Chirurgen.

[9] Medicus = Arzt.

[10] Phil. et. Med. D. = Dr. phil. und Dr. med.

[11] Barbier = Bartscherer, der auch die niedere Chirurgie ausübt.

[12] Deus … Sancto = Gott schenke diesem eine glückliche Auferstehung und halte solch ein tragisches Unglück von uns fern, durch unseren Herrn Jesus Christus im Heiligen Geist.

[13] Kirchenbücher Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Totenregister 1649-1732, S. 5.

[14] Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 209, Bü 7.

[15] Universitätsarchiv Tübingen, 84/12, S. 405 – 416 bzw. Universitätsarchiv Tübingen, 14/11, Bl. 6v – 9v.

 

Hochschwanger von Peterzell bei Alpirsbach nach Sulz am Neckar

29. Juni 2020 | | ,

Normalerweise ist der Taufeintrag eines ehelich geborenen Kindes recht übersichtlich. Er enthält das Datum der Taufe, später auch das Datum der Geburt, den Ort der Geburt bzw. den Wohnort der Eltern sowie die Namen des Kindes (oder der Kinder bei Mehrlingen), der Eltern, der beiden Paten und der Patin. Bei den Paten finden sich oft auch Angaben zum Beruf, in einigen Pfarreien auch beim Vater. Der Taufeintrag eines unehelichen Kindes enthält meistens noch Angaben zum Vater der Mutter sowie zum Vater des Vaters – sofern dieser bekannt war – und Angaben, ob er sich zu Vaterschaft bekannt hat.

Nun gibt es aber auch Taufeinträge, die um einen umfangreichen Fließtext ergänzt wurden. Dies deutet auf besondere Umstände der Geburt oder der Taufe hin. Diese Umstände geben dem ansonsten eher kargen Informationsgerüst etwas Leben und gewähren einen kleinen Einblick in das damalige Leben.

Im Taufregister der Pfarrei Peterzell bei Alpirsbach im Schwarzwald, die auch für den Nachbarort Römlinsdorf zuständig war (und auch heute noch ist), findet man unter dem Eintrag vom 6. Februar 1706, dem Taufeintrag für Johann Jacob, Sohn des Andreas Wörner, Tagelöhner in Römlinsdorf, und dessen Ehefrau Christina, eine solche umfangreichen Ergänzung:

„NB. [= notabene:] Obgedachtem Andreas Wörners Haußfrau hatt den 6ten Februar wollen auff Sultz gehen, daselbsten Saltz zu kauffen; als sie nun in dem Heimgehen begriffen war, wurde sie in dem Sultzer Wald von den Kindswehen überfallen und gebahr auff denen Weydener Äckhern disen ihren jung Sohn; worzu ein Burger von Röthenberg kommen, der solch Kind von ihr abgelößet, in sein wullen Hembd gewickhelt, auch die Kindbetterin mit sich nachen Marschelckhen Zimmern geführet hatt, allwo sie erst die Secundinam [= Nachgeburt] abgeleget und weil weegen großer Kälte das Kind sehr schwach, es allda durch den Herrn Vicarium M[agister] Heidecker in des allten Schulmeisters Hauß, noie [= nomine = namens] Egmann, gähtauffen lassen; weil nun die Kindbetterin erst folgenden 7. Februar sich uff einem Pferdt nach Rimmlinsdorff führen lassen, als ist das Kind den 8ten Februar darauff hier der Ordnung gemäß in der christlichen Kirche von obgenanndten Gevatterleüth vorgetragen worden.“

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass es im 18. Jahrhundert so etwas wie Mutterschutz nicht gab und die Frauen bis kurz vor der Geburt arbeiteten bzw. arbeiten mussten. Dennoch ist es erstaunlich, dass Andreas Wörners Ehefrau Christina den ungefähr 14 km langen Fußmarsch nach Sulz am Neckar, für den sie schätzungsweise zweieinhalb bis drei Stunden unterwegs war, trotz winterlicher Temperaturen und hochschwanger auf sich genommen hatte, um Salz zu kaufen. Wie viel sie gekauft hatte, ist nicht erwähnt, jedoch kann man davon ausgehen, dass sie sich nicht nur wegen ein paar Gramm auf den Weg gemacht und deshalb auf dem Rückweg eine größere Last zu tragen hatte.

Als sie ihren Sohn Johann Jacob außerhalb des Waldes auf den zum Ort Weiden gehörenden Äckern zur Welt brachte, hatte sie ungefähr die Hälfte des Rückweges bereits hinter sich. Glücklicherweise war auch ein Bürger von Rötenberg auf der Strecke, der sie dann nach Marschalkenzimmern, der nächstgelegenen Siedlung, die außerdem wohl auf seinem Weg lag, brachte, wo sie über Nacht blieb. Im dortigen Taufbuch ist als Geburtsort der Sulzer Wald unweit des Dorfes angegeben. Ob ihr Ehemann benachrichtigt wurde oder ob er sorgenvoll bis zum nächsten Tag ausharren musste, bleibt ungeklärt. Festgehalten hat der Peterzeller Pfarrer, dass das Kind ordnungsgemäß und wie es damals üblich von den Paten, Jacob Wößner, genannt „Burgöscher“, Bauer in Römlinsdorf, Johann Jacob Wößner, Junggeselle in Hönweiler, und Christina, Ehefrau von Andreas Beesch, Bauer in Römlinsdorf, zwei Tage nach seiner Geburt in der Kirche vorgetragen, die Geburt und Taufe also der Gemeinde bekannt gegeben wurden.

Eine Taufe in Peterzell fand nicht statt, da Johann Jacob wegen kältebedingter Schwachheit bereits in Marschalkenzimmern notgetauft („Gähtaufe“) worden war. Den nachträglich eingetragenen Angaben im Taufeintrag ist aber zu entnehmen ist, dass er das Erwachsenenalter erreichte, als Erwachsener in Römlinsdorf wohnte, am 30.09.1738 heiratete und schließlich 1754 gestorben war.

 

 

Anmerkung

Burgöscher = Hinweis auf seinen Wohnort oder Hof innerhalb des Ortes, ein heutiger Straßenname in Römlinsdorf lautet „Burgesch“

Hönweiler = Ortsteil von Peterzell

 

Karte mit den im Taufeintrag erwähnten Orte

https://de.batchgeo.com/map/f9ffe86d165ed7dc11fc3bb98bbf7a9f

 

Quellen

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1694-1732, S. 86

KB Marschalkenzimmern, Mischbuch 1637-1793, Taufregister 1637-1793, Bl. 18v 

Taufe eines türkischen Mädchens im Jahr 1691 in Alpirsbach

28. Mai 2020 | | ,

Am 24. Februar 1691, am Gedenktag für den Apostel Matthias, war in Alpirsbach ein „Türken Mägdlen getauft worden, welches der durchleuchtigste Prinz von Veldenz bei der Eroberung Belgrad bekommen und hernachmahls zu beßerer Versorgung und christlicher Anfertigung dem wohledlenvösten und hochgeachten Herrn Johann Wolffgang Diezen, damaligen Vogten zu Dornhan, jetztund aber Amptmann und Closters Verwalter hier zu Allpirspach gnädigst recommendiert und anemfohlen [und da der] hochermeldter Prinz durch eine unglückliche Begebenheit anno 1689 in der Belägerung Mainz sein Leben laßen müßen, sich als ein Vater dieses Kindes angenommen.“
Während der Türkenkriege im 17. und 18. Jahrhundert deportierten höheren Offiziere der christlichen Armeen häufig so genannte „Beutetürken“ als Kriegsgefangene ins Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Hierbei ist zu erwähnen, dass diese „Beutetürken“ oftmals keine ethnischen Türken waren, sondern Angehörige anderer Ethnien, die in der Osmanischen („türkischen“) Armee oder Verwaltung dienten bzw. Angehörige solcher Bediensteter waren. Während die „Beutetürken“ anfänglich als Prestigeobjekt oder Geschenk für eine höhergestellte Personen dienten, so wurden sie in späterer Zeit getauft, in die Gesellschaft integriert und heirateten einheimische Partner. Einige erlangten sogar wichtige Funktionen in der Verwaltung und einen hohen gesellschaftlichen Stand, vereinzelt wurden sie auch in den erblichen Adelsstand erhoben.
Das getaufte Mädchen, dem der Name Christiana Maria Elisabetha gegeben wurde, war ungefähr zehn Jahre alt. Der kurbayerische Oberst Prinz August Leopold von Pfalz-Veldenz (1663-1689), der an der Belagerung und Eroberung von Belgrad durch kaiserliche, kurbayerische und andere deutsche Armeen vom 7. August bis 6. September 1688 während des Großen Türkenkrieges (1683-1699) teilnahm, brachte es mit ins Reich. Das Mädchen kam in die Obhut von Johann Wolfgang Diez und dessen „Eheliebste“ Anna Maria, die nach dem Tod des Prinzen am 9. September 1689 in Zusammenhang mit der Belagerung und Befreiung des von französischen Truppen besetzten Mainz durch kaiserliche, kurbayerische, hessische und andere deutsche Truppen vom 1. Juni bis 8. September 1689 während des Pfälzischen Erbfolgekrieges (1688-1697) das Mädchen an Kindes statt annahmen.
Johann Wolfgang Diez (~ 15.12.1657 in Stuttgart, + 08.01.1734 ebenda), war vom 22. September 1682 bis 24. September 1689 Vogt und Alpirsbacher Pfleger in Dornhan, vom 10. Oktober 1689 bis 25. Juli 1706 Amtmann und Klosterverwalter in Alpirsbach und schließlich vom 18. Juli 1706 bis Februar 1709 und von Februar 1711 bis zu seinem Tod Rentkammer-Expeditionsrat. Er schloss am 27. November 1683 in Stuttgart die Ehe mit Anna Maria Belling (~ 10.09.1657 in Cannstatt, + 24.04.1724 in Stuttgart).
Auffällig im Taufeintrag der Christiana Maria Elisabetha ist die große Zahl der Paten. Diese waren der Obrist-Lieutenant Carl vom Cronsfeldischen Regiment mit seiner Ehefrau, die durch den Leutnant Valentin Dikmann und seiner Ehefrau vertreten wurden, Johann Dieterich Widerholt, Obristwachtmeister und Oberamtmann zu Hornberg, mit seiner Gemahlin, Johann Krafft, der Abt von Alpirsbach und seine Ehefrau, die beiden Bürgermeister Friderich Heß und Martin Birk „als Deputierte von Dornhan“, Cunrad Birk, Vogt zu Dornstetten, Johann Christoph Hegel, Pfarrer in Alpirsbach, mit seiner Gemahlin, Wilhelm Heinrich Bardili, Amtschreiber in Alpirsbach, mit seiner Ehefrau, Johann Armbruster, Bürgermeister in Alpirsbach, mit seiner Ehefrau, Hanß Jerg Stählein, Bürgermeister in Alpirsbach, Hanß Bihler, Vogt zu Alpirsbach, Hanß Jacob Schneider, Stabsvogt zu Rötenbach, Jacob Scherer, Vogt zu Reutin, Hanß Adrion, Vogt zu Ehlenbogen und Marx Mik, Amtspfleger in Alpirsbach, „lauter von dem Ampt deputierte“. Insgesamt sind 21 Paten (und zwei Stellvertreter) genannt, deutlich mehr als bei der Taufe eines leiblichen Kindes von Johann Wolfgang Diez am 2. April 1691. Dort sind es nur vier Paten (und zwei Stellvertreter). Warum genau einige Paten vom Amt abgeordnet worden sind, bleibt offen.
Der Apostel Matthias wurde laut biblischer Überlieferung nach dem Tod des Judas Iskariot zu den verbliebenen ersten elf Jünger Jesu hinzugefügt. Möglicherweise wurde deshalb Christiana Maria Elisabetha an seinem Gedenktag getauft, da sie genauso wie Matthias nicht von Anfang an eine Anhängerin Jesu war.
Über den weiteren Lebensweg von Christiana Maria Elisabetha ist nichts bekannt.

Quellen
KB Alpirsbach, Taufregister 1663-1731, Bl. 46v (24.02.1691) = http://www.archion.de/p/0656912c2b/
KB Alpirsbach, Taufregister 1663-1731, Bl. 47v (02.04.1691) = http://www.archion.de/p/c89082aa7e/
KB Bad Cannstatt, Mischbuch 1626-1658, Ta 1626-1658, ohne Seitenzählung (10.09.1657) = http://www.archion.de/p/1564dc5c40/
KB Stuttgart Stiftskirche, Eheregister 1669-1698, S. 278 (27.11.1683) = http://www.archion.de/p/161ebe4eb3/
KB Stuttgart Stiftskirche, Taufregister 1650-1660, Bl. 245v (15.12.1657) = http://www.archion.de/p/27c3c460d9/
KB Stuttgart Stiftskirche, Totenregister 1697-1724, Bl. 243v (24.04.1724) = http://www.archion.de/p/f374f88ec3/
KB Stuttgart Stiftskirche, Totenregister 1725-1746, Bl. 130r (08.01.1734) = http://www.archion.de/p/fd2a31ba5d/
Pfeilsticker, § 1674, 2306 und 3281 (Biografie Diez)
Faber, XXVI, B, § 14 (Biografie Diez)
Wikipedia: Beutetürken
Wikipedia: Belagerung von Belgrad (1688)
Wikipedia: Belagerung von Mainz (1689)
Wikipedia: Gustav Philipp von Pfalz Veldenz (Artikel über den Bruder, in dem August Leopold von Pfalz-Veldenz erwähnt wird)