Die Geisterhistorie der Dorothea Schönhaar – Unfug, Betrügerei oder doch ein Fünkchen Wahrheit?

11. Juni 2019 | | ,

Die Plüderhausener Kirchenkonventsprotokolle aus dem Jahr 1804 berichten von angeblichen Geistererscheinungen in der Schlafkammer der 35 Jahre alten, ledigen und unehelich geborenen Dorothea Schönhaar (getauft am 7. April 1769 in Plüderhausen), deren Mutter Benigna Sauterin – dies ist ausdrücklich im Kirchenkonventsprotokoll erwähnt – zudem im Ehebruch erzeugt wurde.

Eine „Mannspersohn”, ein Ritter, der im Schwedenkrieg erstochen worden sein soll, und „2 Weibspersohnen” sollen sie des Nachts besuchen und von einem „Kübele” mit 19.000 Gulden und weiteren Schätzen erzählen. Diese sollen für die Armen und für die Kirche verwendet werden und die Geister dadurch erlösen. Da die Schönhaar dies nicht erfüllen konnte, hatte sie bereits auf verschiedenen Wegen versucht, die Geister loszuwerden. Am 24. September 1804 bat sie schließlich darum, einen katholischen Geistlichen nach Plüderhausen kommen zu lassen, damit dieser die Geister austreibt.

Dem Protokoll vom 24. September ist zu entnehmen, dass das Gemeinschaftliche Amt, wie der Kirchenkonvent in Plüderhausen 1804 genannt wurde, der Schönhaar anfänglich keinen Glauben schenken wollte, sondern die „Erscheinungen” auf ihren schlechten Lebenswandel („schlechtes Praedicat”), Aberglaubens und ihr schlechtes Gewissen schob. Dennoch wurde sie nach den Geistern und ihr Verhalten eingehend befragt. Außerdem wurden „2 beherzte Männer” für eine Nacht in das Haus der Schönhaar „abgeordnet und beauftragt […], genau acht zu geben, ob und was für Betrügerey hier vorgehen möchte.” Nachdem beide anschließend einen Betrug ausgeschlossen hatten, wurde die Schönhaar am 2. Oktober erneut befragt. Dieses Mal interessierten sich Pfarrer und Amtmann genauer für die Personen, bei denen die Schönhaar um Rat nachgesucht hatte, für die bisher angewandten Versuche der Geisterabwehr und speziell ob, wie viel bzw. was die Schönhaar für die Ratschläge bezahlen oder als Gegenleistung erbringen musste.

Ob die Geister schließlich vertrieben werden konnten und ob der ein oder andere Ratgeber, der sich als Betrüger entpuppte, bestraft wurde, darüber schweigen die Quellen.

Das weitere Schicksal der Schönhaar ist bekannt. Sie wurde durch die Eheschließung vom 4. Oktober 1807 in Plüderhausen die dritte Ehefrau des Christian Frey und starb schließlich am 15. Oktober 1836 am selben Ort.

Die Geisterhistorie der Dorothea Schönhaar ist ein Beispiel der Kuriosa, die in den württembergischen Kirchenkonventsprotokollen zu finden sind. Außerdem ist sie in Beispiel dafür, dass früher oft der Stand in der Gesellschaft und das Ansehen über die Glaubwürdigkeit der eigenen Aussagen entschieden. Diese Kirchenkonventsprotokolle, wie auch andere, geben zudem einen größeren Einblick in die Verhältnisse der damaligen Gesellschaft und zeigen damit, dass die Kirchenkonventsprotokolle für diesbezügliche und andere sozialgeschichtlichen Forschung lohnenswerte Quellen sind.

Link zur Transkription der Kirchenkonventsprotokolle: Geisterhistorie_1804_Transkription

 

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