Historischer Beleg für einen Fall von Intersexualität

18. Juni 2020 | | ,

Im Taufregister von Peterzell bei Alpirsbach ist für den Palmsonntag 1653, den 3. April, folgender Eintrag zu finden:

„Am H[eiligen] Palmtag ist getauft worden,

Hans (Anna) Jacob

Michel Epptings unnd Margretha ux[or] ehliches Kind,

Comp[atres:] Hanß Dietsch unnd Hanß Wanger

Commat[er:] Maria, Matheiß Bischoffen Haußfrau

NB [= nota bene:] Hierbey ist zu mercken, daß nach deme obgeschribenes Michel Epptings Kind ettlich Tag nach empfangener Tauf mehr männliches alß weibliches Geschlechts gefunden worden, alß ist der Nahm Anna abgethan unnd an statt selbigen daß Kind Hans Jacob genennet unnd publice proclammiert worden.“

 

Dieser Eintrag ist ein seltener historischer Beleg für einen Fall von Intersexualität aus dem 17. Jahrhundert. In der damaligen Zeit war es üblich, neugeborene und getaufte Kinder – auch Kinder, die zuhause notgetauft wurden – in der Kirche vorzutragen, also der Gemeinde bekannt zu geben. Folglich wurde auch die Namensänderung des neuen Gemeindemitgliedes bekannt gegeben. Am Rand des Taufeintrages wurde nachträglich vermerkt, dass Hans Jacob später Heiligenpfleger in Peterzell war und am 26. Februar 1724 starb. Sein Todeseintrag lautet:

„Den 26. Februarii ist durch einen seeligen Todt aus dem Land der Lebendigen hinnweg genommen worden Hannß Jacob Epting, 28 jähriger Heiligen-Pfleger allhier, noch ledigen Stands, seines Alters 71 Jahr weniger 5 Wochen und wurde sein Leichnamb den 29. eius beerdigt.“

Mit dem Amt des Heiligenpflegers, also dem Verwalter des Kirchenvermögens, hatte Hans Jacob Epting ein verantwortungsvolles und angesehenes Amt inne. Aus seiner Zeit als Heiligenpfleger ist die Heiligenrechnung 1710/11 überliefert. Der Heiligenpfleger war meist auch Mitglied des Kirchenkonvents. Im Peterzeller Kirchenkonventsprotokollband 1703-1712, dem ältesten überlieferten Band, ist Epting auf den ersten Seiten unter den „Kirchen-Censur-Assessores“ aufgeführt. Es ist aber anzunehmen, dass er auch schon zuvor einer der Kirchenkonventsrichter war. In diesem und dem nächsten überlieferten Protokollband 1719-1733 ist Epting 17 Mal namentlich genannt, meist als jemand, der etwas vor den Kirchenkonvent vorbrachte. Anfeindungen gegen ihn sind den Protokollen nicht zu entnehmen. Den Taufregistern von Peterzell ist zu entnehmen, dass Epting zwischen 1692 und 1722 bei fünf Familien insgesamt 18 Mal Pate war.

Aufgrund der Quellenlage kann angenommen werden, dass Hans Jacob Epting ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft war. Seine Ehelosigkeit ist nicht zwangsläufig auf seine Intersexualität zurückzuführen.

Quellen

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1648-1694, S. 6

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Totenregister 1649-1732, S. 76

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1648-1694, S. 33, 45, 48, 50 und 58

KB Peterzell, Mischbuch 1606-1732, Taufregister 1694-1732, S. 84, 91, 95, 98, 104, 106, 108, 110, 111, 112, 119, 124 und 128

LKAS, G 561 (Evangelisches Pfarramt Peterzell), Heiligenrechnung 1710/11

LKAS, G 561, Kirchenkonventsprotokolle 1703-1712, ohne Seitenzählung (5. Seite, 23.09.1703, 18.11.1703, 02.03.1704, 06.04.1704, 13.12.1705, 17.01.1706, 06.06.1706, 28.10.1707, 08.07.1708, 29.09.1709, 23.02.1710)

LKAS, G 561, Kirchenkonventsprotokolle 1719-1733, ohne S. (30.06.1720, 22.12.1720, 25.01.1722, 05.07.1722, 27.09.1722, 05.03.1724)

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