Brief an den Hersteller
Minimax-Feuerlöschgerät. Foto: Andreas Praefcke
Man stelle sich vor, ein Brand bricht aus, im eigenen Haus. Man greift zum Feuerlöscher und kann den Brand löschen. Erleichterung macht sich breit. Und was folgt als nächstes? Man schreibt der Herstellerfirma des Feuerlöschers einen Brief. „Wer macht denn sowas?”, mag sich nun der ein oder andere Leser denken. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Armen-Heilanstalt Paulinenhilfe hat 1920 genau das getan. Nachdem eine seiner angestellten Schwestern mit dem sogenannten „Minimax” einen anschwellenden Torfbrand im Heizungsraum gelöscht hatte, war einer ihrer Vorgesetzten so erfreut über den Ausgang der Situation und das gute Funktionieren des Geräts gewesen, dass er der Herstellerfirma gleich einen Brief schrieb. Darin schildert er die Situation wie folgt: „Im Erdgeschoss hatte sich Torf, der im Heizungsraum zum Trocknen aufgeschichtet worden war, entzündet und einen ganz kolosalen [sic] Rauch entwickelt. Die leitende Schwester griff sofort nach dem Minimaxapparat und hatte in der denkbar kürzesten Zeit den Rauch vertilgt und das Feuer bemeistert. Ich beehre mich daher, Ihnen im Namen des Verwaltungsrates unsere vollste Anerkennung über die Leistungsfähigkeit auszusprechen, deren glänzenden Erfolg wir nun im eigenen Haus erfahren haben.”
Während Hersteller heutzutage peinlichst darauf bedacht sind, einer Anklage wegen des Defekts oder einer vom Herstellerversprechen abweichenden Funktion eines Gerätes zu entgehen, waren die Produktnutzer früher offensichtlich sehr viel einfacher zufrieden zu stellen. Da musste das Gerät nur die versprochene Leistung erbringen und die Dankbarkeit der Nutzer war dem Hersteller gewiss. Natürlich schrieb das betreffende Verwaltungsratsmitglied die Herstellerfirma nicht ganz ohne Eigennutz an. Das nun leere Feuerlöschgerät musste wieder befüllt werden, daher erinnerte er die Produktionsfirma an ihr Versprechen einer gratis Nachfüllung. Bei so einer netten Lobeshymne können wir uns kaum vorstellen, dass der Hersteller dieser Bitte nicht nachgekommen ist.
Quelle: Ulm, Münsterbauhütte, 543