Schlagworte: Kinderlähmung

Vom Umgang mit Seuchen und Epidemien

23. April 2020 | |

Auch in früheren Zeiten war das gesellschaftliche und insbesondere kirchliche Leben durch Seuchen und Epidemien immer wieder kurzzeitig stark eingeschränkt, etwa während des 2. Weltkrieges oder in der unmittelbaren Nachkriegszeit.

Öffentliche Versammlungen und die Abhaltung von Gottesdiensten wurden durch amtliche Anordnung kurzzeitig wegen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche untersagt, Schulen und Kindergärten wegen des Auftretens der spinalen Kinderlähmung geschlossen, Reisen eingeschränkt, wie die ausgewählten Dokumente veranschaulichen. Auch damals gab es Diskussionen um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zum Schutz der Verbreitung der Krankheiten und mitunter der unterschiedliche Gewichtung dabei. So wurden 1941 in Leonberg wegen der Kinderlähmung Gottesdienste verboten, der Kinobetrieb wurde aber aufrecht erhalten, um wirtschaftlichen Schaden abzuhalten.

Dokumente aus Landeskirchliches Archiv, A 126.