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200 Jahre Korntal. Eröffnung eines neuen Museums

25. Februar 2019 | | ,

In diesem Jahr feiert der Ort Korntal, der sich an Stuttgarts nordwestlicher Peripherie befindet, sein 200jähriges Jubliäum. Diese späte Ortsgründung wurde den württembergischen Pietisten im Jahr 1819 vom württembergischen König gewährt. In den Jahren davor waren zahlreiche pietistische Gruppen aus Württemberg ausgewandert, um ihren Glauben leben zu können, zum Beispiel nach Südrussland. Zunächst 68 Familien der Brüdergemeinde ließen sich in dem Ort nieder. Erst ab 1871 durften auch Nichtmitglieder in dem pietistischen Gemeinwesen leben. Die Brüdergemeinde hat anlässlich des Jubliäumsjahr ein Museum eröffnet, um die Geschichte Korntals museal dazustellen. Weitere Jubliäumsaktivitäten werden über das Jahr hinweg folgen. Näheres zu Öffnungszeiten und Inhalten des neuen Museum Zeit.Raum entnehmen Sie dem Internetauftritt des Museums und dem ausführlichen Beitrag der Ludwigsburger Kreiszeitung.

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Untersuchung zum Frauenwahlrecht in der Kirche

14. Februar 2019 | |

Eine neue Publikation des Studienzentrums der EKD für Genderfragen beschäftigt sich mit der Einführung des Frauenwahlrechts in den evangelischen Landeskirchen ab 1919.

Auch das Landeskirchliche Archiv Stuttgart war beteiligt und stellte die historischen Quellen und

Informationen aus Württemberg bereit.

Das Heft ist als 2. Ergänzungsband zum Gleichstellungsatlas erschienen und steht zum Download bereit unter https://www.genderekd.de/publikationen.html. Gedruckte Exemplare können im Studienzentrum für Genderfragen unter info@sfg.ekd.de bestellt werden. Rückfragen bitte an Antje Buche, Studienzentrum der EKD für Genderfragen, Tel. 0511/554741-39.

 

Wer war die erste Pfarrerin der Evangelischen Landeskirche in Württemberg?

5. Februar 2019 | |

Mit dieser Frage wurde das Landeskirchliche Archiv anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Frauenordination im November 2018 konfrontiert.

Die Frauenordination wurde erstmals mit der Theologinnenordnung vom 15.11.1968 geregelt. Dort wird in § 3 definiert: Die Theologinnen im ständigen Dienst führen die Amtsbezeichnung Pfarrerin, im unständigen Dienst Vikarin. Nach der alten Theologinnenordnung von 1948 führten die Vikarinnen nach Ablegung der Zweiten Theologischen Dienstprüfung die Amtsbezeichnung Pfarrvikarin, wenn sie in den ständigen Dienst übernommen wurden.
Mit der neuen Ordnung von 1968 waren somit alle Pfarrvikarinnen im ständigen Pfarrdienst berechtigt, die Amtsbezeichnung „Pfarrerin“ zu tragen.

Warum ist diese Klarstellung aber im Zusammenhang mit der Frage, wer nun die erste Pfarrerin der Landeskirche war, so wichtig?

Investitur von Heide Kast 1970, links neben ihr Lenore Volz, beide im Frauentalar mit Frauenbeffchen. Privatbesitz Heide Kast

Als erste Pfarrerin wird seit je her in den Medien und der Literatur Heide Kast genannt. Heide Kast wurde nach dem Gesetz über den Zeitpunkt der Ordination von Pfarramtsbewerbern und der Einsegnung von Theologinnen vom 3.10.1961 am 13.10.1963 von Pfarrer Heiland (Rosenbergkirche Stuttgart) an ihrem Heimatwohnort eingesegnet. Die zweite theologische Dienstprüfung absolvierte sie im Juli 1966, im September 1967 wurde sie als Pfarrvikarin in Besigheim in den ständigen Dienst übernommen. Aus ihrer Personalakte geht hervor, dass sie im August 1969 noch als Pfarrvikarin tituliert wurde, im Dezember d.J. dann als Pfarrerin. Zum 1. Februar 1970 wurde sie in Ludwigsburg als Gemeindepfarrerin der 2. Gemeindestelle der Auferstehungskirche mit einem eigenem Seelsorgebezirk betraut.

Nun tauchte aber im Zuge der Feierlichkeiten des Jubiläums der Frauenordination in den Medien eine weitere Theologin auf, die noch vor Heide Kast den Anspruch auf den Titel der ersten Pfarrerin erheben dürfe: Liselotte Schaser. Sie kam als in Rumänien ausgebildete Theologin über die Bayrische Landeskirche, die sie als angestellte Katechetin beschäftigte. Zum 1.11.1969 wurde sie in Crailsheim in den ständigen Pfarrdienst übernommen mit der gleichzeitigen Ernennung zur Pfarrerin. Ihr Dienstauftrag in Crailsheim umfasste vornehmlich die Erteilung von Religionsunterricht und gelegentliche Predigttätigkeit.

Das Landeskirchliche Archiv erhielt daraufhin den Auftrag, aktenkundlich festzustellen, wer nun tatsächlich die erste Pfarrerin der Landeskirche war. Und welche Theologin nach der neuen Theologinnenordnung von 1968 als erste Frau ordiniert wurde. Es stellte sich heraus, dass diese Beantwortung dieser Frage aus den Akten des Archivs ein komplexeres Ergebnis erbrachte, als zunächst erwartet.
Bei den Recherchen in Personal- und Stellenakten traten nun noch mehr potentielle Kandidatinnen für den fraglichen Titel in Erscheinung.
Etwa Ute Nies, welche am 20.6.1969 als Vikarin ordiniert wurde, dann aber ein Auslandsstipendium antrat und erst 1974 in den ständigen Pfarrdienst übernommen. Oder Gisela Blocher, deren Ordination das Archiv schon für den 9.2.1969 nachweisen konnte. Den Titel der Pfarrerin wurde ihr vom Landesbischof allerdings erst 1973 förmlich verliehen. Oder Elisabeth Schmitthenner, die 1964 schon eingesegnet wurde; das zuständige Dekanatamt Kirchheim/Teck bezeichnete diesen Vorgang 1964 schon als Ordination, obwohl eine rechtliche Regelung eben erst mit der Theologinnenordnung im Jahre 1968 gefunden wurde. Schmitthenner wurde zum 1.11.1969 zur Pfarrerin ernannt und erhielt am 1. September 1970 mit der zweiten Pfarrstelle in Ditzingen die erste Gemeindepfarrstelle. Oder Margarete Schmid, sogar schon 1958 eingesegnet und 1965 zur Pfarrvikarin ernannt. Ihr wurde allerdings erst 1971 das erste Gemeindepfarramt übertragen.

Wer aber war nun wirklich die erste Pfarrerin der Landeskirche? Wer wurde nach der Theologinnenordnung vom 15.11.1968 als erste Theologin ordiniert?
Die Recherchen haben vor allem eines gezeigt. Die Antworten darauf sind nicht unbedingt eindeutig. Ordinationen wurden seinerzeit nicht durchgängig und zuverlässig auf den Personalakten dokumentiert. Ende 1969 waren zeitgenössisch 72 Theologinnen verzeichnet. Eine zeitaufwendige Recherche in all‘ derer Personalakten würde vermutlich ergeben, dass Ordination, ständiger Pfarrdienst und Ernennung auf eine Gemeindepfarrstelle in keinem linearen Verhältnis zueinander standen. Man würde erkennen müssen, dass das eine ohne das andere durchaus möglich war. Etliche Frauen waren auf der Grundlage eines älteren Einsegnungsgesetzes auch ohne Ordination ständig. Andere wurden trotz dieser Einsegnung womöglich doch noch ordiniert. Manche saßen auf ständigen Stellen aber ohne eigenen Gemeindebezirk.

Und doch können wir als Resumee unserer Recherchen wohl bestätigen, dass mit der Nennung von Heide Kast als erste Pfarrerin in Medien und Literatur keine falschen Tatsachen behauptet werden. Sie war sicherlich die erste Gemeindepfarrerin mit einem eigenen Seelsorgebezirk.

Einen ausführlichen Artikel über die ersten württembergischen Theologinnen finden Sie hier auf Württembergische Kirchengeschichte Online.